Jupp
Windwiderstandsgroßwert
Hi
Beispiele sind immer hinkend, aber hier doch mal eines:
Stinknormaler Auffahrunfall zwischen Autos.
Einem Auto wird die Vorfahrt genommen, es kracht, anschließend fährt auch noch der Hintermann des Vorfahrtsberechtigten diesem hinten drauf.
Juristisch lief das früher- ohne die heute obligatorisch Gefährdungshaftung für Kraftfahrer- etwa so ab, sofern der Vorfahrtsberechtigte keine eigenen Fehler gemacht hatte:
Schaden vorne wird von demjenigen getragen, der ihm die Vorfahrt genommen hat.
Schaden hinten wird vom Hintermann bezahlt, da dieser offensichtlich den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und/oder nicht die im Verkehr nötige Sorgfalt walten ließ und deshalb nicht rechtzeitig zum Stillstand kam. Relevant ist nur, daß der Vordermann verkehrsbedingt bremsen bzw. anhalten mußte. Wie genau das verkehrsbedingt aussieht, ob wie in diesem Fall ein Unfall oder aber nur eine normale Wartepflicht, ist zumindest innerorts irrelevant.
Auf den konkreten Fall übertragen:
Der Freund mußte verkehrsbedingt anhalten und hat dies auch geschafft. Somit ist kein Schaden durch den Vordermann- hier der Hund- entsanden.
Dafür ist die Hinterfrau aufgefahren.
Sie trägt daher den Schaden bei ihrem Freund und ihren eigenen natürlich auch.
Der Halter des Hundes erhält eine Verwarnung und Ordnungswiedrigkeit oder Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Leinenpflicht.
Zudem eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und unerlaubtes Verlassen des Unfallortes. Kann eventuell niedergeschlagen werden, muß aber nicht, hat aber auch nix mit der Schadensregulierung zu tun.
Tut mir ja leid, aber wer zu wenig Abstand eihält- Windschattenfahren?- trägt seinen Schaden alleine. Und muß ggf. selbst haften.
Beispiele sind immer hinkend, aber hier doch mal eines:
Stinknormaler Auffahrunfall zwischen Autos.
Einem Auto wird die Vorfahrt genommen, es kracht, anschließend fährt auch noch der Hintermann des Vorfahrtsberechtigten diesem hinten drauf.
Juristisch lief das früher- ohne die heute obligatorisch Gefährdungshaftung für Kraftfahrer- etwa so ab, sofern der Vorfahrtsberechtigte keine eigenen Fehler gemacht hatte:
Schaden vorne wird von demjenigen getragen, der ihm die Vorfahrt genommen hat.
Schaden hinten wird vom Hintermann bezahlt, da dieser offensichtlich den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und/oder nicht die im Verkehr nötige Sorgfalt walten ließ und deshalb nicht rechtzeitig zum Stillstand kam. Relevant ist nur, daß der Vordermann verkehrsbedingt bremsen bzw. anhalten mußte. Wie genau das verkehrsbedingt aussieht, ob wie in diesem Fall ein Unfall oder aber nur eine normale Wartepflicht, ist zumindest innerorts irrelevant.
Auf den konkreten Fall übertragen:
Der Freund mußte verkehrsbedingt anhalten und hat dies auch geschafft. Somit ist kein Schaden durch den Vordermann- hier der Hund- entsanden.
Dafür ist die Hinterfrau aufgefahren.
Sie trägt daher den Schaden bei ihrem Freund und ihren eigenen natürlich auch.
Der Halter des Hundes erhält eine Verwarnung und Ordnungswiedrigkeit oder Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Leinenpflicht.
Zudem eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und unerlaubtes Verlassen des Unfallortes. Kann eventuell niedergeschlagen werden, muß aber nicht, hat aber auch nix mit der Schadensregulierung zu tun.
Tut mir ja leid, aber wer zu wenig Abstand eihält- Windschattenfahren?- trägt seinen Schaden alleine. Und muß ggf. selbst haften.