K
kastel67
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen
@Tudor: Nimm ihn nicht! Der macht nur Ärger!
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@Tudor: Nimm ihn nicht! Der macht nur Ärger!
BGHSt 41, 182, 183 erging übrigens nach der zweiten Sitzblockadeentscheidung des BVerfG.
Dann ist Nötigung ein Offizialdelikt und Körperverletzung nicht?
Und müsste bei einer Nötigung von Fahrgästen, sich nicht mindetens ein Fahrgast genötigt gefühlt haben oder kann die Justiz das so selbst festlegen? Wer und wer nicht genötigt wurde?
1. Absatz Ja
2. Absatz
Dem stimme ich ebenfalls zu, wobei im Zweifel ja die Anzeige vom Fahrer ausgeht, womit wir den "Genötigten " schon hätten.
Na sauber Herr Praetor!
Erster Fall gelöst:
Fahrradfahrer kann nicht Busfahrer nötigen, weil keine physische Zwangswirkung.
Bezüglich der Fahrgäste - schwierig!
Ich meine der Bus ist als Einheit zu sehen und die Fahrgäste wie Ladung, denn die haben ja keine Handlungsoption.
Ruf mal an und dann kommst Du vorbei.
Habe leider keine Kristallkugel. Aber die Busgesellschaft kann z.B. Ersatzmaßnahmen die getroffen wurden (Ersatzbus) weil der planmäßige Bus 15 Minuten (glaube ich immer noch nicht) Verspätung hat geltend machen.
Gruß k67
Oder sogar eine Verfrühung!Je nach Trainingzustand könnte auch eine 0 Minuten Verspätung heraus kommen.
Oder sogar eine Verfrühung!
Als Radfahrer bin ich ein gleichberechtigter Teilnehmer am Strassenverkehr.
man was soll's, der TE war das letzte Mal 1/2009 im Forum, kann hier mal einer den Schlüssel rum drehen.