AW: Amokfahrender Autofahrer
Hallo Freunde,
ich hatt seinerzeit von einem Autofahrer berichtet, der unsere 8er Trainingsgruppe ausbremste, schnitt und abdrängen wollte! Die Anzeige durch unseren Verein erfolgte sofort. Heute erhielten wir die Antwort der Staatsanwaltschaft:
Einstellung des Verfahrens, da kein öffentliches Interesse bestünde und der Beklagte keine Vorstrafen hat.
Danke Rechtsstaat!!!
Diesen Bescheid muss man nicht so einfach hinnehmen. Ich in dieser Situation würde dem Staatsanwalt einen netten Brief schreiben, etwa folgenden Inhalts:
"...kann mir gar nicht vorstellen, dass in diesem Fall kein öffentliches Interesse besteht. Gerade hinsichtlich der Vermeidung einer eventuellen Wiederholung solch rechtswidrigen Verhaltens mit dann schlimmeren Folgen wie Sach- und Personenschäden scheint mir eine Strafverfolgung dringen geboten, zumal aufgrund des Vorhandenseins einer größeren Zahl Betroffener und Augenzeugen der Sachverhalt eindeutig belegbar ist.
Sollte ich nicht innerhalb der nächsten 14 Tage Kenntnis von der Einleitung eines Strafvervolgungsverfahrens erhalten, müsste ich mich an den Behördenleiter (Leitender Oberstaatsanwalt) wenden..."
Oder so ähnlich. Und wenn das mehr als einer von Euch macht, steigen die Aussichten auf ein angemessenes Echo.
Und wenn das noch nicht reicht, kann man sich immer noch an den Behördenleiter wenden. Und dann kann man sich außerdem noch die Frage stellen, ob man in der Staatsanwaltschaft ausreichend Phantasie hat, sich in der Presse Schlagzeilen vorzustellen wie:
"Verkehrsrowdy kommt ungeschoren davon - Staatsanwaltschaft bleibt untätig"
Auf den genannten Einstellungsbescheid gar nicht zu reagieren, darauf spekuliert der Verfasser. Also wollt Ihr ihm den Gefallen wirklich tun?
Ne rechtsstaatliche Jrooß - Thomas