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Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

BGHSt 41, 182, 183 erging übrigens nach der zweiten Sitzblockadeentscheidung des BVerfG.

Das ist (peinlicherweise; ich hatte es nicht überprüft) richtig. Das Urteil gibt allerdings auch nicht her, was Du sagst. Da steht wünschenswert klar & eindeutig drin: Auf der Straße stehen oder eben auch fahren, ist keine Gewalt gegen wen auch immer.
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Dann ist Nötigung ein Offizialdelikt und Körperverletzung nicht?




Und müsste bei einer Nötigung von Fahrgästen, sich nicht mindetens ein Fahrgast genötigt gefühlt haben oder kann die Justiz das so selbst festlegen? Wer und wer nicht genötigt wurde?



1. Absatz Ja


2. Absatz

Dem stimme ich ebenfalls zu, wobei im Zweifel ja die Anzeige vom Fahrer ausgeht, womit wir den "Genötigten " schon hätten.

@praetor

@kastel

Jura lebt auch von den beherzt vorgetragenen Mindermeinungen:D
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

1. Absatz Ja


2. Absatz

Dem stimme ich ebenfalls zu, wobei im Zweifel ja die Anzeige vom Fahrer ausgeht, womit wir den "Genötigten " schon hätten.


Sehe ich ein bisschen anders:

Bei der Nötigung ist das Hauptproblem, ob Gewalt nur physisch oder auch psychisch ausgeübt werden kann.

Das BVerfG hat gesagt, dass nur physisch geht.

Der BGH mußte dass nun irgendwie in die Praxis umsetzen, und hat gesagt, dass bei einer Demonstration von Fußgängern auf der Autobahn der erste Autofahrer nicht genötigt wird, da die Fußgänger kein physisches Hindernis darstellen (er kann sie ja einfach plattfahren).

Damit die Demonstranten nicht straffrei sind, mußte sich der BGH was überlegen. Also sagte er, dass die Autofahrer die hinter dem ersten Auto stehen genötigt werden, da das erste Auto ein physisches Hindernis darstellt
(das ist zwar sehr str., aber aktuell die h.M.).



BGHSt 41, 182, 183
Kurdendemo auf Autobahn

Habe nachgelesen:
Kniesel bezeichnet Ergebnis des BGH als "Taschenspielertrick".
Jäger und Krey stimmen BGH zu.
 
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Na sauber Herr Praetor!

Erster Fall gelöst:

Fahrradfahrer kann nicht Busfahrer nötigen, weil keine physische Zwangswirkung.

Bezüglich der Fahrgäste - schwierig!

Ich meine der Bus ist als Einheit zu sehen und die Fahrgäste wie Ladung, denn die haben ja keine Handlungsoption.
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Um Strafbarkeitslücken zu vermeiden sollten AG, OLG und BGH den Threadersteller schuldig sprechen.

(Wenn Du willst kann ich Dir noch eine HA von mir schicken (sozusagen als Arbeitsprobe)


Na sauber Herr Praetor!
Erster Fall gelöst:

Fahrradfahrer kann nicht Busfahrer nötigen, weil keine physische Zwangswirkung.

Bezüglich der Fahrgäste - schwierig!

Ich meine der Bus ist als Einheit zu sehen und die Fahrgäste wie Ladung, denn die haben ja keine Handlungsoption.
 
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Ruf mal an und dann kommst Du vorbei.


Was ist an der Story in meiner signatur nicht schlüssig?

Viele Studenten sind vor Klausuren immer sehr aufgeregt, und Prof. erzählt, dass ein Kollege nervlich nicht in der Lage ist sich Fußballspiele anzusehen.
Deshalb nimmt er sie sich immer auf Video auf, und sieht sie dann in der Nacht an (nachdem er das Ergebnis kennt).
Während der Spiele geht er dann ins Kino.

Ins Kino können die Studenten jetzt nicht mehr gehen.
Wer nach der Klausur aber ein schlechtes Gefühl hat, kann dann in "Ein Quantum Trost" gehen.


Habe ich noch ganz vergessen: Würde es was ausmachen, wenn ich am Telefon sieze (die Leute im Sportverein habe ich z.B. sofort alle geduzt, bei Anwälten ist das aber irgendwie was anderes).
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Nach zahllosen Monaten der Unklarheit spendiert uns das Bundesverfassungsgericht neue Ansagen zum Thema:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html

Es bleibt bei der Erkenntnis, gegen die ich mich hier zunächst unvorsichtigerweise verwahrt habe: Straße blockieren ist Gewalt, wenn nicht nur eine Reihe Autos bremsen muss. Häufig wird allerdings wie im BVerfG-Fall die Verwerflichtkeit fehlen.
 
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das ist doch eine gänzlich andere Situation als zu Anfang des Thread geschildert!
Als Radfahrer bin ich ein gleichberechtigter Teilnehmer am Strassenverkehr. Ist kein Radweg vorhanden muss ich auf der Strasse fahren. Wenn dadurch schnellere Kfz nicht überholen können gilt hier das gleiche wie für Führer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Bei Gelegenheit rechts raus und Platz machen. Das gebietet auch schon der gesunde Menschenverstand und §1 der STVO!
 
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Habe leider keine Kristallkugel. Aber die Busgesellschaft kann z.B. Ersatzmaßnahmen die getroffen wurden (Ersatzbus) weil der planmäßige Bus 15 Minuten (glaube ich immer noch nicht) Verspätung hat geltend machen.
Gruß k67

Der Bus hatte keine 15 minütige Verspätung. Der Bus fuhr nur 15 Minuten hinter dem Radler her. In dieser Zeit wurde aber auch eine (wenn auch geringere) Wegstrecke zurückgelegt sodass die Verspätung geringer (je nach Tempo des Radlers) geringer war.


Je nach Trainingzustand könnte auch eine 0 Minuten Verspätung heraus kommen.
 
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Oder sogar eine Verfrühung! :D

:eek: Jetzt fällt es mir wie Schuppen aus den Haaren! Das wird es gewesen sein: Der TE hat den Busfahrer durch sein hohes Tempo und den daraus resultierenden extremen Windschatten dazu genötigt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten. Da würde ich als Busfahrer aber auch Anzeige erstatten. :cool:
 
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Als Radfahrer bin ich ein gleichberechtigter Teilnehmer am Strassenverkehr.

Ja, eben. Die Straße zum Radfahren zu benutzen, ist genau so wenig verwerflich, wie darauf eine Versammlung abzuhalten und deshalb keine Nötigung (wenn der Fahrradfahrer nicht gerade den bösen Busfahrer schon kennt & zur Abfahrtszeit immer schon in Sichtweise der Bushaltestelle wartet, um sein GA null bis minus eins-Training genau dann zu beginnen, wenn der arme Mann gerade mit einer Ladung tobsüchtiger Schüler losfahren will. Ich kenne Radfahrer, denen ich das ohne weiteres zutrauen würde.).
 
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Da muss man nicht auf irgendwelchen Paragraphen rumreiten, sondern mal den Kopf einschalten. Er fährt auf der Straße, weil der Radweg "verschmutzt" ist* und dann noch mit 2 Meter Abstand zum Rand und als dann 15 Minuten lang ein Bus hinter ihm klebt, schafft er es nicht mal an den Rand zu fahren und abzusteigen? :spinner:
 
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eben, da greift zumindest §1 StVO und der, wie beschrieben, gesunde Menschenverstand.
Leider steht nirgendwo, wie die Sache ausgegangen ist.
 
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Da ist ein grundsätzliches Problem im Verkehr, egal ob Autofahrer oder, wie in diesem Fall, Radfahrer: Beharren auf Rechten statt gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Leben wäre so viel einfacher, wenn alle etwas entspannter wären.

Ich bin ganz bestimmt kein Fürsprecher von Autofahrern und ärgere mich permanent über die rücksichtslosen Exemplare unter ihnen, aber 15 Minuten vor einem Bus herfahren? Dafür fehlt mir auch jedes Verständnis.
 
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Moin,
man was soll's, der TE war das letzte Mal 1/2009 im Forum, kann hier mal einer den Schlüssel rum drehen.

Bully
 
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man was soll's, der TE war das letzte Mal 1/2009 im Forum, kann hier mal einer den Schlüssel rum drehen.

Ich glaub da stand was in der Zeitung zu dem Fall, der Gesetzgeber hat als Warnung für uns alle an ihm ein Exempel statuiert und er sitzt seit dem Januar 2009 echt im Knast ! Wahnsinn , 15 Jahre Knast wegen 15 Minuten vorm Bus hergondeln war vom Staatsanwalt gefordert, sind aber weniger geworden mein ich !




Hinweis an die Leserschaft : Man beachte das heutige Datum zu meinem Beitrag :D
 
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