hätte, wären, wenn sind später immer leicht gesagte Worte...
Gut, dann will ich mal mit Zahlen verdeutlichen, warum ich den Kradfahrer bei der geschilderten Darstellung für den Unfallverursacher halte.
Dazu muss ich ein paar Annahmen treffen:
Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts = maximal zulässige Kradgeschwindigkeit = 50 km/ = 13,89 m/s
Geschwindigkeit des überholenden Radfahrers mindestens = 20 km/h = 5,56 m/s
Geschwindigkeitsdifferenz Krad-Rad maximal = 8,33 m/s
Mindestzeit für 4-5 mal hupen = 2 s
Zum Zeitpunkt des Hupbeginns ist mit der Reaktion des Hupens dokumentiert, dass die Reaktionszeit des Kradfahrers bereits abgelaufen ist, der Kradfahrer den Radfahrer als Hindernis wahrgenommen und eine Aktion eingeleitet hat.
Unterstellen wir nun, dass der Kradfahrer für 4-5 mal hupen mindestens 2 Sekunden benötigt, ist der zu Beginn des Hupens bei oben angenommenen Geschwindigkeiten noch 16,67 m vom Radfahrer entfernt. Statt zu hupen, hätte der Kradfahrer auch
bremsen können. Eine Verzögerung nach Fahrschulregel (die man als absolutes Minimum ansehen kann), kommt für eine Bremsung aus 50 km/h auf 20 km/h auf einen Bremsweg von 21m. Der Radfahrer bewegt sich in 2 Sekunden um 11,1 m weiter, ist nach 2 s also 27,77 m vom Beginn der Hupaktion entfernt.
Wenn meine getroffenen Annahmen stimmen, hätte der Kradfahrer ohne Mühe seine Geschwindigkeit auf die des überholenden Radfahrers herabsetzen und dabei in jedem Fall einen Mindestabstand von 6,77 m halten können. Würde der Radfahrer geringfügig schneller unterwegs gewesen sein, oder die Zeit fürs Hupen länger, verlängert sich der Abstand beträchtlich.
Durch hupen statt
bremsen hat der Kradfahrer die Zeit verschenkt, die auch für eine Vermeidung einer Kollision ausreichend gewesen wäre.