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Anzeige wegen Sachbeschädigung

joszef

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Auf dem Heimweg hat mich heute ein Autofahrer angehupt und mir bedeutet, ich solle auf dem "Radweg" fahren. Das ist genauer gesagt ein normaler Bürgersteig, der mit einer weißen Linie unterteilt ist, die im Schnitt allenfalls einen knappen Meter Platz lässt. Ein blaues Schild, das die Benützungspflicht anzeigen würde, gibt es dort schon länger nicht mehr.

Nachdem ich ihm (natürlich ohne Beleidigung) per Handzeichen (Wackeln mit dem Zeigefinger) und Kopfschütteln bedeutet habe, dass ich anderer Meinung bin, hat er nach dem Überholvorgang abgebremst, so dass ich wieder auf seine Höhe kam und danach mehrfach versucht mir dem Weg abzuschneiden und mich in die parkenden Autos zu drängen.
Irgendwann habe ich ihm dann auf die Motorhaube gehauen, worauf er dann vor mir stehen geblieben ist und mich gepackt und am Weiterfahren gehindert hat. Nach einer ganzen Zeit der "Rangelei" (die ausschließlich von ihm ausging) haben wir uns dann geeinigt, die Polizei zu rufen, was er dann auch gemacht hat. (Nachdem ich gesehen habe, dass er eine kleine Beule in der Haube hatte, wollte ich mir keine Fahrerflucht nachsagen lassen.)

Die Streife kam dann auch nach einer Zeit, hat sich die Aussagen angehört, Personalien aufgenommen, mein Kontrahent hat dann offensichtlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt und dann durfte ich wieder fahren.

Konkret habe ich nun ein paar Fragen an die rechtlich halbwegs bewanderten Forumsteilnehmer:
1) Ist es nun sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen? Wie dürften sich (rein schätzungsweise) die Kosten relativ dazu verhalten, wenn ich keinen Anwalt nehme? Falls der Anwalt die Anzeige abwenden kann, bleibe ich trotzdem auf den Kosten sitzen?

2) Wie läuft das weitere Verfahren ab, wenn ich mir nicht sofort einen Anwalt nehme? Die Polizisten meinten, ich bekäme einen Strafbefehl und könnte mich dann nochmal zu dem Sachverhalt äußern. Im Anhörungsbogen hätte ich wohl die Möglichkeit gehabt, mich nochmal entsprechend zu äußern, aber nachdem ich dem Polizisten die Sache schon dargelegt hatte, wusste ich nicht, ob ich das tun soll und habe es gelassen.
Wie kann ich also dem zuständigen Richter, oder wer auch immer die Anzeige nun bearbeitet, klarmachen, dass ich nicht aus schlechter Laune heraus ans stehende Auto herangefahren bin, weil mir das Gesicht des Fahrers nicht gefallen hat, sondern dass ich kurz davor war, in die parkenden Autos abgedrängt zu werden und daher (sozusagen reflexhaft) nach dem Auto geschlagen habe?

Danke für's Lesen und Eure konstruktiven Tipps. Vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderen, in solchen Situationen (noch) adäquater zu reagieren.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

zu 1) du würdest nicht auf deinen Kosten sitzen bleiben! (wäre ja noch schöner) es empfiehlt sich aber einen Anwalt einzuschalten, dann hast du das recht schnell und unkompliziert vom Tisch.

außerdem würde ich an deiner Stelle den Autofahrer ebenfalls anzeigen.
wenn nicht wegen des versuchten Abdrängens (was mindestens den Tatbestand der Nötigung erfüllt), dann zumindest wegen des "packens und hindern an der Weiterfahrt"...wo kämen wir hin...

hast du den Polizisten die Situation genau so geschildert wie hier?
Und dann haben die nichts weiter unternommen?
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Rechtsschutzversicherung?

In jedem Fall würde ich damit zum Anwalt und auch ggf. Anzeige erstatten.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Du kannst die post eigentlich abwarten.
Selbst Anzeige zu erstatten, ist auch eine Möglichkeit. Einfach Strafanzeige wegen aller in Frage kommender Tatbestände.

Versuchte Sachbeschädigung ist übrigens auch strafbar.
Komischerweise schlagen Radfahrer immer reflexhaft auf Autos. Klingt nicht sehr glaubwürdig.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, sofort zum Anwalt.

Eine "Gegenanzeige" wegen Nötigung und Freiheitsberaubung wäre ebenso angebracht.

Wer sagt denn, das du auf die Haube gehauen hast? Durch die Nötigung und Behinderung mustest du dich, um einen Sturz zu verhindern, an der Haube "abstützen", daher die Delle.


Werde solche Autofahrer nie verstehen...

Viel Glück weiterhin!
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

wenn nicht wegen des versuchten Abdrängens (was mindestens den Tatbestand der Nötigung erfüllt)
Vermutlich auch schon mit Gefährdung. Kann von "Lappen weg" bis zu "Untauglich Fahrzeug zu führen" gehen.
Einige Leute haben echt nichts in der Birne sobald die ein Auto betreten.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

An deiner Stelle würde ich mich erstmal nicht verteidigen, sondern in die Offensive gehen:

Nachdem ich ihm (natürlich ohne Beleidigung) per Handzeichen (Wackeln mit dem Zeigefinger) und Kopfschütteln bedeutet habe, dass ich anderer Meinung bin, hat er nach dem Überholvorgang abgebremst, so dass ich wieder auf seine Höhe kam und danach mehrfach versucht mir dem Weg abzuschneiden und mich in die parkenden Autos zu drängen.

Von mir würde der jetzt eine Anzeige wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bekommen.

Irgendwann habe ich ihm dann auf die Motorhaube gehauen, worauf er dann vor mir stehen geblieben ist

Sieht für mich wie Notwehr aus. (Übrigens erfolgreich - er ließ ja nun von seinem gefährlichen Tun ab.)

und mich gepackt und am Weiterfahren gehindert hat. Nach einer ganzen Zeit der "Rangelei" (die ausschließlich von ihm ausging)

Am Weiterfahren gehindert - könnte schon wieder auf Nötigung hinauslaufen. Rangelei - (versuchte) Körperverletzung?

Was täte ich:
O.g. Anzeigen (Muß die Polizei aufnehmen.)

Falls es zur Verhandlung kommen sollte, würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Womit würde ich allerdings rechnen? - Verfahrenseinstellung.


In ähnlichen Situationen nehme ich mich körperlich lieber etwas zurück. Keine Schläge aufs Auto (Zumindest nicht bis zur Dellenbildung.) Absteigen und die Fahrertür öffnen wirkt oft Wunder ;)
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Versuchte Sachbeschädigung ist übrigens auch strafbar.
Komischerweise schlagen Radfahrer immer reflexhaft auf Autos. Klingt nicht sehr glaubwürdig.

Wenn ein Autofahrer versucht jemanden von der Straße zu drängen, ist das Schlagen auf das Auto, um den Täter von seinem Vorhaben abzubringen, durchaus mit Notwehr begründbar. In dem Fall handelt es sich zwar immer noch um (evtl. versuchte) Sachbeschädigung, wird aber nicht bestraft, da die Sachbeschädigung der direkten Gefahrenabwehr diente. Die körperliche Unversehrtheit des Radfahrers würde vor Gericht durchaus höher bewertet werden, als die Unversehrtheit der Motorhaube.

Im geschilderten Fall finde ich die Handlung des Radfahrers nicht überzogen. (Es las sich für mich nicht wie das typische "Vor-Frust-Auf's-Blech-Hau".)

Insofern: Immer aufpassen, was man zu Protokoll gibt. ;)
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Danke für die vielen Tipps. Gut zu wissen, dass für den Fall, dass man Recht bekommt, immerhin keine Anwaltskosten bezahlen muss.

Entscheidend scheint mir, ob man mir wegen dem Schlag nach dem Auto zumindest eine Teilschuld anhängen könnte, indem man behauptet, ich hätte ja vorher einfach stehen bleiben können bzw. das Abdrängen würde den Schlag nicht rechtfertigen.

Klar, könnte man wegen einiger Dinge mit Gegenanzeigen reagieren, aber mir geht es primär darum selbst unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Mir bringt es wenig, wenn ich meine Anschuldigungen dann nicht belegen kann (zumindest die Rangelei kann er ja abstreiten) und ich dafür die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen darf.

Eine Frage wäre noch, ob man seine Position deutlich verschlechtert, wenn man erst mal abwartet, was da rauskommt, bis man sich einen Anwalt holt.
Verkehrs-Rechtsschutz besteht leider nicht, wäre bei 6-8000km Berufsverkehr mit dem Rad aber wohl angebracht.

P.S.: Natürlich habe ich ihm in der Fahrt aufs Blech gehauen und nicht am stehenden Auto. Es war also keine Racheaktion, sondern könnte man durchaus (zumindest subjektiv) als direkte Gefahrenabwehr bezeichnen. Deshalb würde ich auch niemandem anschließend an der Ampel die Türe aufmachen, weil da jedem klar ist, dass das eine Revanche ist. Das könnte man dann als (völlig unnötigen) gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr interpretieren. (Nach meiner laienhaften Meinung natürlich.)
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Gerade damit du da raus kommst solltest du die Gegenanzeige starten. Wird dir denke ich der Anwalt dann auch zu raten.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung sind ja auch keine Bagatellen, da kann der Lappen schnell eine Zeit weg sein. Verdient hätte der Autofahrer es in jedem Fall, wenn es alles so war, wie oben geschildert.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

zu 1.) Es ist zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht nötig einen Anwalt einzuschalten. Noch ermittelt die Polizei nur, ein Anwalt würde jetzt auch nicht allzu viel tun können. Die meisten Ermittlungsverfahren laufen eh ins Leere womit du dir auch dass Geld für den Anwalt sparen kannst. Die Kosten dürftest du dann auch selber tragen. Sollte wirklich irgendwann ein Strafverfahren gegen dich eröffnet werden, dann macht es allerdings wirklich einen Anwalt ins Boot zu holen. Solltest du in der Verhandlung dann freigesprochen werden gehen deine Verteidigungskosten zur Lasten der Staatskasse.

zu 2.) der Ablauf ist mit und ohne Anwalt erstmal gleich. Die Polizei/ Staatsanwaltschaft wird erstmal weiter ermitteln und dann auf Basis der gesammelten Beweise und Zeugenaussagen entscheiden ob man eine hohe Chance hat dass du auch verurteilt wirst. Ist die Chance gering wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Glaubt man aber dich sicher verurteilen zu können geht die Anklageschrift an das zuständige Gericht und es kaum zum Hauptverfahren.

Noch ein Tipp du musst keiner Ladung der Polizei folge leisten (der eines Gerichtes oder Staatsanwaltschaft aber schon). Du musst dort nicht erscheinen und auch nichts Aussagen, was im allgemeinen die empfohlene Variante ist. Wenn man bei der Polizei eine Aussage macht liefert man höchstwahrscheinliche nur noch mehr Material für weitere Ermittlungen.


Ich bin kein Anwalt. Der Betrag stellt nur meine persönliche Meinung dar.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Wenn du Strafanzeige stellst, musst du deswegen grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Anderen übernehmen, wenn er doch freigesprochen wird. Das ist im Zivilverfahren so.

Da du aber nicht Anzeige wegen der Drängelei etc. stellst, wird es auch schwer, den Faustschlag wie oben vorgeschlagen als Notwehr darzustellen. Das halte ich eh schon für schwierig. Wir Radfahrer sind in den Fällen in aller Regel nicht 100% objektiv.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Das Verhalten des Autofahrer ist ganz klar schon VOR dem Schlagen auf die Haube "Nötigung" und "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".
(Beides ist juristisch schwerwiegend.)
Dein Schlagen auf die Haube kann meiner Ansicht nach durchaus als Notwehr und als verhältnismäßig gelten, denn Deine Gesundheit und Unversehrtheit stand auf dem Spiel.

Für den Fahrer kann das richtig teuer werden, beim ersten mal vermutlich eher Tausender, falls er schon mal auffällig war geht es vielleicht in die Zehntausende, langes Fahrverbot und Idiotentest vor der Neu-Erteilung des Führerscheins sowie reichlich Punkte in Flensburg.

Ich persönlich würde - falls Du bei der Polizei sonst die Umstände nicht hinreichend geschildert hast oder die es nicht protokoliert haben - mir schon einen Anwalt nehmen und Anzeige erstatten. Es kommt halt ggf. komisch, wenn Du erst beim Verfahren mit all den Details kommst.
Aber ich bin kein Anwalt, ist also nur Tip eines Laien.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Ganz einfach:

"Beule, Beule? Was für ne Beule ...von wann ist die überhaupt genau? Ist das exakt die Stelle die ich nach Ihrer Aussage angeblich berührt haben soll? Und nun soll ich das angeblich verursacht haben? Wie beweisen Sie Ihre Anschuldigung mir gegenüber?"

Ich gehe davon aus, dass der Fall so oder so wenn Du es sachlich abgeklärt und präzise behandelst weder für Dich oder für Ihn in irgendeiner Weise mit einem lastigen Ergebnis endet. Vielmehr einfach aufgrund einer Bagatelle eingestellt wird. Zudem Aussagen gegen Aussagen stehen, Zeugen praktisch nicht mehr nachzuvollziehen sind ...

PENG!

Nach meiner polizeilichen Ausbildung bis zum Vordiplom und Jahre mit meiner Ex (Juristin) hab ich da son Gefühl...
Aber ich lasse mich gerne überraschen, ob etwas anderes dabei raus kommt. Wünschen tue ich es Dir auf jeden Fall. Solchen Menschen sollte man sofort in die scheiss Karre fahren!
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Entscheidend scheint mir, ob man mir wegen dem Schlag nach dem Auto zumindest eine Teilschuld anhängen könnte, indem man behauptet, ich hätte ja vorher einfach stehen bleiben können bzw. das Abdrängen würde den Schlag nicht rechtfertigen.

Wenn er dich von der Straße drängt, befindest du dich in einer Notsituation - Notwehr klar gerechtfertigt. Dann hast du zwar eine Sachbeschädigung begangen, strafbar ist diese in diesem Fall aber nicht.

Ob oder wann du hättest stehen bleiben können, wird mit Sicherheit nicht ernsthaft verhandelt. Der Autofahrer hat dich weder auszubremsen, noch von der Straße zu drängen. (Egal, ob es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, oder nicht.) Als Radfahrer warst du klar der Schwächere. Von Teilschuld kann keine Rede sein.

Klar, könnte man wegen einiger Dinge mit Gegenanzeigen reagieren, aber mir geht es primär darum selbst unbeschadet aus der Sache herauszukommen.

Das du auf den ganzen Mist keine Lust hast, ist schon verständlich.
Allerdings aus Sicht der Judikative bleibt dann folgendes übrig:

Du hast während der Fahrt auf die Motorhaube geschlagen - Sachbeschädigung. Daraufhin hat dich der Autofahrer gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten - Dazu war er so gesehen im Recht. Bleibt die Sachbeschädigung übrig - viel Spaß.

Ohne Delle im Blech würde das Verfahren vermutlich eingestellt. Da Schaden und Täter aber festgestellt, wirst du wohl auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn du nicht tätig wirst.

Anzeige erstatten ist jederzeit ohne Anwalt möglich. Es fallen also erstmal für dich überhaupt keine Kosten an. Alles weitere würde ich mir später überlegen.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Ganz einfach:

"Beule, Beule? Was für ne Beule ...von wann ist die überhaupt genau? Ist das exakt die Stelle die ich nach Ihrer Aussage angeblich berührt haben soll? Und nun soll ich das angeblich verursacht haben? Wie beweisen Sie Ihre Anschuldigung mir gegenüber?"

Der Autofahrer hat Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet, der TE hat anscheinend der Polizei gegenüber den Schlag auf die Motorhaube nicht abgestritten (bzw. sogar zugegeben).
Was genau soll er nun abstreiten?

Ich gehe davon aus, dass der Fall so oder so wenn Du es sachlich abgeklärt und präzise behandelst weder für Dich oder für Ihn in irgendeiner Weise mit einem lastigen Ergebnis endet. Vielmehr einfach aufgrund einer Bagatelle eingestellt wird. Zudem Aussagen gegen Aussagen stehen, Zeugen praktisch nicht mehr nachzuvollziehen sind ...!

Wieso Zeugen? Der TE gibt zu, den Schlag geführt zu haben. Delle im Blech - Sachschaden. Wenn der TE nicht Notwehr geltend macht, oder ungeschicktes Abstützen (Haftpflichtschaden), bleibt Zahlung übrig.

Wenn Schaden festgestellt und Opfer und Täter bekannt, warum sollte dann das Verfahren eingestellt werden?

PENG!

Nach meiner polizeilichen Ausbildung bis zum Vordiplom und Jahre mit meiner Ex (Juristin) hab ich da son Gefühl...
Aber ich lasse mich gerne überraschen, ob etwas anderes dabei raus kommt. Wünschen tue ich es Dir auf jeden Fall.

Alles Gute auch von mir.

Solchen Menschen sollte man sofort in die scheiss Karre fahren!

Auge um Auge, Zahn ...? Warum nicht gleich erschießen, oder an der nächsten Laterne aufknüpfen? Gehts noch?
Genau mit derselben Einstellung war vermutlich auch der Autofahrer unterwegs.
Anzeigen und hoffen, das am Ende mal eine anständige gerichtliche Strafe zustandekommt. Geldstrafe ist ja ganz nett, Führerscheinentzug könnte aber dazu führen, dass solche Typen wenigstens zeitweilig niemanden mehr im Straßenverkehr gefährden.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Ist noch niemand drauf eingegangen:

Gibt es weitere Zeugen? Nein? Erschwert die Beweisführung und erhöht die Wahrscheinlichkeit der Einstellung des Verfahrens.

Aus alten Sprayertagen habe ich bei vielen Leuten gesehen wie schwierig es ist, wirklich überführt zu werden.
Dazu kommt, daß die Verfahren bei Wiedergutmachung häufigst eingestellt werden.

Ich würde auf einen Anwalt verzichten, allerdings schon eine verteidigende Aussage bei der Polizei tätigen.
Anders als ein Vorposter sehe ich keine Gefahr die Wahrscheinlichkeit für eine Weiterermittlung zu erhöhen.
Im Gegenteil, sagst Du nichts, müssen sie der Aussage des Autofahrers erst einmal folgen.(Ah ich sehe gerade Du hast vor Ort schon etwas gesagt, das wäre aber gerichtlich nur bedingt zu verwenden - kommt natürlich merkwürdig, wenn sich dann etwas ändert).

Wenn Du vor Ort dargelegt hast, daß Du ohne Vorsatz gehandelt hast, würde ich der Dinge harren, die da kommen - ist nur eine Sachbeschädigung, ein Vergehen und das dann auch noch in kleinem Ausmaß.
Mach Dir keinen zu großen Kopp!
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Gerade damit du da raus kommst solltest du die Gegenanzeige starten. Wird dir denke ich der Anwalt dann auch zu raten.

Wenn du Strafanzeige stellst, musst du deswegen grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Anderen übernehmen, wenn er doch freigesprochen wird. Das ist im Zivilverfahren so.

Da du aber nicht Anzeige wegen der Drängelei etc. stellst, wird es auch schwer, den Faustschlag wie oben vorgeschlagen als Notwehr darzustellen. Das halte ich eh schon für schwierig. Wir Radfahrer sind in den Fällen in aller Regel nicht 100% objektiv.

Ohne Delle im Blech würde das Verfahren vermutlich eingestellt. Da Schaden und Täter aber festgestellt, wirst du wohl auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn du nicht tätig wirst.

Anzeige erstatten ist jederzeit ohne Anwalt möglich. Es fallen also erstmal für dich überhaupt keine Kosten an. Alles weitere würde ich mir später überlegen.

Genau das habe ich mir auch noch überlegt, dass man mir die Notwehrsituation nicht abnimmt, wenn ich keine Gegenanzeige erstatte. Also ist das wohl das Klügste.

Ist noch niemand drauf eingegangen:

Gibt es weitere Zeugen? Nein?
Im Prinzip gibt es mindestens einen Zeugen und zwar einen Busfahrer, der wegen unserer Rangelei auf der Straße anhalten musste. Der müsste sicher ausfindbar zu machen sein. Ob der Teil meiner Anzeige überhaupt relevant wird, weil der Autofahrer dann behaupten kann, er hätte mich nur an der Weiterfahrt gehindert, kann ich nicht beurteilen, aber das muss dann der Staatsanwalt entscheiden.

Im Gegenteil, sagst Du nichts, müssen sie der Aussage des Autofahrers erst einmal folgen.(Ah ich sehe gerade Du hast vor Ort schon etwas gesagt, das wäre aber gerichtlich nur bedingt zu verwenden - kommt natürlich merkwürdig, wenn sich dann etwas ändert).

Wenn Du vor Ort dargelegt hast, daß Du ohne Vorsatz gehandelt hast, würde ich der Dinge harren, die da kommen - ist nur eine Sachbeschädigung, ein Vergehen und das dann auch noch in kleinem Ausmaß.
Mach Dir keinen zu großen Kopp!

Ich habe dem Polizisten vor Ort meine Sicht der Dinge erklärt, aber im Anhörungsbogen nichts mehr zu Protokoll gegeben. Ich vermute also, dass im Moment also noch keine Aussage aktenkundig ist.

Den Schlag vor Ort abzustreiten, habe ich mich nicht getraut, da sich dann am Ende doch noch einer findet, der das bezeugen kann. Außerdem ist das auch nicht mein Stil, wenn man anders zu seinem Recht kommt.
 
AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

So wie es bis jetzt gelaufen ist, würde ich so taktieren:

- Abwarten, bis Ladung von der Polizei oder Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommt.

- Ausführlich und ungefähr in dem Tonfall wie oben aus Deiner Sicht sachlich darstellen, wie die Sache gelaufen ist. (Auch dann schriftlich, wenn die Polizei Dich zur Vernehmung vorlädt. Schreib dann hinten drin. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte, ich komme dann gern auch vorbei.) Deine Schilderung oben ist noch etwas dünn, was die genauen Umstände des Schlags auf die Motorhaube angeht. Da muss so was kommen wie: "Dann kam der mit dem Auto noch mal näher an mich ran. Da habe ich mit der flachen Hand auf die Motorhaube gehauen, damit er damit endlich aufhört."

- Keine eigene Strafanzeige. Das wirkt jetzt wie bloße billige Retourkutsche und bringt juristisch gar nichts. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung sind (anders als die Sachbeschädigung) so genannte Offizialdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, von sich aus zu ermitteln; wenn Deine Darstellung gut gelingt, wird sie das wohl auch tun.

- Zumindest vorerst würde ich keinen Anwalt einschalten; wenn es kompliziert werden sollte, kannst Du das immer noch tun.
 
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