das einzige was man da muss, ist umdrehen.Wenn die Landstraße mittels Zeichen 254 gesperrt ist, so muss eine Umleitung für Radfahrerer ausgeschildert sein.
Darf man dann eigentlich das Fahrrad schieben, wenn kein Zeichen 259 da steht?
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das einzige was man da muss, ist umdrehen.Wenn die Landstraße mittels Zeichen 254 gesperrt ist, so muss eine Umleitung für Radfahrerer ausgeschildert sein.
Worin besteht eigentlich der Sinn das Räder< 11Kg Batterielicht nutzen dürfen,schwerere Räder aber nicht? Für mich klingt das nach Willkür. Nen vernünftigen Grund kann ich da nicht erkennen. Wäre doch mal interessant rauszufinden wie die höchste Gerichtsinstanz bei ner Klage entscheiden würde.
Das wurde irgendwann in den 80ern festgesetzt, als ich noch aktiv geradelt bin. Damals suchte man für eine Regelung für die Rennradler, welche meistens dann auch aktive waren, Hobbyradler gabs damals viel weniger. Mountainbikes noch gar nicht. Und "normale" Räder wogen meist 15+ kg.
In Zeiten leistungsstarker batteriebetriebener LED-Leuchten eigentlich absoluter Schwachsinn. Vielleicht sollte mal darauf aufmerksam gemacht werden. Aber wenn was geändert wird, wirds meistens noch blödsinniger.