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Polizei droht Rennrad einzukassieren

AW: Polizei droht Rennrad einzukassieren

Soll jetzt aber nicht zu schnelles Fahren entschuldigen, auch wenn es z.B. ziemlich dusselig geplant ist, am Ende einer langen, steilen Abfahrt eine 30er Zone aufzustellen.

Ja natürlich ist das nicht gut aufgestellt. Oder glaubt wer ich sprinte im flachen Wohngebiet mal eben 47 km/h.

Ich würde aus Spaß noch einen Fahrradwimpel und einen Abstandshalter ans Rad schrauben, damit die Ordnungshüter wenigstens merken, dass sie nur verarscht werden.
:D Damit würd ich mein Rad sogar freiwillig einziehen lassen. Spaß beiseite: Ich werd mir den Rest besorgen und dann wohl oder übel das Rad vorführen. Mein Führerschein will schon ganz gern behalten
 
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Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Kraftfahrzeuge, nicht für Fahrräder.)*
Das weiß auch der Polizist. Die schwachsinnigen Lichtgesetze ermöglichen es ihm jedoch, dich über diese Schiene dran zu kriegen.
Normalerweise kann man solche Situationen durch eine diplomatische Art entschärfen.
Entweder du hast einen ziemlichen dummen Polizisten erwischt oder deine Ausdrucksweise war nicht angemessen. Vielleicht auch beides ein bisschen....


)*Edit: Wobei es eine bestimmt eine Verhältnismäßigkeit gibt. Wer mit 50 zwischen spielenden Kindern herumslalomt kann bestimmt irgendwie belangt werden.
 
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Campa_Dieter - Beruf/Beschäftigung Sozialpädagoge ... :confused:
 
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)*Edit: Wobei es eine bestimmt eine Verhältnismäßigkeit gibt. Wer mit 50 zwischen spielenden Kindern herumslalomt kann bestimmt irgendwie belangt werden.

"Unangepasste" Fahrweise bzw. Geschwindigkeit kann fast immer belangt werden.
Was dann unangepasst ist..........
 
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Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Kraftfahrzeuge, nicht für Fahrräder.
Nicht ganz richtig. Die Regel gilt nur innerorts in 50er Zonen. Dort steht es jedem Radler mit den bekannten Einschränkungen so schnell zu fahren, wie er will. Alle anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für alle anderen Fahrzeuge.
Hier in Leipzig ist der Innenstadtring z.B. mit einer Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h versehen, Radfahrer ist verboten, selbst wenn man die Geschwindigkeit schaffen würde. Die Mindestgeschwindigkeit ist nicht mehr rechtlich vertretbar, aber wie so oft mahlen die Mühlen der Behörden immer dann besonders langsam, wenn Arbeit ansteht.
 
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@Speichennippel: Danke für den Link, eine Bildungslücke weniger ;-)

für 30er Zonen scheint die Geschwindigkeitsbegrenzung doch auch zu gelten:
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren.

ist zwar Offopic, aber kann mir jemand etwas zu folgendem Absatz sagen:
So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).
Wie hoch ist den die allgemein erwartete Geschwindigkeit? Im Stadtverkehr muss ich regelmäßig Vollbremsungen machen, weil Rechtsabbieger meine Geschwindigkeit falsch einschätzen. Ich bin mit meinem Stadtradt (STvZo mit Licht und Pipapo) dann meist etwa zwischen 30-35km/h unterwegs. Würde mich nun ein Rechtsabbieger überfahren, wäre ich dann Mitschuld??
Edith: Also wenn ich auf dem Radweg fahre, ich meine nicht die Situation wenn ich rechts überhole!
 
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Campa_Dieter - Beruf/Beschäftigung Sozialpädagoge ... :confused:
Was wundert dich jetzt? Sind wir wohl keine Menschen. Macht ein Richter auch keine Fehler? Sorry das ich nicht deinem Stereotyp als Sozialpädagoge entspreche. Aber eigentlich kennst du mich auch gar nicht. Ist ja interessant das hier sogar einige meinen ich wäre agressiv. Das ist mir neu. So habt ihr ein paar Zeilen gelesen und schon meint ihr über mich als Mensch urteilen zu können. "Er ist zu schnell gefahren in einer 30er Zone. Also ganz klar ein Radrambo."
 
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Weiterlesen hilft:
Zitat aus o.g. Quelle: Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.
 
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Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Kraftfahrzeuge, nicht für Fahrräder.)*
Das weiß auch der Polizist. Die schwachsinnigen Lichtgesetze ermöglichen es ihm jedoch, dich über diese Schiene dran zu kriegen.
Normalerweise kann man solche Situationen durch eine diplomatische Art entschärfen.
Entweder du hast einen ziemlichen dummen Polizisten erwischt oder deine Ausdrucksweise war nicht angemessen. Vielleicht auch beides ein bisschen....


)*Edit: Wobei es eine bestimmt eine Verhältnismäßigkeit gibt. Wer mit 50 zwischen spielenden Kindern herumslalomt kann bestimmt irgendwie belangt werden.

Bevor Du schlussfolgerst, dass Du von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgeschlossen bist als Radler, solltest Du den Artikel mal zu Ende lesen;)


Auszug:
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.
 
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@pacificline: Ätsch, Ortsschild Sprint mit einer Minute gewonnen :D
 
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Hallo Dieter,

klar, 47 in einer 30er Zone muß nicht sein. Kann aber schneller passieren als man denkt, wenns es bergab geht. Und nebenbei bemerkt, wenn ich als Autofahrer in einer 30er Zone 30 und innerorts 50 fahre, habe ich doch spätestens nach 10 Sekunden jemand mit der Lichthupe im Kofferraum sitzen.

Was die Vorschriften der StVO zur lichtechnischen Einrichtung angeht, würde ich persönlich mir die Mühe machen und mich mit dem BDR in Verbindung setzen und einen Anwalt nehmen. Dieser Unfug betrifft ja mehrere Millionen anderer Fahrer, da sollte auch der BDR Interesse dran haben.

Wenn die StVO vorschreiben würde, dass bei schlechten Sichtverhältnissen mit Licht gefahren werden muß und bei Dunkelheit mit seitliche Reflektoren, wäre das ja nachvollziehbar. Aber Licht und Reflektoren allgemein und somit auch bei Sichtverhältnissen zu verlangen, wo sie definitiv keinen Nutzen haben, ist doch reine Willkür. Es kann ja auch nicht sein, dass mir der Staat mir vorschreibt, dass ich an geraden Tagen nur mit dem rechten und an ungeraden Tagen nur mit dem linken Zeigefinger in der Nase bohren darf! Irgendwann ist auch mit gut. :spinner:

Gruß Jörg

Edit: Mist, hab das "abend" überlesen. Wie dunkel war es denn? Die Vorführung als solche ist nicht ungewöhnlich.
 
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@whitewater: Hey ich war zwei Minuten vor dir! Muss man mittlerweile Lizenzfahrer sein, um das Ortsschild zu kriegen??
 
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Ich zahl das Verwarnungsgeld fürs zu schnell fahren. Aber zur Vorführung gehe ich nicht hin. Ich mache mich dort nicht zum Kasper.
Würd ich nicht machen. Wenn dir die Rennleitung was aufträgt, hast du das zu machen. Selbst wenn die nicht im Recht wären, kannst du nicht einfach eine Vorladung ignorieren. Das geht übel nach hinten los und wird mit Sicherheit härter bestraft, als deine bisherigen Vergehen. Du machst die Sache damit deutlich schlimmer, ohne auch nur den Anflug einer Chance zu gewinnen.
Die bitten dich auch nicht zweimal, sondern packen gleich einen deutlich größeren Hammer aus.

Du hast halt nunmal nicht das Recht mit einem Fahrrad, daß auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen ist, auf öffentlichen Straßen rumzufahren. Die Straße ist auch kein Sportplatz, auf dem jeder nach belieben trainieren kann.

Siehs mal so. Du hast Scheiß gebaut und die Demütigung der Vorführung ist deine Strafe, neben der Geldstrafe, die dich ja offensichtlich überhaupt nicht juckt.

Wenn du den Tipps hier folgst und du wirst beim nächsten mal wieder vom selben Rennleiter angehalten, mit z.B. den falschen Pedale dran, hängt es ziemlich davon ab, wie der Rennleiter gelaunt ist. Deshalb ist es ratsam, bei der Vorführung ganz nett und freundlich zu sein und Reue zu zeigen - die Stimmung aktiv zu verbessern. Sonst ist das Rad beim nächsten mal tatsächlich weg.

Polizisten sind übrigens Menschen. Wenn dir sowas also nochmal passiert, dann rede mit denen wie mit normalen Menschen, zeige Respekt. Tu wenigstens so, als würdest du deine Verfehlungen einsehen - jedenfalls wenn du so glasklar im Unrecht bist, wie in dem Fall. Wenn dir nicht klar ist, ob du tatsächlich im Unrecht bist, und du glaubst gute Argumente zu haben, dann bringe sie freundlich, als Frage formuliert, vor. Dann wird man dir sagen wie die Sache steht und dann geht die Sache deutlich glimpflicher aus.


(Zeig doch mal das Photo mit den 47 km/h):cool:

Gerd
 
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a) Reflektoren etc müssten wohl angebracht werden

aber selbst der Polizst, der ein Schriftstück zum Nachweis der StVO-Zulässiggkeit meiner mitgeführten Lampe haben wollte hat sowas nicht gesucht...nagut, hab halt an der Hose und dem Überschuh Reflektoren (die eigtl nichts mit den gesetzlich geforderten gemein haben)

b) Die Art und Weise, wie im Gesetzestext "Fahrzeuge" benutzt wird, impliziert eigtl schon, dass es sich (außer ausdrücklich genannten) nur um KFz handelt(insbesondere §3 StVO)
trotzdem sollte man sich an die Geschwindigkeiten halten, denn angepasste Geschwindigkeit ist ja gefordert..die wird beim Radl auf keinen Fall höher ausfallen als beim KFz.

c) ich glaube, dass man mit dem Fahrrad die Ergebnisse eine Lasergeschwindigkeitsmessgerätes sehr leicht anzweifeln kann...finde mal an deinem Körper eine Entsprechende Stelle, die groß genug ist zum anlasern und die sich nicht "innerhalb des Systems" bewegt...

PS: stell doch bitte dann ein Foto deines voll-Straßenverkehrs-zugelassenen RR online :D
 
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Das Argument" ich wusste aber nicht wieviel ich fahre" dürfte schon deswegen hinfällig sein, weil der Polizist dein Rad mit dem Tacho ja wohl fotographiert und das Ganze somit dokumentiert hat.
Und mal ehrlich, von Autofahrern erwarte ich auch, dass die sich in einer 30-er Zone mit 30 Km/h fortbewegen, also werde ich mich mit dem Rad erst recht daran halten.
Ich finde das Rumgenöle hier eher überflüssig.
 
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Hätte ich doch weitergelesen....
Ich mach mir immer einen Spaß draus, die Anlage in der 30er Zone blitzen zu lassen.....lass ich zukünftig lieber :o
 
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ähhm, möchte mich hier nicht aufdrängen, meine Frage ist jetzt ein paar Seiten nach hinten gerutscht und ich möchte auch nicht extra einen neuen Fred aufmachen:
ist zwar Offopic, aber kann mir jemand etwas zu folgendem Absatz sagen:
Zitat:
So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).
Wie hoch ist den die allgemein erwartete Geschwindigkeit? Im Stadtverkehr muss ich regelmäßig Vollbremsungen machen, weil Rechtsabbieger meine Geschwindigkeit falsch einschätzen. Ich bin mit meinem Stadtradt (STvZo mit Licht und Pipapo) dann meist etwa zwischen 30-35km/h unterwegs. Würde mich nun ein Rechtsabbieger überfahren, wäre ich dann Mitschuld??
Also wenn ich auf dem Radweg fahre, ich meine nicht die Situation wenn ich rechts überhole!
 
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Die grünen Helfer haben doch selber keinen Plan was an einem Rad in welchem Fall dran sein muss.
Mich haben Sie wegen einer roten Ampel angehalten und dann auch was von Licht erzählt. Ich hatte schon befürchtet, dass das Ärger gibt, aber sie haben vorher gefragt ob mein Rad unter 11kg wiege. Als ich es ihm dann zum Heben hingehalten habe war die Sache in Ordnung.

Kann den Ärger von Campa Dieter voll verstehen und mir hätte das genauso passieren können. Arschlöcher gibts in allen Berufsgruppen...
 
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