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Was mir gerade richtig gut gefällt.............

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Re: Was mir gerade richtig gut gefällt.............
Ich sehe Mittel und Wege ...

Sperrung MOFA.JPG
 
Waren das Privatwege?
Zwei davon sind Privatwege, die über Höfe führen. Oft sind das auch offizielle (Wander-)Wege. Ich kenne die eben auch noch in befahrbar. Und auch nicht jeder Hof ist für die Durchfahrt gesperrt. Das Schild auf der Schneelandschaft ist erst 2023 dazugekommen.
Meine Vermutung ist auch, daß die Eigentümer versicherungstechnische Bedenken haben oder daß ihnen die Menge der Radfahrer zu viel geworden ist, die durchfährt.
 
Zwei davon sind Privatwege, die über Höfe führen. Oft sind das auch offizielle (Wander-)Wege. Ich kenne die eben auch noch in befahrbar. Und auch nicht jeder Hof ist für die Durchfahrt gesperrt. Das Schild auf der Schneelandschaft ist erst 2023 dazugekommen.
Meine Vermutung ist auch, daß die Eigentümer versicherungstechnische Bedenken haben oder daß ihnen die Menge der Radfahrer zu viel geworden ist, die durchfährt.
Ist zumindest eine doch irgendwie nachvollziehbare Erklärung, auch wenn es für Radler blöd ist. Weiß nicht, wie es in Ösi ist, in D haftet der Eigentümer für ungestreute Privatwege. Sogar bei Stürzen durch große Schlaglöcher oä.
Da lässt man dann Fußgänger schon noch durch, Radler aber lieber nicht. :(
 
Ist das Radfahren im österreichischen Wald nicht verboten, außer der Waldeigentümer erlaubt es ausdrücklich?
Das will ich gar nicht so genau wissen... 🫣 Sonst kann ich meine Räder gleich zu Hause lassen...

Ist eine solche Beschilderung rechtlich bindend für Radler?
Das weiß ich nicht. Es gibt auch weniger amtliche Schilder, kleine selbstgemalte oder gedruckte. Da fahre ich dann trotzdem nicht lang oder nur im Winter oder bei schlechtem Wetter, wenn die nicht draußen sitzen und dann im Schrittempo. Ich kann mir auch vorstellen, daß einige keine Lust haben, im Sommer alle paar Minuten mit ihren Gästen in einer Staubwolke zu sitzen, weil eine Gruppe Radfahrer durchgebrettert ist.
 
Ist eine solche Beschilderung rechtlich bindend für Radler?
Absolut, gerade, wenn es ein Privatweg ist, du möchtest ja (vielleicht) auch nicht, dass wer bei dir im Garten radelt. Würde da „Zutritt verboten“ stehen, würde ja auch niemand da hergehen (q.e.d.), da Fußgänger aber wohl toleriert werden, steht das Radeln verboten Schild dort.

Edit:
Betreten ist doch was anderes als radeln:
„Das gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege oder landwirtschaftliche Flächen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es für den Wald (§ 14 Bundeswaldgesetz). Danach darf in Deutschland jeder den Wald zur Erholung betreten, sofern diese Flächen nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind (z.B. Holzeinschlag, Kulturfläche). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Wer im Wald andere Ziele verfolgt (z.B. gewerbliches Sammeln von Pilzen), benötigt hierzu die Zustimmung des Waldeigentümers. Die Waldeigentümer müssen das Betreten zum Zwecke der Erholung dulden.
Wald und Waldeigentümer freuen sich, wenn sich im Gegenzug der Waldbesucher wie ein Gast verhält.“
https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/hintergrundinformationen/ist-das-betreten-von-privatwald-gestattet#:~:text=Grundsätzlich%20darf%20man%20Privatgelände%20nur%20mit%20der%20Zustimmung%20des%20Eigentümers%20betreten.&text=Das%20gilt%20für%20Wohnungen%2C%20Hausgärten,Wald%20(§%2014%20Bundeswaldgesetz).
 
da Fußgänger aber wohl toleriert werden
Die Fußgänger werden nicht nur toleriert, wenn das offizielle Wege sind, müssen Wanderer da durchgelassen werden. Es gibt in Österreich auch ein Wegerecht, d.h., daß auch in Wäldern in Privateigentum (sind sehr viele) alle Wege von allen benutzt werden dürfen. Aber eben nicht unbedingt mit einem Fahrzeug.

Aber um dem Ganzen mal eine positive Note für den „Gefällt mir“-Faden zu geben, es gibt auch dieses Schild:
diamant_b_qfe-210619-6635-jpg.955739

Und wie ich damals (2021) schon in „unterwegs mit dem Klassiker“ schrieb:
Im Zeitalter der zunehmenden Anzahl von Fahrverbotsschildern für Radfahrer auf unbefestigten Wegen möchte ich dieses Schild mal lobend erwähnen:

Wandern, Radfahren, Reiten ausdrücklich erlaubt. :daumen:
 
Das will ich gar nicht so genau wissen... 🫣 Sonst kann ich meine Räder gleich zu Hause lassen...


Das weiß ich nicht. Es gibt auch weniger amtliche Schilder, kleine selbstgemalte oder gedruckte. Da fahre ich dann trotzdem nicht lang oder nur im Winter oder bei schlechtem Wetter, wenn die nicht draußen sitzen und dann im Schrittempo. Ich kann mir auch vorstellen, daß einige keine Lust haben, im Sommer alle paar Minuten mit ihren Gästen in einer Staubwolke zu sitzen, weil eine Gruppe Radfahrer durchgebrettert ist.
Ich würde den Privatweg auch nicht befahren. Eben weil ich das auf meinem Grundstück auch nicht haben wollen würde. Aber einer der gezeigten Wege ist ja als Wanderweg deklariert. Es also anscheinend ein Betreten gestattet und damit vielleicht auch ein öffentliches Interesse am Betreten vorhanden. Meine Frage geht nur dahin, ob auch in dem Falle ein Befahren mit dem Fahrrad automatisch erlaubt ist oder ob der Besitzer, das Ordnungsamt oder wer auch immer da differenzieren darf.
 
Absolut, gerade, wenn es ein Privatweg ist, du möchtest ja (vielleicht) auch nicht, dass wer bei dir im Garten radelt. Würde da „Zutritt verboten“ stehen, würde ja auch niemand da hergehen (q.e.d.), da Fußgänger aber wohl toleriert werden, steht das Radeln verboten Schild dort.

Edit:
Betreten ist doch was anderes als radeln:
„Das gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege oder landwirtschaftliche Flächen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es für den Wald (§ 14 Bundeswaldgesetz). Danach darf in Deutschland jeder den Wald zur Erholung betreten, sofern diese Flächen nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind (z.B. Holzeinschlag, Kulturfläche). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Wer im Wald andere Ziele verfolgt (z.B. gewerbliches Sammeln von Pilzen), benötigt hierzu die Zustimmung des Waldeigentümers. Die Waldeigentümer müssen das Betreten zum Zwecke der Erholung dulden.
Wald und Waldeigentümer freuen sich, wenn sich im Gegenzug der Waldbesucher wie ein Gast verhält.“
https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/hintergrundinformationen/ist-das-betreten-von-privatwald-gestattet#:~:text=Grundsätzlich%20darf%20man%20Privatgelände%20nur%20mit%20der%20Zustimmung%20des%20Eigentümers%20betreten.&text=Das%20gilt%20für%20Wohnungen%2C%20Hausgärten,Wald%20(§%2014%20Bundeswaldgesetz).
Wobei eine Änderung des Bundeswaldgesetzes diskutiert wird, https://www.rennrad-news.de/news/entwurf-bundeswaldgesetz-fahrrad/
Wenn es nach der aktuellen Vorlage geht würde das Rad fahren im Wald hier wie in Österreich werden, also nur erlaubt wenn ausdrücklich gestattet.

Ob das "Radfahren verboten" Schild bindet ist, hängt wohl auch davon ab, ob es rechtmäßig da steht. In Deutschland steht aber meist sowieso meist das blaue Fußgänger Schild oder eben dass alles verboten ist. Ersteres steht z.B. bei uns im Stadtwald auf dem Laufkurs, der darf nicht mit dem Radbefahren werden, auch wenn er wie aktuelle eher was für MTB als für Läufer ist. (und das liegt nicht am Wetter)
 
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

für Bayern:

https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/bayern/


Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:


  1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
  2. Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
  3. Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.

Aber:

2) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.



https://www.alpenverein.de/artikel/...nswertes_ffce8cf1-4530-4d4a-932b-058bd783cadd
 
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