börndout
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...und ich sehe es einIch sehe Motorräder in einem Fahrradforum
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...und ich sehe es einIch sehe Motorräder in einem Fahrradforum
Liest sich wie ein Fähnlein im Wind.Nun gut bei 110.000 W gegenüber vielleicht 400W (bei mir nicht lange!) auf dem RRad...was denkst du wo es Sinn macht ...also bei mir auf dem RR dev überflüssig
Das Zugeben ändert nichts am Fremdgehen!Und ich hatte es ja sogar zugegeben:
"Sogar mit Discs "
Wir sind ja nicht so. Daher Motorradgeschichten etc. bite hier:...und ich sehe es ein
Diese Mittel und Wege sehe ich leider auch immer wieder, vor allem immer öfter:
Waren das Privatwege? Ein versicherungstechnisches Verbot ist ja das einzige, was irgendwie noch Sinn ergeben würde.Diese Mittel und Wege sehe ich leider auch immer wieder, vor allem immer öfter:
(alle in Österreich)
Gehört aber nicht in den „Gefällt mir“-Faden...
Zwei davon sind Privatwege, die über Höfe führen. Oft sind das auch offizielle (Wander-)Wege. Ich kenne die eben auch noch in befahrbar. Und auch nicht jeder Hof ist für die Durchfahrt gesperrt. Das Schild auf der Schneelandschaft ist erst 2023 dazugekommen.Waren das Privatwege?
Ist das Radfahren im österreichischen Wald nicht verboten, außer der Waldeigentümer erlaubt es ausdrücklich?(alle in Österreich)
Gehört aber nicht in den „Gefällt mir“-Faden...
Ist zumindest eine doch irgendwie nachvollziehbare Erklärung, auch wenn es für Radler blöd ist. Weiß nicht, wie es in Ösi ist, in D haftet der Eigentümer für ungestreute Privatwege. Sogar bei Stürzen durch große Schlaglöcher oä.Zwei davon sind Privatwege, die über Höfe führen. Oft sind das auch offizielle (Wander-)Wege. Ich kenne die eben auch noch in befahrbar. Und auch nicht jeder Hof ist für die Durchfahrt gesperrt. Das Schild auf der Schneelandschaft ist erst 2023 dazugekommen.
Meine Vermutung ist auch, daß die Eigentümer versicherungstechnische Bedenken haben oder daß ihnen die Menge der Radfahrer zu viel geworden ist, die durchfährt.
Diese Mittel und Wege sehe ich leider auch immer wieder, vor allem immer öfter:
(alle in Österreich)
Gehört aber nicht in den „Gefällt mir“-Faden...
Das will ich gar nicht so genau wissen... Sonst kann ich meine Räder gleich zu Hause lassen...Ist das Radfahren im österreichischen Wald nicht verboten, außer der Waldeigentümer erlaubt es ausdrücklich?
Das weiß ich nicht. Es gibt auch weniger amtliche Schilder, kleine selbstgemalte oder gedruckte. Da fahre ich dann trotzdem nicht lang oder nur im Winter oder bei schlechtem Wetter, wenn die nicht draußen sitzen und dann im Schrittempo. Ich kann mir auch vorstellen, daß einige keine Lust haben, im Sommer alle paar Minuten mit ihren Gästen in einer Staubwolke zu sitzen, weil eine Gruppe Radfahrer durchgebrettert ist.Ist eine solche Beschilderung rechtlich bindend für Radler?
Absolut, gerade, wenn es ein Privatweg ist, du möchtest ja (vielleicht) auch nicht, dass wer bei dir im Garten radelt. Würde da „Zutritt verboten“ stehen, würde ja auch niemand da hergehen (q.e.d.), da Fußgänger aber wohl toleriert werden, steht das Radeln verboten Schild dort.Ist eine solche Beschilderung rechtlich bindend für Radler?
Die Fußgänger werden nicht nur toleriert, wenn das offizielle Wege sind, müssen Wanderer da durchgelassen werden. Es gibt in Österreich auch ein Wegerecht, d.h., daß auch in Wäldern in Privateigentum (sind sehr viele) alle Wege von allen benutzt werden dürfen. Aber eben nicht unbedingt mit einem Fahrzeug.da Fußgänger aber wohl toleriert werden
Im Zeitalter der zunehmenden Anzahl von Fahrverbotsschildern für Radfahrer auf unbefestigten Wegen möchte ich dieses Schild mal lobend erwähnen:
Wandern, Radfahren, Reiten ausdrücklich erlaubt.
Es gibt ein Hausrecht für seinen Grund und BodenIst eine solche Beschilderung rechtlich bindend für Radler?
Ich würde den Privatweg auch nicht befahren. Eben weil ich das auf meinem Grundstück auch nicht haben wollen würde. Aber einer der gezeigten Wege ist ja als Wanderweg deklariert. Es also anscheinend ein Betreten gestattet und damit vielleicht auch ein öffentliches Interesse am Betreten vorhanden. Meine Frage geht nur dahin, ob auch in dem Falle ein Befahren mit dem Fahrrad automatisch erlaubt ist oder ob der Besitzer, das Ordnungsamt oder wer auch immer da differenzieren darf.Das will ich gar nicht so genau wissen... Sonst kann ich meine Räder gleich zu Hause lassen...
Das weiß ich nicht. Es gibt auch weniger amtliche Schilder, kleine selbstgemalte oder gedruckte. Da fahre ich dann trotzdem nicht lang oder nur im Winter oder bei schlechtem Wetter, wenn die nicht draußen sitzen und dann im Schrittempo. Ich kann mir auch vorstellen, daß einige keine Lust haben, im Sommer alle paar Minuten mit ihren Gästen in einer Staubwolke zu sitzen, weil eine Gruppe Radfahrer durchgebrettert ist.
Wobei eine Änderung des Bundeswaldgesetzes diskutiert wird, https://www.rennrad-news.de/news/entwurf-bundeswaldgesetz-fahrrad/Absolut, gerade, wenn es ein Privatweg ist, du möchtest ja (vielleicht) auch nicht, dass wer bei dir im Garten radelt. Würde da „Zutritt verboten“ stehen, würde ja auch niemand da hergehen (q.e.d.), da Fußgänger aber wohl toleriert werden, steht das Radeln verboten Schild dort.
Edit:
Betreten ist doch was anderes als radeln:
„Das gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege oder landwirtschaftliche Flächen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es für den Wald (§ 14 Bundeswaldgesetz). Danach darf in Deutschland jeder den Wald zur Erholung betreten, sofern diese Flächen nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind (z.B. Holzeinschlag, Kulturfläche). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Wer im Wald andere Ziele verfolgt (z.B. gewerbliches Sammeln von Pilzen), benötigt hierzu die Zustimmung des Waldeigentümers. Die Waldeigentümer müssen das Betreten zum Zwecke der Erholung dulden.
Wald und Waldeigentümer freuen sich, wenn sich im Gegenzug der Waldbesucher wie ein Gast verhält.“
https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/hintergrundinformationen/ist-das-betreten-von-privatwald-gestattet#:~:text=Grundsätzlich%20darf%20man%20Privatgelände%20nur%20mit%20der%20Zustimmung%20des%20Eigentümers%20betreten.&text=Das%20gilt%20für%20Wohnungen%2C%20Hausgärten,Wald%20(§%2014%20Bundeswaldgesetz).