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Was mir gerade richtig gut gefällt.............

Hier im Ort leben die Bauern aber eher von den Feldern, eben weil die Böden so gut sind. Rüben und Mais sind einträglicher...

...bei uns ist der Boden so schlecht, dass es von Karpfenweihern nur so wimmelt, seit die Bamberger Kirchenfürsten prunkvolle Kirchen brauchen.

Davon ab bin ich dafür, dass wir nur noch soviel Fleisch verzehren sollten, wie es Vieh (auch Schweine) in Freilandhaltung gibt. Das täte der Emmision, uns und dem Tierwohl besser.
 

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Re: Was mir gerade richtig gut gefällt.............
Was soll eine Kuh auch im Stall. Das Erste, was mir die Kollegen hier verklickert haben, als ich nach Unterfranken kam, war, keine regionale Milch zu kaufen. :) Wenn es hier überhaupt Kühe gibt, stehen sie im Stall.
Schon ein paar Jahre her, als meine Tochter noch klein war, haben wir im Allgäu(!) mal einen Milchbauernhof besucht. 100 Kühe 2 Melkroboter. Und diese Kühe kommen ebenfalls nicht auf die grüne Wiese. Die stehen das ganze Jahr im Stall.

Kann aber durchaus sein, dass dann auf dem Milchkarton einige Kühe auf einer Almwiese abgebildet sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fand das befremdlich was da vorbeifuhr.

Hier "unterstützte" der sich selbst "Unternehmeraufstand MV" bezeichnende Dreckhaufen die Treckerfahrer. Die fuhren auch so aufgetakelt rum (auch schon zu Coronazeiten). Wer "Aufstand" im Namen führt, ist von einer Demonstration wohl weit entfernt. Man kann denen nur den Mittelfinger entgegenstrecken.
 
Dachte gerade: 'der Söder hat aber ganz schön abgenommen...' 😅
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Was ich an dem Spiegel-Artikel bemerkenswert finde ist, dass der Autor politisch nicht gerade auf der Seite der Ampel steht, und dennoch die Bauerndemos kritisch betrachtet.
Allerdings, das kann verwundern.
Er ist immerhin Springer-sozialisiert und dort ist die Haltung zu den Protesten, vorsichtig formuliert, wohlwollend. Tatsächlich hatte ich in der letzten Zeit den Eindruck, wenn ich ihn in Diskussionsrunden erlebte, er habe sich gemäßigt.
 
Diese Mittel und Wege sehe ich leider auch immer wieder, vor allem immer öfter:
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(alle in Österreich)
Gehört aber nicht in den „Gefällt mir“-Faden...
Hier in Deutschland wären privat aufgestellte Verkehrsschilder ohne rechtliche Wirkung. Der Verwaltungsakt darf nur auf öffentlichem Grund durch die Behörde oder Beliehene vollzogen werden.
Sicher darf der Private auf seinem Grund so etwas regeln. Wenn aber nicht erkennbar ist, dass es ein Privatweg ist, dann ist das ebenfalls ein Problem. Der Eigentümer müsste das kennzeichnen. Mal eben ein "für Radfahrer verboten" reicht nicht.
 
Hier in Deutschland wären privat aufgestellte Verkehrsschilder ohne rechtliche Wirkung. Der Verwaltungsakt darf nur auf öffentlichem Grund durch die Behörde oder Beliehene vollzogen werden.
Sicher darf der Private auf seinem Grund so etwas regeln. Wenn aber nicht erkennbar ist, dass es ein Privatweg ist, dann ist das ebenfalls ein Problem. Der Eigentümer müsste das kennzeichnen. Mal eben ein "für Radfahrer verboten" reicht nicht.

Die Bilder stammen aus Österreich, da ist die grundsätzliche Rechtslage etwas anders: hier gilt im Wald bzw. auf Forststraßen und sonstigen Waldwegen ein generelles Radfahr-Verbot. Forststraßen gelten nicht als öffentliche Straße, auch wenn das Begehen (auch des Waldes) grundsätzlich erlaubt ist. Befahren dürfen eine Forststraße auch nur Berechtigte/Geduldete, selbst die erlaubten Fahrzeuge sind im Forstgesetz konkretisiert: Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke. Eine Freigabe für den Radverkehr ist möglich, das entscheidet der Waldbesitzer, bei Forstwegen der Erhalter.

Diese Schilder wären teils gar nicht notwendig, aber manche Fälle könnten ja möglich sein: ein Forstweg ist für Radfahrer freigegeben, ein abzweigender Weg allerdings nicht mehr, oder ab einem gewissen Punkt darf die Straße nicht mehr mit dem Rad befahren werden. Eine Nichtbeachtung des Radfahrverbotes kann übrigens ziemlich kostspielig werden: bei Fahrten durch den Wald bis 150 Euro, wenn das Fahrverbot durch ein Zeichen oder eine Absperrung ersichtlich ist bis 730 Euro (das sind Verwaltungsübertretungen; Förster, Jäger wären befugt anzuhalten und die Identität festzustellen). Ob und wie das alles gehandhabt/geduldet wird ist sicher regional unterschiedlich. Campieren und Reiten ist übrigens in Wald auch nicht gestattet, Skifahren und Langlaufen (unter Schonung der Natur) allerdings schon.

Auf den Privatgrundstücken (keine Kennzeichnungspflicht, gilt auch für Felder, Wiesen und deren Wege) gibt es kein grundsätzliches Betretungs- oder Befahrungsrecht, da kann der Eigentümer die Verwendung einschränken oder untersagen. Ein Hinweis auf z.B. ein Radfahrverbot wäre auch ein Haftungsauschluss für ebendiese Verwendung. Ob man das Schild (in dieser Form) selbst bei der Verwaltungsbehörde (Gemeinde) anzeigen oder bewilligen lassen müsste, weiß ich nicht (bin kein Jurist, habs auch noch nie gebraucht).

Skurriles Beispiel: Ich dürfte mit dem Fahrrad nicht durchgehend zu unserem Wald fahren. Auf den öffentlichen Straßen natürlich, aber auf der Forststraße erst wieder ab dem Beginn unseres Grundstückes. Ich wäre zwar berechtigt, allerdings nur mit einem KFZ oder Fuhrwerk – ich müsste das Rad schieben, da würde ich als Fußgänger gelten, der wiederum die Forststraße begehen darf …

Ich persönlich würde mich ja aber eine allgemeine Freigabe von Wald- und Feldwegen freuen, das wird hier leider recht unterschiedlich gesehen. Die Forst-/Landwirtschaft sieht sich teilweise in ihrer Arbeit behindert, teils geht es auch um die monetäre Abgeltung von Freigaben. Ganz schwierig wird es dann bei Güterwegen, die teils öffentlich finanziert sind, sich aber auf privatem Grund befinden.
 
@alterstahl stell doch bitte mal die Regelung der Straßennutzung für Rennradfahrer in Österreich dar. Habe mal gehört, dass die grundsätzlich geduldet werden und nicht auf die Radwege müssen?
 
Eine ganz kleine Fahrradgeschichte: Mieze Turek bewahrte ihren berühmten Mann Toni (Geburtstag heute) vor schlimmerem im amerikanischen Kriegsgefangenenlager Rheinwiesen, indem sie täglich 50 km mit dem Fahrrad zurücklegte, um ihm Butterbrote durch den Zaun zuzustecken. Gerade gehört im WDR-Zeitzeichen
 
@alterstahl stell doch bitte mal die Regelung der Straßennutzung für Rennradfahrer in Österreich dar. Habe mal gehört, dass die grundsätzlich geduldet werden und nicht auf die Radwege müssen?
Findet sich leicht auf den entsprechenden offiziellen Seiten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272

und besonders für Trainingsfahrten mit dem Rennrad:

https://infothek.bmk.gv.at/assets/uploads/2016/07/faq-radrennfahren-gestaltet.pdf

Gruß aus dem Wein/4, André.
 
Alte Liebe wieder zum Leben erweckt...8 Jahre Stillstand bedeutete doch nen gewissen Arbeitsaufwand....aber nun "lebt" sie wieder....ist ja auch schon ein Klassiker....bin wieder schockverliebt und freue mich auch mal mühelos ein Zweirad zu bewegen, der Sommer darf kommen...der Gedanke daran gefällt mir gerade sehr!
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Sogar mit Discs 😁
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Madame freut sich auch 😉
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Ich sehe Motorräder in einem Fahrradforum :eek:

...und ich sehe es ein 😁

Hm irgendwie bin ich verwirrt 🤔 auf der einen Seite werde ich hier angehalten doch - zumindest ist es ein 2-Rad ;) - solche Sachen hier in "was mir gerade gut gefällt..." nicht zu posten und auf der anderen Seite gehts hier seitenlang um "Bauer sucht Frau", "die Bauern haben die dicksten Kartoffeln" und und und..
Na ich glaub es braucht noch eine gaaaanze Weile bis man sich hier im Klassikforum richtig verhält ;):bier:
 
Hm irgendwie bin ich verwirrt 🤔 auf der einen Seite werde ich hier angehalten doch - zumindest ist es ein 2-Rad ;) - solche Sachen hier in "was mir gerade gut gefällt..." nicht zu posten und auf der anderen Seite gehts hier seitenlang um "Bauer sucht Frau", "die Bauern haben die dicksten Kartoffeln" und und und..
Na ich glaub es braucht noch eine gaaaanze Weile bis man sich hier im Klassikforum richtig verhält ;):bier:

... ist hier nicht ganz einfach.
"Nach 20 Uhr" fängt jedenfalls gerne irgendwann irgendwo an. Rechtzeitig dabei zu sein ist die Kunst.
Wer was wo postet oder wer was wo gepostet haben möchte ist in hohem Maße individuell.
 
Einige sehen sich im Informations Fluss gestört,wenn was anderes als RR auf ihren
Bildschirm auftaucht
Komm jetzt nicht auf den Namen,der das immer anmahnt
 
@alterstahl stell doch bitte mal die Regelung der Straßennutzung für Rennradfahrer in Österreich dar. Habe mal gehört, dass die grundsätzlich geduldet werden und nicht auf die Radwege müssen?

Also – wenn es nach dem ginge, wie ich auf öffentlichen Straßen angehupt, geschnitten und beschimpft werde, werden (Renn-)radfahrer nicht einmal geduldet. Ich fürchte, das ist hier nicht anders als bei euch.

Aber, ja, auf Trainingsfahrten ist die Benutzungspflicht von Radwegen für Rennradfahrer nicht gegeben.

Findet sich leicht auf den entsprechenden offiziellen Seiten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272

und besonders für Trainingsfahrten mit dem Rennrad:

https://infothek.bmk.gv.at/assets/uploads/2016/07/faq-radrennfahren-gestaltet.pdf

Gruß aus dem Wein/4, André.

Danke für die Links, das PDF zu den Trainingsfahrten ist leider nicht mehr aktuell, da gab es Änderungen und Neuerungen:

So gilt mittlerweile jeder Lenker als Rennlenker, nicht mehr nur der klassische Rennbügel. Die sonstigen Bestimmungen, was rechtlich als Rennrad gilt, sind nach wie vor aufrecht, auch wenn die nicht mehr ganz zeitgemäß sind.

Die Bekleidung bei einer Trainingsfahrt muss nicht "sportlicher Natur" sein. Das, weil man Radsportlern nicht vorschreiben kann, wann und wie sie trainieren. Also gilt auch die Fahrt im Anzug zur Arbeitsstelle als Trainingsfahrt (wenn sie mit einem Rennrad getätigt wird.)

Das Nebeneinanderfahren auf öffentlichen Straßen ist für Rennradfahrer erlaubt, wenn die rechte Fahrspur benutzt wird und der Linienverkehr nicht beeinträchtigt wird. Da gibt es Ausnahmen (Einbahnen, Schienenstraßen etc.). Die Begleitung von Kindern bis 12 Jahren darf ebenfalls neben dem Kind fahren. Auf Radfahranlagen ist das sowieso gestattet, da gibt es natürlich Regeln (siehe Links unten).

Mittlerweile gilt ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern: 1,5 m im Ortsgebiet, 2 m auf Freilandstraßen. Diese Abstände dürfen unterschritten werden, wenn das überholende Fahrzeug nicht schneller als 30 km/h fährt. Der Abstand für Radfahrer zum Straßenrand/zu parkenden Autos ist leider nach wie vor nicht geregelt, mittlerweile gilt jedoch mind. Armlänge, besser 1,2 m Abstand für den Radfahrer.

Vielleicht noch wichtig bei der Benutzung von Radwegen: bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten (also Radweg überquert eine Straße, keine Ampel, kein Stopschild) darf man sich nicht schneller als mit 10 km/h nähern und muss nahenden Fahrzeugen Vorrang geben. Die Einschränkung gilt nicht, wenn kein anderes Fahrzeug in der Nähe ist.

Eine aktuelle Übersicht gibt es hier von offizieller Seite …

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren.html

… und noch viel Information rund um Rad und Verkehr …

https://www.radlobby.at/recht


Und es gibt hier auch ganz besondere Ausnahmen für Rennfahrradfahrer:

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