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Der Staat übernimmt allerdings nur die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt. Wenn der Prozess verloren geht, hat er den Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite auf jeden Fall an der Backe. Ganz risikolos ist das prozessieren also auch bei bewilligter Prozesskostenhilfe nicht.
Dann träum mal schön weiter.Und die Rechtsschutz zahlt wer? Der Staat![]()
Wir sollten aber von realistischen Szenarien ausgehen.... bei Änderung der Einkommensverhältnisse ...
InsiderwitzZahlt ja eh der Staat, so what^^
Halbwahrheiten!Von Prozesskostenbeihilfe war hier bisher überhaupt nicht die Rede. Und die ist auch nur ein Darlehen und muss, wenn das Einkommen wieder da ist, zurück gezahlt werden.