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Ich seh das ja mal genau so wie der einstein ( 2 drüber)
Ein Rennrad ist ein Sportgerät und unterliegt deshalb nicht der STVO.
Seit wann ist das eine Frage der Meinung?![]()
Ich seh das ja mal genau so wie der einstein ( 2 drüber)
Ein Rennrad ist ein Sportgerät und unterliegt deshalb nicht der STVO.
Die Frage, ob Fahrräder wegen sowas eingezogen werden dürfen, wurde immer noch nicht beantwortet.Dann mach dich halt erstmal schlau, bevor du hier den Horst machst!![]()
Aber es wird doch ein kein Auto eingezogen, welches keinen TÜV mehr hat (und damit auch nicht der StVZO entspricht)...Klar können sie das, wenn sie wollen. Wie jedes Fahrzeug, das nicht der StVZO entspricht.
Deswegen sprach ich von vogelfrei.
Gut, beim Fixie gehts um Bremsen, das ist natürlich das Hauptsicherheitsmerkmal, da kann ich mir das schon mal vorstellen. Denke aber das man schon einige Male erwischt werden muss, bis das Rad eingezogen wird.Triff zwar nicht auf diesen Fall, aber rechtlich abgesichert offen bar hier:
http://www.abendblatt.de/ratgeber/a...223/Polizei-darf-Fixie-Fahrrad-einziehen.html
Aber es wird doch ein kein Auto eingezogen, welches keinen TÜV mehr hat (und damit auch nicht der StVZO entspricht)...
Ja stimmt. Ich meinte natürlich wenn der TÜV überschritten ist UND das Auto Mängel hat.Nur weil der TÜV-Termin überschritten ist muß das ja nicht zwangsläufig nicht der StVZO entsprechen.
Aber ein Auto ohne Licht wird sofort stillgelegt, und das können sie genauso mit dem Fahrrad machen.
Ja stimmt. Ich meinte natürlich wenn der TÜV überschritten ist UND das Auto Mängel hat.
Und der Fahrer betrunken, die Beifahrerin nackt, der Hund tot und die Kinder betäubt. Diese Kriterien sollten mindesetns erfüllt sein, dami ein Fahrrad bzw. ein Tandem mit Anhänger oder ein Auto stillgelegt werden kann!
was spricht gegen nackte Beifahrerinnen ?:ka:
Danach nimmt die Masse mit der Geschwindigkeit ab (E=mc²).