lelebebbel
fixed
Verfahrensweise bei Personenschäden:
- am Unfallort Polizei holen
- wenn Täter nicht mehr da, natürlich sofort Anzeige!
- Wenn/falls Täter ausfindig gemacht: Anwalt einschalten. Traurig aber wahr, ohne AW hast du keine Chance, allein die Höhe des Schmerzensgeldes einzuschätzen. Und du wirst von der gegnerischen Partei auch nicht ernstgenommen. Schon erstrecht, wenn diese sich so verhält wie hier - Unfallflucht!
- der Anwalt wird dann alle erforderlichen Unterlagen sammeln, z.b. Arztattest und Zeugenberichte, und dann mit der Haftpflicht der Täter in Kontakt treten, falls vorhanden, und Schadensersatzforderungen stellen.
- gibts keine Haftpflicht bzw. zahlt sie nicht, stellt er die Forderungen direkt an die Täter
- wenn die auch nicht zahlen wollen, kann man gegen die Täter klagen. Der Anwalt muss (!!) eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten nach seinem Ermessen machen. Im Erfolgsfall müssen die Täter eben aus eigener Tasche zahlen, ob sie das von der Versicherung wiederbekommen kann dir dann egal sein.
- Den Anwalt zahlt die Gegnerversicherung! Es sei denn, es stellt sich heraus, dass den Gegner keine Schuld an dem Unfall trifft.
Das ist erfahrungsgemäß die sinnvollste und erfolgversprechenste Verfahrensweise. In einer perfekten Welt müsste das alles nicht sein - man könnte der Haftpflicht seines Unfallgegners einen formlosen Brief schreiben und würde mit Gold überhäuft - aber so läuft das nunmal nicht im echten Leben.
Automatische Teilschuld? Quark, nicht bei Fahrrädern.
- am Unfallort Polizei holen
- wenn Täter nicht mehr da, natürlich sofort Anzeige!
- Wenn/falls Täter ausfindig gemacht: Anwalt einschalten. Traurig aber wahr, ohne AW hast du keine Chance, allein die Höhe des Schmerzensgeldes einzuschätzen. Und du wirst von der gegnerischen Partei auch nicht ernstgenommen. Schon erstrecht, wenn diese sich so verhält wie hier - Unfallflucht!
- der Anwalt wird dann alle erforderlichen Unterlagen sammeln, z.b. Arztattest und Zeugenberichte, und dann mit der Haftpflicht der Täter in Kontakt treten, falls vorhanden, und Schadensersatzforderungen stellen.
- gibts keine Haftpflicht bzw. zahlt sie nicht, stellt er die Forderungen direkt an die Täter
- wenn die auch nicht zahlen wollen, kann man gegen die Täter klagen. Der Anwalt muss (!!) eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten nach seinem Ermessen machen. Im Erfolgsfall müssen die Täter eben aus eigener Tasche zahlen, ob sie das von der Versicherung wiederbekommen kann dir dann egal sein.
- Den Anwalt zahlt die Gegnerversicherung! Es sei denn, es stellt sich heraus, dass den Gegner keine Schuld an dem Unfall trifft.
Das ist erfahrungsgemäß die sinnvollste und erfolgversprechenste Verfahrensweise. In einer perfekten Welt müsste das alles nicht sein - man könnte der Haftpflicht seines Unfallgegners einen formlosen Brief schreiben und würde mit Gold überhäuft - aber so läuft das nunmal nicht im echten Leben.
Automatische Teilschuld? Quark, nicht bei Fahrrädern.