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Vom Motorrad umgefahren - überholt werden beim Überholen

Kann ja auch sein, dass ein Radfahrer (ob nun mit 'nem Korb am Lenker oder als RRfahrer), kurzfristig einem Hindernis ausweichen muss - das muss ja nicht unbedingt ein langsamerer Fahrer sein, sondern vielleicht ein Schlagloch, ein Ast auf der Strasse....da bleibt einem nicht viel Zeit, ueber die Schulter zu gucken und zu signalisieren. Moechte nur sagen, dass man als Autofahrer/Motorradfahrer sich dessen bewusst sein sollte und sich dementsprechen verhalten sollte, wenn einem solche im Verkehr vorkommen...Man sollte ja auch erwarten, das Leute zwischen parkenden Autos hervorgelaufen kommen.
 
Man sollte ja auch erwarten, das Leute zwischen parkenden Autos hervorgelaufen kommen.
Moin,
also ich würde den Stein nicht werfen wollen, weil die meisten Radfahrer kümmern sich auch nicht um die Fußgänger. Weil würden wir dies wirklich so tun, wie es bei unseren schwachen Bremsen erforderlich wäre, dürften wir mit den Rennrädern nur 20km/h fahren. ;)
Ich glaub jedenfalls nicht, daß wir mit unseren Rädern noch anhalten können, wenn uns da ein Fußgänger genau einen Meter vors Vorderrad springt.
 
Ich glaub jedenfalls nicht, daß wir mit unseren Rädern noch anhalten können, wenn uns da ein Fußgänger genau einen Meter vors Vorderrad springt.
Da kannst du nichtmal mehr anhalten, wenn du 3,6 km/h fährst. da du diesen 1m in der sog. Schrecksekunde zurück legst.

Die wichstigste Frage bei solchen Verkehrsunfällen ist doch immer, hätte man den Unfall verhindern können, wenn....
 
Da kannst du nichtmal mehr anhalten, wenn du 3,6 km/h fährst. da du diesen 1m in der sog. Schrecksekunde zurück legst.

Die wichstigste Frage bei solchen Verkehrsunfällen ist doch immer, hätte man den Unfall verhindern können, wenn....


Würde ich es auf die Spitze treiben dann könnte ich die gestellte Frage mit "ja" beantworten: Man hätte den Unfall verhindern können, wenn man im Bett geblieben wäre!!
 
Hallo,

ist mir vorhin passiert:

Ich fuhr auf der Straße innerorts - in Köln. Vor mir eine Radfahrerin in gleicher Fahrtrichtung, ziemlich langsam und ziemlich weit rechts. Ich zog langsam ein Stück weit nach links - nicht ganz bis zur Mitte der Fahrbahn - und will sie überholen. Als ich ungefähr auf Ihrer Höhe war hörte ich hinter mir ein mehrmahliges Hupen und einen Augenblick später rauschte ein Motorrad links an mir vorbei, touchierte mich und brachte mich zu Fall. Hose und Jacke aufgerissen, Knie blutig und schmerzt, Lenker leicht verbogen (älteres Peugeot-Rennrad).

Die verständigte Polizei nahm den Unfall auf - sieht mich aber zunächst als "Unfallverschulder" an, weil ich Überholen wollte.

Wie seht Ihr das mit der Schuldfrage?
Hätte der Krad-Fahrer nicht einen größeren Sicherheitsabstand einhalten müssen?
Kann mir jemand einen Tipp geben, was noch sinnvolles zu tun ist? (Arzt hat noch zu...)

Danke!,
Marc

Nimm Dir mal die Ausgaben der Tour vor, da sind in jeder Ausgabe Rechtsurteile zusammengefasst. Ich kann mich erinnern, dass ein Radfahrer eine andere Radfahrerin überholen wollte und mit dieser zusammen stieß, weil die unvermittelt die Spur wechselte. Das Gericht urteilte gegen ihn, denn er hätte damit rechnen müssen, dass sie die Spur wechselt - auch ohne Handzeichen. Im Umkehrschluss würde dies in Deinem Fall bedeuten, dass der Motorradfahrer mit Deinem Spurwechsel hätte rechnen müssen.
 
Nimm Dir mal die Ausgaben der Tour vor, da sind in jeder Ausgabe Rechtsurteile zusammengefasst. Ich kann mich erinnern, dass ein Radfahrer eine andere Radfahrerin überholen wollte und mit dieser zusammen stieß, weil die unvermittelt die Spur wechselte. Das Gericht urteilte gegen ihn, denn er hätte damit rechnen müssen, dass sie die Spur wechselt - auch ohne Handzeichen. Im Umkehrschluss würde dies in Deinem Fall bedeuten, dass der Motorradfahrer mit Deinem Spurwechsel hätte rechnen müssen.
Ich fasse es nicht!:eek: Was sind das für Urteile und wie verträgt sich das mit der Stvo? Aber jetzt ist mir auch klar warum kaum noch ein Autofahrer den Blinker betätigt. Es ist scheinbar schlicht nicht mehr vorgeschrieben.:confused:

Als nächstes wird dann die Führerscheinpflicht abgeschafft. Begründung: Die Menscheit verblödet eh immer mehr und niemand ist mehr fähig so ein kompliziertes System zu schnallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm Dir mal die Ausgaben der Tour vor, da sind in jeder Ausgabe Rechtsurteile zusammengefasst. Ich kann mich erinnern, dass ein Radfahrer eine andere Radfahrerin überholen wollte und mit dieser zusammen stieß, weil die unvermittelt die Spur wechselte. Das Gericht urteilte gegen ihn, denn er hätte damit rechnen müssen, dass sie die Spur wechselt - auch ohne Handzeichen. Im Umkehrschluss würde dies in Deinem Fall bedeuten, dass der Motorradfahrer mit Deinem Spurwechsel hätte rechnen müssen.
Ich habe auch von so einem Fall gelesen, der Überholende war ein Triathlet auf der Aeromaschine und hat mit ca. 40km/h überholt. Ich las aber, dass gegen die Abbiegende entschieden wurde, da sie kein Handzeichen gegeben hatte. Ging das in eine höhere Instanz? Hat jemand die passende Quelle da?
Edit: Dr. Google sagt: http://www.deutsche-anwaltshotline....ollision--auffahrender-triathlet-haftet-nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Tom33 schrieb:
Ob Tante Helga mit ihrem Einkaufskorb am Damenrad vor einem her rollt oder der sportliche Rennradler - wer von den beiden dürfte schneller unterwegs sein? Dies einzuschätzen sollte doch auch einem Nichtradler relativ leicht fallen, oder?!
Dein Wunsch in des Autofahrers Ohr, aber ich glaube es nicht. Meine Erfahrung spricht ganz erheblich dagegen. Ich radle mal rry-stylish, mal cruisend, mal mit RR, mal mit Lahmarschgurke. Das Verhalten der Autofahrer ist davon nicht abhängig.
 
Hallo.
Danke für die Erinnerung - ich poste das (ernüchterne) Ergebnis gerne ...

Die ganze Sache hat sich bis zur Klärung ziemlich genau ein Jahr hingezogen. Um nicht alleine gegen die Windmühlen zu kämpfen habe ich mich an eine Kölner Anwältin gewendet, welche mir damals vom ADFC Köln empfohlen wurde. Vor kurzem habe ich erfahren, dass diese Anwältin nicht mehr empfohlen wird - dem kann ich beipflichten.

Zu Beginn hatte Sie den Fall kompetent und detailliert aufgenommen, mir aber von einer Klage abgeraten - da ich keine Rechtschutzversicherung habe. Sie hielt die Sachlage aber für eindeutig und bereitete das Schreiben für die gegn. Versicherung vor. Sie erklärte mir, dass man bei einem gewonnen Prozess 100% des Schadens (Schmerzensgeld, Materialkosten, Verdienstausfall) ersetzt bekäme - ich aber im Falle des Verlierens eventuell noch draufzahlen müsste. Sie war sich aber sicher 50-75% rauszuholen.

Übrigens war Sie verblüfft wie fehlerhaft das Unfallprotokoll seitens der Polizei aufgenommen wurde - Daten waren falsch eingetragen und der Unfallgegner als "unbekannt" eingetragen obwohl ja alle Daten vorhanden waren.

Immer einigen Wochen verzögert kamen seitens der gegn. Versicherungen mehrfach Fragen zu meiner gesundheitlichen Zustand und Arbeitssituation. Ich bin selbstständig und hatte einiges an Material im Zusammenhang mit dem Arbeitsausfall zusamenzutragen. Dies war der anstrengendte Teil, den einerseits - so die Anwältin - war das seitens der Versicherung auch eine Hinhaltetatik anderseits dauerte die Bearbeitungszeit bei meiner Anwältin sehr lange. Nach einem 1/2 Jahr oder so bot die Versicherunge dann Pauschal an 500,- zu zahlen. Meine Anwältin war definitv der Meinung, dass dies zu wenig wäre - ich glaube mit Schmerzengeld und defekten Teilen und Kleidung, etc. kam Sie auf 1900,- o.ä..

Allerdings ging dieses Hin- und Her der Briefe weiter. Die Versicherung stellte eine Frage - die leitete die Anwältin n mich weiter - ich antwortete Ihr detailliert - Sie meldete sich nicht - ich habe nachgefragt - die Infos wären zu detailliert - ich habe es gekürzt - und dann gings wieder zur Versicherung. Nach dem dann ein Jahr rum war habe darauf bestanden, die 500 EUR zu akzeptieren - ich wollte die Sache abschließen - es war alles verheilt und diese Schreiberer war ein Zeitfresser. Das Geld habe ich dann kurzfristig erhalten (die Anwältin wurde separat von der Versicherung bezahlt).

Die Moral von der Geschicht:
- eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung ist wichtig (und fördert eventuell den Arbeitswillen derAnwältin?)
- man muß eine GUTE Anwältin finden
- Eine sehr kleine, leichte HD-Actioncam ist jetzt immer dabei
- mir grauts seitdem vor Motorrädern mit sehr breiten Kofferaufbauten

DANKE für alle Meinungen, Tipps und Beistand.

LG,
Marc
 
Hallo.
Danke für die Erinnerung - ich poste das (ernüchterne) Ergebnis gerne ...

Das Ergebnis ist doch so schlecht nicht:

1. Du lebst, und es bleiben keine Folgeschäden.
2. Die Anwältin wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
3. Du hast 500 € erhalten.

Du solltest Dich von der Vorstellung lösen, daß man nur an einen guten Anwalt geraten muß,
um seine Ansprüche durchzusetzen. Das ist falsch ! Der Laie kann die Qualität einer guten anwaltlichen
Arbeit ohnehin nicht einschätzen, und wenn die Faktenlage günstig ist, gewinnt vor Gericht auch eine Flasche
in Anwaltsrobe.
Eine Rechtsschutzversicherung ändert auch nichts an der anwaltlichen Motivationslage:
Der Anwalt bekommt sein Geld sowieso. Ob nun die Versicherung bezahlt oder Du als im Rechtsstreit
unterlegene Partei - das kann dem Anwalt egal sein.

Also abhaken das ganze - und sich von diesem Erlebnis besser nicht zu sehr beeindrucken lassen !
 
Ne Rechtsschutzversicherung ist trotzdem zu empfehlen. Denn dann hättest Du die Sache ausfechten und eventuell viel mehr herraus holen können, ohne das Risiko bei verlorenem Prozess drauf zahlen zu müssen.

Ich muss zur Zeit leider auch um mein Recht kämpfen. Meine Anwältin hat gerade Klage eingereicht. Ohne Rechtschutzversicherung würde ich dieses Risiko wohl nicht eingehen.
 
Das ist ne ZIVILE Auseinandersetzung. Da ist der Staat aussen vor. Die Zusammenhänge scheinst DU aber nicht zu schnallen.
 
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