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Unfall wegen eines Hundes

Verfahrensweise bei Personenschäden:

- am Unfallort Polizei holen
- wenn Täter nicht mehr da, natürlich sofort Anzeige!
- Wenn/falls Täter ausfindig gemacht: Anwalt einschalten. Traurig aber wahr, ohne AW hast du keine Chance, allein die Höhe des Schmerzensgeldes einzuschätzen. Und du wirst von der gegnerischen Partei auch nicht ernstgenommen. Schon erstrecht, wenn diese sich so verhält wie hier - Unfallflucht!
- der Anwalt wird dann alle erforderlichen Unterlagen sammeln, z.b. Arztattest und Zeugenberichte, und dann mit der Haftpflicht der Täter in Kontakt treten, falls vorhanden, und Schadensersatzforderungen stellen.
- gibts keine Haftpflicht bzw. zahlt sie nicht, stellt er die Forderungen direkt an die Täter
- wenn die auch nicht zahlen wollen, kann man gegen die Täter klagen. Der Anwalt muss (!!) eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten nach seinem Ermessen machen. Im Erfolgsfall müssen die Täter eben aus eigener Tasche zahlen, ob sie das von der Versicherung wiederbekommen kann dir dann egal sein.
- Den Anwalt zahlt die Gegnerversicherung! Es sei denn, es stellt sich heraus, dass den Gegner keine Schuld an dem Unfall trifft.


Das ist erfahrungsgemäß die sinnvollste und erfolgversprechenste Verfahrensweise. In einer perfekten Welt müsste das alles nicht sein - man könnte der Haftpflicht seines Unfallgegners einen formlosen Brief schreiben und würde mit Gold überhäuft - aber so läuft das nunmal nicht im echten Leben.

Automatische Teilschuld? Quark, nicht bei Fahrrädern.
 
HI,
das is jetzt so halb off-topic^^. wo wir grad bei Tieren und versicherungen sind, ich hatte mal ne ratte und ein freund hat seine jacke seben den stall gehängt. naja nach zwei stunden war die dann etwas zerlöchert:p . es gab aber kein streit wengen teilschuld und sowas^^ und versichert war die ratte auch nicht(wer versichert auch nen hamser, nen meerschweinchen oder eben ne ratte:eek: ). wir ham uns irgendwas nettes ausgedacht und dann an die haftpflicht geschrieben:daumen:
aber pschhhhhht:rolleyes: , nicht weitersagen

greetz ISR
 
so einen ähnlichen unfall hatte ich auch schon - nicht angeleinter hund schießt zwischen zwei geparkten autos mir direkt vor's vorderrad - da gab's bei knapp 40 sachen aber auch gar nicht's zu holen. vorderreifen hat komplett den köter überrollt, anschließend ist noch das kettenblatt kurz aufgesessen, dann bin ich geflogen. da es im frühjahr war, hatte ich anschliessend trotz handschuhen diverse kleine kiesel in der handfläche. die entfernung war schmerzhaft. der hund war weder bei der gemeinde gemeldet noch versichert. das rad war heftigst beschädigt. die hundehalter meinten zwar, ich wäre viel zu schnell gewesen, mussten aber trotzdem komplett für alle schäden aufkommen...

in deinem fall bist du deinem vorausfahrer reingefahren, auslöser war aber trotzdem der nicht angeleinte und unkontrollierte hund... wer einen hund hat und halbwegs realistisch denkt, weiss, das kann passieren, ok - das verhalten der hundehalte in deinen fall ist zum kotzen, aber sicherlich nicht aussergewöhnlich... bei so wenig einsicht würde ich knallhart mit anwalt und allen registern durchgreifen...

ich habe selbst einen riesenköter und meine frau ist tierärztin... ich kann die argumentation von unschuldsvermutung leider nicht nachvollziehen:

ooh ein hund, ein tier, freiheit, is so niedlich, wie er rumläuft... uppps, jetzt hat er 'nen unfall verursacht... ist zwar meins, aber jetzt gehn wir besser mal, bevor einer nachfragt, wieso der hund unangeleint in der gegend rumlief - nach mir die sinnflut...

was glaubst du, wer haftet, wenn dein hund über die autobahn rennt und 'ne massekarambolage auslöst? :eek: :D

gruss mike
 
Guten Abend!

Von mir auch erst mal gute Besserung!

Ich kann dir auch nur zu einem Anwalt raten. Der Anwalt deines Vertrauens kann eine solche Lage besser einschätzen und vergleichbare Urteile zurückgreifen, die deine Erfolgsaussichten bestimmen. Wenn man von Sachen keine Ahnung hat und es geht um etwas, dann sollte man meiner Meinung nach immer zum Spezialisten gehen. Ich denke das ist auch hier der Fall.
Kennst du einen guten Anwalt? Wenn nicht, würde ich im Bekanntenkreis fragen. Unter den Anwälten gibt es leider viele Scharlatane (hat mir mal ein Richter erzählt :rolleyes:). Leider kostet der Gang zum Anwalt auch viel Zeit, denn der will den Sachverhalt ausführlich geschildert haben und ganz ohne Korrespondenz wird das auch nicht gehen. Ich denke dieser Nachteil ist aber verschmerzbar, denn auf der anderen Seite ist ja dein Vermögensschaden, von dem köperlichen ganz zu schweigen. Nur die Faust in der Tasche machen ist vielleicht nicht das richtige, vor allem bei so uneinsichtigen Hundehaltern.

Bei so Fällen kann man aber immer wieder sehen, dass eine Haftpflicht und eine Rechtschutzversicherung immer wichtig sind und Kosten tun sie auch nicht viel.

Gruß!
Tilly
 
Tja die Rheinwiesen zwischen Oberkassel Bilk und Kaiserswerth Hunde ohne Ende.
Ohne juristische Beratung in diesem Fall zu leisten:

- Haftungslage ist schwierig, wenn womöglich ein Auffahren vorlag
- Geschwindigkeiten von über 20 km/h auf kombinierten Fuss -und Radwegen
sind für Richter in Düsseldorf Anlass die Haftung des Tierhalters stark einzuschränken

Allerdings könnte man in solchen Fällen die Versicherung ja mal anwaltlich anschreiben (Honorarvereinbarung mit Anwalt schließen) und schauen, welche Bereitschaft zur Schadenregulierung dort besteht. Klagen kann man dann ja noch.

-alles ohne Gewähr_ :)
 
Hallo.
So wie ich das Verstehe bist DU in einen bereits geschehenen Unfall Reingerauscht!!
An deiner Stelle hätte ich mich aber dünne Gemacht.
Aber dein Freund hätte wohl deine Adresse ;) .
DU hast den Unfall deines Freundes "Verbößert" (Tutor hilf;) !
NUR ER trägt einen Schanden. DU bist (teilweise)VERURSACHER!

Also kann IMHO ER klagen (und sollte das auch machen,weil so Leute wie von dir Beschrieben brauchen das).
Du solltest Still sein. Sonst Verrechnet ein Richter noch eure Teilschuldigkeiten (ist das Deutsch?) Gegeneinander.

Aber wer Carbon Fährt hat ja auch die pekunjären Möglichkeiten mal amtlich Belehrt zu werden.

Gruß, Mark.
 
Mac-Ffm schrieb:
So wie ich das Verstehe bist DU in einen bereits geschehenen Unfall Reingerauscht!!
So wie ich das verstanden habe gab es überhaupt keinen Unfall mit dem Hund. Weiter oben stand zumindest, daß der Hund nicht mal gestreift wurde.

Man kann das jetzt aus zwei Blickwinkeln sehen:

  • Der Unfall ereignete sich ja im Grunde dadurch, daß cyclingprincess keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Freund hielt. Als dieser dann dem Hund auswich, hatte cyclingprincess aufgrund des zu geringen Abstandes keinen ausreichenden Manövrierraum. Sie träfe somit die Schuld an der Kollision.
  • Andererseits kann man auch anführen, daß Überholen nicht verboten ist. Hätte cyclingprincess ihren Freund überholen wollen und wäre dann umgenietet worden, weil der Freund dem plötzlich auftauchenden Hund auswich, wären die Hundehalter als Unfallverursacher heran zu ziehen, da sie der dort offensichtlich geltenden Anleinpflicht nicht nachgekommen sind.
Daher würde ich auch empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Die gegnerische Versicherung wird nämlich bestimmt Blickwinkel a) anführen. Die zahlen ja nicht, wenn sie's irgendwie vermeiden können.
 
Selaiah schrieb:
Nächtes mal würde ich an deiner Stelle nicht ausweichen. Wärste evtl noch nichtmalls gestürzt. Lieber der unkontrollierte Hund verletzt als ich selbst. Bei Kindern is das natürlich was anderes.

Die unfreundlichen Hundebesitzer würde ich auch mit allen Mitteln zur Rechenschaft ziehen. Wenn du das Geld übrig hast würde ich mich auch zumindest einmal von einem kompetenten Fachanwalt vor Ort beraten lassen das ist wahrscheinlich garnicht mal so teuer. Dann noch gute Besserung.


Was kann den der arme Hund dafür?
 
Knalltüte schrieb:
So wie ich das verstanden habe gab es überhaupt keinen Unfall mit dem Hund. Weiter oben stand zumindest, daß der Hund nicht mal gestreift wurde.

Man kann das jetzt aus zwei Blickwinkeln sehen:

  • Der Unfall ereignete sich ja im Grunde dadurch, daß cyclingprincess keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Freund hielt. Als dieser dann dem Hund auswich, hatte cyclingprincess aufgrund des zu geringen Abstandes keinen ausreichenden Manövrierraum. Sie träfe somit die Schuld an der Kollision.

    ...


  • Rein formal juristisch seh ich das auch so. Der Hund wurde ja gar nicht in den Unfall zwischen R. Kramer und cyclingpress einbezogen, sondern war höchstens externe Ursache. Ergo: Keine Schuld dem Hundebesitzer sonder eigenes "Versagen".

    Vergleich doch mal mit dem Strassenverkehr:
    Wenn ich scharf bremsen muss, etwa weil aus der Seitenstrasse kommend mir einer zu Nahe kommt und mir hinten einer drauffährt, bekomme ich nämlich Schuld. Der aus der Seitenstrasse bekommt allerhöchstens eine Teilschuld, vermutlich aber ist er weitergefahren und hats nichtmal gemerkt (fiktive Annahme). Kommt sicherlich häufig vor, so ein Fall.

    Aber da kommt wieder mein Gedanke mit dem Anstand ins Spiel, den ich kürzlich in anderem Thread erwähnte habe. Die Moral bei solchen Dingen unserer Gesellschaft tendiert immer weiter gegen 0. Grund: Wo keine formale Schuld, bin ich auch nicht schuld, Ätsch.
    Aber rein vom Menschenverstand her war der Hund, und damit sein Besitzer "Schuld". Womit wir wieder am Anfang wären.

    Lass Dich beraten und hoffe, wobei ich Dir keine Chancen ausrechne.
    Aber Du berichtest sicherlich.
 
Knalltüte schrieb:
[*]Andererseits kann man auch anführen, daß Überholen nicht verboten ist. Hätte cyclingprincess ihren Freund überholen wollen und wäre dann umgenietet worden, weil der Freund dem plötzlich auftauchenden Hund auswich, wären die Hundehalter als Unfallverursacher heran zu ziehen, da sie der dort offensichtlich geltenden Anleinpflicht nicht nachgekommen sind.
Wobei ich hierzu mal irgendwo gelesen habe, dass der Ueberholende so zu ueberholen hat,
dass nichts passiert, bzw. wenn was passiert, er mehr oder weniger schuld ist, weil er ja
ueberholt hat (bzw. er gerade dabei war). Insofern koennte mir ich vorstellen, dass es nicht
reicht, um die Schuld auf den Hundebesitzer zu schieben.
 
Oldtimer schrieb:
Wobei ich hierzu mal irgendwo gelesen habe, dass der Ueberholende so zu ueberholen hat,
dass nichts passiert, bzw. wenn was passiert, er mehr oder weniger schuld ist, weil er ja
ueberholt hat (bzw. er gerade dabei war). Insofern koennte mir ich vorstellen, dass es nicht
reicht, um die Schuld auf den Hundebesitzer zu schieben.

Ja das wurde mir vor einigen Jahren in der Fahrschule auch beigebracht. Überholen ist nicht dringend notwendig und man erzeugt eine Gefahrenquelle. Daher ist man da immer vorbelastet. Bin kein Jurist aber denke das ist vergleichbar wie wenn man mit über 130kmh (also über der Richtgeschw.) einen Unfall baut und innerhalb oder mit 0.2 Promille nen Unfall baut.
Da hat man fast immer schon automatisch mind. eine Teilschuld.

Rheinberger schrieb:
Was kann den der arme Hund dafür?
Na is doch klar. Dadurch das dem Hund ausgewichen wurden sind 1-2 Menschen verletzt. Das hätte je nach Verkehrslage auch schnell sehr gefährlich werden können. Was ist wenn man nach links ausweicht und so auf die Straße gerät. Son "worst case" Scenario ist doch garnicht mal so unwahrscheinlich. Oft sind es doch nur wenige cm die einem von der Fahrbahn trennen. Hat jetzt garnichts mit dem Sachschaden zu tun. Da is mir doch die eigene Haut erstmal wichtig oder? Würd mir nen Tier auf der Straße im Auto auf die Fahrbahn rennen und der Abstand wär so eng bemessen das man die Lage nicht mehr richtig einschätzen kann (kommt Gegenverkehr, kann ich ausweichen? Kann ich bremsen ist jemand hintermir?), was ja hier auch der Fall war, würd ich auch weiterfahren da man in so einer Situation nicht nur Verantwortung für das eigene Leben trägt sondern auch für das einiger anderen Personen ihm naheliegenden Straßenverkehr.
 
Hier jetzt weiter rumzudiskutieren bringt meines Erachtens nach nichts.
Mich interessiert aber auf jeden Fall, wie die Sache denn in Zukunft ausgeht, vor allem bezüglich des Schmerzensgeldes.
Mein Vater wurde mal beim Joggen von einem Hund am Bein gebissen so dass er hinfiel und sich einen Bänderriß zuzog. Der Halter is mit ner Anzeige davongekommen, Schmerzensgeld musste er nicht zahlen.
 
Oldtimer schrieb:
Wobei ich hierzu mal irgendwo gelesen habe, dass der Ueberholende so zu ueberholen hat, dass nichts passiert,
Das kann IMO nur dann gelten, wenn eine mögliche Gefahrenquelle spätestens kurz vor Einleiten des Überholvorgangs ersichtlich war. Ansonsten würde das hellseherische Fähigkeiten voraussetzen.

Rheinberger schrieb:
Was kann den der arme Hund dafür?
Wenn er im Wald rumläuft, nicht aufpaßt und von einem Bär gefressen wird, hat er auch einfach Pech gehabt. Wenn die Halter vermeiden möchten, daß ihrem Hund was zustößt, sollen sie ihn eben richtig erziehen und vor allem ständig in Reichweite haben. Als Rad- oder Autofahrer würde ich auch lieber einen Hund überrollen, als andere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall zu verwickeln.
 
Ganz einfach, wer auffährt ist Schuld! Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält muß mit soetwas rechnen.
Greetz

JTB
 
schönling schrieb:
Hier jetzt weiter rumzudiskutieren bringt meines Erachtens nach nichts.
Mich interessiert aber auf jeden Fall, wie die Sache denn in Zukunft ausgeht, vor allem bezüglich des Schmerzensgeldes.
Mein Vater wurde mal beim Joggen von einem Hund am Bein gebissen so dass er hinfiel und sich einen Bänderriß zuzog. Der Halter is mit ner Anzeige davongekommen, Schmerzensgeld musste er nicht zahlen.
Dann hätte dein Vater Vor dem Zivilgericht klagen müssen, ein Strafgericht
verurteilt nicht zu Schmerzengeld Zahlungen.
Gruss von Jan
 
jtb schrieb:
Ganz einfach, wer auffährt ist Schuld! Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält muß mit soetwas rechnen.
Greetz

JTB

Richtig.

Ausnahme: Wenn Hunde völlig unvorhersehbar aus dem Weltraum auftauchen.:D

Ich hatte das auch schon mal. Ich fahr nichtsahnend durch den Wald, plötzlich steht da vollkommen unvorhersehbar ein Baum. Päng!

Wen kann ich jetzt verklagen?

grüßle
 
Mir ist vor ca. 2 Jahren eine Frau vors Rad gelaufen, die ohne zu schauen zwischen parkenden PKWs hervorkam. Ich hab ein haarsträubendes Ausweichmanöver gemacht, bin an ihr noch vorbeigekommen aber Mangels Grip gleichzeitig auf die Fresse geflogen. Habe sie nicht berührt. Trotzdem bekam sie die Schuld an dem Unfall und ich ein Schmerzensgeld von ihrer Haftpflicht, und meine Klamotten ersetzt.

Man kann auch einen Unfall verursachen, ohne dabei umgefahren zu werden. Das gilt auch für den Hund. Wäre ja noch schöner, wenn man das arme Vieh überfahren müsste weil man sonst seinen Schaden nicht ersetzt bekommt.

Wie es konkret hier wegen dem Auffahr-Folgeunfall aussieht weiss ich nicht, und ich will auch nicht raten müssen.
 
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