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Dem gehört eins an die Ohren, aber dem Radfahrer!
Ein carbonlenker am rennrad ist aber mehr gewichtseinsparend, als ein anwalt am rennrad mit sich zu führen........Wen Du Dir einen Anwalt nimmst, solltest Du mit mindestens 300,-- € rechnen.
Bringt aber mehr als ein Carbonlenker
Geldbusse
Bekomme ich was dafür, wenn ich die benutze? Super Sache
nein mal im ernst...
das geht mir ja sowas von aufm keks, mit der anzeigerei. das ist mitlerweile zum volkssport geworden.... ich hatte auch schon ne anzeige wegen angeblicher beleidigung... eingestellt wegen irgendeinem paragraphen XY0815 keine ahnung wie der heißt... gerne genommen ist bei anhörungsbögen auch: AN DIESEN ODER AN EINEN ÄHNLICH GELAGERTEN VORGANG KANN ICH MICH NICHT ERINNERN
Als Anwalt sehe ich diverse Verteidigungsansätze. Nach meiner Prognose wird das Verfahren eingestellt :
§ 170 II StPO, wenn der Staatsanwalt vernünftig ist
oder nach § 153 oder 153 a, wenn er faul ist.
Gewalt hat er hier entweder durch das blockieren der Straße, oder durch das nicht zur Seite fahren ausgeübt (in der STVO steht, irgendwo, dass langsame Fahrzeuge platz machen müssen, wenn sie schnellere behindern).
Das haben die ordentlichen Gerichte viele Jahre lang so gesehen. Es ist jedoch - und wie ich finde: offensichtlich: - falsch.
...
Das steht dank einer eigentlich weithin bekannten und in jeder mir bekannten Juristenausbildung thematisierten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung fest.
Die 2. Sitzblockadeentscheidung ist mir bekannt.
Dort entschied das BVerfG, dass es keine Gewalt i.S.d. § 240 ist, wenn sie lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht, und die Zwangswirkung auf den genötigten nur psychischer Natur ist.
BGHSt 41, 182, 183
Die 2. Sitzblockadeentscheidung ist mir bekannt.
Dort entschied das BVerfG, dass es keine Gewalt i.S.d. § 240 ist, wenn sie lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht, und die Zwangswirkung auf den genötigten nur psychischer Natur ist.
Ich habe jedoch in Einklang mit dem BGH (BGHSt 41, 182, 183) die Nötigung an den Fahrgästen bejaht, und nicht am Busfahrer.
Vielleicht waren es nur gefühlte 15 Minuten. Das hatte ich auch schon, daß ein LKW nicht vorbeikam. Die Angst im Nacken, da ziehen sich die Sekunden.
Müsste dann nicht aber ein Fahrgast Anzeige erstatten?
Bei Offizialdelikten kann jedermann anzeigen oder der Staat ermittelt von Amts wegen, ohne daß es einer Anzeige bedarf.
die Angst im Nacken... ich lach' mich tot!!!
Dann hast du den falschen Sport ...
Und seitdem steht fest, das Entscheidungen wie
einen Verstoß gegen Artikel 103 des Grundgesetzes (Absatz 2) darstellen und zwar unabhängig davon, ob die Anwesenheit eines Radfahrers auf der Straße einen Busfahrer oder seine Passagiere stort, und Juristen, die sich auf solche Entscheidungen noch berufen, sich jenseits unserer Rechtsordnung bewegen.