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Anzeige wegen Sachbeschädigung

AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Wenn du Strafanzeige stellst, musst du deswegen grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Anderen übernehmen, wenn er doch freigesprochen wird. Das ist im Zivilverfahren so.

Kann aber doch in einem Zivilverfahren als Schaden aus [...] geltend gemacht werden, oder?
Grade wenn der TE noch Anzeige erstatten sollte, wäre aber dann ja wieder ein komplett neues Verfahren


Und Anhalten wäre zwar wahrscheinlich in der Tat das vernünftigste gewesen, aber dazu is jetzt eh zu spät.
Im übrigen kann nicht von dir verlangt werden bei einem Angriff auf eines deiner Rechte einfach darauf zu verzichten um beim Angreifer keinen Schaden entstehen zu lassen.

Und was ich immernochnicht verstehe ist, dass die Polizisten nach deiner Schilderung der Situation nicht schon direkt darauf angesprungen sind von wegen der Nötigung und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr...hätten sie ja eigtl. müssen, denn sowas bedarf eigtl. (zumindest zweiteres) keiner expliziten Anzeige...
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Nimm nochmals Kontakt mit den Polizisten wegen der Nötigung und Körperverletzung auf. In Dachau sollten die das mir der Staatsanwaltschaft regeln, wenn nicht setze dich selbst mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung.

Normalerweise haben die Polizisten ein Interesse das zu regeln, um den Fall klein zu halten, da sonst Arbeit auf sie zu kommt.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Guten Morgen,

Sorry Radfossil, aber als Polizeibeamter muss ich Dir widersprechen. Ich für meinen Teil halte Anzeigen nicht "klein" - sondern ermittle in jede Richtung.
Wenn ich von Jozef erfahren hätte, dass er abgedrängt/genötigt/angegangen wurde, muss ich auf jeden Fall auch in diese Richtung weiter ermitteln.
Ansonsten wurde schon alles gesagt. Insbesondere lfd. Nr. 12 und 14.
Jozef hätte auf jeden Fall von sich aus schildern sollen, dass er in beschriebener Art und Weise "angegangen" wurde.
Als Beschuldigter im Strafverfahren (Anzeige wegen Sachbeschädigung) muss man sich nicht selbst belasten. Kann aber in einer Vernehmung sehr wohl auf das Verhalten des Autofahrers eingehen.
Ich sehe im Verhalten des Autofahrers mindestens
1. eine Nötigung
2. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
3. versuchte Körperverletzung

Ob eine Notwehr im Raume steht, entscheidet der Staatsanwalt, bzw. der Richter.

Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt, d.h. es wird nur auf Wunsch des Geschädigten strafrechtlich verfolgt. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet diese dann an die STA weiter. Der StA entscheidet, ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, oder nicht. In 99 % der Fälle -> kein ö.I.
Eine Rechtschutzversicherung zahlt bei vorsätzlichen Taten nicht!

Gruß
Norbert
 
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Hallo Norbert,

ich wollte nicht das korrekte Vorgehen der Polizei in Frage stellen.

Als Polizeibeamter wird es jedoch auch dich verwundern, warum der Aspekt der Nötigung bzw. Körperverletzung nicht schon am Unfallort zur Sprache kamen.

... und wie du als Polizeibeamter auch ganz richtig schreibst, hat der Beamte erst einmal etwas offiziell zur Kenntnis genommen, dann muss er handeln. Deshalb sind deine Kollegen sicher auch daran interessiert, wenn sich Josef gleich nochmal bei ihnen meldet und die ganze Angelegenheit sinnvoll eingeordnet werden kann.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Die beste Lösung wäre wohl gewesen das Kennzeichen zu notieren und dann Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Wobei das ohne Zeugen ja auch wackelig is ob da etwas passiert...

So hätte man sich die Sachbeschädigung sparen können ;)

Denn ich denke mal egal ob der andere auch Schuld bekommt die Sachbeschädigung wirst bezahlen müsen.




Generell:

Ich muss sagen bei der Verkehrsache bin ich zwiegespalten. Als Autofahrer nerven mich die ganzen langsamen Radfahrer die 2 Meter vom Bordstein entfernt fahren auch tierisch. Ich hab mich da auch schon oft zum Hupen hinreißen lassen weils einem auf den Sack geht, wenn Leute meinen mit 15 KMh und nem MTB und 90 cm breitem Oma Lenker auf der Straße fahren zu müssen.

Bin ich als Radfahrer unterwegs nehme ich natürich auch meistens die Straße weil die Radwege eine Zumutung sind und sich Fußgänger ja auch ein Dreck drum scheren, ob das ein Radweg ist. Zum glück gibt es in meiner Stadt immer mehr Radspuren auf den Straßen. Sehr vorbildlich. Aber auch diese sind immer von den lahmen Rentnern beleget und somit für die Katz.
 
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Kann aber doch in einem Zivilverfahren als Schaden aus [...] geltend gemacht werden, oder?
Grade wenn der TE noch Anzeige erstatten sollte, wäre aber dann ja wieder ein komplett neues Verfahren

Wenn er das Strafverfahren verlieren sollte, wäre es absolut unnötig, auch noch ein aussichtsloses Zivilverfahren um den Schadensersatz zu führen. Dann zahlt er und es braucht kein Zivilverfahren mehr.
 
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Ich habe also die Möglichkeit Anzeige zu erstatten, was ich aber nur machen würde, wenn man mir sonst die Nötigung nicht glaubt nach dem Motto: Wenn er keine Anzeige stellt, kann das Abdrängen nicht so schlimm gewesen sein und somit war der Schlag unmotiviert bzw. ungerechtfertigt.

Vor Ort habe ich übrigens gefragt, ob ich nicht meinerseits Anzeige wegen Nötigung stellen könnte, aber da wurde gleich abgewiegelt, dafür lägen die Voraussetzungen nicht vor. Ob das dann nachträglich durch Polizei oder Staatsanwaltschaft noch passiert, weiß ich nicht.

Deutlich lieber wäre mir, wenn die Polizei bzw. der Staatsanwalt aufgrund meiner Darstellung in die Richtung ermittelt und von selbst tätig wird, natürlich auch, damit es eben nicht nach billiger Retourkutsche aussieht. (Ich kann natürlich gut verstehen, dass die Mehrheit hier den Mann bestraft sehen will, das geht mir ja nicht anders.)

Diesbezüglich stellt sich mir nur die Frage, ob ich von mir aus auf Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zugehen soll, um die möglicherweise noch nicht protokollierten Aussagen zu tätigen oder ob ich mich (in meiner speziellen Situation) an den Tipp halten soll, keine Aussage zu machen:

Noch ein Tipp du musst keiner Ladung der Polizei folge leisten (der eines Gerichtes oder Staatsanwaltschaft aber schon). Du musst dort nicht erscheinen und auch nichts Aussagen, was im allgemeinen die empfohlene Variante ist. Wenn man bei der Polizei eine Aussage macht liefert man höchstwahrscheinliche nur noch mehr Material für weitere Ermittlungen.
 
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... das mit dem "Abwiegeln der Nötigung" hatte ich schon vermutet ... da kann dir Norbert vielleicht noch einen Tipp geben.
 
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Hallo Josef,

frag bei der Polizei nach, was bislang gemacht wurde ( ob eine Anzeige gg. Dich wg. Sachbeschädigung vorliegt.) Natürlich liegen Verdachtsmomente einer Nötigung vor ! Und nun hat die Polizei keine andere Entscheidung zu treffen, als eine Anzeige zu fertigen. Ist dies der Fall, dann wirst Du vorgeladen (tel. oder schriftl.). Im Rahmen dieser Anzeige hast Du mehrere Möglichkeiten:
1. Angaben zur Sache zu machen.
2. Keine Angaben zu machen.
3. Einen Anwalt zu konsultieren (musst Du dann aber nicht zwingend tun)
4. selbst schriftlich Angaben zur Sache zu machen.
Wenn Du aussagst, dann brauchst Du Dich nicht selbst zu belasten.
Sollte bei der Polizei keine Anzeige aufgenommen worden sein.... dann hat sich der Beamte selbst strafbar gemacht (Strafverfolgungsprinzig).
Falls keine Anzeige vorliegt, dann würde ich an Deiner Stelle den Ball flachhalten.

Gruß
Norbert
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

So, meine 50 Pfennig:

Ich würde die Anzeige auf jeden Fall erstatten. Das sieht auch nicht nach Retourkutsche aus, das interessiert die Handelnden doch gar nciht. Anzeige ist Anzeige, wird verfolgt.
Und falls du dann Probleme kriegst wegen der Sachberschädigung wird in einem Schiedsverfahren das Auftreten und die Kompromissbereitschaft des Anderen davon abhängen ob er eine Anzeige wegen Nötigung etc abwenden kann
Keine Aussage bei der Polizei würde ich nur dann machen, wenn du einen Anwalt hinzuziehst, sonst bringt dir das nichts. Schau halt vorher im Netz nach den typischen Merkamlen von Gefahrenabwehr, Notwehr etc und achte darauf das du sie betonst. Denn dann werden sie auch so aufgeenommen. Und deine Schilderung oben weist schön darauf hin, d.h. hier geht es mintnichten um eine Falschaussage.
Und Anwaltskosten sehen i.d.R. so aus: Beratung um die 50Euro, übernehmen des Schriftverkehrs + 1 Termin bei der Polizei/Schiedsstelle/Sonstiges 170 Euro. Gericht: mehr. Das GEld siehst du meines Wissens nur wieder, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und der andere verurteilt wird und dann die Verfahrenskosten trägt. DA bin ich mir allerdings nciht sicher. Und zu nem Gerichtsverfahren wird es hier - gegen dich zumindest - nciht kommen, wegen oben genannten mangelnden ö.I.
Schöne Grüße,
stalky
 
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...was ich aber nur machen würde, wenn man mir sonst die Nötigung nicht glaubt...

Auch dafür bringt eine förmliche Anzeige gar nichts. Streng genommen stellt es auch schon eine Anzeige da, wenn Du Dich zu den Vorwürfen wie von mir dargestellt äußerst. Die rechtliche Wertung dass das Nötigung und/oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist, bekommt die Staatsanwaltschaft auch ohne Deine Nachhilfe hin.

Von Rechts wegen noch zu beachten: Wegen es Im Zweifel für den Angeklagten-Grundsatzes ist es möglich (und sogar gar nicht so selten), dass die Justiz im Ermittlungs-/Strafverfahren gegen Dich zu Deinen Gunsten eine Nötigung und damit zu Deinen Gunsten Notwehr annimmt, während umgekehrt im Verfahren gegen den Autofahrer eine Einstellung/Freispruch mangels Nachweisbarkeit von Nötigung udn/oder gefährlichem Eingriff rauskommt.
 
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Keine Zeugen? Dann steht Aussage gegen Aussage!
Und natürlich hast du gegen das Auto geschlagen, als er dich geschnitten hat, aber doch nicht auf die Motorhaube sondern seitlich gegen das Auto, weil er dich abgedrängt hat.
Geh davon aus, dass dein gegenüber lügen wird, dass sich die Balken biegen, aber wie soll das der Richter erkennen? weder bei dir noch bei ihm...........
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Meine juristische Erfahrung: unbedingt die Anzeige aufgrund einer Nötigung und auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Verkehr erstatten. Doppelt hält besser und du hast eine Grundlage, ggf. die Notwehr zu begründen.
Sehr wahrscheinlich wird kein Verfahren angestrebt, es sei denn, das örtliche Amtsgericht ist unterfordert. :rolleyes:
Beide Anzeigen werden ebenfalls sehr wahrscheinlich aufgrund mangelnder Interesse an Verfolgung durch die Öffentlichkeit eingestellt und verlaufen sich.
Ob du einen Anwalt einschaltest, würd ich von der Rückmeldung der Staatsanwaltschaft abhängig machen. Falls es zu einer Anhörung kommt, definitiv einen Anwalt einschalten. Wird das Verfahren eingestellt, bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen. IdF müsstest du schon mit Anwaltskosten jenseits der 300,- rechnen.
Das Schlagen auf die Motorhaube war jedenfalls verkehrt, ggf. wirst du lügen müssen, wenn du Notwehr begründen willst. Dann müsstest du argumentieren, dass es für dich völligüberraschend war, dass der Autofahrer dich stoppen wollte und das du sein Verhalten in dem Moment für einen Angriff auf Leib und Leben gehalten hast. Allerdings sollte einem Anwalt eine derartige Darstellung der Umstände nicht schwer fallen.
Das wäre dann in der Folge natürlich die klassische "Aussage gegen Aussage".
Je nach Situation bezgl. deiner Rechtschutzversicherung solltest du dir also im Klaren sein, wie weit du eine Eskalation treiben willst.
Die "Gegenanzeige" solltest du auf jeden Fall spätestens dann erstatten haben, wenn eine Anhörung erfolgt.
 
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In ähnlichen Situationen nehme ich mich körperlich lieber etwas zurück. Keine Schläge aufs Auto (Zumindest nicht bis zur Dellenbildung.) Absteigen und die Fahrertür öffnen wirkt oft Wunder ;)[/QUOTE]

Aber nur während der Fahrt, sonst hats keinen abschreckenden Effekt...:D
 
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Vor Ort habe ich übrigens gefragt, ob ich nicht meinerseits Anzeige wegen Nötigung stellen könnte, aber da wurde gleich abgewiegelt, dafür lägen die Voraussetzungen nicht vor.

Seit wann darf und kann ein Polizist sowas entscheiden?
Die sind die Exekutive und nicht die Judikative!!!
 
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...Wie kann ich also dem zuständigen Richter, oder wer auch immer die Anzeige nun bearbeitet, klarmachen, dass ich nicht aus schlechter Laune heraus ans stehende Auto herangefahren bin, weil mir das Gesicht des Fahrers nicht gefallen hat, sondern dass ich kurz davor war, in die parkenden Autos abgedrängt zu werden und daher (sozusagen reflexhaft) nach dem Auto geschlagen habe?....

.

Hallo, falls es wirklich soweit kommt und jemand höchst richterlich danach fragt, könntest du ja mal in den Raum werfen, dass der Autofahrer ja offensichtlich (absichtlich) mit der gleichen Geschwindigkeit wie du gefahren ist (ist er doch, sonst wäre es ja fast nicht zu machen mit dem Faustschlag?) und ebenfalls wohl den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten hat, sonst wärst du ja kaum an die Haube gekommen, oder?
Erzähl mal bitte, wie es ausgegangen ist.

Grüße
 
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Aktueller Stand von gestern Nachmittag ist, dass bisher keine Strafanzeige gegen mich vorliegt, allerdings gibt es auch keinen Einsatzbericht, den es wohl auf jeden Fall geben wird. Es kann also noch etwas kommen, aber das muss man jetzt wohl abwarten.

Aber wenn es nötig werden sollte, hoffe ich schon, dass ich plausibel erklären kann, dass der schlag nicht mutwillig war sondern eine Abwehr bzw. Notwehrreaktion. Ich werde jedenfalls berichten.
 
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Da ich bisher weder von der Polizei noch von einem Anwalt etwas gehört habe, gehe ich nun davon aus, dass sich die Sache erledigt hat. Interessieren würde mich natürlich schon noch, was den Kollegen bewegt hat, auf Schadensersatz zu verzichten.

Danke jedenfalls nochmal für die umfangreichen Tipps, die ich hier bekommen habe, die sind in einer solchen Situation wirklich super. In Zukunft sollte man in solchen Situationen wohl doch lieber die Hände am Lenker lassen, auch wenn es schwer fällt, aber es bringt ja doch nichts.

Allseits kühlen Kopf und gute Fahrt!
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Ich würde noch nicht feiern. Die Mühlen der völlig überforderten Justiz mahlen langsam.
 
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