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sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

timmi351

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bei einer gemeinsamen ausfahrt mit einem befreundeten radclub wurde uns gesagt das. wenn wir auch mitglieder des bdr wären wir von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen und auf der strasse fahren dürften! man müsste ledeglich 18euro für die mitgliedschaft jährlich zahlen. ich kann das gar nicht glauben!! weiss denn jemand etwas dazu?
gruss an euch
 

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Re: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Klar, und bei Zahlung einer kleinen Spende darfste sogar über rote Ampeln fahren.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Die Radwegbenutzungspflicht erlischt erst ab Zahlungen jenseits der 200,- € :-)
Und außerdem ist die Erde nach wie vor einen Scheibe!
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Die Gebühren dafür, sind bei der Renneitung zu entrichten und werden pro Vorfall berechnet. Eine Flatrate bieten sie leider nicht an.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

aber für den mitgliedsbeitrag kann man einmal in jahr dem scharping paar aufs maul hauen, ist doch schon mal was!
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Ein gutes Beispiel an bornierter Inkompetenz, um nicht in Radvereine zu gehen!
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Also dann darf ich jetzt auf der Straße fahren????
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Habe bisjetzt nur Gebotsschilder gesehen. Selbige richten sich nach grundsätzlichen Bedingungen welche sie (die Radwege) zu erfüllen haben. Desweiteren treten ab 1.September änderungen in Kraft

www.adfc.de/files/2/47/Info_StVONovelle_2009.pdf

Vereinsfahrer sind da leider nich inbegriffen. Wäre aber nen Grund für mich da beizutreten. Die konfuse zumeist Radfahrer gefährdende Umsetztung der STVZO zum Thema Radwege/Verkehrsführung haben schon genug Menschenleben gekostet.


Und auf der Strasse kann mit oder ohne Verein fahren wenn die kritische Maße erreicht ist und das dann immer und dann auch die komplette Fahrspur beanspruchend.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

bei einer gemeinsamen ausfahrt mit einem befreundeten radclub wurde uns gesagt das. wenn wir auch mitglieder des bdr wären wir von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen und auf der strasse fahren dürften! man müsste ledeglich 18euro für die mitgliedschaft jährlich zahlen. ich kann das gar nicht glauben!! weiss denn jemand etwas dazu?
gruss an euch

Als Diplomat darf dich die Polizei nicht einmal anhalten! Wäre also eine Anstrengung wert, oder?
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

.... wer darüber hinaus auch noch ADAC-Mitglied ist, für den gelten keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen!
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

"Langsame, ruhige Ausdrucksweise dem Sprechen des geheiligten Führers R.S. angemessen wird verlangt"
BDR Dossier

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AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

"§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen
und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
......."

Wenn ich diesen Paragraphen richtig interpretiere, ist Rennrad fahren künftig weder auf der Fahrbahn noch auf den Radwegen erlaubt, da es ja ausdrücklich als Sport verstanden wird.
Da werden diejenigen, die, wenn sie auf's RR sitzen, ständig irgendwie im Training sind, aber ein Problem bekommen - insbesondere, wenn sie auch noch Mitglied im BDR sind und eine (Renn-)Lizenz besitzen :rolleyes:.

Gott sei Dank übe ich RR fahren nicht als Sport aus sondern als Freizeitbeschäftigung, Hobby, Berufsausgleich, Zerstreuung, Entspannung, etc. :D
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Für Lizenzinhaber gab/gibt es für NRW eine Ausnahmegenemigung bezüglich Radwegbenutzungspflicht.
Ist aber abhängig vom Bundesland.
Da ich momentan keine Lizenz mehr habe, weis ich nicht, ob dies aktuell noch so ist.
Die Ausnahme stand auf der Plazierungskarte.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Ein gutes Beispiel an bornierter Inkompetenz, um nicht in Radvereine zu gehen!

so ein quatsch! in den vereinen wird im allgemeinen engagiert und kompetent gearbeitet! dieses engagement für den radsport, gerade in der jugenarbeit, ist ehrenamtlich. ohne die einsatzereitschaft dieser menschen würde es ganz finster aussehen im radsport!
völlig daneben wegen einem ahnungslosen schwätzer die vereinsarbeit im allgemeinenen herab zu setzen.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

so ein quatsch! in den vereinen wird im allgemeinen engagiert und kompetent gearbeitet! dieses engagement für den radsport, gerade in der jugenarbeit, ist ehrenamtlich. ohne die einsatzereitschaft dieser menschen würde es ganz finster aussehen im radsport!
völlig daneben wegen einem ahnungslosen schwätzer die vereinsarbeit im allgemeinenen herab zu setzen.

Richtig, ich habe überzogen. Aber es stimmt nicht das allgemein in den Radvereinen engagiert und kompetent gearbeitet wird. Das sage ich selbst als Jugendtrainer in einer ganz anderen Sportart, als Aushilfe für die Jugendtrainerin im Radsportverein und als Vater zweier sporttreibenden Töchter.

Über den Kamm geschert (ich polemisiere, aber nicht ungerechtfertigt), 2/3 aller Radvereine kannst Du in der Pfeife rauchen. Das andere Drittel, OK, damit kann man was anfangen. Kommt halt immer auf die Verantwortlichen an.

Man brauch sich doch nur im sportlichen Bekanntenkreis umhören, die meisten fahren nicht im Verein, "wozu?", und trotzdem kommen immer wieder beständige Fahrgemeinschaften und gemeinsame Unternehmungen raus. Die tragende Rolle im allemeinen Radsport haben die Vereine aus meiner Sicht nicht mehr.
 
AW: sind mitglieder des bdr von der radwegebenutzungspflicht ausgenommen?

Für Lizenzinhaber gab/gibt es für NRW eine Ausnahmegenemigung bezüglich Radwegbenutzungspflicht.
Ist aber abhängig vom Bundesland.
Da ich momentan keine Lizenz mehr habe, weis ich nicht, ob dies aktuell noch so ist.
Die Ausnahme stand auf der Plazierungskarte.

Falsch.
Die StVO ist Bundesrecht. Da kann sich kein Bundesland mit Sonderregelungen drüber hinwegsetzen. Das Gerücht mit NRW hält sich hartnäckig, was es aber deswegen nicht richtiger macht. Was man Dir früher erzählt hat, kann ich nicht beurteilen. Wenn es aber das war, was Du schreibst, dann war es hanebüchener Unsinn.

... Im Übrigen gibt es in Hessen noch die Todesstrafe, aber wie gesagt, Bundesrecht sticht :D.
 
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