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Vom Motorrad umgefahren - überholt werden beim Überholen

Wird grundsätzlich bei der Klärung der Schuldfrage berücksichtigt, dass ein Radfahrer keine Rückspiegel hat? Muss ein ein Rad überholender Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, dass der Radler ihn nicht wahrgenommen hat, bis er gesehen hat, dass dieser nach Hinten schaute?

Ich stimme jedenfalls Kettenschoner zu. Der Motoradfahrer hätte damit rechnen müssen, dass der offensichtlich schnellere Radfahrer überholt, und hätte hinter den beiden Radlern bleiben müssen.

Hätte er Deiner Aussage eben nicht mit rechnen müssen weil der Radfahrer nicht zurück geschaut hat.
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Aber schon interessant wie hier diskutiert wird ohne sich überhaupt eine objektive Meinung gebildet zu haben. Dazu gehört es die andere Seite zu hören oder dabei gewesen zu sein.
Wär dies dem Moppedfahrer mit ner Büchse passiert und ständ es in nem Kradforum wär die Reaktion natürlich die selbe.
Und dann den GrünWeißen mangelnde Objektivität unterstellen :rolleyes:

Ganz gleich welcher Unfallbeteiligte, jeder fühlt sich im Recht und legt seine Geschichte entsprechend aus, unbewusst.

Na wie auch immer, wünsche Gute Besserung und das alles wieder gesund verheilt, das ist schließlich noch immer das wichtigste!

MFG Benjamin
 
Aber schon interessant wie hier diskutiert wird ohne sich überhaupt eine objektive Meinung gebildet zu haben. Dazu gehört es die andere Seite zu hören oder dabei gewesen zu sein.
Wär dies dem Moppedfahrer mit ner Büchse passiert und ständ es in nem Kradforum wär die Reaktion natürlich die selbe.
Und dann den GrünWeißen mangelnde Objektivität unterstellen :rolleyes:

Überall in den Medien (und vermutlich auch in Töff-Foren) kannst du nachlesen, dass sich Radfahrer prinzipiell nie an Regeln halten, niemals vorher gucken und vor Gericht immer Recht bekommen. Also passt das doch. :)
 
Danke nochmals für alle Genesungswünsche.
Linkes Knie nur Prellungen und Schürfwunde; kleinen Stoß aufs Brustbein; rechtes Handgelenk geschient da Zerrung - Haarrisse noch nicht ausgeschlossen. 1 Woche krank geschrieben.

Ob ich mich durch einen Advokaten vertreten lasse - muss ich mir nun noch überlegen. Ist ja auch - wie Ihr sagt - ein finanzielles Risiko.

Klar sehe ich diesen Vorfall "parteiisch" und die Schuld nicht bei mir. Grade deshalb versuche ich mich jetzt mit Fakten auseinander zu setzten und andere Standpunkte (wie hier bei Euch) zu hören.
Obwohl Köln eine sehr enge und grade für Fahrradfahrer gefährliche Stadt ist, nutze ich (meist klassische) Rennräder für Ausfahrten aber auch fast täglich für Besorgungen und Entspannung. Das ging jetzt über Jahre gut ohne Unfall ( mit einer Kombination aus: mit der Dummheit Anderer rechnen, selbstbewusst fahren, die meisten Radwege meiden, 1 Meter Abstand nach rechts.).

Hier noch einige Punkte aus meiner Sicht zum Unfall:
Die Fahrbahn war trocken (danach wurde gefragt). Ich ziehe nicht plötzlich "hakenschlagend" von einer Fahrbahnseite auf die andere - meine Fahrtrichtungsanzeige ist auch das langsame einordnen in die gewünschte Richtung. Ich habe in diesem Fall keinen Schulterblick um 180° nach hinten gemacht. Ich sah aber was 90° neben mir war (oder nicht) und hörte, dass auch kurz hinter mir nichts war. Ich begann also leicht nach links zu ziehen und befand mich nie über der Hälfte der Fahrbahn. Dieser Abstand ist eigentlich für mein Verständnis noch im Bereich der Normal-Fahrradfahrer-Torkelgrenze. Ich habe für mich begonnen eine Skizze zu zeichnen, in der die Dimensionen + Abstände klar werden sollen. Wie man sieht macht die Fahrbahn ein kleinen Schlanker nach rechts um an einer Verkehrinsel vorbei geführt zu werden. Ich denke neben dem Timing ist hier die Frage des nötigen Sicherheitsabstand des motorisierten VT auch wesentlich. Das sind per Gesetz 150cm ...

original_unfall14022013a.jpg
 
... Das sind per Gesetz 150cm ...

Nein! Per Gesetz gibt es keinen Mindestabstand. Lediglich Gerichtsurteile, die zu diesem Schluss kommen und daher diese Empfehlung gilt.

Ansonsten ist das mit der Verkehrsinsel doch schon nahezu das K.O. für das Krad. Vorher noch überholen...

Daher kommt dann warscheinlich auch der geringe Abstand ;)
 
Nein! Per Gesetz gibt es keinen Mindestabstand. Lediglich Gerichtsurteile, die zu diesem Schluss kommen und daher diese Empfehlung gilt.
Ansonsten ist das mit der Verkehrsinsel doch schon nahezu das K.O. für das Krad. Vorher noch überholen...
Daher kommt dann warscheinlich auch der geringe Abstand ;)
Das sind keine Empfehlungen der Gerichte sondern höchstrichterliche Entscheidungen mit Bindungscharakter.
Somit anzusehen wie ein Gesetz.
 
Post 22 kopieren und mit zum Anwalt nehmen:daumen: - Mal gucken, was der dazu sacht!;):)

Auch für einen Überholvorgang darf er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten;)

Ein Starenkasten würde auch auslösen, hätte den da einer gestanden;)

Gruß

"ausmSauerland"
 
- meine Fahrtrichtungsanzeige ist auch das langsame einordnen in die gewünschte Richtung. Ich habe in diesem Fall keinen Schulterblick um 180° nach hinten gemacht. Ich sah aber was 90° neben mir war (oder nicht) und hörte, dass auch kurz hinter mir nichts war.

Und den Teil lässte dann aber auf jedenfall weg.
Wie Du schreibst ist das Deine Art der Fahrtrichtungsanzeige aber das ist definitiv keine Eindeutige! Und per Gesetz ist der Arm vorgeschrieben und keinerlei Eigeninterpretation.
Und dann kein Schulterblick aber aussagen das da nichts war ist auch nicht vorbildlich zumal nicht jedes Krad laut ist. Mopped mit Serientröte ist sogar ziemlich leise wenn man konstant dahin rollt. Oder son tolles Elektroauto wie hättest Du das gehört?

Also das lass mal fein weg, besser ist das!


Jaja der böse Moppedfahrer und allein schuldige :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

MFG Benjamin
 
Linkes Knie nur Prellungen und Schürfwunde; kleinen Stoß aufs Brustbein; rechtes Handgelenk geschient da Zerrung - Haarrisse noch nicht ausgeschlossen. 1 Woche krank geschrieben.

Hast du das alles schriftlich? Wenn nicht lass dir vom Arzt einein Arztbrief schreiben. Kopier dir die Krankschreibung und heb die Quittungen für Medikamente, kosten für den Arztbrief, Schienen usw auf. Das kannst du alles über den Anwalt beim Unfallgegner(bzw der Versicherung) einreichen.
Als nächstes ab in einen Fahrradladen, Kostenvoranschlag machen lassen. Wenn du Zeit genug hast lässt du dein Rad im verunfallten Zustand, falls die Versicherung des Unfallgegners eine Begutachtung möchte. Willst du das Rad gleich instandgesetzt haben mach vorher-Fotos und heb die defekten/ausgetauschten Teile auf.

Gruß,
Tom
 
Ob ich mich durch einen Advokaten vertreten lasse - muss ich mir nun noch überlegen. Ist ja auch - wie Ihr sagt - ein finanzielles Risiko.

Das kannst Du aber klein halten. Du musst Dich nicht gleich vertreten lassen. Jeder Anwalt macht eine Erstberatung. Im Internet gibt es auch Adressen mit telefonischer Beratung z.b. 123 Anwalt. Das kostet nicht die Welt und Du bekommst ne fachliche Einschätzung. Das wäre es mir wert.

Gute Besserung.
 
....
Jaja der böse Moppedfahrer und allein schuldige :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

MFG Benjamin

Sorry auch wenn das jetzt eigentlich übertrieben und unnötig ist, aber ich könnte mich maßlos darüber aufregen!

Wenn ich mir Bild 3 angucke und dazu noch die Insel sehe, weiß ich nicht, was der Kradfahrer überhaupt überholen will! Da ist schlicht kein akzeptabler Abstand beim Überholen möglich, selbst wenn der TE da allein unterwegs gewesen wäre (wer an so einer Insel schonmal überholt wurde, weiß wie eng das wird). Vom 1,5m Sicherheitsabstand rede ich jetzt gar nicht erst.

Edit: und laut Skizze ist es ja nicht mal nen Moped/Motorrad gewesen, sondern eben ein Krad mit drei Rädern. Da erübrigt sich doch jede Diskussion über Ausweichmanöver und weiß der Teufel was.
War der Gegenverkehr denn so stark frequentiert, dass man da nicht noch weiter nach links ausweichen kann?
...achja stimmt, da kommt ja die Insel, da muss ich ja aufpassen. Scheiß auf den Radfahrer! :rolleyes:
Selbst wenn dem so gewesen wäre, muss er eben warten mit dem Überholen. Ich sehe auch nicht das der Krad/Moped/wasauchimmer-Fahrer hier anders behandelt werden sollte, als ein Autofahrer. Ich glaube kaum, dass hier irgendjemand einen Zeifel hätte, wenn es ein Auto gewesen wäre...

Und bevor ich hier völlig entgleise, werde ich mich jetzt wieder zurückhalten.
 
Moin,
also erstmal danke für die Skizze, ist sehr anschaulich. :daumen:

Ich würde nur noch gerne wissen, wie es mit dem Gegenverkehr war? War da alles frei oder gab es Gegenverkehr? In meinen Augen hätte der Kradfahrer nur eine Möglichkeit gehabt weiter nach links auszuweichen. Er hätte dann die Verkehrsinsel entgegen der Beschilderung auf der linken Seite passieren müssen. Dafür braucht es dann aber wirklich Platz. Noch vor der Verkehrsinsel wieder nach rechts rüber zu ziehen, dürfte verdammt eng werden, sumal die Fahrbahn an der Stelle dem Unterfangen entgegen steht. Die Straße macht eh schon eine leichte Linkskurve, er müßte noch eine viel engere Linkskurve hinlegen. Dazu kommt das Problem mit den beiden Gullideckeln dort, die in voller Schräglage zu überfahren sind. Wenn das nicht hinhaut, semmelt er mit Glück in den Audi, der auf dem dritten Bild hinter dem blauen Lieferwagen parkt. Mit Pech semmelt er in einen dieser bekloppten Stahlpfosten und die Folgen kannst dir dann aussuchen. (Querschnittgelähmt, Gliedmaßen amputiert, Tod)
Aber der Punkt, der mir bei euch da in Köln als Motorradfahrer am Meisten Angst machen würde, sind diese ganzen Stahlpfosten, die da überall rumstehen, damit sich keine Falschparker dort hinstellen können. Die Dinger sind für Motorradfahrer die absolute Todesfalle bei einem Sturz. Wenn ich solche Dinger sehe, stelle ich mich immer vorab mental schon so drauf ein: "Im Zweifelsfall halt besser drauf (wenn ein Hund oder so mal auf die Fahrbahn laufen sollte). Einen Sturz überlebst da nicht." :(

SprintLooser: Auf der Zeichnung ist ein Motorrad mit Seitenkoffern abgebildet. Es hat keine drei Räder.

Ich denke mal das Hauptproblem bei der ganzen Konstellation war:
Varada hat einfach nicht damit gerechnet, daß da ein Motorrad kommen könnte. Bei Gegenverkehr ist die Fahrbahn eh zu schmal, als das dort ein Auto überhaupt überholen könnte. Entsprechend ist er nach links rübergefahren, weil ein etwaiger PKW eh hinter ihm warten müßte. Für einen Motorradfahrer reichen die 3,7m aber, um sogar unter Einhaltung von 1,5m Abstand an dem schwarzen Radfahrer (und einem grünen Radfahrer, der direkt hinter dem schwarzen Radfahrer fährt) vorbeizukommen. Fahren die beiden Fahrräder aber nebeneinander, reicht es bei bestehendem Gegenverkehr eben nicht mehr.

Darum nochmal meine Frage: Wie sah es mit dem Gegenverkehr aus? War da wirklich freie Bahn auf der linken Fahrbahnseite auf einer längeren Strecke?
 
Und den Teil lässte dann aber auf jedenfall weg.
Wie Du schreibst ist das Deine Art der Fahrtrichtungsanzeige aber das ist definitiv keine Eindeutige! Und per Gesetz ist der Arm vorgeschrieben und keinerlei Eigeninterpretation.
Und dann kein Schulterblick aber aussagen das da nichts war ist auch nicht vorbildlich zumal nicht jedes Krad laut ist. Mopped mit Serientröte ist sogar ziemlich leise wenn man konstant dahin rollt. Oder son tolles Elektroauto wie hättest Du das gehört?

Also das lass mal fein weg, besser ist das!


Jaja der böse Moppedfahrer und allein schuldige :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

MFG Benjamin



Hi Benjamin,

>"Und per Gesetz ist der Arm vorgeschrieben und keinerlei Eigeninterpretation."
Naja, es gibt kein Gesetz, dass Hand- oder Armzeichen vorschreibt. In der Praxis sind sie üblich und erwartet. Wenn ich z.B. (links) abbiegen will - mach ich das ja auch. Schließlich mach ich die Fahrbahn dann ja "zu" und verzögere die Geschwindigkeit. Hier bin ich aber innerhalb meiner Spur um 50-60cm nach links gezogen.
_ _ _
Ein Richtungswechsel ist gemäß § 9 StVO rechtzeitig anzukündigen. Die StVO schreibt vor, dass dazu "Fahrtrichtungsanzeiger" zu verwenden sind. § 67 StVZO verbietet aber Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrrädern. Dieser Konflikt wird von der StVO/StVZO nicht aufgelöst. In der Praxis geht man davon aus, dass ein Radfahrer Handzeichen zum Abbiegen gibt. Es muss aber gewährleistet sein, dass man das Fahrrad auch einhändig unter voller Kontrolle hat. Je nach Fahrrad und Abbiegerichtung hat man z.B. eine Bremse nicht mehr im Griff.
_ _ _

>"Und dann kein Schulterblick aber aussagen das da nichts war ist auch nicht vorbildlich"
Stimmt. Aber meine Aussage war ja "nicht 180° nach hinten geschaut zu haben". Das würde bedeuten den Kopf fast komplett nach hinten zu drehen. Mein Blickwinkel nach vorne gerichtet ist schon 180° horizontal (zum Rand hin unscharf aber Bewegungen wahrnehmbar). D.h. was auf meiner Höhe ist seh ich schon mal wenn ich gradeaus schaue. Das ich ständig WIE AUCH HIER meinen Kopf um ca. 45° drehe könnte man einen "kleinen Schulterblick" nennen. Aber über die gesetzlich nötige Art + Ausführung könnte man wohl auch lange diskutieren.
 
Und den Teil lässte dann aber auf jedenfall weg.
Wie Du schreibst ist das Deine Art der Fahrtrichtungsanzeige aber das ist definitiv keine Eindeutige! Und per Gesetz ist der Arm vorgeschrieben und keinerlei Eigeninterpretation.
Und dann kein Schulterblick aber aussagen das da nichts war ist auch nicht vorbildlich zumal nicht jedes Krad laut ist. Mopped mit Serientröte ist sogar ziemlich leise wenn man konstant dahin rollt. Oder son tolles Elektroauto wie hättest Du das gehört?
Also das lass mal fein weg, besser ist das!
Jaja der böse Moppedfahrer und allein schuldige :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
n
Ich würde Deine Beiträge als wenig hilfreich mit Tendenz überflüssig empfinden.
Du kannst einerseits von einem umfangreichen Erfahrungsschatz der Foristen ausgehen mit einer differenzierten Betrachtung.
Und eine Unfallschilderung mit Verletzungen wird wohl kaum die Objektivität besitzen, sich beim vermeintlichen Unfallversursacher noch dafür zu danken.
Ferner gehören zu einer fachlichen Interpretation Fakten und keine Annahmen wie "nicht jedes Krad ist laut, Mopped mit Serientröte.."

Es ist immer wieder frappierend welche Experten sich melden, wenn nach schwierigen Situationen um Rat gefragt wird.
 
Moin:


"Es muss aber gewährleistet sein, dass man das Fahrrad auch einhändig unter voller Kontrolle hat. Je nach Fahrrad und Abbiegerichtung hat man z.B. eine Bremse nicht mehr im Griff."

So etwas wollte ich grad auch von mir geben. Es ist nicht "per Gesetz vorgeschrieben", den Arm rauszuhalten! Es ist aber vonnöten, sein Fahrzeug noch beherrschen zu können, was u.U. einhändig bei Wind, Fahrbahnbeschaffenheit, u.ä. nicht mehr möglich ist. Die Absicht, überholen zu wollen, kann eben auch durch rechtzeitiges ausscheren angekündigt werden. Zumal einem erfahrenen Verkehrsteilnehmer (mit Führerschein!) bei seiner vorausschauenden Fahrweise klar sein wollte, daß ein Rennradfahrer wesentlich schneller unterwegs ist als eine "langsame Radfahrerin" - vom Überholvorgang vor einer Verkehrsinsel mal ganz abgesehen. Ich sehe da 2 Verstöße gegen §5 StVO. Zudem einen Verstoß gegen §16.

"Und dann kein Schulterblick aber aussagen das da nichts war ist auch nicht vorbildlich"

Jeder, der einmal auf einem Fahrrad gesessen hat, sollte wissen, daß man beim Drehen des Kopfes um 180° nach hinten selbst als geübter Radfahrer ausschert und nicht die Spur hält, weswegen in (Rennrad)Gruppen sich bespielsweise an der Schulter des Nebenmannes mit der Hand abgestützt wird. Das sollte in diesem Forum eigentlich auch bekannt sein ;-)

Das Verhalten der Polizisten ist scheinbar peinlich, aber für die Kölner Polizei -leider- normal.

cheers,

Laufi
 
TE ist verkehrsschwache Person und ist besonders geschützt.
Wenn der Motorradfahrer mehrfach gehupt hat, dann kann er auch bremsen, anhalten, ausweichen, etc.
Die höhere Betriebsgefahr geht ebenfalls vom Motorradfahrer aus. Er hat besondere Rücksicht zu nehmen.
Du als Radfahrer hast einen Überholvorgang anzuzeigen und Dich abzusichern ( Schulterblick ).
Gerade in der Stadt sollte man immer mit der Schusseligkeit anderer rechnen.
Ich fahre selbst auch Motorrad und ich lasse es gerne richtig krachen, aber Fußgänger, Kinder, Radfahrer, alte Leute - all diese Personen umfahre ich langsam und mit viel Abstand - ach ja auch GOLF-Plus-Fahrer:D werden "großzügig" umkurvt...
 
nicht blinken, nicht schauen (man fährt nach Gehör :rolleyes:) und dann sind die anderen Schuld....................

wenn man schon nicht schaut, sollte man wenigstens die Fahrtrichtungsänderung anzeigen..............

Vollkommen unabhängig davon, dass bei einem Spurwechsel eines Radfahrers eine Anzeige richtig und hilfreich ist, finde ich, dass bei dem geschilderten Unfallverlauf die unterlassene Spurwechselanzeige keine Relevanz mehr hat.
Wenn es sich wirklich so zugetragen hat, dass der Kradfahrer vor der Kollision genügend Zeit hatte 4-5 mal zu hupen, hätte der stattdessen im Rahmen seiner Möglichkeiten in dieser Zeit bremsen müssen, um eine Kollision möglichst zu verhindern. Es verhält sich hier ähnlich, wie bei einer Vorfahrtsverletzung. Kommt jemand aus einer Seitenstraße auf die vorfahrtberechtigte Straße eingebogen, darf der Verkehrsteilnehmer auf der Vorfahrtsstraße auch nicht einfach mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren und einen Zusammenstoss billigend hinnehmen, sondern muss im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, eine Kollision zu verhindern. Man kommt immer wieder zum selben Ergebnis: Bremsen wäre in so einem Fall wichtiger als hupen gewesen und hätte möglicherweise eine Kollision verhindert.

Ach ja, ich habe selbst auch auf Krafträdern einiges an praktischer Erfahrung und kann durchaus die fahrdynamischen Möglichkeiten so eines Fahrzeugs beurteilen. Daher auch meine Einschätzung, dass der Kradfahrer nur als Unfallverursacher anzusehen ist, wenn dem bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit tatsächlich die von mir unterstellte Bremszeit zur Verfügung stand.
 
cbk: Hoppala... Ok da war ich wohl zu sehr im Zorn. Da hat das Blut in meinen Augen den Blick getrübt :D

Bitte nicht Ernst nehmen ;)

Bremen1971
Da könnte BW-72 drin sitzen? Ist er denn so gemeingefährlich? Ich schmeiß mich weg :D
 
nicht blinken, nicht schauen (man fährt nach Gehör :rolleyes:) und dann sind die anderen Schuld....................

wenn man schon nicht schaut, sollte man wenigstens die Fahrtrichtungsänderung anzeigen..............
Das möchte ich mir mal in der Praxis ansehen, dass ein Rennradfahrer, welcher sich versetzt zu einem vor ihm fahrenden Rad befindet und im eigentlichen Sinne vorbei fährt, den Arm raushält( völlig weltfremde Annahme), um dann die Fahrtrichtung nicht zu ändern, da er ja quasi seine Fahrt fortsetzt, ohne die Richtung geändert zu haben.
Bei der Frage nach der Verursachung respektive der späteren Schuldfrage wird nicht nach Mengenlehre geurteilt; der hat dies und das falsch gemacht und ich nur das. Der Verkehrsvorgang war für den hinter ihm fahrenden Kraftfahrer klar erkennbar. Hinzu kommen hierbei der vernachlässigte Abstand und der Gebrauch der Hupe, welches kein Warnsignal darstellen soll, sondern dem Radfahrer(TE) signalisieren sollte, Platz zu machen.
In der Subsumtion und Würdigung der normalen Lebensumstände wird der Kelch wohl an den Kraftfahrer gehen.
 
Das möchte ich mir mal in der Praxis ansehen, dass ein Rennradfahrer, welcher sich versetzt zu einem vor ihm fahrenden Rad befindet und im eigentlichen Sinne vorbei fährt, den Arm raushält( völlig weltfremde Annahme), um dann die Fahrtrichtung nicht zu ändern, da er ja quasi seine Fahrt fortsetzt, ohne die Richtung geändert zu haben.

Auch wenn es mancher für weltfremd hält, oute ich mich mal als einer von denen, die genau das tun. Einen Spurwechsel möglichst anzeigen, wenn ich Verkehr hinter mir weiss oder vermute. Vielleicht kommt das Verhalten daher, wenn man sich öfter als Teil einer Rennradgruppe auf der Straße aufhält.
 
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