Ist zumindest eine doch irgendwie nachvollziehbare Erklärung, auch wenn es für Radler blöd ist. Weiß nicht, wie es in Ösi ist, in D haftet der Eigentümer für ungestreute Privatwege. Sogar bei Stürzen durch große Schlaglöcher oä.Zwei davon sind Privatwege, die über Höfe führen. Oft sind das auch offizielle (Wander-)Wege. Ich kenne die eben auch noch in befahrbar. Und auch nicht jeder Hof ist für die Durchfahrt gesperrt. Das Schild auf der Schneelandschaft ist erst 2023 dazugekommen.
Meine Vermutung ist auch, daß die Eigentümer versicherungstechnische Bedenken haben oder daß ihnen die Menge der Radfahrer zu viel geworden ist, die durchfährt.
Da lässt man dann Fußgänger schon noch durch, Radler aber lieber nicht.
