• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Geklautes/Gestohlenes Rad gekauft. Polizei rückt Daten des Verkäufers nicht raus...Lohnt ein Anwalt?

Kjuiss

Mitglied
Registriert
8 Oktober 2009
Beiträge
686
Reaktionspunkte
8
Ort
München
Mal was neues...

Ich bin vor kurzem über eBay-Kleinanzeigen an ein blau-gelbes Rauler Rennrad mit kompletter Shimano 600 Ausstattung gekommen. Pedale und Sattel waren neu es wirkte halbwegs in Ordnung und der Verkäufer wohnte um die Ecke. Eigentlich wollte ich nur den gelben Turbo Sattel... (ähnlicher ging bei ebay allein für 100 Euro weg....naja wollte ihn eben unbedingt für ein anderes Rad haben. Anderes Thema.) Also habe ich den Verkäufer angeschrieben und er hat mir direkt angeboten mir das Rad vor die Haustür zu bringen da er sowieso grade damit unterwegs wäre. Das kam mir sehr entgegen und so habe ich eingewilligt. Er war auch innerhalb von 10 min da und das Geld war flugs übergeben und das Rad noch am selben Tag zerlegt. Sattel wurde getauscht usw... im Grunde kein großes Geschäft für mich da weder Sattel original noch Rahmen in gutem Zustand waren. So habe ich es dann nach einer Weile auch wieder bei ebay-Kleinanzeigen inseriert. Es meldete sich auch sofort ein Interessent der es noch am selben Tag abholen wollte. Als er dann vor dem Rad stand meinte er gleich es wäre eigentlich seins... bzw. es wäre ihm gestohlen worden.
Ich solle mir keine Sorgen machen. Der Dieb wäre bereits ermittelt und ich aus dem Schneider.... wie es sich herausgestellt hat, hat der Kerl noch ein weiteres Rad geklaut und direkt am nächsten Tag fotografiert und bei ebay-kleinanzeigen verkaufen wollen. Auf dieses Inserat hat sich der Besitzer des Raulers dann gemeldet und den Dieb dann inkl. 2 Polizisten in Zivil erwartet als er es ihm bringen wollte. Dieb ist also ermittelt...
Da er sich bei mir aber nicht mehr meldete und sein Handy scheinbar tot ist wollte ich mir bei der Polizei mal seine Adresse besorgen um mal persönlich vorstellig zu werden.

Aaaaaaber Pustekuchen... DATENSCHUTZ... Ich solle mir doch einen Anwalt suchen und zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Dem Anwalt würde dann auch die Polizei die Daten rausgeben. Nur mir direkt eben nicht. Sowas ähnliches habe ich mir schon fast gedacht. Hat jemand eine Idee wie ich nun am ehesten weiter vorgehen kann? =) Ich habe grade Langeweile und möchte dem Kerl das Leben etwas erschweren. Unter anderem wäre es auch nicht schlecht wenn ich wieder an meine 170€ kommen könnte. Rechtschutzversicherung und Co sind leider nicht vorhanden... sonstige Anwaltskosten möchte ich eigentlich auch vermeiden sofern ich sie nicht erfolgreich dem Dieb in Rechnung stellen kann. Falls schonmal jemand ein Rad bei ihm gekauft hat. Er wohnt scheinbar in München Neuhausen genau wie ich. Um die 1,80 gross. (Eher kleiner). Längere hellbraune bis dunkelblonde Haare. Vielleicht um die 80-85 kg und eine auffällig pickelige Stirn. Scheinbar wohl Student an der TU. Mehr weiss ich leider nicht.
 

Anzeige

Re: Geklautes/Gestohlenes Rad gekauft. Polizei rückt Daten des Verkäufers nicht raus...Lohnt ein Anwalt?
Meiner Meinung nach muss er deinen Anwalt bezahlen. Nicht?

Die Sachlage ist ja klar und daß du nicht den Schaden bezahlen musst, den er verursacht hat, sollte auch klar sein.
 
Hast du Kontaktdaten vom Diebstahlopfer? Wenn ja, dann frag den doch mal...
 
@NonesensE ...ja habe ich. Aber der hat auch keine genauen Daten vom Dieb. Die Zivilpolizisten haben diese aufgenommen. Der Dieb schuldet dem Beklauten zwar noch ein Radl-Schloss welches er geknackt hat aber für die 20€ will er keine weiteren Schritte und Anstrengungen einleiten... Er hat sein Rad ja von mir wiederbekommen weshalb das alles für ihn auch weitestgehend erledigt ist. Anscheinend wird sich wohl die Polizei irgendwann nochmal bei uns melden zwecks Zeugenbefragung. Davon habe ich jedoch auch nicht mein Geld wieder =)...

@GerdO ja so denke ich auch... aber ich will im voraus da nicht zu viel reinstecken wenn noch völlig unklar ist ob die Sache von Erfolg gekrönt ist. Am Ende hat der arme Schlucker nichts und ich bleibe auf sämtlichen Kosten + Anwalt sitzen =D.

Sowas passiert mir auch grade zum ersten mal. Die Wahrscheinlichkeit mal was geklautes zu erwischen besteht aber denk ich mal wenn man so viel auf Flohmärkten und Kleinanzeigenportalen unterwegs ist wie ich =D Eine Rechnung kann ich bei einem 30 Jahre alten Rad wohl nicht erwarten.
Der Kerl hat aber auch wirklich selten dämlich agiert. Er knackt Räder die dank Neuteilen und neuem Schloss ganz offensichtlich gefahren werden und stellt diese unverändert noch am selben Tag oder direkt am nächsten Tag Mit FOTO!! bei ebay-kleinanzeigen ein. Was hat der sich dabei nur gedacht?... und sowas wird an der TU zugelassen. Allein für diese dreiste Dummheit gehört er schon an den Pranger gestellt. (Meine eigene Naivität beim Kauf lasse ich mal aussen vor... nochmal lasse ich mir jedenfalls kein Rad vor die Haustür bringen.:rolleyes:)
 
@NonesensE .=)...

@GerdO ja so denke ich auch... aber ich will im voraus da nicht zu viel reinstecken wenn noch völlig unklar ist ob die Sache von Erfolg gekrönt ist. Am Ende hat der arme Schlucker nichts und ich bleibe auf sämtlichen Kosten + Anwalt sitzen =D.
wenn du einen Titel erwirkst: der gilt 30 Jahre.
 
Eine Rechnung kann ich bei einem 30 Jahre alten Rad wohl nicht erwarten
Aber einen Kaufvertrag mit Rahmennummer und Beschreibung des Rades und den aus dem Perso abgelesenen Daten des Verkäufers? Selber schuld, wenn du auf dem Schaden sitzen bleibst.
 
@sportugalois selber Schuld mag sein... aber Rahmennummer? welche Rahmennummer? Das Rad hatte keine... ist auch nicht immer üblich gewesen damals. Es hätte eigentlich nur genügt wenn ich es persönlich abgeholt hätte. Dann hätte ich schonmal seine Adresse gehabt.. was in dem Fall denke ich genügen würde.
 
@sportugalois selber Schuld mag sein... aber Rahmennummer? welche Rahmennummer? Das Rad hatte keine... ist auch nicht immer üblich gewesen damals. Es hätte eigentlich nur genügt wenn ich es persönlich abgeholt hätte. Dann hätte ich schonmal seine Adresse gehabt.. was in dem Fall denke ich genügen würde.
Nein, genügt nicht. Kauf kein Rad ohne Kaufvertrag, und wenn der Verkäufer keine Papiere dafür hat und keinen Perso zeigen will, dann lass die Finger weg. Ist bei ebäh dasselbe, da wird ja auch einiges an gestohlenen Teilen angeboten. Einfach den Verkäufer nach den Papieren fragen, und wenn dann keine oder eine patzige Antwort kommt, Finger weg!

Ich hatte neulich auch einen, der ein Simplon Rahmenset angeboten hat, das er angeblich "geschenkt" bekommen hat. Als ich nach der Rahmennummer gefragt habe, um die bei Simplon checken zu lassen, hat er nicht mehr geantwortet. Zwei Tage später wurde das Angebot vorzeitig beendet, das Rahmenset aber eine Woche später mit einer anderen Beschreibung, aber denselben Fotos von einem anderen Account am selben Standort wieder angeboten. Ebäh kümmert sich einen Scheiss um sowas, die interessiert nur ihre Provision.
 
Du kannst Anzeige wegen Betruges/Unterschlagung stellen. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, wirst Du in der Anklageerhebung den Namen haben. Wäre ja noch schöner, wenn "jeder" einfach zur Polizei gehen könnte um sich vertrauliche Daten geben zu lassen. Ja, AUCH (dumme) Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Andererseits, sollte es zu einer Vernehmung kommen, dann kannste die Bullette ja ablenken und mal auf den Bildschirm schauen.
 
naja wenn er verurteilt wird und er hat jetzt kein Geld kannst du 30 Jahre lang die Hand aufhalten. Innerhalb der Zeit wird er ja mal was verdienen...

PS: seh grad, dass du wohl nix schriftliches hast und das ein Handschlaggeschäft war. Da wäre ich mir auch nicht sicher wie das vor Gericht ausgeht...
 
@Kjuiss dass die Geschichte auf Facebook die Runde gemacht hat, hast du mitbekommen, oder? Dort gibt es ein Screenshot der Kleinanzeige, damit könntest du erstmal belegen, dass du für das Rad 170€ gezahlt hast.

Ansonsten hast du ohne Anwalt wohl keine Chancen an irgendwelche Daten zu bekommen.
Evtl. gibts Anwälte die eine günstige Erstberatung anbieten und dir die richtige Vorgehensweise und Erfolgsaussichten nennen.
 
@jimmybob Oh ja das sagte mir der Beklaute bereits. Über diese Facebookgruppe hat er ja scheinbar den Dieb erst ermittelt... Weiss aber nicht wie ich darauf zugreifen soll. Nutze Fratzenbuch eigentlich nicht wirklich... Gibt es da einen Link dazu?

PS: deine Suche... http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeig...-rennradrahmen/198771388-217-16359?ref=search

@sage13 habe noch nie was schriftliches verlangt und von mir wurde auch noch nie was schriftliches gefordert. bisher immer problemlos... evtl überdenke ich die bisherige vorgehensweise nochmals. zumindest was räder und sonstiges diebstahlgefährdetes material angeht.

@misterkite ich bemühe mal google zwecks betrug und unterschlagung... muss ja auch mal wissen was das noch kostet =D

@sportugalois ich würde nicht gleich annehmen dass etwas geklaut ist nur weil es dazu keine papiere mehr gibt. ich habe uraltes hifiequipment hier und alte räder. kameras objektive usw... für all das aber auch keine papiere und dennoch weiss ich von den meisten sachen das sie mit sicherheit nicht geklaut sind, sondern ich einfach nur die papiere verschlampt oder fort geschmissen habe. denke so geht es den meisten =/
 
Du kannst Anzeige wegen Betruges/Unterschlagung stellen.
Schwachfug. Der soll mal lieber froh sein, dass er sich vom Eigentümer des Rades nicht noch eine Anzeige wegen Hehlerei eingefangen hat.

"Grundsätzlich macht man sich einer Hehlerei auch dann strafbar, wenn man es für billigend in Kauf genommen hat oder für möglich hält, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde."
 
Nein, eben kein Schwachfug. ich nehme mal an das es a) um die Summe Geld geht, die der user Kjuiss nicht vom rechtmäßigen Besitzer erhalten hat und B)um Betrug, weil, auch wenn (wieder) "die Dummheit" nicht vor Strafe schützt, der Verkäufer durch den Gebrauch bei ebay (Kleinanzeigen) den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Heisst also: Der Käufer muss bei sowas davon ausgehen, das die Besitzverhältnisse klar sind (ja , auch wenn das nur Theorie ist)
.
 
@jimmybob Oh ja das sagte mir der Beklaute bereits. Über diese Facebookgruppe hat er ja scheinbar den Dieb erst ermittelt... Weiss aber nicht wie ich darauf zugreifen soll. Nutze Fratzenbuch eigentlich nicht wirklich... Gibt es da einen Link dazu?

hier ein Link zum Screenshot

Die Gruppe auf Facebook, kannst du ohne Anmeldung nicht sehen.

Danke für den Link zum Rahmen, der ist mir aber zu runtergerockt.

"Grundsätzlich macht man sich einer Hehlerei auch dann strafbar, wenn man es für billigend in Kauf genommen hat oder für möglich hält, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde."

Hähh? Trifft doch beides nicht zu! Hier wurde nix billigend in Kauf genommen und so unwahrscheinlich ist es auch nicht, ein gutes (nicht geklautes) Rennrad in den Kleinanzeigen zu einem günstigen Kurs zu kaufen. Also halt dich mal etwas zurück!
 
@sportugalois naja das wohl eher nicht. Der Radlbesitzer wird mir bestimmt nix... der hat ja den Dieb entlarvt und sein Rad wieder. Warum sollte er da mich auch noch anzeigen? Zudem haben wir uns ganz gut verstanden. Ist ein netter Kerl... Ich habe auch rein garnichts billigend in Kauf genommen. =D Um Himmels willen. Das Rad war mit 170€ auch nun wirklich kein Schnäppchen. Der Preis ist im mittleren normalen bereich. Wenn es 50 gewesen wären hätte ich schon mistrauischer reagiert.
 
@jimmybob Ich bin bei Facebook ja angemeldet... nur weiss ich nicht wie ich da nach der Gruppe suchen soll. bzw wie sie heisst usw... nutze Facebook nur um mit Freunden in Kontakt zu bleiben.

@misterkite soweit ich das noch in erinnerung habe kann man an gestohlenem kein eigentum erwerben. soweit klar. dies hat dann auch zur folge dass der dieb welcher mir das gestohlene rad verkauft hat rein rechtlich gesehen mir noch ein 170€ rad von rauler schuldet. also betrug... bzw. unterschlagung. der vertrag zwischen mir und dieb besteht ja auch noch und muss eingehalten werden. 170€ gegen blaugelbes radl... =D
 
Zurück
Oben Unten