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Was mir gerade richtig gut gefällt.............

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Heute nur 8 Km gemacht, dafür aber per pedes apostolorum.
 

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Re: Was mir gerade richtig gut gefällt.............
Mittlerweile gilt ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern: 1,5 m im Ortsgebiet, 2 m auf Freilandstraßen. Diese Abstände dürfen unterschritten werden, wenn das überholende Fahrzeug nicht schneller als 30 km/h fährt. Der Abstand für Radfahrer zum Straßenrand/zu parkenden Autos ist leider nach wie vor nicht geregelt, mittlerweile gilt jedoch mind. Armlänge, besser 1,2 m Abstand für den Radfahrer.
Das allerdings sollte sich auch schon bis in die ausübende Judikatur durch gesprochen haben - was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nicht sagen kann.

Der mich 2020 nieder gefahren habende Autofahrer wurde im Strafprozess frei gesprochen wiewohl er zugegeben hatte mich "berührt" zu haben (tatsächlich wurde der rechte Aussenspiegel abgerissen). Nicht mal Teilschuld. Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.

Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.

Nur mal so am Rande angemerkt und ja, RadfahrerInnen scheinen irgend wie Freiwild zu sein. O-Ton Richterin (ohne Zeugen) nach dem Spruch zu mir: "Die Radfahrer nehmen sich überhaupt viel zu viel heraus, da gehört mal rein gefahren."

Gruß aus dem Wein/4, André.
 
Das allerdings sollte sich auch schon bis in die ausübende Judikatur durch gesprochen haben - was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nicht sagen kann.

Der mich 2020 nieder gefahren habende Autofahrer wurde im Strafprozess frei gesprochen wiewohl er zugegeben hatte mich "berührt" zu haben (tatsächlich wurde der rechte Aussenspiegel abgerissen). Nicht mal Teilschuld. Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.

Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.

Nur mal so am Rande angemerkt und ja, RadfahrerInnen scheinen irgend wie Freiwild zu sein. O-Ton Richterin (ohne Zeugen) nach dem Spruch zu mir: "Die Radfahrer nehmen sich überhaupt viel zu viel heraus, da gehört mal rein gefahren."

Gruß aus dem Wein/4, André.
"Da gehört mal reingefahren" solltest du aber von Ösi zu Deutsch übersetzen😇
 
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Das allerdings sollte sich auch schon bis in die ausübende Judikatur durch gesprochen haben - was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nicht sagen kann.

Der mich 2020 nieder gefahren habende Autofahrer wurde im Strafprozess frei gesprochen wiewohl er zugegeben hatte mich "berührt" zu haben (tatsächlich wurde der rechte Aussenspiegel abgerissen). Nicht mal Teilschuld. Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.

Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.

Nur mal so am Rande angemerkt und ja, RadfahrerInnen scheinen irgend wie Freiwild zu sein. O-Ton Richterin (ohne Zeugen) nach dem Spruch zu mir: "Die Radfahrer nehmen sich überhaupt viel zu viel heraus, da gehört mal rein gefahren."

Gruß aus dem Wein/4, André.

Ja, es gibt leider viel zu viele, für die RadfahrerInnen (aus welchem Grund auch immer) Verkehrsteilnehmer, wenn nicht gar Menschen 2. Klasse sind. Die Aussage der Richterin ist natürlich ein starkes Stück, zumal es hier z. B. https://www.radlobby.at/abstandsurteil schon ein Gerichtsurteil gibt, das den Abstand zum ruhenden Verkehr thematisiert. Inwieweit das für andere Prozesse gilt, kann ich allerdings nicht sagen. Falls Du das nicht bereits gemacht hast, frag' doch einmal bei der Radlobby nach. Schlimmer kanns ja eigentlich nicht mehr werden. Vielleicht kann man da ja etwas ableiten, was Dir noch helfen könnte.

Der Überholabstand gilt seit Ende 2022, leider nach Deinem Geschehnis. Ich habe allerdings auch den Eindruck, dass der nicht besonders nachhaltig kommuniziert wurde. Chancen hätte man bei einer Anzeige wohl kaum, dafür jede Menge Geld und Zeit verloren.

Ich weiß auch nicht, was letztlich besser ist. Sich bemerkbar machen und selbstbewusst seine Positon im Straßenverkehr behaupten – mit der Gefahr noch mehr Unmut auf sich zu ziehen –, oder es so zu halten wie Anna Kiesenhofer, die in diesem Zeitungsartikel meint, sie mache sich "unsichtbar" (im Sinne von für alle anderen mitdenkend und reagierend).

Nutzt halt beides nichts, wenn wie bei Dir jemand einfach nicht schaut (vermute ich), oder wenn wie letztes Jahr bei mir ein Sattelschlepper eines bekannten österreichischen Autotransporteurs (der auch die LKWs eines deutschen Automobil-Clubs nutzt) in 30 cm Abstand vorbeibraust. Mit locker 70 Sachen, wohlgemerkt, zur Straßenbegrenzung hatte ich nur mehr recht wenig Abstand. Passiert ist nichts, zum Zittern habe ich erst zu Hause angefangen. Das hat auch meine an sich gute Meinung über Berufsfahrer etwas revidiert.

Jedenfalls viel Glück noch!
 
offensive nach außen und defensiv nach innen fahren, hilft meist auch zumindest in der Stadt. und man sollte auch den eigenen Abstand zum Fahrbahnrand vergrößern. damit die leute gezwungen sind auf die andere Fahrspur zu wechseln wenn Sie überholen wollen. In österreich ist das aber gefühlt schlimmer als in deutschland. der himmel hingegen ist es in frankreich pbp geht ja über öffentliche Straßen auch fern Straßen da überholen selbst die 40tonner immer auf der andern Spur und gehubt hat nie jemand.
 
Da liegt ja das Problem: Dafür (60 cm) hat @Canasso vom Gericht eine Mitschuld am Unfall bekommen... o_O
Es gibt sowas wie eine Berufung.
Die Urteile eines bestimmten Richters an unserem AG halten in 2. Instanz nur zu ~20%.

Die Sache mit eigenem Seitenabstand von 60cm zum Bordstein und Mitschuld halte ich für Unsinn.
 
Es gibt sowas wie eine Berufung.
Die Urteile eines bestimmten Richters an unserem AG halten in 2. Instanz nur zu ~20%.
Ja, aber:
Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.

Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.
 
Edit: Obwohl der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in Frankreich signifikant niedriger liegt als in Deutschland sind Lebensmittel dort deutlich teurer und, so mein Eindruck, auch von besserer Qualität. Es scheint, als sei dort die Wertschätzung eben eine andere, höhere.

Denke ich auch. Wenn man in Verallgemeinerungen spricht, die wie immer vielen Unrecht tun, dann ist dem Deutschen die Selbstdarstellung über sein Automobil am allerwichtigsten.

Hauptsache in der Einfahrt steht ein neuer 5er, auch wenn ich ab dem 20. nur noch Senfbrot esse.
 
...und ich frage mich, warum die Bauern nicht eigentlich gegen die Konsumgewohnheiten dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft protestieren!

Vor ca. 10 Jahren las ich in einem Artikel, dass die Deutschen das westeuropäische Volk seien, welches Lebensmitteln die geringste Wertschätzung entgegenbringen würden. Dazu passt, dass unter den 5 größten Lebensmitteldiscountern Europas die ersten 4 Plätze fest in deutscher Hand sind (Lidl, Aldi Süd, Aldi Nord und Netto/Edeka).

Zeitgleich nahm ich damals ein Angebot bei einem dieser Discounter als besonders prägend war: Ein komplettes Huhn für 2,-€! Da drängten sich mir seinerzeit 3 Fragen auf: Wer verdient daran eigentlich noch etwas? Wie hat dieses Huhn wohl "gelebt"? Wie gesund ist der Verzehr dieses Huhns?

Ein weiterer, prägender Eindruck stammt von einem Familienmitglied, welches den Spruch prägte: "Ein Tag ohne Fleisch ist ein verlorener Tag"! Dabei erinnerte ich mich an den berühmten Sonntagsbraten, den es eben nur einmal in der Woche gab, weil Fleisch ein wertvolles und daher teures Lebensmittel war.

Was ich damit sagen will: Ich möchte nicht zurück zu dürftig gedeckten Tischen und "hungerhakigen" Kindern, aber ich möchte zurück zu hochwertigen Lebensmitteln und ich möchte weg von der Discountermentalität gegenüber Lebensmitteln. Wird von den Bauern und Landwirten die Produktion von billigen Lebensmitteln gefordert, sind sie gezwungen, diese auch zu produzieren. Und billiger geht irgendwo in Europa und der Welt immer noch ein bisschen mehr. Das die Bauern da ohne Subventionen unter die Räder der Globalisierung geraten kann ich mich gut vorstellen. Somit liegt es doch auch an uns Verbrauchern, an der derzeitigen Situation etwas zu verändern...

Edit: Obwohl der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in Frankreich signifikant niedriger liegt als in Deutschland sind Lebensmittel dort deutlich teurer und, so mein Eindruck, auch von besserer Qualität. Es scheint, als sei dort die Wertschätzung eben eine andere, höhere.
Du musst die Nettogehälter vergleichen. In F zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben. Der AN zahlt etwa 20% Steuer
 
Trotz Schnee und Eis schaltete das Deore LX zusammen mit den Ultegra-STIs weiter easy die 9 Gänge - sehr robust 👍
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Weniger geil war die Kombi aus Schneematsch und Kopfsteinpflaster. Einmal hat's die Reifen komplett weggerissen... Rad lag auf dem Boden und ich sehr erschreckt auf beiden Füßen 🙁 massiv Glück gehabt.
 
Da liegt ja das Problem: Dafür (60 cm) hat @Canasso vom Gericht eine Mitschuld am Unfall bekommen... o_O
naja das ist jetzt aber eher eine Vermutung. es könnte ja auch sein das er dadurch gar nicht erst erfasst worden wäre. viel Konjunktiv

Rechtsfahrgebot heißt im übrigen nicht das man soweit rechts wie möglich fahren muss das gibt zumindes in D das gesetz her mindestens 80 cm vom Fahrbahnrand
:)
 
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Trotz Schnee und Eis schaltete das Deore LX zusammen mit den Ultegra-STIs weiter easy die 9 Gänge - sehr robust 👍
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Weniger geil war die Kombi aus Schneematsch und Kopfsteinpflaster. Einmal hat's die Reifen komplett weggerissen... Rad lag auf dem Boden und ich sehr erschreckt auf beiden Füßen 🙁 massiv Glück gehabt.
Die LX is ein Allrounder,was für Insider,die gibt's im guten Zustand für 20€
Anbauen , justieren und vergessen
 
Rechtsfahrgebot heißt im übrigen nicht das man soweit rechts wie möglich fahren muss das gibt zumindes in D das gesetz her mindestens 80 cm vom Fahrbahnrand
:)
+1
80cm von der Bordsteinkante sind in Ordnung. Wenn die Straße dann so eng ist, dass nicht gefahrlos überholt werden kann, dann darf halt nicht überholt werden.

Es kann aber auch mit ungeschicktem Tatsachenvortrag seitens des RA zusammenhängen. Der Vortrag, dass es unzumutbar ist, mit weniger als 60cm Seitenabstand zu fahren, aufgrund des Risikos, sich selbst zu gefährden (Kanaldeckel, sich öffnende Autotüren), gehört unbedingt in den Tatsachenvortrag bereits in der 1. Instanz.
Wird das vergessen, so ist das in zweiter Instanz präkludiert, kann also verspätet nicht mehr vorgebraucht werden. Wenn das in der Berufung nicht richtig angegriffen wird, dann hat das auch in der Berufung Bestand.
 
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naja das ist jetzt aber eher eine Vermutung. es könnte ja auch sein das er dadurch gar nicht erst erfasst worden wäre. viel Konjunktiv :)
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Dieses Bild hat ein Freund von seinem Balkon aus gemacht - und wurde von der Polizei als Beweismittel aufgenommen. Gefahren (so wie immer) bin ich in der rechten "Gummi"spur vom Reifenabrieb der Zweispurigen.

Der Autofahrer wollte die Parkbucht nutzen um vorbei zu fahren, dummer Weise war allerdings ich ebenfalls in der gleichen Richtung unterwegs, am Ende der Parkbucht ist sich's dann eben nicht ausgegangen.

Im Strafprozess war diese Situation nie Thema - der Gutachter hatte einen statischen Punkt (auf Höhe des dort eigentlich illegal parkenden Zustelldienstes) definiert wo die Strasse breit genug war um gefahrlos überholen zu können. Dass das Ganze allerdings ein dynamischer Prozess war hat das Gericht offen sichtlich nicht weiter interessiert.

Zudem hatte ich zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung (noch) keine Erinnerung an das Unfallgeschehen, das ist erst lange danach und mit viel Psychotherapie wieder gekommen.

Und im Strafprozess war ich lediglich als Privatbeteiligter involviert - also mit ohne Einspruchsrecht. Der mir zur Verfügung gestellte RA hat die Verhandlungszeit damit verbracht die Schaufenster der Umgebung zu studieren oder sonst irgend wie spazieren zu gehen, ab und zu hat er sogar pro forma in meinem (sehr dünnen) Akt geblättert - und ihn tatsächlich ein Mal verkehrt herum gehalten. Der Anwalt des Täters war da ganz anders aufgestellt. Irgend wie hat die ganze Verhandlung den Anstrich der Inszenierung mit bereits fest stehendem Ende gehabt + ein klein wenig Öffentlichkeit.

Die Radlobby hatte ich "natürlich" auch informiert - außer einem "Oh je" war da nichts drinnen.

Theoretisch könnte ich das Urteil im Strafprozess anfechten - mit sehr geringen Aussichten und ganz sicher seeehr langer Prozessdauer. Was ich sicher nicht durchhalten kann, es haben die knapp drei Jahre Zivilprozess völlig gereicht.

Dumm gelaufen, das Ganze, ist nun mal so.

Angeblich heilt die Zeit alle Wunden - vielleicht erlebe ich das sogar, mal sehen.

Und gut soll's sein. Ich kann wieder Rad fahren und habe inzwischen bei jeder Situation ein stark rot leuchtendes Rücklicht in Betrieb - nicht blinkend, von wegen Aggressionen - und merke doch deutlich dass diese Maßnahme ca. 20 cm mehr Abstand beim Vorbeifahren bringt. Also nun, wenn's viel ist, ein halber Meter...

Gruß aus dem Wein/4, André.
 
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Dieses Bild hat ein Freund von seinem Balkon aus gemacht - und wurde von der Polizei als Beweismittel aufgenommen. Gefahren (so wie immer) bin ich in der rechten "Gummi"spur vom Reifenabrieb der Zweispurigen.

Der Autofahrer wollte die Parkbucht nutzen um vorbei zu fahren, dummer Weise war allerdings ich ebenfalls in der gleichen Richtung unterwegs, am Ende der Parkbucht ist sich's dann eben nicht ausgegangen.

Im Strafprozess war diese Situation nie Thema - der Gutachter hatte einen statischen Punkt (auf Höhe des dort eigentlich illegal parkenden Zustelldienstes) definiert wo die Strasse breit genug war um gefahrlos überholen zu können. Dass das Ganze allerdings ein dynamischer Prozess war hat das Gericht offen sichtlich nicht weiter interessiert.

Zudem hatte ich zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung (noch) keine Erinnerung an das Unfallgeschehen, das ist erst lange danach und mit viel Psychotherapie wieder gekommen.

Und im Strafprozess war ich lediglich als Privatbeteiligter involviert - also mit ohne Einspruchsrecht. Der mir zur Verfügung gestellte RA hat die Verhandlungszeit damit verbracht die Schaufenster der Umgebung zu studieren oder sonst irgend wie spazieren zu gehen, ab und zu hat er sogar pro forma in meinem (sehr dünnen) Akt geblättert - und ihn tatsächlich ein Mal verkehrt herum gehalten. Der Anwalt des Täters war da ganz anders aufgestellt. Irgend wie hat die ganze Verhandlung den Anstrich der Inszenierung mit bereits fest stehendem Ende gehabt + ein klein wenig Öffentlichkeit.

Die Radlobby hatte ich "natürlich" auch informiert - außer einem "Oh je" war da nichts drinnen.

Theoretisch könnte ich das Urteil im Strafprozess anfechten - mit sehr geringen Aussichten und ganz sicher seeehr langer Prozessdauer. Was ich sicher nicht durchhalten kann, es haben die knapp drei Jahre Zivilprozess völlig gereicht.

Dumm gelaufen, das Ganze, ist nun mal so.

Angeblich heilt die Zeit alle Wunden - vielleicht erlebe ich das sogar, mal sehen.

Und gut soll's sein. Ich kann wieder Rad fahren und habe inzwischen bei jeder Situation ein stark rot leuchtendes Rücklicht in Betrieb - nicht blinkend, von wegen Aggressionen - und merke doch deutlich dass diese Maßnahme ca. 20 cm mehr Abstand beim Vorbeifahren bringt. Also nun, wenn's viel ist, ein halber Meter...

Gruß aus dem Wein/4, André.
Ja das klingt mies und für meine Begriffe auch rechtlich nicht gerade sauber und ich will auch nicht drauf rum reiten nur kundtun wie ich damit umgehe wahrscheinlich hilft bei sowas so ein radarteil mit Kamera damit hat man wenigstens was in der Hand.

Es ist gut das du es überstanden hast!
Aber das meinte ich vorhin mit offensiv nach außen fahren. Du kannst dem Autofahrer schon Platz machen müsstest es aber nicht. Wir werden nicht erfahren was passiert wäre wenn du einfach auf der Straße weiter gefahren wärst ohne auf den Parkplatz auszuweichen. Autos nehmen sich im Verkehr auch den Platz ein den sie brauchen, das mach ich als Radfahrer aber eben auch wie gesagt mit Gesetz auf meiner Seite.

Aber genug davon wünsch dir auf alle Fälle noch sehr viele entspannte Kilometer
 
Das allerdings sollte sich auch schon bis in die ausübende Judikatur durch gesprochen haben - was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nicht sagen kann.

Der mich 2020 nieder gefahren habende Autofahrer wurde im Strafprozess frei gesprochen wiewohl er zugegeben hatte mich "berührt" zu haben (tatsächlich wurde der rechte Aussenspiegel abgerissen). Nicht mal Teilschuld. Unter Anderem auch weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte, ich war ca. 60 cm vom Randstein entfernt.

Was sich dann auch im Zivilprozess bis in die zweite Instanz durch gezogen hat, Teilschuld meinerseits wegen nicht Einhalten des Rechtsfahrgebotes.

Nur mal so am Rande angemerkt und ja, RadfahrerInnen scheinen irgend wie Freiwild zu sein. O-Ton Richterin (ohne Zeugen) nach dem Spruch zu mir: "Die Radfahrer nehmen sich überhaupt viel zu viel heraus, da gehört mal rein gefahren."

Gruß aus dem Wein/4, André.
Der Spruch in belegbar sollte doch eigentlich reichen, um sie dauerhaft von ihrem Amt zu befreien, oder? Das ist ein Skandal!!!
 
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