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Polizei droht Rennrad einzukassieren

AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Ich habe jetzt nicht den ganzen Artikel gelesen, deshalb bitte ich um Entschuldigung, wenn es schon geschrieben wurde!

1. Ist ein "Kraftfahrzeug" nicht Grundvoraussetzung für einen Geschwindigkeitsverstoß? Ich dachte immer mit dem Rad kann man nicht zu schnell fahren. Man kann ja auch in der Tomo 10 Zone joggen!

2. Dachte ich immer das Rennräder "als Sportgerät" ausgenommen sind von "Licht / Reflektoren / Glocke ..." wenn man es bei Tageslicht als Sportgerät einsetzt. Denn sonst dürfte es ja nicht so verkauft werden. Ich glaube mal gehört zu haben, das Fahrradhäuser nur STVO Konforme Kompletträder verkaufen dürfen.

Jedenfalls ist es schon mehr als lächerlich auf einen Radler zu lasern!
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

2. Dachte ich immer das Rennräder "als Sportgerät" ausgenommen sind von "Licht / Reflektoren / Glocke ..." wenn man es bei Tageslicht als Sportgerät einsetzt. Denn sonst dürfte es ja nicht so verkauft werden. Ich glaube mal gehört zu haben, das Fahrradhäuser nur STVO Konforme Kompletträder verkaufen dürfen.

bei uns in österreich ist es so. aber bei uns gibts noch andere § in der stvo wo rennräder ausgenommen sind. wir müssen nicht den radweg benützen solange es sich um eine trainingsfahrt handelt und sogar nebeneinander fahren ist laut österr. stvo bei einer trainingsfahrt erlaubt :)

leider sind diese § bei unseren autofahrern aber weniger bekannt :(
 
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1. Ist ein "Kraftfahrzeug" nicht Grundvoraussetzung für einen Geschwindigkeitsverstoß? Ich dachte immer mit dem Rad kann man nicht zu schnell fahren. Man kann ja auch in der Tomo 10 Zone joggen!
hatte ich eigentlich auch so im Gedächnis. Wir müssen ja eigentlich auch keinen Tacho am Rad haben, der uns über die tatsächliche Geschwindigkeit informiert, das ist ja eher ien freiwillige Maßnahme (bzw. bei mir ist nur an der Hälfte der Räder iener dran).
 
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2. Dachte ich immer das Rennräder "als Sportgerät" ausgenommen sind von "Licht / Reflektoren / Glocke ..." wenn man es bei Tageslicht als Sportgerät einsetzt. Denn sonst dürfte es ja nicht so verkauft werden. Ich glaube mal gehört zu haben, das Fahrradhäuser nur STVO Konforme Kompletträder verkaufen dürfen.

Schon richtig. Aber mit einem Sportgerät darfst du nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Oder fährst du mit einem F1-Rennwagen auf der Straße?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Ein Rennrad (ohne Beleuchtung und Klingel) darfst du also genau genommen nur in Rennen benutzen.
 
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1. Ist ein "Kraftfahrzeug" nicht Grundvoraussetzung für einen Geschwindigkeitsverstoß? Ich dachte immer mit dem Rad kann man nicht zu schnell fahren. Man kann ja auch in der Tomo 10 Zone joggen!
hatte ich eigentlich auch so im Gedächnis. Wir müssen ja eigentlich auch keinen Tacho am Rad haben, der uns über die tatsächliche Geschwindigkeit informiert, das ist ja eher ien freiwillige Maßnahme (bzw. bei mir ist nur an der Hälfte der Räder iener dran).
:aetsch:
 
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Polizist: "Grüß Gott, wir machen eine Verkehrskontrolle. Haben sie was getrunken?"
.......

Auf diese Frage habe ich bei einer Kontrolle geantwortet mit: "Ich trinke keinen Alkohol!"
Der Polizist meinte dann zu mir:"Dann verpassen Sie aber was!"
Ich:"Wie beim Autofahren? Das ist nicht ihr Ernst!"
Darauf gab er mir Recht und ich durfte weiter fahren.
 
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Ah, auf die schnelle noch was gefunden:
http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung
Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen.
Aus StVO § 3
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h
Aber:Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen.

Und, für den geschilderten Fall:
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.
 
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Fahrräder dürfen also Innerorts schneller als 50km/h und außerorts schneller als 100km/h fahren. :lol:
 
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Fahrräder dürfen also Innerorts schneller als 50km/h und außerorts schneller als 100km/h fahren. :lol:

klar, solange du dein Rad sicher beherschst und die Fahrweise der Witterung angepasst ist. :D
 
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1. Verstehst du das Wort "dürfen"?
2. Hast DU das Posting gelesen?
3. Hast DU es verstanden?
Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen.
4. Kennst du noch andere allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen?
5. Verstehst du Ironie, Sarkasmus,...?
 
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Geil dieser Thread wird immer schlechter :D
Von Freundlichkeit fehlt oft jede Spur hier drin und dann wundert man sich wenn die Polizei halt mal nicht beide Augen zudrückt. Nehmt es doch einfach hin was die Herren in Grün von euch verlangen oder schaltet halt euren Anwalt ein.
 
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das liegt wohl daran, das die Masse hier als Konstante zu sehen ist!

Aber das ist jetzt schon sehr OT
 
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Auch falsch, das liegt daran, dass es hierbei nicht um eine bewegte Masse geht, sondern darum, welche Energie in einem Körper steckt, würde man die Materie gänzlich in Energie umwandeln. c ist dabei die einzige Konstante, nämlich die Lichtgeschwindigkeit im Vakuum (ca. 300.000km/s)

Würde man eine Atombombe wiegen, dann explodieren lassen und alle Atome der Bombe danach wieder auf die Waage legen (ich weiß, dass das nicht geht), dann wäre diese danach leichter als zuvor.

Wenn hier schon über kinetische Energie von bewegten Massen gesprochen wird, dann doch bitte mit
E_kin = 1/2 * m * v^2 (solange v<<c und keine Rotation vorhanden ist)
sonst, dreht es einem Physiker noch den Magen um.
 
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In Bewegung ist die Masse um den Faktor 1/sqrt(1-v^2/c^2) größer. Je schneller man wird, desto größer wird die eigene Masse. Und bei Lichtgeschwindigkeit wird sie unendlich. :blabla:

Um diesem OT mal ein Ende zu setzen ;)
 
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:lol::lol::lol:

Oh Mann, Du schaffst mich.

Um wieder zum Thema zu kommen: An meinem ersten Rennrad hatte ich sogar mal Pedalreflektoren an den Klickpedalen. Das waren ganz einfache Look-Pedale, die hatten hinten an den Seiten kleine Gewinde, an denen man einen Reflektor festschrauben konnte. Der hing dann unter dem Pedal. Dadurch war er aber auch umso schneller weg, weil man ja eben doch mal dagegen tritt. :eek:
 
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