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Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Du willst es nicht vestehen, oder? Abgesehen davon, daß er ja (im Gegensatz zu Dir) ein gesundes Gerechtigkeits/Rechtsempfinden hatte - das Eigentum ist sofort herauszugeben. Das ist ja wohl logisch. Ich habe auch nicht geschrieben, daß ER eine Straftat begangen hat, sondern daß eine Straftat vorlag. Der Nachweis, daß es mein Rad war, war schon am Telefon sehr einfach.
Ich rege mich über Typen wie dich auf - Dir würde ich was pfeifen. Es reicht wirklich ein Gang zur Polizei, dann hättest Du keine Fragen mehr...
 

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Re: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!
Du willst es nicht vestehen, oder? Abgesehen davon, daß er ja (im Gegensatz zu Dir) ein gesundes Gerechtigkeits/Rechtsempfinden hatte - das Eigentum ist sofort herauszugeben. Das ist ja wohl logisch. Ich habe auch nicht geschrieben, daß ER eine Straftat begangen hat, sondern daß eine Straftat vorlag. Der Nachweis, daß es mein Rad war, war schon am Telefon sehr einfach.
Ich rege mich über Typen wie dich auf - Dir würde ich was pfeifen. Es reicht wirklich ein Gang zur Polizei, dann hättest Du keine Fragen mehr...
Ich habe das Gefühl, Du willst mich nicht verstehen.
Eben weil ich ein gesundes Rechtsempfinden habe, gebe ich das Rad raus, aber wie es sich gehört, nach dem Eigentumsnachweis; ob der durch die Polizei erfolgt ist mir doch vollkommen egal. Und einen Eigentumsnachweis kannst du per Telefon überhaupt nicht erbringen.
Offenbar fehlt Dir hier die Rechtskenntnis.
Denn weist Du das Eigentum bzw. den Diebstahl dessen nicht nach, ist es mein Rad aus Kaufvertrag - solange, bis nachgewiesen wurde, dass das Rad unrechtmäßig erworben wurde.
Und das Eigentum ist auch erst nach dem Nachweis rauszugeben, andernfalls könnte ich ja jedem sagen: Das ist mein Rad - gib es raus.

Und was bringt Deine Anzeige dann - Du hast ja so etwas gesagt: "Bei Typen wie Dir hätte ich sofort Anzeige erstattet", wenn Du selbst sagst, dass er keine Straftat begangen hat?

Und warum sollte ich mich in dem Falle davor fürchten? Kann mir doch egal sein.
Ich handle so nach Recht und Gesetz, auch wenn Du das Rad sofort haben willst. Der Nachweis muss trotzdem erst erbracht werden!
 
Schwachmat - zum Mitschreiben: Der Nachweis wurde erbracht. Und Du widersprichst Dir in einem fort. Dich hätte ich auf jeden Fall angezeigt, wenn Du Dich geweigert hättest, mein Eigentum herauszugeben.


Und einen Eigentumsnachweis kannst du per Telefon überhaupt nicht erbringen.
Rahmennummer? Unveränderliche Kennzeichen die auf Verkaufsfotos eindeutig nicht zu erkennen sind? Hat den Verkäufer (wie jeden vernünftigen Zeitgenossen) sofort überzeugt - Du gehörst jedenfalls nicht zu dieser Kategorie. Den Kaufvertrag habe ich ihm bei der Abholung gezeigt.

Denn weist Du das Eigentum bzw. den Diebstahl dessen nicht nach, ist es mein Rad aus Kaufvertrag - solange, bis nachgewiesen wurde, dass das Rad unrechtmäßig erworben wurde.
Schwachsinn. Es ist nicht nachzuweisen, daß das Rad unrechtmäßig von DIR erworben wurde, sondern daß ICH einen Kaufvertrag habe und es mir gestohlen wurde.

Kannst Du jetzt klarkommen?
 
Schwachmat - zum Mitschreiben: Der Nachweis wurde erbracht. Und Du widersprichst Dir in einem fort. Dich hätte ich auf jeden Fall angezeigt, wenn Du Dich geweigert hättest, mein Eigentum herauszugeben.
Nette Kommunikationsweise.

Von dem Nachweis hast Du bislang nichts gesagt. Du hast geschrieben, dass Du es ihm am Telefon gesagt und nachgewiesen hast und es ihm peinlich war.
Das ist kein Nachweis!
Und wenn ich sage, dass ich es erst nach dem Nachweis rausgebe, verstehe ich nicht, was Du hier rumzumosern hast.
Mein erster Post war nicht korrekt, was ich eingestanden habe. Und wo ich mir dann widerspreche, würde ich ja gerne noch einmal wissen.

Und jetzt sagst Du schon wieder, Du hättest "mich" angezeigt, obwohl wir uns einig waren, dass er - oder hier angenommen ich - keine Straftat begangen habe.
Wenn er/ich nach dem Eigentumsnachweis nicht rausgebe, macht das Sinn, aber ich habe ja mehrfach gesagt, dass ich es dann rausgeben würde.

Und per Telefon kannst Du das Eigentum nicht nachweisen und von einem anderen Nachweis hast Du nichts gesagt. Folglich ist für mich kein Nachweis ersichtlich. Fertig!
 
Pass auf - lass es uns hierbei belassen.
Du siehst ja ein, daß es Quatsch war, erst auf die Erstattund des von Dir gezahlten Kaufpreises zu beharren.
Wenn ich in dieser Situation auf jmd. gestoßen wäre, der die Herausgabe verweigert hätte, dann hätte ich ihn angezeigt.
Und ja - im juristischen Sinn kann ich mein Eigentum telefonisch selbstverständlich nicht nachweisen. Aber der gesunde Menschenverstand muß ja eigentlich jedem sagen, daß niemand die Rahmennummer oder eine ganz bestimmte Beschädigung an der nichtfotografierten Seite des Rades kennen kann außer dem Besitzer.
 
Naja, zum Teil. Walkman bezieht sich auf den Nachweis an sich. Da du aber dem sog. Besitzer glaubhaft versichert hast, dass das dein Rad war/ist und Ihre euch geeinigt habt, ist doch der Käs gegessen.
 
Dann lies doch mal 2 Posts weiter. Man sollte schon ganz lesen. Das hatte ich längst revidiert Kollege!!!
Von daher ist deine Aufregung überflüssig!

Recht haste, das hatte ich anders in Erinnerung. Nach Eigentumsnachweis müsste man also wohl herausgeben.
Also Namen beim Kauf gut notieren und kontrollieren! Ist vermerkt! ;)
 
Pass auf - lass es uns hierbei belassen.
Du siehst ja ein, daß es Quatsch war, erst auf die Erstattund des von Dir gezahlten Kaufpreises zu beharren.
Wenn ich in dieser Situation auf jmd. gestoßen wäre, der die Herausgabe verweigert hätte, dann hätte ich ihn angezeigt.
Und ja - im juristischen Sinn kann ich mein Eigentum telefonisch selbstverständlich nicht nachweisen. Aber der gesunde Menschenverstand muß ja eigentlich jedem sagen, daß niemand die Rahmennummer oder eine ganz bestimmte Beschädigung an der nichtfotografierten Seite des Rades kennen kann außer dem Besitzer.
1. wie schon erwähnt: das hatte ich längst korrigiert, weshalb Du dann weiter auf der Ursprungsaussage rumreitest, kann ich nicht nachvollziehen.
2. kennt jeder vorherige Eigentümer/Besitzer ggf. die Rahmennummer oder gewisse Eingenschaften des Rades noch. Das ist kein Eigentumsnachweis.

Und wie Lucky ja gepostet hat, kann man durchaus Eigentum an Dingen erwerben, die dem Veräußerer nicht gehören §932 BGB (und das hatte ich in Erinnerung) und zwar in "Gutem Glauben", jedoch nicht in Fällen, in denen §935 BGB zutrifft. Was hier der Fall ist. Das war längst klar.
 
Hab gerade mal - da ich gerade von Jura angenervt bin - wieder ins Forum geschaut. Ja, ich weiß, Dauerabstinenz (?)... - Und was finde ich hier? - Jura....

Um die aus den Bahnen geratene Diskussion mal eben zu beenden:

Sorry, walkman, aber evtl. hättest du dir bei mir auch eine Anzeige eingefangen. Ist nicht persönlich etc gemeint, und ich erkläre mal eben warum:

An gestohlenen Sachen kann man nach § 935 BGB grds. kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig nach § 932 BGB. Zwar wird nach §1006 I BGB grds. vermutet, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Diese Vermutungswirkung kann man jedoch erschüttern. - Wenn ich dir nachweise, dass das Rad einmal mir gehörte - z.B. zeige ich dir Fotos davon, lege den Kaufvertrag vor, nenne die Rahmennummer - und mir gestohlen worden ist - z.B. habe ich einmal Anzeige erstattet -, musst du mir das Rad ohne Wenn und Aber herausgeben. Finderlohn gibt's nach dem Gesetz auch nicht. Wenn du dich weigerst, mir das Rad herauszugeben, würde ich seeehr misstrauisch. Woher soll ich denn wissen, ob du das Rad tatsächlich gekauft, oder am Ende selbst gestohlen hast? - Von daher würde ich bei so einem Verhalten Anzeige erstatten, und es wäre an dir nachzuweisen, dass du das Rad gekauft hast. Sofern dir das nicht gelingt, könntest du dann ein echtes Problem bekommen.

VG,
Ralf
 
:bier:Nicht aufhören, ich amüsiere mich gerade! Da geht doch noch was.:D Ich stelle mir gerade "Zwei bei Kalwa...äh Salesch" vor.
Edit: Stelle mir gerade vor, dass ein Dieb noch Finderlohn bekommt :D ROFL
 
Und wie Lucky ja gepostet hat, kann man durchaus Eigentum an Dingen erwerben, die dem Veräußerer nicht gehören §932 BGB (und das hatte ich in Erinnerung) und zwar in "Gutem Glauben", jedoch nicht in Fällen, in denen §935 BGB zutrifft. Was hier der Fall ist. Das hatte ich längst zugestanden.
Aber es geht doch hier nur um Diebstähle - die Paragraphen 932-934 sind vollkommen unrelevant.
 
Welchen neuen, nicht abgelutschten Aspekt könnte man jetzt noch beleuchten - Recht und Gerechtigkeit?

Ich würde mal sagen, daß es relativ fair war, daß ich ihm 50€ Schmerzensgeld mit auf den Weg gegeben habe.
 
Hab gerade mal - da ich gerade von Jura angenervt bin - wieder ins Forum geschaut. Ja, ich weiß, Dauerabstinenz (?)... - Und was finde ich hier? - Jura....

Um die aus den Bahnen geratene Diskussion mal eben zu beenden:

Sorry, walkman, aber evtl. hättest du dir bei mir auch eine Anzeige eingefangen. Ist nicht persönlich etc gemeint, und ich erkläre mal eben warum:

An gestohlenen Sachen kann man nach § 935 BGB grds. kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig nach § 932 BGB. Zwar wird nach §1006 I BGB grds. vermutet, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Diese Vermutungswirkung kann man jedoch erschüttern. - Wenn ich dir nachweise, dass das Rad einmal mir gehörte - z.B. zeige ich dir Fotos davon, lege den Kaufvertrag vor, nenne die Rahmennummer - und mir gestohlen worden ist - z.B. habe ich einmal Anzeige erstattet -, musst du mir das Rad ohne wenn und aber herausgeben. Finderlohn gibt's nach dem Gesetz auch nicht. Wenn du dich weigerst, würde ich sehr misstrauisch. Woher soll ich denn wissen, ob du das Rad tatsächlich gekauft, oder am Ende selbst gestohlen hast? - Von daher würde ich bei so einem Verhalten Anzeige erstatten, und es wäre an dir nachzuweisen, dass du das Rad gekauft hast. Sofern dir das nicht gelingt...

VG,
Ralf

Tag Vent,
das habe ich doch auch schon 10 mal gesagt, nachdem ich anfangs falsch lag. Nach dem Eigentumsnachweis gebe ich natürlich das Rad heraus!
Und hier war nie von einem Nachweis die Rede, sondern von einem Telefonat.
Und das Finderlohn Quatsch ist, hatte ich ja bereits gesagt!!!

Und ich kaufe nur mit Nachweis, weshalb eine Anzeige eben keinen Sinn macht bzw. nur, wenn ich es nicht rausgebe, nachdem das Eigentum nachgewiesen wurde!
 
ähm, vent, ksch ksch ksch, zurück an die unterlagen, dann darfst du vielleicht heute abend mal ne halbe stunde hierher :)

lass das nicht einreißen :p
 
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