@alterstahl stell doch bitte mal die Regelung der Straßennutzung für
Rennradfahrer in Österreich dar. Habe mal gehört, dass die grundsätzlich geduldet werden und nicht auf die Radwege müssen?
Also – wenn es nach dem ginge, wie ich auf öffentlichen Straßen angehupt, geschnitten und beschimpft werde, werden (Renn-)radfahrer nicht einmal geduldet. Ich fürchte, das ist hier nicht anders als bei euch.
Aber, ja, auf Trainingsfahrten ist die Benutzungspflicht von Radwegen für Rennradfahrer nicht gegeben.
Danke für die Links, das PDF zu den Trainingsfahrten ist leider nicht mehr aktuell, da gab es Änderungen und Neuerungen:
So gilt mittlerweile jeder Lenker als Rennlenker, nicht mehr nur der klassische Rennbügel. Die sonstigen Bestimmungen, was rechtlich als Rennrad gilt, sind nach wie vor aufrecht, auch wenn die nicht mehr ganz zeitgemäß sind.
Die Bekleidung bei einer Trainingsfahrt muss nicht "sportlicher Natur" sein. Das, weil man Radsportlern nicht vorschreiben kann, wann und wie sie trainieren. Also gilt auch die Fahrt im Anzug zur Arbeitsstelle als Trainingsfahrt (wenn sie mit einem Rennrad getätigt wird.)
Das Nebeneinanderfahren auf öffentlichen Straßen ist für Rennradfahrer erlaubt, wenn die rechte Fahrspur benutzt wird und der Linienverkehr nicht beeinträchtigt wird. Da gibt es Ausnahmen (Einbahnen, Schienenstraßen etc.). Die Begleitung von Kindern bis 12 Jahren darf ebenfalls neben dem Kind fahren. Auf Radfahranlagen ist das sowieso gestattet, da gibt es natürlich Regeln (siehe Links unten).
Mittlerweile gilt ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern: 1,5 m im Ortsgebiet, 2 m auf Freilandstraßen. Diese Abstände dürfen unterschritten werden, wenn das überholende Fahrzeug nicht schneller als 30 km/h fährt. Der Abstand für Radfahrer zum Straßenrand/zu parkenden Autos ist leider nach wie vor nicht geregelt, mittlerweile gilt jedoch mind. Armlänge, besser 1,2 m Abstand für den Radfahrer.
Vielleicht noch wichtig bei der Benutzung von Radwegen: bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten (also Radweg überquert eine Straße, keine Ampel, kein Stopschild) darf man sich nicht schneller als mit 10 km/h nähern und muss nahenden Fahrzeugen Vorrang geben. Die Einschränkung gilt nicht, wenn kein anderes Fahrzeug in der Nähe ist.
Eine aktuelle Übersicht gibt es hier von offizieller Seite …
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren.html
… und noch viel Information rund um Rad und Verkehr …
https://www.radlobby.at/recht
Und es gibt hier auch ganz besondere Ausnahmen für Rennfahrradfahrer: