• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Anzeige

Re: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Danke @Crocodillo. Warum hab ich das noch nicht gelesen...? Wahrscheinlich weil ich aktuell nix mit Mittelzugbremse fahre, aber wenn dann werd ich das auch mal versuchen. Was würdest Du dann nehmen, bzw wie dichk ist das jetzt verbaute Material?
 
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

OK, alles klar. Gefällt mir übrigens der Hobel @Crocodillo, Fahrrad klauen ist ja schon ne Schweinerei und sowas dann eine dopelte
 
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Es geht auch anders rum - vor ein paar Tagen habe ich mein geklautes Motobecane (geklaut wurde nur der Rahmen + Laufräder) auf kleinanzeigen-ebay wieder gefunden. Hab sofort angerufen und dem ahnungslosen Verkäufer erklärt was Phase ist - er hatte es hier auf einem Flohmarkt gekauft (komplett billigst aufgebaut für 110€).

Habe ihn dann getroffen - sehr nette junger Typ, dem es superpeinlich war - und für 50€ Finderlohn wieder mitgenommen.

Er bsucht jetzt die nächsten Wochenende den Flohmarkthändler, der das Rad dem Dieb abgekauft hat, um seinerseits sein Geld wieder zu bekommen (und ich dann meins).

Happy End.
 
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Glückwunsch! :geschenk:
 
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Es ist vill. nicht der hochwertigste Klassiker, aber trotzdem mega ärgerlich. Das Rad wurde letzte Nacht also vom 17. auf den 18. in Berlin geklaut. Vill taucht es irgendwo in den Weiten des Internets zum Verkauf wieder auf. Wenn es jemand sieht bitte pn an mich!

Danke für die Mithilfe!
 

Anhänge

  • Rad benny.jpg
    Rad benny.jpg
    142,3 KB · Aufrufe: 623
in nürnberg gostenhof (nähe willich) wurde vor ein paar wochen ein blaues fort geklaut, leider habe ich atm keine fotos davon, werde diese aber nachreichen.
 
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

Es geht auch anders rum - vor ein paar Tagen habe ich mein geklautes Motobecane (geklaut wurde nur der Rahmen + Laufräder) auf kleinanzeigen-ebay wieder gefunden. Hab sofort angerufen und dem ahnungslosen Verkäufer erklärt was Phase ist - er hatte es hier auf einem Flohmarkt gekauft (komplett billigst aufgebaut für 110€).

Habe ihn dann getroffen - sehr nette junger Typ, dem es superpeinlich war - und für 50€ Finderlohn wieder mitgenommen.

Er bsucht jetzt die nächsten Wochenende den Flohmarkthändler, der das Rad dem Dieb abgekauft hat, um seinerseits sein Geld wieder zu bekommen (und ich dann meins).

Happy End.
Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.
Wenn er nicht wußte und nicht vermuten musste, dass das Rad geklaut war, kann er das auch weiterverkaufen wie er lustig ist.
An seiner Stelle wäre ich natürlich bei der Aufklärung hilfreich gewesen und hätte es nach Erstattung der 110 Euro zurückgegeben, aber jetzt sitzt er auf dem Schaden und muss sich um die Kohle kümmern. Auch wenn es hier einigen nicht gefällt: ich hätte es nicht gegen Finderlohn rausgegeben, wenn ich es in gutem Glauben gekauft hätte.
 
Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.
Wenn er nicht wußte und nicht vermuten musste, dass das Rad geklaut war, kann er das auch weiterverkaufen wie er lustig ist.
An seiner Stelle wäre ich natürlich bei der Aufklärung hilfreich gewesen und hätte es nach Erstattung der 110 Euro zurückgegeben, aber jetzt sitzt er auf dem Schaden und muss sich um die Kohle kümmern. Auch wenn es hier einigen nicht gefällt: ich hätte es nicht gegen Finderlohn rausgegeben, wenn ich es in gutem Glauben gekauft hätte.
Hmjo .. nö:
Hierbei ist zunächst zu beachten, dass man an gestohlenen Sachen nicht wirksam Eigentum erlangen kann. Eigentümer bleibt in der Regel immer die Person, welcher die Ware gestohlen wurde. Der wahre Eigentümer hat hier stets einen Anspruch darauf, dass der Käufer die Sachen an ihn als Eigentümer heraus gibt. Den Kaufpreis muss der Eigentümer dem geprellten Käufer selbstverständlich nicht erstatten.
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/278.html
 
Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.
An seiner Stelle wäre ich natürlich bei der Aufklärung hilfreich gewesen und hätte es nach Erstattung der 110 Euro zurückgegeben, aber jetzt sitzt er auf dem Schaden und muss sich um die Kohle kümmern. Auch wenn es hier einigen nicht gefällt: ich hätte es nicht gegen Finderlohn rausgegeben, wenn ich es in gutem Glauben gekauft hätte.

Bei so einem Typen wie Dir hätte es eben gleich eine Anzeige gegeben - ob Du du im Glauben warst, einwandfreie gekauft zu haben oder nicht, ist (s.o.) vollkommen unrelevant.

Abgesehen davon: Der Flohmarkt ist 5min von seiner Wohnung und einmal die Woche - er muß ja nur hin, und mit dem Verkäufer sprechen. Finde ich ziemlich zumutbar.
 
Bei so einem Typen wie Dir hätte es eben gleich eine Anzeige gegeben - ob Du du im Glauben warst, einwandfreie gekauft zu haben oder nicht, ist (s.o.) vollkommen unrelevant.

Abgesehen davon: Der Flohmarkt ist 5min von seiner Wohnung und einmal die Woche - er muß ja nur hin, und mit dem Verkäufer sprechen. Finde ich ziemlich zumutbar.
Was hätte die Anzeige gebracht? Nichts, denn eine Straftat liegt doch gar nicht vor. Zumindest nicht bei dem letzten Käufer. Zudem ist es eben gerade strafrechltich nicht irrelevant, ob ich im Glauben war ein einwandfreien Vertrag zu schließen.
Denn strafrechtlich habe ich nichts zu befürchten, weshalb auch die Anzeige vollkommen egal wäre.
Dass der Flohmarkt einmal die Woche ist und der Verkäufer anscheinend immer da, kann ich ja nicht wissen.
Dennoch würde ich erst einmal langsam machen und das Rad nicht gegen einen Finderlohn rausgeben. Das macht nämlich überhaupt keinen Sinn!
 
Klar liegt eine Straftat vor - mir wurde ein Rad gestohlen und DU hast es (zB). Vollkommen unrelevant, ob Du wußtest oder nicht wußtest, daß das Rad gestohlen war.
Ob Du langsam machen möchtest oder nicht, und ob das deiner Meinung nach Sinn macht ist, auch vollkommen unrelevant - Du bist im Besitz fremden Eigentums und das hast Du herauszugeben.
 
Klar liegt eine Straftat vor - mir wurde ein Rad gestohlen und DU hast es (zB). Vollkommen unrelevant, ob Du wußtest oder nicht wußtest, daß das Rad gestohlen war.
Ob Du langsam machen möchtest oder nicht, und ob das deiner Meinung nach Sinn macht ist, auch vollkommen unrelevant - Du bist im Besitz fremden Eigentums und das hast Du herauszugeben.
Ich habe gesagt, dass keine Straftat von dem Typen vorliegt. Der Typ hat keine Straftat begangen - das ist doch wohl offensichtlich. Er hat das Rad, weil er einen Kaufvertrag geschlossen hat. Dass der Vertrag nichtig ist, kann er erst nach dem Eigentumsnachweis sicher wissen.
Dass das Rad geklaut war, kann er nicht wissen. Deshalb ist es irrelevant, ob Du ihn anzeigst oder nicht.
Und deshalb würde ich das Rad erst rausgeben, nachdem Du das Eigentum nachgewiesen hast, schließlich hat er ja Geld bezahlt.
Ist das Eigentum nachgewiesen muss er es rausgeben, o.k.! Aber so überhastet zwischen Tür und Angel gegen Finderlohn würde für mich keinen Sinn machen.
Und dass Du Dich so aufregst, kann ich nicht nachvollziehen. Ist sein gutes Recht, sich erst einmal nachweisen zu lassen, dass das überhaupt Dein Rad ist.
 
Zurück
Oben Unten