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Radwegebenutzungspflicht, aggressiver Busfahrer

Dass dieses Verhalten unnötig ist, haben wir hier ja zur Genüge festgestellt.......

Ach, um das zu wissen, braucht wohl niemand diesen Thread hier.

Das Problem ist, dass der motorisierte Individualverkehr für die ganzen Folgen, die damit verbunden sind, wie Umweltschäden, verstopfte Innenstädte, Verkehrstote, Lärmbelastung und so weiter noch viel zu billig ist. Und so lange das auch hier nicht in der Brieftasche spürbar wird, wird sich daran nicht viel ändern. Es wird immer über die hohen Spritpreise gejammert, aber kaum einer überprüft seine Fahrgewohnheiten ernsthaft. Dafür ist man zu bequem geworden. Anstelle jeden Tag 5 Kilometer hin- und zurück zur Arbeit mit dem Rad zu fahren (zumindest bei halbwegs brauchbarem Wetter) wird immer noch mit dem Auto gefahren. Und Abends dann nochmal die gleiche Strecke zum Fitnessstudio, das man sich als Radpendler auch sparen könnte.

Man kann nur hoffen, dass die steigenden Kraftstoffkosten zu einer Eindämmung des Individualverkehrs und zu einem Umdenken auch breiterer Gesellschaftsschichten führen werden. Die Statistiken sind da bisher ja noch anderer Meinung. Meiner Meinung muss hier auch nochmal steuernd eingegriffen werden, also durch eine stärkere finanzielle Belastung fürs Autofahren. Das ist in Deutschland als Autoland für die Politik natürlich kaum durchzusetzen, zumal die Lobbyisten der Automobilindustrie da ziemlich einflussstark sind:rolleyes:

Um innerstädtischen Lieferverkehr und die damit verbundenen Verkehrbehinderungen zu bestimmten Zeiten wird man dagegen nicht so leicht herumkommen.
 
Hier noch etwas zum Thema "Recht am eigenen Bild":
....
Quelle ist Wikipedia

Hier geht es um die Veröffentlichung des Bildes. Die ist ja wohl nicht geplant. Als juristischer Laie würde ich eine Veröffentlichung auf z.B. youtube als hochgradig problematisch ansehen. Aber so?
Abgesehen davon müsste solch ein Helmkamera-Video doch wohl erst einmal vom Gericht als Beweismittel zugelassen werden.
Als Jurist würde ich mir schon so meine Gedanken machen, wenn der Gegner ablehnt,.das Video zuzulassen.
Meist läuft das doch so: A sagt, B hat zu mir gesagt, dass ich doof bin. B sagt: stimmt nicht, habe ich nicht gesagt. A sagt, habe er alles auf Video. Wenn B das nicht gesagt hat, hätte er doch ein dringende Interesse, auch das Video zu sehen, um sich zu entlasten. Wenn B das vehement ablehnt, hätte ich da so ein jüngstes Gefühl um nicht Verdacht, dass tatsächlich an As Aussage was dran ist.
Ausserdem gibt's doch noch so etwas wie Abwägung der Rechtsgüter, o.ä.. Da wär's ein Jurist gefragt.
Ich habe im Übrigen gerade einen Prozess gewonnen, wo ich keine Zeugen hatte, der andere aber sehr wohl. War nur irrelevant, was die sagten. So kann's also auch gehen. War übrigens RR gegen Hollandrad...
Nanoq
 
Deine Quelle bezieht sich auf den ersten Blick auch mehr auf Schadensersatzklagen der abgebildeten Personen. Das ist dann Zivilrecht und hat mit Strafrecht nichts zu tun.
 
Kenn ich leider nur zu gut… :(

Falls der Besitzer noch irgendwo in der Nähe ist stell ich mich immer davor, zücke das Handy und mach demonstrativ ein Bild von der Situation mit Nummernschild. Die Blicke sind echt köstlich und ich denke manch einer überlegt wirklich mal ob das, was er da tut erlaubt ist oder nicht.
 
Deine Quelle bezieht sich auf den ersten Blick auch mehr auf Schadensersatzklagen der abgebildeten Personen. Das ist dann Zivilrecht und hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Und? Warum sollte eine Teil einer Aufnahme strafrechtlich nicht verwertet werden dürfen, wenn die Aufnahme quasi legal gemacht wurde?
 
Ja, und am "besten" sind immer noch die Leute (meiner Beobachtung/meines Eindrucks nach meist Frauen) die ihr Auto möglichst nah vor dem Fittnessstudio parken, notfalls halt in zweiter Reihe, auf dem Radweg oder sonstwo im Halteverbot......ja nicht unnötig viel zu Fuß bewegen. Man könnte sich ja auf dem Weg zum "Premium-Training" überanstrengen.

Lustig ist es auch, wenn das Fitnessstudio nicht ebenerdig ist und sowohl eine Treppe als auch eine Rolltreppe vorhanden sind. Die allermeisten nehmen auch hier wieder die Rolltreppe.......

Beides zur Genüge real und auch bei der Ex-Lebensabschnittsgefährtin festgestellt.

Die Bewegungsfaulheit mancher Leute ist schon erschreckend, auch immer Lustig wenn Leute vorm Aufzug warten und oben dann völlig entsetz sind das man über die Treppe schneller war:D.
 
Und? Warum sollte eine Teil einer Aufnahme strafrechtlich nicht verwertet werden dürfen, wenn die Aufnahme quasi legal gemacht wurde?
Ich wollte nur ein bisschen klugscheißen ;) Nein, Spaß, die Sache ist die: Im Strafrecht gelten ganz andere Regeln als im Zivilrecht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Und damit haben auch Verfahren in dem einen Rechtsgebiet keinerlei Auswirkungen über das Verfahren im anderen über den selben Sachverhalt und wahrscheinlich sogar mit selben Antragssteller und -gegner. So kann es durchaus passieren, dass zum Beispiel jemand bei einem Verkehrsunfall wegen Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich frei gesprochen wird, aber aufgrund der grundsätzlichen Gefährdungshaftung für sein KfZ zivilrechtlich an den Geschädigten Schadensersatz zahlen muss, und zwar auch für dessen Verletzungen.
Unser Deliktsrechtprofessor hat uns in der ersten Vorlesungswoche auch von angeblich existierenden Fällen berichtet, in denen der Beklagte strafrechtlich wegen Mordes freigesprochen wurde, aber zivilrechtlich gegenüber den Erben haften musste. Natürlich geht auch alles umgekehrt und zusammen.
Hört sich jetzt vielleicht etwas seltsam und zum Teil auch verstörend an, aber bei manchen Konstellationen durchaus plausibel.

Und zu dieser Helmkamera-Sache: Ich wäre da wirklich vorsichtig. Leider kenn ich die Rechtssprechung dazu nicht. Deshalb möchte ich darüber auch keine Aussage treffen. Du müsstest es wahrscheinlich immer so "verkaufen", dass du deine Fahrten zu Trainingszwecken aufzeichnest und dann "zufällig" die Person X darauf zu sehen ist, wie sie eine Straftat begeht. Solange diese Art des Vorsatzes, du hast also fahrlässig Videoaufnahmen gemacht und die sind meines Wissens nach nicht strafbar, gewahrt ist, dürfte es kein Problem geben. Kann man dir aber dann wiederum nachweisen, dass du die Kamera immer aufhast, um gezielt Straftäter zu verfolgen...ich weiß nicht. Ist ja auch eine Art von Polizeispielen. Ähnlich wie Privatermittler, siehe Lenßen und Partner ^^ (Ingo Lenßen ist übrigens ein echter Jurist ;) ).
Also so würde ich erst mal argumentieren, obwohl ich dazu keine wissenschaftliche Äußerungen und keine Urteile kenne. Aber wie du siehst, habe ich zu meinem Vorsatzargument bereits ein Gegenargument und dazu wieder ein Gegengegenargument gefunden...jetzt könnt ihr euch vielleicht so einigermaßen vorstellen, was im Kopf eines Juristen innerhalb von 5 Minuten ablaufen muss, um überhaupt einen guten juristischen Ratschlag geben zu können.
Also, ich würde mich erstmal in Rechtssprechung selbst und dann evtl. sogar Rechtsberatung einholen wie das mit der Helmkamera aussieht. Es gibt auch gratis Rechtsberatung im Internet oder von der Verbraucherzentrale. ;)
 
Oder den Vorfall einfach auf sich beruhen lassen. Dürfte wohl, nachdem ein Schreiben an die Stadtwerke rausging, das vernünftigste sein...
 
Und zu dieser Helmkamera-Sache: Ich wäre da wirklich vorsichtig.

Ich wäre da schmerzfrei. Alles was hier unter anderem auch von Thaddel dem Fotografen aus einer Juristenfamilie vorgebracht wurde, bezieht sich auf die Rechte am eigenen Bild im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eben dieses Bildes. In keinem Beispiel oder ziterten Gesetzestext geht es um die Verwendbarkeit vor Gericht.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass die Veröffentlichung eines so aufgenommenen Videos z.B. auf einer Internetplattform einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Andererseits sollte ebenso klar sein, dass Bild- oder Videomaterial grundsätzlich gegen einen einer Straftat Angeklagten verwendet werden kann. Ob das Material tatsächlich dazu taugt, beweiskräftig im Sinne von fälschungssicher zu sein, sei bei dieser Betrachtung einmal vorausgesetzt.
Das Video einer Helmkamera, das einen Streit dokumentiert hat, ist aus meiner Sicht nicht anders zu bewerten wie das vom städtischen Ordnungsamt angefertigte Blitzerfoto bei einer Geschwindigkeitsübertretung. In beiden Fällen wird die abgebildete Person sicher nicht damit einverstanden gewesen sein und in beiden Fällen wird der Delinquent wohl auch mit Hilfe des (Beweiskraft vorausgesetzt) Video-/Fotobeweises für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.

Wenn dem nicht so wäre, würde es keine Überwachungskameras zur Vorbeugung gegen und eventuell Dokumentation von Straftaten geben. Wozu auch, wenn eine Verwendung des Materials vor Gericht unmöglich wäre.

Möglicherweise deckt sich mein laienhaftes Rechtsempfinden aber auch nicht mit der sich oftmals weit vom Volk entfernten Juristerei.
 
Also, es kamen mittlerweile zwei Antworten. Es war tatsächlich eine Leerfahrt, allerdings von der Nachbarstadt. Leider scheinen die nicht so gesprächsbereit bzw. serviceorientiert zu sein und mein Ziel eines persönlichen Gesprächs ist mir dann doch zu aufwendig, zumal sich der emotionale Sturm in mir jetzt nach einigen dazwischenliegenden Tagen doch schon etwas gelegt hat. Meint ihr ich sollte jetzt eher soetwas schreiben von wegen:
"Bitte informieren Sie den betreffenden Fahrer, dass er sein Verhalten im Straßenverkehr zukünftig überdenken sollte. Sonst setzt er sich zunehmend der Gefahr einer Anzeige aus. Auch ich habe nach betreffendem Vorfall, an den sich Ihr Fahrer bei Konfrontation bestimmt erinnert, eine Anzeige in Erwägung gezogen, jedoch wegen geringen Erfolgsaussichten wieder verworfen. Ich möchte die Sache hiermit auch auf sich beruhen lassen."
Hört sich nach dem zweiten Durchlesen doch noch etwas zu unfreundlich an, wenn ich ehrlich bin. ^^ Oder was meint ihr?
 
Ich wäre da schmerzfrei. Alles was hier unter anderem auch von Thaddel dem Fotografen aus einer Juristenfamilie vorgebracht wurde, bezieht sich auf die Rechte am eigenen Bild im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eben dieses Bildes. In keinem Beispiel oder ziterten Gesetzestext geht es um die Verwendbarkeit vor Gericht.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass die Veröffentlichung eines so aufgenommenen Videos z.B. auf einer Internetplattform einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Andererseits sollte ebenso klar sein, dass Bild- oder Videomaterial grundsätzlich gegen einen einer Straftat Angeklagten verwendet werden kann. Ob das Material tatsächlich dazu taugt, beweiskräftig im Sinne von fälschungssicher zu sein, sei bei dieser Betrachtung einmal vorausgesetzt.
Das Video einer Helmkamera, das einen Streit dokumentiert hat, ist aus meiner Sicht nicht anders zu bewerten wie das vom städtischen Ordnungsamt angefertigte Blitzerfoto bei einer Geschwindigkeitsübertretung. In beiden Fällen wird die abgebildete Person sicher nicht damit einverstanden gewesen sein und in beiden Fällen wird der Delinquent wohl auch mit Hilfe des (Beweiskraft vorausgesetzt) Video-/Fotobeweises für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.

Wenn dem nicht so wäre, würde es keine Überwachungskameras zur Vorbeugung gegen und eventuell Dokumentation von Straftaten geben. Wozu auch, wenn eine Verwendung des Materials vor Gericht unmöglich wäre.

Möglicherweise deckt sich mein laienhaftes Rechtsempfinden aber auch nicht mit der sich oftmals weit vom Volk entfernten Juristerei.

Ja, das hört sich schon logisch an. Aber ich stimme dem nicht zu, solange nicht jemand ein rechtskräftiges Urteil dazu gefunden hat, welches genau dies besagt.
Der Unterschied zwischen den Beispielen, die du hier nennst - Überwachungskameras im Supermarkt/Bank, oder Blitzer - und dem der Helmkamera ist, dass die Videoaufnahmen hier auf einem Gelände stehen und nur dieses filmen, welches im Eigentum des "Filmers" steht. Beim Supermarkt ist das einleuchtend, oder auch bei der Bank. Diese Unternehmen wollen ihr Eigentum schützen und überwachen ihr Grundstück. Selbiges gilt auch für die Straßen. Diese stehen im Eigentum des Staates. Der Staat verhällt sich im Prinzip wie eine juristische Person - jedoch mit "besonderen" Rechten, sogenannten Hoheitsrechten. Das Strafrecht ist ja auch ein öffentliches Recht - das BGB ist das nicht - da hat der Staat eigentlich nur etwas mitzureden, wenn er wie ein freies wirtschaftliches Unternehmen handelt. Und somit auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Staat überwacht auf den Straßen, die ihm gehören ja nur, ob die Ordnung, das von ihm erzeugte Recht zur Wahrung der Verkehrsordnung gewahrt wird. Du dürftest die Straßen ja eigentlich nicht benutzen, wenn du dich nicht konkludent der Staatsordnung, also dem Eigentümer der Straßen, unterwirfst. Also von daher...ein ausgebildeter Jurist kann aus der Argumentation bestimmt noch mehr rausholen und das Video somit als Beweismittel für unzulässig erklären.
Na ja, wie ihr seht, so lässt sich eigentlich jeder Lebenssachverhalt juristisch aufdröseln. In der Wissenschaft werden dann manchmal ganz kuriose Theorien konstruiert, damit so manches von vorneherin straffrei bleibt etc. ... schon seltsam die Juristenwelt! ^^
Also, im Umkehrschluss hieße das dann: Wenn du eine Straße kaufst, dann unterliegst du dort theoretisch nicht mehr der Straßenverkehrsordnung. ;)
 
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass die Veröffentlichung eines so aufgenommenen Videos z.B. auf einer Internetplattform einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.

Das kann auch schon die reine Aufnahme, ohne dass du das weiterverwendest. Du hast ja auch jederzeit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass eine von dir gemachte Aufnahme an Ort und Stelle gelöscht wird.

Ich denke, den Rest hat Andy92 gut dargestellt… :)
 
Ja, das hört sich schon logisch an. Aber ich stimme dem nicht zu, solange nicht jemand ein rechtskräftiges Urteil dazu gefunden hat, welches genau dies besagt.

Gut, dass ich einen technischen Beruf habe. dort habe ich es mit Naturgesetzen zu tun, die nicht eines Richterspruchs , sondern nur einer logischen Argumentation bedürfen, um richtig zu sein.
 
jedoch wegen geringen Erfolgsaussichten
Das kann man auch als Freibrief deuten, ganz nach dem Motto "wo kein Richter...".

Begründe das nicht-weiter-Vorgehen besser damit, dass du dem ÖPNV wohlgesonnen bist und ihm deshalb nicht unnötig Ärger machen möchtest, mit christlicher Nächstenliebe oder mit sonst irgendwas anderem, nur bitte nicht damit, dass du glaubst dass man als Radfahrer sowieso keine Chance hat zu seinem Recht zu kommen.
 
Das kann auch schon die reine Aufnahme, ohne dass du das weiterverwendest. Du hast ja auch jederzeit die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass eine von dir gemachte Aufnahme an Ort und Stelle gelöscht wird.

Wenn ich Aufnahmen meiner Fahrt und der Landschaft mache und dann kommt jemand ins Bild, dann hat er kein Recht darauf dass ich die Aufnahme lösche. Du solltest dich mal korrekt informieren.
 
DU solltest korrekt lesen… Wenn du ihm die Kamera direkt auf die Nase hälst, hat er sehr wohl ein Recht darauf.
 
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