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Radwegebenutzungspflicht, aggressiver Busfahrer

Andy92

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Hallo liebe Radsportfreunde,

ich hatte gestern eine sehr unschöne Begegnun mit einem aggressiven, gemeingefährlichen Busfahrer auf einer Landstraße.
Ich war gerade mit meinem Rennrad zu Trainingszwecken unterwegs. In einem Ort führt die Strecke über fast 2 km steil bergauf mit bis zu 10 % Steigung. Die Steigung geht auch noch über den Ort hinaus weiter. Die Straße ist jedoch bis auf zwei leichte Kurven sehr gut einsehbar und zum Überholen von Kraftfahrzeugen vor allem von einem in dieser Steigung sehr langsamen (ca. 15 km/h) bestens geeignet. Und zwar auch für Linienbusse. Erst am Vortag hatte mich dort einer locker und ohne jegliche Probleme überholen können.
Rechts neben der Straße beginnt am Ortsausgang ein mit blauem Verkehrszeichen markierter Radweg. Ich weiß, dass für mich eine Benutzungspflicht für diesen besteht. Allerdings ist schon das äußerst zweifelhaft, da der Radweg auf einem etwa 500 Meter langen Abschnitt geschottert, sprich nicht befestigt ist, und somit nicht den baulichen Kriterien eines Radwegs (der als solcher mit einem blauen Schild markiert werden darf) entspricht. Außerdem ist es für jeden Radfahrer und insbesondere für Rennradfahrer unzumutbar einen nicht asphaltierten Radweg in einer extremen Steigung benutzen zu müssen. Vor allem Rennradfahrer setzen sich hier einer, ich nenne es jetzt mal, erhöhten Plattfußgefahr aus. (Hierbei ein kleiner Verweis, die meine Argumentation weiter untermauert, dass schon die Benutzungspflicht von Radwegen mit extremer Rollsplitt Verschmutzung, von ungesäuberten Radwegen mit heruntergefallenen Ästen oder sogar von landwirtschaftlichen Fahrzeugen derart verschmutzte Radwege, dass sie schlichtweg unpassierbar sind, äußerst fragwürdig ist. Für Kommunen sollte hier meiner Meinung nach doch eine regelmäßige Radwegsäuberungspflicht bestehen!)
Demnach hätte ich, wenn überhaupt, eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hierbei sei schon einmal vorweg angemerkt, dass bei einer Ordnungswidrigkeit das Festnahmerecht durch jedermann gem. § 127 StPO nicht gilt.

Jetzt zum eigentlichen Vorfall: Als ich die Ortschaft verlasse (hier ist der steilste Abschnitt) schließt hinter mir ein Bus zu mir auf. Nach wenigen Metern hupt er das erste Mal. Ich habe solche Situationen ja auch mit Autofahrern schon sehr sehr oft erlebt. Meine Devise lautet: einfach ruhig bleiben, weiterfahren und wenn möglich doch nach rechts auf den Radweg ausweichen (bei der nächsten Einfahrt, hier gibt es aber keine und zwischen Straße und Radweg befindet sich zunächst eine 15 Meter breite Rasenfläche und später Wald). Also blieb ich natürlich auf der Straße. Darauf begann dann ein kontinuierliches Dauerhupen, wohlgemerkt von einem Bus. Ich drehe mich um, und sehe, dass es sich um eine Leerfahrt handelt. Hätte es sich um einen gerade im Linienverkehr befindlichen Bus gehandelt, wäre ich auf jeden Fall angehalten und hätte ihn vorbei gelassen.
Leider hat es sich mal wieder um einen solchen Busfahrer gehandelt, der meint, dass es seine Aufgabe wäre, andere Verkehrsteilnehmer auf ihre Fehler in einer derart aggressiven und gefährlichen Art und Weise hinzuweisen, dass solche Menschen eigentlich nichts im Straßenverkehr zu suchen haben.
Nach seinem Dauerhupen und extrem nahen Auffahren hat er mich dann im flachen Abschnitt kurz vor der nächsten Ortschaft auf der Kuppe wieder eingeholt. Dort war ich gehetzt vom Bus (Puls irgendwo jenseits der 180) mittlerweile wieder auf dem großen Blatt unterwegs und bei fast 40 km/h.
Das Überholen war jedoch kein Überholen, sondern ein Schneiden und ein von der Fahrbanabdrängen und ein Ausbremsen des gesamten Verkehrs. Der Bus hielt dann nämlich, wohlgemertk mitten auf der Landstraße an und blockierte den gesamten Verkehr. Ich empfand das als äußerst gefährlich sich hier über das eben Geschehene zu "unterhalten" - der Busfahrer stieg schimpfend aus. In dem Moment überholte ich den Bus bereits schon. Ich war mir sowieso sicher, dass er mich wieder einholen würde, was er dann an einer roten Ampel auch schaffte.
Auch hier noch nicht genug, der Verkehrsbehinderung seinserseits. Er stellte den Bus auf zwei Fahrspuren ab, damit er die Tür öffnen und mich anschreien konnte. Er drohte mit Polizei etc. und dass ich den Radweg benutzen müsse. Ich wieß ihn ruhig bereits auf die oben genannte Problematik des nicht befestigten Radwegs an dieser Stelle hin. Er blieb bei seiner, ja Argumentation, oder besser gesagt, bei seinem Gebrüll.
Ich wieß ihn dann darauf hin, dass ich eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung (Abdrängen von der Straße - es war sehr sehr knapp und wohl gemerkt ein Bus, und solche Angst in den Graben zu fliegen, tuschiert zu werden oder gegen einen Leitpfosten gedrängt zu werden, hatte ich noch nie, dabei habe ich schon einiges mit dem Rennrad erlebt) gegen ihn in Betracht ziehe. Er antwortete dann nur noch: "Genau so machen wir's!" Dann schaltete die Ampel auf grün und ich bog nach rechts ab.
Das Kennzeichen des Busses habe ich mir gemerkt. Über seinen Arbeitgeber bekommt man dann den Fahrzeugführer an diesem Tag sehr schnell heraus. Ich denke sowieso, dass man am besten erstmal über seinen Arbeitgeber (die Stadtwerke) agieren sollte. Ich könnte mich dort zum Beispiel per Telefon beschweren. Eine Rüge vom Chef tut vielleicht erstmal mehr weh als eine Strafanzeige, die mangels Beweise (angeblich hat er einen hinter mir fahrenden Autofahrer befragt, ob er mich kenne, wobei er dazu absolut keine Zeit gehabt hat), sprich Zeugen, sowieso wieder fallen gelassen wird.
Andererseits würde ich ehrlichgesagt, wenn ich die Zeit und das Geld dazu hätte und die Erfolgsaussichten ganz gut aussehen würden, diesen Busfahrer so lange zu verklagen, bis er zumindest seinen Busführerschein auf Lebenszeit verliert, damit er aus dem Verkehr gezogen wird. Es heißt ja nicht umsonst, dass ein guter Autofahrer eben gerade nicht Polizei spielen soll, also wie der Busfahrer hier keine Selbstjustiz anwenden darf und bei Ordnungswidrigkeiten auch kein Festnahmerecht besteht (Freiheitsberaubung kommt eigentlich auch noch als Strafanzeige in Betracht), und mit Fehler anderer rechnen muss, also besonders aufmerksam und vorsichtig fahren sollte.
Das würde ich mir generell von allen Kraftfahrzeugführern hier in Deutschland wünschen, genauso wie von vielen Radfahrern und Fußgänger, sprich alle Verkehrsteilnehmer begreifen nicht mehr, wie gefährlich der Straßenverkehr eigentlich ist. Alles was sich schneller bewegt als ein Fußgänger und darüberhinaus noch einen Motor besitzt, ist eine Waffe. Geschwindigkeiten ab 30 km/h kann der Mensch nicht kontrollieren und einschätzen, das liegt nicht in unsrer Natur. Deshalb müssen vor allem Kraftfahrzeugführer eben besonders aufmerksam fahren und immer mit Fehlern anderer rechnen. In einem Stahlkasten ist man eben doch geschützter als ein Radfahrer bei dem die Knautschzone leider aus dem eigenen Fettgewebe besteht.
Daneben stellt sich mir dann auch die Frage: Ein uralter Traktor, der mit seinem Anhänger eine Landstraße benutzt, obwohl sich rechts ein bereits von einem anderen Traktor total verschmutzter Radweg befindet, der für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, und mit 20-25 km/h fährt wird von den Autofahrern in keinsterweise attackiert und zurechtgewiesen, obwohl er die Fahrbahn viel gravierender blockiert als ich als Radfahrer. Er ist schwieriger zu überholen, da länger und versperrt die Sicht. Währenddessen überhole ich rechts auf dem Radweg daneben den Traktor und die gesamte Autoschlange.
Darüberhinaus ist es über die Unfallstatistiken doch schon längst bewiesen, dass es für Radfahrer ungefährlicher ist die Fahrbahn zu benutzen und nicht den Radweg, die manchmal schon allein durch ihre Architektur (unnötige extremste Steigungen jenseits der 20 %, gefährlichen Einmündungen, plötzlich fehlende Zwischenstücke, Fahrbahnseitenwechsel und damit entfallen der Benutzungspflicht auf der linken Seite, gefährliche enge verschmutzte Kurven in ländlichen Gebieten, dort widrerrechtlich parkende Fahrzeuge) gefährlicher sind als die Straße selbst. Dazu kommen dann noch Fußgänger, entgegenkommende und überholende Radfahrer, Äste und Schmutz und das ständige Ausweichen von Kieselsteinen, die nur danach lächzen sich in den Rennradreifen zu bohren und einen mitten in der Pampa zum Laufen zwingen.
Man sollte sich vielleicht auch aus hinstorischer Sicht einmal wieder überlegen für wen Landstraßen eigentlich gebaut wurden. Es gibt ja nicht ohne Grund extra ausgewiesene Autostraßen (!) und Autobahnen (!), wo alle anderen wirklich nichts verloren haben. Landstraßen sind für alle da! (Bei Bundesstraßen ist das meiner Meinung nach schon eher fraglich.) Autofahrer haben KEIN Privileg im Straßenverkehr, sondern müssen sich aufgrund der betriebsspezifischen besonderen Gefahr eines Kraftfahrzeuges (nicht ohne Grund gibt es eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder nicht) besonders rücksichtsvoll verhalten.
Ein mögliches Gegenargument: Radfahrer stören den Verkehrsfluss. Das muss ganz klar verneint werden, siehe die Traktor-Problematik weiter oben (gleiches gilt zum Beispiel auch für Roller und Mopeds). Einen Radfahrer zu überholen kostet viel weniger Zeit und Energie - im Schnitt sind das nicht einmal 30 Sekunden Zeitverlust.
Anmerken möchte ich auch noch: Da ich vom Land komme, habe ich hier jetzt mal die Situation der Radwege auf Landstraßen geschildert und nicht die äußerst gefährlichere Situation in den Städten. Über die Landsituation wurde ja leider noch nicht so viel berichtet.
Ein Schlusswort noch: Radwegebenutzungspflicht abschaffen! Tempolimit auf Landstraßen auf 90 besser noch 80 herabsetzen! (Bei 100 fahren alle nämlich nich 100, sondern 110!) Oder Radwege ausbauen und reinigen! Die Missverständnisse in der Bevölkerung über die Benutzungspflicht ausräumen (einen Radweg auf der linken Seite muss man nämlich nicht benutzen!). Und generell zu einem freundlicheren Umgang miteinander im Straßenverkehr (nicht nur hier, in Sachen Freundlichkeit sind wir ja in Deutschland unter aller Sau!) erziehen, dann fließt der Verkehr nämlich schneller wie jetzt und es gibt weniger Unfälle.

Zurück zu meinem Fall und meine Fragen dazu: Wer hat ähnliches erlebt? Lohnt sich eine Anzeige rein aus Prinzip schon? Oder macht das solche Leute noch wütender und ich muss mich bald vor der Busmafia fürchten? Rechtsbeistand einholen? Beim Arbeitgeber anrufen und sich über das Verhalten beschweren?
Meine Abwägung eribt: Schlimmstenfalls gestehe ich eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 15 €, er hat im besten Fall eine Anklage wegen, Nötigung, versuchter Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung am Hals.
Wie gesagt, ich bin über solche Selbstjustizmenschen im Straßenverkehr aufgrund der extremen Gefährdung anderer, derart erbost, dass ich eine Anzeige oder eine Klage durchaus in Erwägung ziehe.
Oder soll ich obendrein noch die Kommune verklagen, damit das widerrechtliche Radwegschild entfernt wird?
Das sind alles so fragen, die sich mir nach dem gestrigen Vorfall aufwerfen. Ein Busfahrer, der während seiner Leerfahrt (also seiner Fahrt zum Start seiner Runde) seine Zeit vertreibt, in dem er Polizei spielt, gehört meiner Meinung nach, vor allem nach der Art und Weise, wie er das hier bewerkstelligt hat, für immer aus dem Verkehr gezogen. Soetwas kann man auch freundlicher Ausdiskutieren und muss seine Mitmenschen nicht gleich in Gefahr bringen, bei einem Unfall Bus gegen Fahrrad vielleicht sogar in Lebensgefahr...
 
Das Problem dürfte das Fehlen irgendwelcher Zeugen sein, da besteht grosse Wahrscheinlichkeit das das Verfahren gegen den Busfahrer aus Mangel an Beweisen eingestellt wird.

Darüber hinaus gilt selbstverständlich: Die Nichtbenutzung des Radweges ist eine Ordnungswiedrigkeit, die Nötigung seitens des Busfahrers eine Straftat. Anzeige erstatten kannst Du auf jeden Fall, auch wenn dem Fahrer am Ende vielleicht keine Strafe aufgebrummt wird, hat er erstmal eine Reihe von Unannehmlickeiten am Hals, und bei Wiederholung kann es dann für Ihn enger werden.
 
Gleich nach dem langen Hupen hätt ich mich schon mal quer auf die Fahrbahn gestellt, und gefragt was das soll. Hätte vielleicht das gefährliche Schneiden/Überholen vermieden. Zum Chef von denen würd ich trotzdem mal gehen, bzw. ihn persönlich sprechen. Aber mit Videokamera ;) und mal fragen, ob er Lust hat seinen Schein nochmal zu machen.
 
Blauer Hinweis auf Benutzungspflicht. Also bei der Kommune rummaulen, solange der dort steht, besteht auch die Benutzungspflicht. Notfalls bis vor das VWG. Vergiss den Busfahrer, vielleicht hat er vor der Leerfahrt von seinem Prostatakarzinom erfahren. Über seinen Arbeitgegeber würde ich trotzdem eine schriftliche Beschwerde einreichen. Damit du nicht noch mehr Lebenszeit mit Jammerei vertrödelst, würde ich diesen Text hier kopieren. ;)
 
Danke für das schöne und konstruktive Feedback!
Ich frag mich grad, was ich wohl in einem Autoforum für Antworten kriegen würde.
@ ron_devous: Den Text zu kopieren hatte ich sowieso vor ;).
 
Blauer Hinweis auf Benutzungspflicht. Also bei der Kommune rummaulen, solange der dort steht, besteht auch die Benutzungspflicht. Notfalls bis vor das VWG.

Weißt Du wie lange das dauert?
Ich bin seit November mit einer Behörde deswegen im Klinsch, aber nicht vor Gericht. Es hat 1 1/2 Monate gedauert, bis sie sich überhaupt bewegten. Und dann haben sie nicht mal abgeschildert, sondern nur die Benutzungspflicht für den linksseitigen Verkehr aufgehoben. Dies teilten sie mir am 22.12.11 mit. Seitdem hat die zuständige Gemeinde aber nix gemacht. Sie hat mir nur sowas in dem Sinne von "Du blöder Radfahrer" vorgeworfen.

Diese Sesselpupser brauchen echt lange, um sich überhaupt mal zu drehen.
 
Auf jeden Fall anzeigen und beim Arbeitgeber beschweren, am besten an den Chef persönlich schreiben. Solche Psychopathen sind meist öfter deswegen aufgefallen, ausserdem ist es sicher nicht im Interesse der Stadtwerke, dass ein solcher Knallkopf auf diese Art das Unternehmen vertritt. Wann fährt er den ersten Radfahrer in Rage um?

Und über die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle kann man auch Streiten, denn wie Du oben schreibst, ist er ja nicht straßenbegleitend gewesen, wenn dazwischen 15 Meter Grünstreifen bzw. sogar noch ein Wald lagen. Und egal wie, darüber hat ganz bestimmt nicht der Busfahrer zu entscheiden und noch viel mehr berechtigt ihn selbst ein evtl. Fehlverhalten nicht dazu, jemanden zu gefährden.

Solche Typen müssen die volle Härte spüren. Bei den meisten wirken irgendwelche Sanktionen leider erst, wenn es in der Brieftasche spürbar wird oder der Führerschein weg ist. An den Verstand zu appellieren habe ich schon lange aufgegeben.
 
Wenn sich einmal beschwert wird, wird der Chef noch meinen, dass es ein dummer Radler war. Wenn die Beschwerden sich aber häufen, dann steht irgendwann der Busfahrer dumm da.
Aber wer beschwert sich denn überhaupt? Meistens frisst man sich den Ärger rein und am nächsten tag sieht alles wieder rosa aus.
 
Wenn sich einmal beschwert wird, wird der Chef noch meinen, dass es ein dummer Radler war. Wenn die Beschwerden sich aber häufen, dann steht irgendwann der Busfahrer dumm da.

Eben, mein Reden. Keine Hemmungen haben. Solche Leute haben auf der Straße nichts zu suchen, da ist jedes legitime Mittel recht, die da runter zu bekommen. Gerade Busfahrer als Berufskraftfahrer mit Personenbeförderung sollten sich sowas nicht leisten.
 
Kleiner Tipp fürs nächste Mal:

Gar nicht erst ärgern lassen! Wenn Dich der Bus am Berg nervt, gib dem Fahrer ein Zeichen, dass er Dich ruhig überholen soll/kann (und nein, nicht mit dem ausgestreckten Mittelfinger winken :D ). Dann hast Du erstens schon mal Ruhe und wirst nicht den Berg hochgedrängelt.

Sollte tatsächlich einer anhalten, dann die Gelegenheit nutzen und den-/diejenige auf die Problematik mit dem Radweg hinweisen. Es soll ja durchaus Fälle geben, wo in einem Gespräch tatsächlich sowas wie Einsicht auf der anderen Seite einkehrt ... Dass es keinen Spaß macht, mit dünnwandigen Reifen und 8-10Bar durch Rollsplitt und Glasscherben zu fahren, sollte ja durchaus nachvollziehbar sein.
 
zwischen Straße und Radweg befindet sich zunächst eine 15 Meter breite Rasenfläche und später Wald
Wie Koga-Jan schon schrieb, der Radweg war scheinbar nicht fahrbahnbegleitend und damit nicht benutzungspflichtig.

Ich würde ihn auch anzeigen, meist geht dies sogar online sehr einfach und schnell. Allerdings habe ich kaum eine Hoffnung, dass diese von Erfolg gekrönt sein wird. Jedoch gibt es die Möglichkeit eines Klageerzwinungsverfahrens.
 
Anzeigen ohne Zeugen bringt gar nichts außer einer Gegenanzeige wg Nötigung usw., da sind Anwälte sehr kreativ. Selbst mit Zeugen, die dummerweise verwandt sind, hast Du keine Chance. Das Ergebnis ist dann eher noch, dass Du wegen der zugegebenen Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen wirst.
Den Chef anzuschreiben ist mit SIcherheit eine gute Idee und führt zumindest zu einem ernsten Gespräch zwischen Chef und Mitarbeiter. Mehr wirst Du leider nicht erreichen.
Jetzt hast Du Dir Deinen Frust von der Seele geschrieben, hier könnten wahrscheinlich viele von ähnlichen Situationen berichten. Sei froh, dass nichts Schlimmes passiert ist und freu Dich auf ein Wochenende mit Radfahren, der Kerl ist es nicht wert, sich weiter zu ärgern.
 
Naja... mit der Ordnungswidrigkeit würde ich mir gar keine Gedanken machen. Wenn der "Radweg" wirklich so unfahrbar ist, dann kommt er über den Einspruch direkt zum Verfahren und wenn er Glück hat, lenkt die Kommune direkt ein und nimmt den blauen Löffel ab.
Rechtsschutz und Anwalt sollte man natürlich haben.
 
@ Dirk: Ja, da hast du wohl Recht. Verleumdungsklage und Üble Nachrede würden auch noch in Betracht kommen.
Am besten ich schreibe eine möglichst neutrale Mail an die Stadtwerke und Rufe am Montag dort auch mal an. Eine Nacht drüber schlafen hat noch nicht gereicht irgendwie. Das dumme ist halt nur, dass ich fast nicht um hin komm diese Ordnungswidrigkeit zu gestehen. Klar es ist nur eine Ordnungswidrigkeit, aber dann hat dieser Typ genau das erreicht, was er wollte. Deshalb ist eine Mail auch nicht so gut, weil ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das am besten schildern soll, aber da fällt mir noch was ein. ;)
Danke auf jeden Fall für euren Beistand.
btw: Ich hab ja auch schon viele solche Sachen erlebt, aber so krass wie gestern war das echt noch nie! Das wünsche ich echt keinem Radfahrer sowas.

@ Sprint-Looser: Letzteres ist halt ein Problem.^^ Außerdem bin ich selbst Jura-Student - sobald ich eine Straftat aufm Konto hab, wars das mitm Studium. Deshalb ist das, was ich hier im Forum mach in Sachen Verleumdung etc. schon äußerst fragwürdig. Gut, dass hier wenigstens noch einigermaßen Annonymität gewahrt ist.
 
Wenn ein Radweg nicht den baulichen Kriterien entspricht, ist er auch mit dem entsprechenden Schild nicht Benutzungspflichtig. Das haben mittlerweile ja schon etliche Gerichte bestätigt.
Es gibt mittlerweile ja auch schon seit 2,3 Jahren ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht das die Radwegbenutzungspflicht erheblich in Frage stellt. O-Ton vom Urteil ging in die Richtung das eine "generelle Radwegbenutzungspflcht unzulässig ist". Sprich die allermeisten Radwege (so z.b. auch parallel verlaufend zu Kreis- und Landstrassen) sind nicht rechtens. Die Kommunen sind da mittlerweile durch das Urteil eigentlich in der Pflicht die Schilder abzuhängen!!! Sie kommen dem aber leider nicht nach.
Meine persönliche Erfahrung seit dem Urteil ist diese, dass man in entsprechenden Fällen von der Polizei auch nicht mehr aufgefordert wird den Radweg zu benutzen (Ausnahme ist hierbei z.b. eine vielbefahrene Bundesstrasse), da sie wissen wie die aktuelle Rechtslage in Wirklichkeit ausschaut.

Eine Klage hätte in dem Fall wohl wenig Chancen, da die Zeugen fehlen....da steht dann Aussage gegen Aussage.
 
@ Sprint-Looser: Letzteres ist halt ein Problem.^^ Außerdem bin ich selbst Jura-Student - sobald ich eine Straftat aufm Konto hab, wars das mitm Studium. Deshalb ist das, was ich hier im Forum mach in Sachen Verleumdung etc. schon äußerst fragwürdig. Gut, dass hier wenigstens noch einigermaßen Annonymität gewahrt ist.

Das verstehe ich, aber eine Ordnungswidrigkeit ist doch keine Straftat!
 
.....Am besten ich schreibe eine möglichst neutrale Mail an die Stadtwerke und Rufe am Montag dort auch mal an.......

Zeitverschwendung.....die Email wird wahrscheinlich gleich gelöscht, erreicht zumindest wohl kaum relevante Stellen. Und den netten Anruf kannst Du gleich bleiben lassen.

Einfach den Sachverhalt in einem Brief an den Geschäftsführer persönlich schildern, Uhrzeit und Kennzeichen nennen etc. Auf den Umschlag "z.Hd. Herrn XXXX (Geschäftsführer) schreiben und ab in die Post. Nur das funktioniert. Per Email oder telefonisch ist die Wahrscheinlichkeit einfach zu groß, dass es über jemanden läuft, der den betreffenden Busfahrer kennt und das dann unter dem Tisch verschwinden lässt.
 
Ja, eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Aber wenn ich an die Stadtwerke einen Brief schreibe, dann wissen sie ersten wer ich bin und zweitens muss ich um den Sachverhalt zu schildern die Ordnungswidrigkeit gestehen und dann hat der Busfahrer genau das erreicht, was er wollte. Es geht mir da ums Prinzip. Außerdem sind 15 € nicht gerade wenig Geld für mich.
 
Du hast hier keine Ordnungswidrigkeit begangen, da der Radweg garnicht straßenbegleitend war und Du somit dort auf der Straße fahren durftest. Du hast ja auch geschrieben, dass der "Radweg" nicht/teilweise nicht asphaltiert war.

Du studierst Jura und kuscht vor solchen Lappalien bzw. hast Angst, jemanden auf lebensgefährliches Fehlverhalten hinzuweisen? Na dann prost Mahlzeit.

Erst machst Du hier so ein Fass auf......wenn man etwas erreichen/ändern will, muss man halt mal unbequem werden und sich aus der (scheinbaren) Anonymität des Internets lösen und zu etwas stehen bzw. aktiv werden. Immer nur den Weg des geringsten Widerstandes gehen wollen sich aber dann am Stammtisch bzw. hier zu beschweren bringt halt nichts.
 
gab es da nicht letztes Jahr auch ein Urteil, dass man selbst wenn blaue lollis aufgestellt sind auf der straße fahren darf?
 
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