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Anzeige wegen Sachbeschädigung

AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Und in der Zwischenzeit hast du dir hoffentlich schon ne Rechtsschutzversicherung besorgt? Nützt dir zwar für den Fall nix mehr, aber kann man schneller brauchen als man denkt.

Gruß

René
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Da ich bisher weder von der Polizei noch von einem Anwalt etwas gehört habe, gehe ich nun davon aus, dass sich die Sache erledigt hat. Interessieren würde mich natürlich schon noch, was den Kollegen bewegt hat, auf Schadensersatz zu verzichten.

Abwarten und Tee trinken... ich hab seit letzten September Ärger, das kann sich ziehen...
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Und in der Zwischenzeit hast du dir hoffentlich schon ne Rechtsschutzversicherung besorgt? Nützt dir zwar für den Fall nix mehr, aber kann man schneller brauchen als man denkt.

Gruß

René

Der Thread ist zwar schon älter aber vllt. nützt es ja noch

Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Sachbeschädigung nicht. Sicher.
Ggf. kann man sich aber kostenlos von Juristen der Versicherung telefonisch beraten lassen.
(Ok vielleicht hat jemand noch einen alten Vertrag, in dem das nicht ausgeschlossen ist. Meiner (ca. 8 Jahre) hatte den Ausschluß drin)

Ein Rechtsanwalt wird üblicherweise Anhand des Streitwerts bezahlt oder bei zu geringem Streitwert mindestens ca 100,-€. Nicht die Welt also und meist billiger als die Rechtschutzversicherung.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Man kann doch nur dann auf die Motorhaube schlagen, wenn der Autofahrer vorher einige Abstands-Vorschriften massiv verletzt hat... z.B. der seitliche Abstand von 1.5m (sofern das wärend der Fahrt passiert ist).

D.h. sobald der Autofahrer diese Sachbeschädigung einem Radfahrer vorwirft, gibt er quasi zu einen massiven Abstandsverstoß begangen zu haben. Dies ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ist mit Punkten und Fahrverbot belegt.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Auf dem Heimweg hat mich heute ein Autofahrer angehupt und mir bedeutet, ich solle auf dem "Radweg" fahren. Das ist genauer gesagt ein normaler Bürgersteig, der mit einer weißen Linie unterteilt ist, die im Schnitt allenfalls einen knappen Meter Platz lässt. Ein blaues Schild, das die Benützungspflicht anzeigen würde, gibt es dort schon länger nicht mehr.

Nachdem ich ihm (natürlich ohne Beleidigung) per Handzeichen (Wackeln mit dem Zeigefinger) und Kopfschütteln bedeutet habe, dass ich anderer Meinung bin, hat er nach dem Überholvorgang abgebremst, so dass ich wieder auf seine Höhe kam und danach mehrfach versucht mir dem Weg abzuschneiden und mich in die parkenden Autos zu drängen.
Irgendwann habe ich ihm dann auf die Motorhaube gehauen, worauf er dann vor mir stehen geblieben ist und mich gepackt und am Weiterfahren gehindert hat. Nach einer ganzen Zeit der "Rangelei" (die ausschließlich von ihm ausging) haben wir uns dann geeinigt, die Polizei zu rufen, was er dann auch gemacht hat. (Nachdem ich gesehen habe, dass er eine kleine Beule in der Haube hatte, wollte ich mir keine Fahrerflucht nachsagen lassen.)

Die Streife kam dann auch nach einer Zeit, hat sich die Aussagen angehört, Personalien aufgenommen, mein Kontrahent hat dann offensichtlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt und dann durfte ich wieder fahren.

Konkret habe ich nun ein paar Fragen an die rechtlich halbwegs bewanderten Forumsteilnehmer:
1) Ist es nun sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen? Wie dürften sich (rein schätzungsweise) die Kosten relativ dazu verhalten, wenn ich keinen Anwalt nehme? Falls der Anwalt die Anzeige abwenden kann, bleibe ich trotzdem auf den Kosten sitzen?

2) Wie läuft das weitere Verfahren ab, wenn ich mir nicht sofort einen Anwalt nehme? Die Polizisten meinten, ich bekäme einen Strafbefehl und könnte mich dann nochmal zu dem Sachverhalt äußern. Im Anhörungsbogen hätte ich wohl die Möglichkeit gehabt, mich nochmal entsprechend zu äußern, aber nachdem ich dem Polizisten die Sache schon dargelegt hatte, wusste ich nicht, ob ich das tun soll und habe es gelassen.
Wie kann ich also dem zuständigen Richter, oder wer auch immer die Anzeige nun bearbeitet, klarmachen, dass ich nicht aus schlechter Laune heraus ans stehende Auto herangefahren bin, weil mir das Gesicht des Fahrers nicht gefallen hat, sondern dass ich kurz davor war, in die parkenden Autos abgedrängt zu werden und daher (sozusagen reflexhaft) nach dem Auto geschlagen habe?

Danke für's Lesen und Eure konstruktiven Tipps. Vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderen, in solchen Situationen (noch) adäquater zu reagieren.

sowas gibts anscheinend nur in D

wenn man im Ausland egal wo fährt, undenkbar!

woran das wohl hängt?

"freie Fahrt für freie Bürger?!":crash:
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

...und das nächste mal bei den alltäglichen Nötigungen schlauer sein:

oder:

Beifahrertür aufmachen, Spiegel beim Vorbeifahren umlegen, an der nächsten Ampel Kofferraum öffnen und Scheibenwischer hochklappen oder in offenes Fahrerfenster spucken/Trinkflasche reinkippen und, das Auto so fein ausser Gefecht, das Weite suchen.


Aha, Du warst Das damals also.... :D

Gruss
Delle
Der bisher weder als Dosen bzw. RR Fahrer solche Issues zum Glueck hatte...
 
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