• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Polizei droht Rennrad einzukassieren

AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Ich seh das ja mal genau so wie der einstein ( 2 drüber)

Ein Rennrad ist ein Sportgerät und unterliegt deshalb nicht der STVO.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Wir unterbrechen das - zugegebenermaßen äußert lustige - Programm für eine Sondermeldung:

Die Berliner Lautsprecher und Heißdüsen, die sich hier zu Wort gemeldet haben und der grünen Rennleitung am liebsten eine verplätten würden dürfen ihre Worte in der kommenden Woche in die Tat umsetzen. Da sind nämlich mal wieder Schwerpunktkontrollen zum Thema Licht und Sichtbarkeit angekündigt.
Ick freu mir schon uff die Berichte :D

Aber bitte: danach nicht sagen, es handle sich um Abzocke! DIE WARNEN MITTLERWEILE SOGAR VOR KONTROLLEN!!!

Schöne Grüße von der Info-Mücke ...die dem Thread im Übrigen noch einen neuen Kasten Bier und zwei Packungen Chips spendiert - hat beim letzten Mal ja auch so gut geklappt :wink2:
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Also bei uns geht die Polizei Gott sei Dank recht vernünftig mit dem Thema um.
Tagsüber sagt da keiner was, wenn du mit Rennrad oder MTB ohne jegliche Licht-und Sicht-Ausrüstung unterwegs bist.
Kontrolliert wird, ob die, die morgens und abends ins Büro oder in die Schule fahren, vernünftig ausgestattet sind. Das macht auch Sinn.

Trotzdem gehört da endlich mal das Gesetz geändert, eigentlich bist du bei jeder fahrt mit dem RR vogelfrei, wenns ein Bulle drauf anlegt.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Ich seh das ja mal genau so wie der einstein ( 2 drüber)

Ein Rennrad ist ein Sportgerät und unterliegt deshalb nicht der STVO.

Ein Rennrad ist solange es ausserhalb eines Rennens benutzt wird ein Fahrrad wie jedes Andere und unterliegt der StVZO:aetsch:
 
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image.jpg
 
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Klar können sie das, wenn sie wollen. Wie jedes Fahrzeug, das nicht der StVZO entspricht.
Deswegen sprach ich von vogelfrei.
 
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Aber es wird doch ein kein Auto eingezogen, welches keinen TÜV mehr hat (und damit auch nicht der StVZO entspricht)...

Nur weil der TÜV-Termin überschritten ist muß das ja nicht zwangsläufig nicht der StVZO entsprechen.
Aber ein Auto ohne Licht wird sofort stillgelegt, und das können sie genauso mit dem Fahrrad machen.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Nur weil der TÜV-Termin überschritten ist muß das ja nicht zwangsläufig nicht der StVZO entsprechen.
Aber ein Auto ohne Licht wird sofort stillgelegt, und das können sie genauso mit dem Fahrrad machen.
Ja stimmt. Ich meinte natürlich wenn der TÜV überschritten ist UND das Auto Mängel hat.
 
AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Ja stimmt. Ich meinte natürlich wenn der TÜV überschritten ist UND das Auto Mängel hat.

Und der Fahrer betrunken, die Beifahrerin nackt, der Hund tot und die Kinder betäubt. Diese Kriterien sollten mindestens erfüllt sein, damit ein Fahrrad bzw. ein Tandem mit Anhänger oder ein Auto stillgelegt werden kann!
 
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Und der Fahrer betrunken, die Beifahrerin nackt, der Hund tot und die Kinder betäubt. Diese Kriterien sollten mindesetns erfüllt sein, dami ein Fahrrad bzw. ein Tandem mit Anhänger oder ein Auto stillgelegt werden kann!

STOP

was spricht gegen nackte Beifahrerinnen ?:ka:

jetzt mal keine neuen Fässer aufmachen
 
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