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Vom Motorrad umgefahren - überholt werden beim Überholen

Kann ich gut nachempfinden. Ich wurde vor 2 Jahren ebenfalls übelst umgenietet und habe heute noch mit den Folgen zu kämpfen. Macht aber keinen Sinn sich im Nachhinein Vorwürfe zu machen, passiert ist passiert.
Mach jetzt das Beste draus: Arztberichte, Sachschäden dokumentieren--Ab zum Anwalt.
Ich wünsche dir alles Gute :daumen:
 
hätte, wären, wenn sind später immer leicht gesagte Worte...

Gut, dann will ich mal mit Zahlen verdeutlichen, warum ich den Kradfahrer bei der geschilderten Darstellung für den Unfallverursacher halte.

Dazu muss ich ein paar Annahmen treffen:

Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts = maximal zulässige Kradgeschwindigkeit = 50 km/ = 13,89 m/s
Geschwindigkeit des überholenden Radfahrers mindestens = 20 km/h = 5,56 m/s
Geschwindigkeitsdifferenz Krad-Rad maximal = 8,33 m/s
Mindestzeit für 4-5 mal hupen = 2 s

Zum Zeitpunkt des Hupbeginns ist mit der Reaktion des Hupens dokumentiert, dass die Reaktionszeit des Kradfahrers bereits abgelaufen ist, der Kradfahrer den Radfahrer als Hindernis wahrgenommen und eine Aktion eingeleitet hat.
Unterstellen wir nun, dass der Kradfahrer für 4-5 mal hupen mindestens 2 Sekunden benötigt, ist der zu Beginn des Hupens bei oben angenommenen Geschwindigkeiten noch 16,67 m vom Radfahrer entfernt. Statt zu hupen, hätte der Kradfahrer auch bremsen können. Eine Verzögerung nach Fahrschulregel (die man als absolutes Minimum ansehen kann), kommt für eine Bremsung aus 50 km/h auf 20 km/h auf einen Bremsweg von 21m. Der Radfahrer bewegt sich in 2 Sekunden um 11,1 m weiter, ist nach 2 s also 27,77 m vom Beginn der Hupaktion entfernt.
Wenn meine getroffenen Annahmen stimmen, hätte der Kradfahrer ohne Mühe seine Geschwindigkeit auf die des überholenden Radfahrers herabsetzen und dabei in jedem Fall einen Mindestabstand von 6,77 m halten können. Würde der Radfahrer geringfügig schneller unterwegs gewesen sein, oder die Zeit fürs Hupen länger, verlängert sich der Abstand beträchtlich.
Durch hupen statt bremsen hat der Kradfahrer die Zeit verschenkt, die auch für eine Vermeidung einer Kollision ausreichend gewesen wäre.
 
@ andreas s

Danke für die Rechnung - klingt recht plausiebel.

Ich muss die Aussage, die ich bei der Unfallaufnahme gemacht hab dazu eh noch bei der Polizei erweitern. Denn in dem Schock vor Ort habe ich das Hupen nicht oder nicht deutlich erwähnt!
 
Du wirst wahrscheinlich einen Fragebogen von der Polizei zugeschickt bekommen. Falls du auf dem Bogen als vermeidlicher Unfallverursacher angegeben wirst: nicht ausfüllen, direkt dem Anwalt weitergeben! Der legt dann für dich Widerspruch ein :)
 
@ andreas s

Danke für die Rechnung - klingt recht plausiebel.

Ich muss die Aussage, die ich bei der Unfallaufnahme gemacht hab dazu eh noch bei der Polizei erweitern. Denn in dem Schock vor Ort habe ich das Hupen nicht oder nicht deutlich erwähnt!

Ist allgemein ein Problem bei solchen Unfällen. Viele stehen unter Schock und die Aussagen dürften (aus meiner persönlichen Sicht) überhaupt keinen Bestand haben. Sie sind oft extrem lückenhaft oder gar falsch.
Mehrfaches Hupen deutet stark auf eine 'erzieherische' Maßnahme hin, nicht auf den Hinweis "ACHTUNG! Ich schaffe das Bremsen nicht mehr!" Der Typ ist eiskalt ohne Sicherheitsabstand, um dir seine Abneigung gegenüber Radfahrern zu zeigen, an dir vorbeigezogen. Das erleben wir bei regelmäßigem Fahren schließlich tagtäglich..
 
Wer's als Radler nicht tut und (zuerst mal) auf gleiche Höhe mt dem zu überholenden Radler zieht, kann durchaus den Eindruck erwecken, er wolle mit einem anderen Radler gemeinsam fahren. Das ist so nicht erlaubt.

Falls mit gemeinsam fahren, nebeneinander fahren gemeint war, stimmt deine Aussage so nicht!

StVO §2 (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. [...]

Das näher auszudiskutieren ist hier vermutlich off topic und an anderer Stelle bestimmt schon hinreichend erfolgt.
 
Moin,
also machen wir das mal langsam.

1. Radfahrer haben hintereinander zu fahren. Von daher hat der Motorradfahrer nicht damit rechnen müssen, daß du rüberziehst.
2. Wie viel Platz war denn da für ihn, um weiter nach links auszuweichen? War die Gegenfahrbahn durch Verkehr dicht? Mit einem Motorrad kann man ja auch bei Gegenverkehr einen Radfahrer unter Einhaltung von 1,5m Abstand überholen, wenn der Radler rechts fährt.
3. Hat er wirklich 4-5 mal gehupt oder doch nur 1-2 mal? Ich rechne mal realistischer-weise eher mit 15m/s als Geschwindigkeit.
4. Scharf bremsen und gleichzeitig ein Ausweichmanöver fahren paßt nicht zusammen. Für das Ausweichmanöver muß mandie Bremse lösen.

Generell ist das Ausweichmanöver eh problematisch, weil so ein Motorrad oder auch Fahrrad bei entsprechender Schräglage verdammt breit wird. Müßt ihr euch mal bei einem Fahrsicherheitstraining angucken. Mit den Rädern kommen am Ende alle am Hindernis (da in Form eines Hütchens) vorbei. Aber guckt euch mal an wo Oberkörper und Kopf sind. Die hängen in Schräglage überm Hütchen und würden bei einem hohen Hindernis voll einschlagen.
Bei Gegenverkehr würde ich so ein Manöver eh nicht fahren, weil die Wahrscheinlichkeit verdammt groß ist, daß man beim Schlenker etwas zu weit ausholt und dann frontal im Gegenverkehr landet.

Hier mal die Fahraufgabe aus der Fahrschulprüfung dazu: http://www.fahrschule-marz.de/motorradfuehrerschein/motorradfuehrerschein-praxis.htm
*Ausweichen mit Abbremsen*

Ich bin ja in Jugendtagen auch schon mitm Rad in dem Straßengraben auf der linken Straßenseite gelandet, weil ich zwei Autos überholen wollte. Der erste Autofahrer suchte wohl einen Parkplatz rechts am Straßenrand und war entsprechend sehr langsam, der dahinterfahrende PKW setzte erst zum Überholen an, als der vordere PKW den Blinker setzte und drückte mich so noch weiter nach links bis in den Graben. Da hieß es auch: Jeder zahlt seinen Schaden selber.
 
Erstmal gute Besserung.

Obwohl ich kein Experte bin: Wir reden hier nicht von einem Blechschaden! Auch wenn einige hier der Meinung sind, es würde vor Gericht ein 50:50 geben, denke ich eher, dass der Kradfahrer den Großteil der Schuld bekommt.
ER ist der stärkere Teilnehmer! Das ist die gleiche Diskussion wie beim Auto.

Das wilde Hupen spielt ihm nicht gerade in die Karten und wenn der dich beim Überholen abbügelt, war er entweder zu schnell, hatte zu wenig Abstand oder er wollte dich maßregeln. Alle drei Aspekte sprechen gegen ihn.

Klar kann es sein, dass du deinen Teil der Schuld aufgebürgt bekommst (Stichwort Beobachten des rückwärtigen Verkehrs), aber die Hauptschuld liegt für mich beim Kradfahrer!

(gesetzt dem Fall du bist nicht wie ein Irrer nach links rübergezogen)

Fazit: Anwalt ^^
 
ER ist der stärkere Teilnehmer! Das ist die gleiche Diskussion wie beim Auto.

Eben. Und wenn es keine Zeugen gibt, also Aussage gegen Aussage steht, wird seine Versicherung versuchen möglichst billig aus der Sache rauszukommen. Bei einer Verhandlung vor Gericht hätte der Motoradfahrer schlechte Karten. Jetzt ist es am Fadeneröffner seine Ansprüche durchzudrücken und sich nicht abspeisen zu lassen.
 
Generell ist das Ausweichmanöver eh problematisch, weil so ein Motorrad oder auch Fahrrad bei entsprechender Schräglage verdammt breit wird. Müßt ihr euch mal bei einem Fahrsicherheitstraining angucken. Mit den Rädern kommen am Ende alle am Hindernis (da in Form eines Hütchens) vorbei. Aber guckt euch mal an wo Oberkörper und Kopf sind. Die hängen in Schräglage überm Hütchen und würden bei einem hohen Hindernis voll einschlagen.
Bei Gegenverkehr würde ich so ein Manöver eh nicht fahren, weil die Wahrscheinlichkeit verdammt groß ist, daß man beim Schlenker etwas zu weit ausholt und dann frontal im Gegenverkehr landet.
Nachdem hier einige so tun, als ob der Motorradfahrer bewusst und erzieherisch eine Kollision in Kauf genommen hätte, würde ich eher cbk zustimmen. Sowas macht kein Motorradfahrer, der alle Sinne beisammen hat. Auch er ist auf einem Zweirad unterwegs und eine Kollision oder auch nur "Rempler" kann anders als mit einem Auto auch für ihn böse Sturzfolgen haben.
Wie waren eigentlich die Straßenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt, nass, rutschig, trocken?
 
Nachdem hier einige so tun, als ob der Motorradfahrer bewusst und erzieherisch eine Kollision in Kauf genommen hätte, würde ich eher cbk zustimmen. Sowas macht kein Motorradfahrer, der alle Sinne beisammen hat. Auch er ist auf einem Zweirad unterwegs und eine Kollision oder auch nur "Rempler" kann anders als mit einem Auto auch für ihn böse Sturzfolgen haben.

Entschuldigung, aber nimmts du am täglichen Straßenverkehr aktiv teil? Solltest du wirklich glauben das jeder Verkehrsteilnehmer grundsätzlich "alle Sinne beisammen hat" hätte ich gern die Adresse deines Therapeuten...
 
Wie waren eigentlich die Straßenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt, nass, rutschig, trocken?
Ich würde die Frage noch erweitern wollen:
- Reden wir über Asphalt oder Kopfsteinpflaster? Löcher im Asphalt?
- Ging die Straße geradeaus oder war es in einer Kurve?

Hier mal zwei Fahrschulvideos.
--> Einmal zum Ausweichen:
Da hat es aber schon einen Profi auf der Maschine, der soviel Schräglage fährt, bis die Fußsrasten aufsetzen. Die 08/15 Fahrer schaffen das eher nicht. Zudem rechnet er mit dem Ausweichmanöver. Unvorbereitet schaffen das noch viel weniger Leute. Da wird dann auch deutlich wieviel Platz man für sowas braucht. Bei Gegenverkehr also nicht mehr durchführbar.

--> Einmal zum Bremsen:
Aber ist euch sicherlich bekannt, daß man vorne wesentlich mehr Bremsleistung hat als hinten. Allerdings kann man in Schräglage vorne nur sehr vorsichtig bremsen. Da bremsen viele nur hinten. Dabei wird dann der Bremsweg so lang, daß die Rechnung da oben mit den 21m nicht mehr aufgeht.
 
Hallo

Also ich weiß wenn du den vor dir überholst und der hinter dir ist schon im Überholvorgang dich zu überholen bist du Schuld da du schauen musst.

Ist jetzt die Frage..... Wer hat zuerst angefangen zu überholen, du oder das Motorrad??
 
Der wichtigste Aspekt, der über die Verteilung der Schuld entscheidet ist zwar schon mehrfach genannt worden droht aber leider unterzugehen.

Hat der Motorradfahrer während seines laufenden Überholvorgangs dem plötzlich (und ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten) ausscherenden Radfahrer ausweichen müssen, dann wäre der Unfall für ihn eher nicht vermeidbar gewesen.
Hat der Motorradfahrer während des bereits laufenden Überholvorgangs des Radfahrers ebenfalls zum Überholen angesetzt, dann wäre der Unfall für ihn vermeidbar gewesen.

Es geht bei der Schuldfrage letztendlich um das Timing!
 
Moin,
also machen wir das mal langsam.

1. Radfahrer haben hintereinander zu fahren. Von daher hat der Motorradfahrer nicht damit rechnen müssen, daß du rüberziehst.
2. Wie viel Platz war denn da für ihn, um weiter nach links auszuweichen? War die Gegenfahrbahn durch Verkehr dicht? Mit einem Motorrad kann man ja auch bei Gegenverkehr einen Radfahrer unter Einhaltung von 1,5m Abstand überholen, wenn der Radler rechts fährt.
3. Hat er wirklich 4-5 mal gehupt oder doch nur 1-2 mal? Ich rechne mal realistischer-weise eher mit 15m/s als Geschwindigkeit.
4. Scharf bremsen und gleichzeitig ein Ausweichmanöver fahren paßt nicht zusammen. Für das Ausweichmanöver muß mandie Bremse lösen.

Von Deinen Punkten würde ich für sich betrachtet und aus dem Zusammenhang gerissen keinen als falsch ansehen. Meine Berechnung in #22 stützt sich aber auf die hier zum Unfall gemachten Angaben, wir können nicht überprüfen, inwieweit die stimmen. Um sich zu dem Unfall eine Meinung zu bilden, muss man die Unfallschilderung aber erstmal als Fakt ansehen.

zu 1. Daran gibt es nichts zu rütteln, auch ein Radfahrer muss beim Spurwechsel Handzeichen geben und sich umschauen.
zu 2. Die Frage nach dem Ausweichraum ist nicht relevant, wenn es für den Kradfahrer problemlos möglich gewesen wäre, seine Geschwindigkeit auf die des Radfahrers zu verringern.
zu 3a. Vielleicht hat der Kradfahrer auch garnicht gehupt, sondern jemand anderes? Das ist eine Mutmaßung, die man in jede beliebige Richtung ausdehnen könnte.
zu 3b. Realistischer ist die Annahme mit 15 m/s sicher, vielleicht war die Geschwindigkeit der Kradfahrers sogar noch höher. Das spricht allerdings auch wieder gegen den Kradfahrer. Ich stelle mir gerade die Verteidigung vor. "Herr Richter, ich konnte nicht hinter dem Radfahrer bleiben, weil ich zu schnell gefahren bin."
zu 4. Für ein Bremsmanöver bei den in #22 gemachten Annahmen ist ein gleichzeitiges Ausweichen nicht notwendig. Das der Berechnung zugrundegelegte Bremsmanöver ist mit 3,86 m/s² auch nicht als "scharf bremsen" sondern als eine unter fast allen Umständen realisierbare Verzögerung einzuordnen.

Wie schon geschrieben: Sollte eine der Annahmen (insbesondere die dem Kradfahrer zur Verfügung stehende Zeit) sich als grundsätzlich falsch herausstellen, ist meine Berechnung und damit auch meine Eischätzung bezüglich des Unfallverursachers nichts mehr wert.

Ich denke auch nicht, dass der Kradfahrer die Kollision billigend in Kauf genommen hat, könnte mir aber vorstellen, dass der Kradfahrer vorsätzlich mit zu geringem seitlichen Abstand überholt hat, und das eben schief gegangen ist.
 
Es geht bei der Schuldfrage letztendlich um das Timing!
Das stimmt und Unfallerinnerungen sind leider immer etwas ungenau. Vier Mal hupen kann man auch in einer Sekunde. Hupen klingt auch immer aggressiv. Wenn du anfängst den Bremshebel/das Pedal zu betätigen, vergeht auch noch etwas Zeit bis zur maximalen Bremsbeschleunigung. Optimal funktioniert es im Schreck sowieso nicht.

Da der Vorwurf, der Motorradfahrer hätte sich in erster Linie auf die Hupe verlassen, ziemlich happig ist, müsste man dafür auch überzeugende Beweise vorlegen.

Was man dem Motorradfahrer vorwerfen kann ist die höhere Betriebsgefahr und vielleicht noch, dass er die Gefahr nicht vorausgesehen hat. Ich bin kein Jurist, aber als Autofahrer rechne ich immer damit, dass ein RR-Fahrer den Alltagsfahrer vor ihm gleich überholen will.

Womöglich ist der Motorradfahrer tatsächlich nur beim Hupen wirklich geschickt. Da muss man froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist.
 
Wird grundsätzlich bei der Klärung der Schuldfrage berücksichtigt, dass ein Radfahrer keine Rückspiegel hat? Muss ein ein Rad überholender Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, dass der Radler ihn nicht wahrgenommen hat, bis er gesehen hat, dass dieser nach Hinten schaute?

Ich stimme jedenfalls Kettenschoner zu. Der Motoradfahrer hätte damit rechnen müssen, dass der offensichtlich schnellere Radfahrer überholt, und hätte hinter den beiden Radlern bleiben müssen.
 
Anwalt, wenn Du das Geld hast, auf alle Fälle. Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei und eine schriftliche Beschwerde beim Polizeipräsidenten. Ohne Scheiß! Klingt korinthenkackerisch, aber das klingt mir nach ein paar uniformierten Trockennasenaffen, die einfach nur Radfahrer nicht leiden können. Dass Du vor einem Überholvorgang auf freie Strecke achten musst, ist ja richtig, da Du aber bereits neben der Radlerin warst und der Kradfahrer Zeit hatte, um mehrmals zu hupen, liegts wohl eher am Kradfahrer. Eine Kolonne zu überholen, ist übrigens eigentlich auch nicht erlaubt und ob da Tempo 30 oder 50 ist, spielt keine Rolle. Die Zeugin lässt sich vielleicht über "Zeugin gesucht - Zettel" wiederfinden.
Kleiner Tipp an Alle: Bei der Unfallprotokollierung nie ein Schuldeingeständnis machen, nicht mal mündlich nach dem Motto. "könnte sein...", und sofort ein Gedächtnisprotokoll für Dich selbst, hilft hinterher immer bei der Rekonstruktion des Geschehens und Du verzettelst Dich nicht in Deinen Aussagen.
 
Hallo. Danke Euch Allen nochmals.
War grade beim ersten Arzt (Allgemein) und morgen gehts zum Zweiten (Röntgen+Co). Ich werde dann ein Anwalt in Betracht ziehen.

So umgenietet zu werden ist einfach ein Sc*%&ß-Gefühl :- (
Statt einem Überholen hätts ja auch ein kleiner Schlenker (Abstand zum F.-Rand war ca 100cm) um ein Schlagloch sein können. Naja - hätte, könnte, wäre ...

LG

Ich bin letztes Jahr von nem ausparkenden Auto umgenietet worden. Da war die Rechtslage zwar klar und der Fahrer hat die Schuld auch in Gegenwart der Polizei eingeräumt. Trotzdem Habe ich mir einen Anwalt genommen. Ich hab doch überhaupt keinen Plan davon was ich tun muss. Die gegnerische Versicherung hat trotz Anwalt versucht zu mauern. Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Wenn allerdings der Richter entscheidet das Ihr zu gleichen Teilen Schuld habt bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen und hast Anwalt und Prozesskosten an der Backe.
Ich hab jetzt für ein paar Euro pro Jahr ne Verkehrsrechtschutz abgeschlossen. Bei dem immer agressieverem Verhalten ist das ne gute Investition.
 
Ich muss die Aussage, die ich bei der Unfallaufnahme gemacht hab dazu eh noch bei der Polizei erweitern. Denn in dem Schock vor Ort habe ich das Hupen nicht oder nicht deutlich erwähnt!
Das solltest du auf keinen Fall tun. Diese Aussage wird dir niemals einen Vorteil bringen, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber Nachteile! Geh zu einem Anwalt, der wird dir das genauer erklären.
 
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