Demnächst kommt dann der Eisdielenbetreiber und stellt seine Stühle und Tische auf den Radweg vor seiner Eisdiele. Was solls, er hat bestimmt eine Genehmigung und Radwege sind verkappte Verkaufsflächen.
Nicht alles, was die Beamten in den Rathäusern genehmigen, ist auch Rechtens?
Doch, zunächst ist es genau das. So lange jedenfalls, bis eine übergeordnete Behörde oder ein Gericht anders entscheidet.
In Deinem Beispiel darf sich etwa der Eisdielenbetreiber wegen der Genehmigung darauf verlassen, den Platz vor seiner Eisdiele zu gewerblichen Zwecken nutzen zu dürfen.
Die Sondernutzung öffentlicher Wege ist landesrechtlich geregelt (Für Hamburg z.B. § 19 HWG).
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170462,21
Sehr bezeichnend ist, daß in dieser Vorschrift ganz überwiegend auch von den vom Antragsteller zu entrichtenden Gebühren die Rede ist.
Die Verwaltung denkt gerne zuerst an sich selbst !
Hinzu kommt, daß "öffentlicher Raum" nicht immer auch "
öffentliches Eigentum" ist !
Wir haben hier ein - ärgerliches - Beispiel eines Gastronomen, der praktisch den ganzen Fußweg als Außenfläche nutzen darf.
Ganzjährig haben Fußgänger etwa 1 m Platz - die restlichen 6 Meter vor der Kneipe gehören jetzt dem Gastronomen, weil dieser Platz zum
Hauseigentum gehört. Das ist wirklich ärgerlich, weil Fußgänger dadurch stark behindert werden und kein Durchkommen mehr ist.
Die letzten Jahre war das anders. Jetzt sitzen da bis 23 Uhr neureiche Spinner und lassen sich vollaufen. Das regt mich auf.
Hingegen kann ich an einer Bude, die an einem Tag im Jahr auf einem Radweg steht, nichts Ärgerliches finden.
Das muß man eben mal aushalten, kein Problem. Die meisten Autofahrer werden genau so denken, wenn mal wieder critical mass ist.