• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Polizei droht Rennrad einzukassieren

AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Dachte Fahrräder dürfen nicht eingezogen werden, weil es so etwas wie ein Grundrecht auf Mobilität gibt.

So zumindest wurde geurteilt, als man einem Radfahrer nach einer üblen Alkoholfahrt sein Rad für immer einkassieren wollte.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Dachte Fahrräder dürfen nicht eingezogen werden, weil es so etwas wie ein Grundrecht auf Mobilität gibt.

So zumindest wurde geurteilt, als man einem Radfahrer nach einer üblen Alkoholfahrt sein Rad für immer einkassieren wollte.
Ein Aktenzeichen ist bei solchen Einwürfen immer hilfreich. Sonst helfen die nix weiter.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Er darf ja weiter mobil sein, nur nicht mit diesem einen Rad.

Und wenn er auf den Warnschuss nicht reagiert hat? Was sollen die denn sonst machen? Ihn einsperren, oder sich auf der Nase rumtanzen lassen?
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Hallo,
wurde überhaupt schon ermittelt ob das verwendete Lasergerät zum messen von Fahrräder verwendet werden darf.
- Lasertyp erfragen
- Herstelle anschreiben
und wenn man Glück :wink2:hat
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

hier nochmal ein hübsches StVZO konformes Stumpjumper S-Works.
Ich weiß nicht, ob ich bei diesem Bild lachen oder weinen soll.

151020091263.jpg
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Warum nur im Gelände auf gute Hardware setzen? Die Stadt ist der wahre Dschungel! :daumen:
(gleich wird wieder das Madonebild ausgegraben)
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

hier nochmal ein hübsches StVZO konformes Stumpjumper S-Works.
Ich weiß nicht, ob ich bei diesem Bild lachen oder weinen soll.

151020091263.jpg

Der Besitzer wird weinen, wenn er den Lockout vergisst. Dann reißt es ihm nämlich den Gepäckträger ab :D
Irgendwie halte ich das Bild für ein Fake...
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Bist du Lizenzfahrer ? Wenn ja lass dir keinen Mist erzählen.Du bist im Training und dein Rad ist dein Trainingsgerät!! Ich glaub ich spinne Katzenaugen und Klingel.........:spinner:
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Bist du Lizenzfahrer ? Wenn ja lass dir keinen Mist erzählen.Du bist im Training und dein Rad ist dein Trainingsgerät!! Ich glaub ich spinne Katzenaugen und Klingel.........:spinner:

das ist gut,muß ich mal gucken.:)wirst lachen fahre seit 26j,rauche und trinke nichts,mich mal in 30er zone geblitzt als ich mit muddy fox unterwegs war,da auch garkein tacho drauf ,laut laser 48 gewesen,habe natürlich gefragt woher ich denn wissen müsse wie schnell ich nu sei,meinte der bu.... ja das müßte ich abschätzen können,,,,,sagst du dazu! muß dazu sagen bin mit normalen klamotten gefahren,war nicht so gut drauf und bin nur hobby,freizeitfahrer,;)
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

ich weiß ja nicht ob das schon auf kam,aber gilt die richtgeschwindigkeit überhaupt für radfahrer??ich bin der meinung das damals in der fahrschule gesagt wurde das es nicht so ist.klar in fußgängerzonen...aber in der 30er zone??
gruß
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

ich weiß ja nicht ob das schon auf kam,aber gilt die richtgeschwindigkeit überhaupt für radfahrer??ich bin der meinung das damals in der fahrschule gesagt wurde das es nicht so ist.klar in fußgängerzonen...aber in der 30er zone??
gruß

Aber sicher dat
kannst doch mit nem RR locker "50 Kmh" erreichen
..........und 30er Zone bleibt 30er Zone
und das zählt auch fürs Fahrrad,womit du im
Strassenverkehr teilnehmen tust :rolleyes:
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Was nicht gilt ist 50 innerorts. Das gilt nur für KFZ. Aber wenn ein Schild da ist, dann gilt das für alle.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

ich weiß ja nicht ob das schon auf kam,aber gilt die richtgeschwindigkeit überhaupt für radfahrer??ich bin der meinung das damals in der fahrschule gesagt wurde das es nicht so ist.klar in fußgängerzonen...aber in der 30er zone??
gruß

Ohne Beschilderung meiner Meinung nach nicht.

§3 StVO:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h[/b]

An eine Beschilderung muss sich dann vermutlich auch ein Fahrrad halten.
 
Zurück