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Alle Jahre wieder: Radwegsperrung wegen *einer* Weihnachtsmarktbude?

Der Fall zeigt doch nur, wieviel Wert der Fahrradfahrer für die Verwaltungsbehörden hat.
Einen Geheweg würde man nie komplett für so eine Bude sperren, genauso wenig eine ganze Fahrbahn (ich schreibe bewusst nicht Straße).
Aber mit dem Radfahrer kann man es ja machen.
 

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Re: Alle Jahre wieder: Radwegsperrung wegen *einer* Weihnachtsmarktbude?
Deine devote Unterwerfungshaltung ist mir eben fremd.
Alles schön und gut - aber dann kämpfe doch direkt mit der zuständigen Behörde. Lege Beschwerde ein gegen die Genehmigung, weil sie Dich in Deinen Rechten einschränkt. Suche weitere Betroffene, gründe eine Bürgerinitiative, etc. Da gibt es hunderte Möglichkeiten, sich nicht einfach zu unterwerfen.

In 'nem Forum 'auf die Kacke hauen' und dann doch zähneknirschend am Büdchen vorbeischieben - das ist dann trotzdem Unterwerfung, auch wenn das Dampf ablassen in 'nem Forum einem das Gefühl gibt, man würde sich nicht alles gefallen lassen ;) *)

Matze

*) Was letztlich wohl für die meisten Postings ähnlichen Inhalts gelten dürfte: Sich hier austoben aber in der Wirklichkeit nichts tun
 
Wer hat hier auf die Kacke gehauen? Eigentlich niemand. Aber extra einen Thread hier eröffnen mit rechtlicher Frage, weil mal in der Vorweihnachtszeit ein Stand auf dem Radweg steht und man ein paar Meter schieben muss. Mein Gott... geht's noch? Wie schon am Anfang geschrieben: wenn man keine anderen Probleme hat. Ich find`s einfach lächerlich sich darüber so aufzuregen.
 
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.
Das Radfahrverbot würde auch bestehen wenn man bequem auf der Fahrbahn radeln könnte denn das Z. 254 (Verbot für Radfahrer) gilt für die ganze Strasse.
 
Steig ab und schieb ein paar Meter .....
Meine Güte , ich fass es nicht .
Wenn das Radfahren, z.B. aus Platzgründen, dort nicht erlaubt ist darf man sein Rad dort auch nicht auf dem Fussweg schieben.
§25 Fußgänger
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
 
Ein Fahrrad ist aber kein Fahrzeug. Und ob es so Sperrig ist, dass man die Fahrbahn benutzen müsste, wäre zu klären.
 
Alle Jahre wieder wird für *einen* Tag mehr oder weniger die gesamte Innenstadt von Münster gesperrt. Ob man dagegen rechtlich vorgehen kann?
Findet immer am 3. Oktober statt, die Großveranstaltung, die aber nur für eine Randgruppensportart von Belang ist.:rolleyes:

Ich finde das kann gegen die 1x im Jahr Weihnachtsbude gut mithalten. :bier:
 
Ich frage mich, wieso hier jetzt alle auf @DerBergschreck einprügeln. Wenn Radwege zugeparkt, mit Mülltonnen oder sonstigem blockiert werden, sind alle einhellig einer Meinung, dass das rücksichtslos ist und gar nicht geht. Wo genau ist jetzt der Unterschied zwischen geparktem Auto und Verkaufsbude?
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Weil das Korinthenkackerei ist. Er müsste 5 m um eine Bude, die einmal im Jahr da steht, schieben. Zeitverlust unter 1 min.
Die Bude zu tolerieren ist kein devotes Verhalten gegenüber der Behörde, sich gegen sowas aufzulehnen, ist das Verhalten eines Kindergartenvevoluzzer.
Des Weiteren hat der Budenbetreiber (vermutlich) eine Genehmigung, wofür die Beschilderung spricht, ein Autofahrer der auf einem Radweg parkt, hat sie nicht ;)
 
Demnächst kommt dann der Eisdielenbetreiber und stellt seine Stühle und Tische auf den Radweg vor seiner Eisdiele. Was solls, er hat bestimmt eine Genehmigung und Radwege sind verkappte Verkaufsflächen.

Nicht alles, was die Beamten in den Rathäusern genehmigen, ist auch Rechtens?
Und die Gewaltenteilung gibt es, damit Entscheidungen der Verwaltung auch vom Bürger auf Rechtmäßigkeit überprüft werden können.
 
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Der Fall zeigt doch nur, wieviel Wert der Fahrradfahrer für die Verwaltungsbehörden hat.
Einen Geheweg würde man nie komplett für so eine Bude sperren, genauso wenig eine ganze Fahrbahn (ich schreibe bewusst nicht Straße).
Aber mit dem Radfahrer kann man es ja machen.
Na ja, mit der Realität hat das wenig zu tun, es ist wohl eher so eine Art Opferreflex. Für viele Weihnachtsmärkte werden Gehwege und Straßen in Anspruch genommen. Für alle möglichen Veranstaltungen und Zwecke werden Gehwege oder Straßen vorübergehend gesperrt, "sogar" für Radrennen und andere Radsportveranstaltungen. Ich kenne einige Straßenzüge und ganze Ortsbezirke, die (dauerhaft) für Kraftfahrzeuge gesperrt, aber für Radfahrer freigegeben sind (oft zum Ärgernis für Fußgänger). Im Umkreis von 50 km von mir zu Hause gibt es jährlich auf drei Straßenabschnitten von jeweils 20 - 25 km Länge autofreie Sonntage, an denen die Benutzung durch Motorfahrzeuge untersagt wird. Das ist nur das, was mir auf die Schnelle so eingefallen ist. Jedenfalls sollte man nicht so tun, als ob es ein schlimmer Anschlag auf die radfahrende Bevölkerung wäre, wenn ein Gewerbetreibender das Recht eingeräumt bekommt, für ein paar Tage oder auch Wochen eine Bude aufzustellen, deretwegen Radfahrer für zwei bis drei Meter den sowieso ungeliebten Radweg verlassen und die Straße benutzen müssen.
 
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Demnächst kommt dann der Eisdielenbetreiber und stellt seine Stühle und Tische auf den Radweg vor seiner Eisdiele. Was solls, er hat bestimmt eine Genehmigung und Radwege sind verkappte Verkaufsflächen.

Nicht alles, was die Beamten in den Rathäusern genehmigen, ist auch Rechtens?

Doch, zunächst ist es genau das. So lange jedenfalls, bis eine übergeordnete Behörde oder ein Gericht anders entscheidet.
In Deinem Beispiel darf sich etwa der Eisdielenbetreiber wegen der Genehmigung darauf verlassen, den Platz vor seiner Eisdiele zu gewerblichen Zwecken nutzen zu dürfen.
Die Sondernutzung öffentlicher Wege ist landesrechtlich geregelt (Für Hamburg z.B. § 19 HWG).
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170462,21
Sehr bezeichnend ist, daß in dieser Vorschrift ganz überwiegend auch von den vom Antragsteller zu entrichtenden Gebühren die Rede ist.o_O
Die Verwaltung denkt gerne zuerst an sich selbst !

Hinzu kommt, daß "öffentlicher Raum" nicht immer auch "öffentliches Eigentum" ist !
Wir haben hier ein - ärgerliches - Beispiel eines Gastronomen, der praktisch den ganzen Fußweg als Außenfläche nutzen darf.
Ganzjährig haben Fußgänger etwa 1 m Platz - die restlichen 6 Meter vor der Kneipe gehören jetzt dem Gastronomen, weil dieser Platz zum
Hauseigentum gehört. Das ist wirklich ärgerlich, weil Fußgänger dadurch stark behindert werden und kein Durchkommen mehr ist.
Die letzten Jahre war das anders. Jetzt sitzen da bis 23 Uhr neureiche Spinner und lassen sich vollaufen. Das regt mich auf.

Hingegen kann ich an einer Bude, die an einem Tag im Jahr auf einem Radweg steht, nichts Ärgerliches finden.
Das muß man eben mal aushalten, kein Problem. Die meisten Autofahrer werden genau so denken, wenn mal wieder critical mass ist. :D
 
Das erinnert mich gerade an die unzähligen „Radwege weg Threads“. Nun wird mal ein Grund geliefert, den Radweg nicht benutzen zu müssen und schon wird der Rechtsweg gesucht, um auf diesem fahren zu dürfen.

Frei nach Obelix „die spinnen, die Radfahrer“ :D
 
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Der Fall zeigt doch nur, wieviel Wert der Fahrradfahrer für die Verwaltungsbehörden hat.
Einen Geheweg würde man nie komplett für so eine Bude sperren, genauso wenig eine ganze Fahrbahn (ich schreibe bewusst nicht Straße).
Aber mit dem Radfahrer kann man es ja machen.
Bei uns wird jedes Jahr eine ganze Strasse für fünf Tage für das Schützenfest gesperrt und ne Budenstrasse aufgebaut, das trifft dann auch die Autofahrer. Da ist die ganze Stadt im Ausnahmezustand.

Und mehrmals im Jahr wird in Düsseldorf für verschiedene Feste und Aktionen der Radweg am Burgplatz gesperrt, für den Weihnachtsmarkt natürlich länger. Und ausgerechnet da hat man so ne elektronische Erfassung zum zählen des Radverkehrs aufgestellt.:D
 
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