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Amokfahrender Autofahrer

AW: Amokfahrender Autofahrer

Hallo Freunde,

ich hatt seinerzeit von einem Autofahrer berichtet, der unsere 8er Trainingsgruppe ausbremste, schnitt und abdrängen wollte! Die Anzeige durch unseren Verein erfolgte sofort. Heute erhielten wir die Antwort der Staatsanwaltschaft:

Einstellung des Verfahrens, da kein öffentliches Interesse bestünde und der Beklagte keine Vorstrafen hat.

Danke Rechtsstaat!!!
 
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Ich hatte es ja weiter vorne schonmal geschrieben das es so zu erwarten war, hilft dir jetzt auch nicht weiter weiß ich. Aber einige sollten endlich mal begreifen das eine Anzeige nicht gleich Strafe ist. Nur weil ich jemanden anzeige bedeutet es noch lange nicht dass dieser dann auch bestraft wird, wie einige hier es aber für selbstverständlich erachten.
 
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Hallo Freunde,

ich hatt seinerzeit von einem Autofahrer berichtet, der unsere 8er Trainingsgruppe ausbremste, schnitt und abdrängen wollte! Die Anzeige durch unseren Verein erfolgte sofort. Heute erhielten wir die Antwort der Staatsanwaltschaft:

Einstellung des Verfahrens, da kein öffentliches Interesse bestünde und der Beklagte keine Vorstrafen hat.

Danke Rechtsstaat!!!

jep, was habt ihr denn erwartet? ;)

hättet ihr ihn versucht anzusprechen, und wenn er dann noch handgreiflich geworden wäre, die ideale einladung...
 
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Einstellung des Verfahrens, da kein öffentliches Interesse bestünde und der Beklagte keine Vorstrafen hat

....und ein rechtsschutzversichertes ADAC-Mitglied ist und zur Deutschlands grössten Lobby zählt, die wohl bald schon im Grundgesetz ihre Rechte zugesprochen bekommt
 
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Die Einstellung im Fall Magdeburg wundert mich nicht wirklich. Die sind dort derart überlastet, dass die alles einstellen, was halbwegs vertretbar ist.
Ich war aus einem anderen Grund auch einmal Nutznießer einer solchen Einstellung:D

Dennoch, ihr müsst es nicht akzeptieren und ihr könnt Rechtsbeschwerde einlegen.
Ich habe -da ich einen größeren Sachschaden hatte- trotz Einstellung durch den Staatsanwalt ein Zivilrechtsverfahren durchgezogen und auch gewonnen. Habe alle Kosten erstattet bekommen und der Richter des Zivilverfahrens hat öffentlich seine Kollegen der Staatsanwaltschaft wegen der Einstellung gerügt!
Also, kämpfen, bis rechtlich nichts mehr geht und sofort einen guten Anwalt einbinden. Anzeigen die über Anwälte eingereicht werden, erfahren selten eine Einstellung vor Beginn des Hauptverfahrens, so zumindest meine Erfahrungen.
 
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Also, kämpfen, bis rechtlich nichts mehr geht und sofort einen guten Anwalt einbinden. Anzeigen die über Anwälte eingereicht werden, erfahren selten eine Einstellung vor Beginn des Hauptverfahrens, so zumindest meine Erfahrungen.

Sofern er genügend Kohle hat! Wenn es nämlich gegen ihn läuft fallen in einem Zivilprozeß alle Kosten auf ihn zurück. Es sollte daher mal wirklich mit einen guten Anwalt geredet werden. Und mit guten Anwalt meine ich einen der im zweifelsfalle auch von einer Klage abraten würde um evtl. noch größeren Schaden zu vermeiden. Wie heißt ja so schön, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen.
 
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Hallo Freunde,

ich hatt seinerzeit von einem Autofahrer berichtet, der unsere 8er Trainingsgruppe ausbremste, schnitt und abdrängen wollte! Die Anzeige durch unseren Verein erfolgte sofort. Heute erhielten wir die Antwort der Staatsanwaltschaft:

Einstellung des Verfahrens, da kein öffentliches Interesse bestünde und der Beklagte keine Vorstrafen hat.

Danke Rechtsstaat!!!

Diesen Bescheid muss man nicht so einfach hinnehmen. Ich in dieser Situation würde dem Staatsanwalt einen netten Brief schreiben, etwa folgenden Inhalts:
"...kann mir gar nicht vorstellen, dass in diesem Fall kein öffentliches Interesse besteht. Gerade hinsichtlich der Vermeidung einer eventuellen Wiederholung solch rechtswidrigen Verhaltens mit dann schlimmeren Folgen wie Sach- und Personenschäden scheint mir eine Strafverfolgung dringen geboten, zumal aufgrund des Vorhandenseins einer größeren Zahl Betroffener und Augenzeugen der Sachverhalt eindeutig belegbar ist.
Sollte ich nicht innerhalb der nächsten 14 Tage Kenntnis von der Einleitung eines Strafvervolgungsverfahrens erhalten, müsste ich mich an den Behördenleiter (Leitender Oberstaatsanwalt) wenden..."
Oder so ähnlich. Und wenn das mehr als einer von Euch macht, steigen die Aussichten auf ein angemessenes Echo.

Und wenn das noch nicht reicht, kann man sich immer noch an den Behördenleiter wenden. Und dann kann man sich außerdem noch die Frage stellen, ob man in der Staatsanwaltschaft ausreichend Phantasie hat, sich in der Presse Schlagzeilen vorzustellen wie:
"Verkehrsrowdy kommt ungeschoren davon - Staatsanwaltschaft bleibt untätig"

Auf den genannten Einstellungsbescheid gar nicht zu reagieren, darauf spekuliert der Verfasser. Also wollt Ihr ihm den Gefallen wirklich tun?;)

Ne rechtsstaatliche Jrooß - Thomas
 
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@Runbecker

Vielen Dank für Deine Nachricht!!! Wir werden so tätig werden.

LG

Milan
 
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Nun ja in Deutschland ist es generell so das erst gehandelt wird wenn schlimmeres passiert ist. Geh mal zur Polizei und sage du wirst bedroht auch da nehmen Sie es zwar zur Kenntniss aber handeln tun Sie erst nachdem was passiert ist gibt genug Beispiele dafür.

Nochmal allgemein zum Thema verrückte Autofahrer!
Manche Radfahrer brauchen sich nicht wundern wenn Sie den Groll anderer Autofahrer auf sich ziehen. Wenn man manchmal sieht wie z.B. Radkuriere unterwegs sind (fahren über rote ampeln, Fußgänger sowohl wie Auto´s schneiden usw.)
Bin trotzdem der Ansicht das es für das Verhalten seitens der Autofahrer (knapp Überholen,abdrängen oder regelrechte Hetztjagden:eek: wie hier schon erwähnt) keine rechtfertigung gibt, da man als Autofahrer immer der Stärkere ist und das Leben anderer leichtfertig auf´s Spiel setzt.
Leider wird es immer solche Vollpfosten :wut: geben die es nie lernen.


Grüße Bratmaxe!
 
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Der ganze Vorfall geschah in der Ecke an der L224, also zwischen Großensee und Siek.

Der gute wollte offenbar das Faustrecht durchsetzen und nach der ganzen Hetzerei mit dem Auto hat er dann wohl gesehen, dass er körperlich unterlegen gewesen wäre. Zumindest war von geballten Fäusten nix mehr zu sehen nachdem wir anhielten.

Mir ist heute ca. 15km Südlich von der Stelle, westlich von Ohe, auf einer kaum befahrenen Straße (70km/h), ein schwarzer BMW entgegen gekommen.

Plötzlich hielt er mit ca. 50-60km/h voll auf mich zu und fuhr quer über die Straße auf meine Bahn, er lies mir gerade noch so Platz. Der Fahrer, schätzungsweise 50-65 Jahre, weiße Haare, war offenbar völlig Wild und fuchtelte mit der Hand, damit wollte er mir eindeutig sagen das ich den Radweg nutzen sollte.

Ich fuhr unbeirrt weiter, zückte gleichzeitig meinen BlackBerry aus der Jackentasche und schaltete die Kamera ein, für den Fall das er umdrehen und mir hinter her fahren sollte. Das tat er aber zum Glück nicht, denn ich weiß nicht wie ich reagiert hätte, wenn er noch mehr Dummheiten gemacht hätte.

Künftig werde ich sofort Fotos vom Wagen machen und es zur Anzeige bringen.
 
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bin ich hier für ne onlineanzeige richtig?

http://www.polizei-bw.de/kontakt/Seiten/default.aspx

wurde vorhin auf der straße genötigt, beleidigt und bekam den stinkefinger gezeigt, vor lauter aufregung hatte ich zuhause einen kreislaufzusammenbruch und habe mir nase durchgeschlagen und die komplette rechte seite unter dem auge :mad:

mir geht es bei der anzeige darum, dass es vermerkt wird falls dieser übergewichter, asoziale fratz wieder auffällig wird und vielleicht mal einen größeren schaden anstellt.

reicht das kennzeichen!?
 
AW: Amokfahrender Autofahrer

Kennzeichen alleine ist schwierig.
Damit kann der Halter natürlich erstmal ermittelt werden, im zweifelsfall kann der aber einfach sagen, er sei nciht gefahren.

Versuch isses trotzdem wert
 
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Och, so einfach ist rausreden ja auch nicht. Gibt da eine ganz einfache Frage: Wer denn dann? Meist gibt es zumindest irgendeine Antwort.
Nicht, dass ich ein großer Freund der Polizei wäre, aber so blöd sind die meisten auch nicht.
 
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Joa, kann man natürlich Pech haben, dass der das weiss und sich in dem Moment auch noch daran erinnert.
 
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ich kann den fahrer gut beschreiben, weiß auch wo er ungefähr wohnt.

landratsamt anrufen und nach halter fragen? als grund angeben, dass man an das auto einen kratzer gemacht hat?!

oder sollte ich angeben, dass ich umgefahren wurde? ein altes kaputtes rad habe ich, mein gesicht ist auch dementsprechd demoliert und beim arzt zur aufnahme war ich ebenfalls, wäre eigentlich am besten.

zeugen gab es keine, steht aussage gegen aussage, die zeugen wären meine oma und ihre hausangestellte, da hatte ich nichts und ca. 500m weiter hatte ich ein kaputtes gesicht (zeugen meine eltern)

eigentlich eine nette idee?
 
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"Vortäuschung einer Straftat" = selber eine Straftat!
 
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richtig deswegen lasse ich es auch ;)

aber jucken tut es mir eben trotzdem in den fingern.
 
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