vorTrieB
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AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren
Das:
ist zwar wohl ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, aber so richtig & sei auch von mir dringend empfohlen.
Oben tauchte mehrfach auf: Vorladungen ist Folge zu leisten. Das gilt zwar in diesem Fall wegen des Risikos von Fahrradeinziehung und sonst auch, wenn sie von Gericht oder Staatsanwaltschaft kommen, aber nicht generell bei der Polizei. (Die verschickt solche eigentlich auch nicht. Wer sich die Schreiben genau anschaut, wird erkennen: Es handelt sich um unverbindliche Einladungen.) Wer unter dem Verdacht steht, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen zu haben, muss der Polizei nichts sagen außer Name & Adresse und Geburtsdatum.
Bewährte Faustregel: Bei Kleinkram schön nett sein, auch wenn es schwerfällt, dann bleibts vielleicht bei einer Verwarnung oder beschränkt sich die Staatsgewalt sogar auf ein verkehrserzieherisches Gespräch. Wenn wirklich schmerzhafte Sanktionen drohen: Besser nicht mit der Polizei sprechen, sondern zum Anwalt gehen (und zwar auch dann, wenn etwaige Vorwürfe zutreffen. Es ist vollkommen legitim, auch die Einhaltung aller Verfahrensregeln zu überprüfen und trotz Schuld sanktionsfrei zu bleiben, weil es der Staatsgewalt nicht gelingt, die Schuld entsprechend der Rechtsregeln festzustellen und zu verfolgen.)
Das:
Mal ein Rat vom Anwalt...)
ist zwar wohl ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, aber so richtig & sei auch von mir dringend empfohlen.
Oben tauchte mehrfach auf: Vorladungen ist Folge zu leisten. Das gilt zwar in diesem Fall wegen des Risikos von Fahrradeinziehung und sonst auch, wenn sie von Gericht oder Staatsanwaltschaft kommen, aber nicht generell bei der Polizei. (Die verschickt solche eigentlich auch nicht. Wer sich die Schreiben genau anschaut, wird erkennen: Es handelt sich um unverbindliche Einladungen.) Wer unter dem Verdacht steht, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen zu haben, muss der Polizei nichts sagen außer Name & Adresse und Geburtsdatum.
Bewährte Faustregel: Bei Kleinkram schön nett sein, auch wenn es schwerfällt, dann bleibts vielleicht bei einer Verwarnung oder beschränkt sich die Staatsgewalt sogar auf ein verkehrserzieherisches Gespräch. Wenn wirklich schmerzhafte Sanktionen drohen: Besser nicht mit der Polizei sprechen, sondern zum Anwalt gehen (und zwar auch dann, wenn etwaige Vorwürfe zutreffen. Es ist vollkommen legitim, auch die Einhaltung aller Verfahrensregeln zu überprüfen und trotz Schuld sanktionsfrei zu bleiben, weil es der Staatsgewalt nicht gelingt, die Schuld entsprechend der Rechtsregeln festzustellen und zu verfolgen.)