gendreissig
Mitglied
- Registriert
- 9 Mai 2007
- Beiträge
- 330
- Reaktionspunkte
- 9
sachen gibts...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Deshalb deklariere ich es ja auch als solchesrichtig, is nur Halbwissen. Deinerseits......
ehrlich gesagt, verstehe ich die rechtsauffasung nicht so ganz... wenn ich als fußgänger einfach, ohne zu gucken, auf die straße renne und von auto umgenietet werde, trägt der autofahrer dann auch eine teilschuld?
wenn es kracht, bekommt der Autofahrer meist zumindest eine Mitschuld. Einfach nur weil er in dem Moment da war. Gesunder Menschenverstand ist das jedenfalls nicht
Das ist nicht nur Halbwissen, sondern Unwissen. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung tritt immer nur für Schäden ein, die mit dem konkret versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Sogar bei Wechselkennzeichen muss der Versicherungsschutz ausdrücklich für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden.Soweit ich das weiß - Vorsicht Halbwissen! - haftet dafür auch die reguläre KFZ-Haftpflicht....
ich wünschte mir wirklich, dass alle autofahrer so umsichtig führen wie du (das ist mein voller ernst).Wenn ich einen unangeleinten Hund am Straßenrand sehe, verringere ich die Geschwindigkeit oder wechsle sogar auf die linke Spur. Und wenn das auf einer vierspurigen Hauptverkehrsader geschieht und alle hinter mir auch bremsen müssen, ist das halt so. Auch Fußgänger können einen plötzlichen Schwächeanfall, Herzinfakt, spastische Anfälle etc. erleiden und auf die Fahrbahn kippen. Damit muss ich rechnen. Es gibt kein Grundrecht auf zulässige Höchstgeschwindigkeit. Schäden übernimmt ja auch die KFZ-Haftpflicht, strafrechtlich muss man dem Fahrer schon Fahrlässigkeit nachweisen.
Die Haftung für die Betriebsgefahr ist aber auf Kraftfahrzeuge beschränkt (-> § 7 Abs. 1 StVG). Auf Fahrräder ist das nicht anzuwenden. Unabhängig davon halte ich Deine Einschätzung in Beiträgen 2 und 5 aber für zutreffend.
Nee nee, wollt hier nicht den Moralapostel raushängen lassen. Hat bei mir auch einige Jahre gedauert, Und wenn ich Dir jetzt sage, dass ich wegen BTM keinen FS mehr habe, wirft das auch 'n ganz anderes Licht auf mich. Wohlgemerkt angehalten wurde ich, weil ich mit 30 auf 'ner Hauptverkehrsader auf 'ne rote Ampel zurollte, kannte die Ampelphasen auswendig und wusste, dass alles andere keinen Sinn macht. Gang raus, ausrollen und bei grün fliegender Start. Fällt nur nachts im Ghetto extrem aufich wünschte mir wirklich, dass alle autofahrer so umsichtig führen wie du (das ist mein voller ernst).

Galub ich Dir gern, aber angerufen hast Du auch nicht?Das ist nicht nur Halbwissen, sondern Unwissen. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung tritt immer nur für Schäden ein, die mit dem konkret versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Sogar bei Wechselkennzeichen muss der Versicherungsschutz ausdrücklich für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden.
Und Du bist einer davon? Ich frage. Ich lass mich gern eines besseren belehren. Aber wenn jemand einfach nur sagt: "nö", frag ich, woher er das weiß.Es soll Leute geben, die haben z.B. Versicherungskaufmann gelernt. Oder Versicherungsfachwirt. Oder Ähnliches.
Als juristisch unqualifizierter würde mich an der Stelle interessieren, ob für Radfahren nicht trotzdem der Begiff der Gefährdungshaftung angewandt wird. (der sich bei näherer Betrachtung durchaus dem gesunden Menschenverstand erschliesst)Die Haftung für die Betriebsgefahr ist aber auf Kraftfahrzeuge beschränkt (-> § 7 Abs. 1 StVG). Auf Fahrräder ist das nicht anzuwenden. Unabhängig davon halte ich Deine Einschätzung in Beiträgen 2 und 5 aber für zutreffend.
Das glaub ich Dir mal einfach und nerve hier nicht weiter, weils mir eigentlich auch egal ist. Zumal's ja eh schlau ist 'ne HP zu haben und sich meine Frage eigentlich garnicht stellt.Ja bin ich
Privat HP versichert die Person
KFZ HP versichert das Fahrzeug

So is das, fährt man vorrausschauend und gelassen, ist man nicht normal unterwegs und man wird auffällig.... Wohlgemerkt angehalten wurde ich, weil ich mit 30 auf 'ner Hauptverkehrsader auf 'ne rote Ampel zurollte, kannte die Ampelphasen auswendig und wusste, dass alles andere keinen Sinn macht. Gang raus, ausrollen und bei grün fliegender Start. Fällt nur nachts im Ghetto extrem auf![]()
Na ja, BTM war ja trotzdem und ich nutze das auch gern als Rechtfertigung, aber stimmt schon, wenn Du nachts so schnell fährst, wie Du darfst, bist Du auffällig. Ein ordentlicher Bürger muss halt konsumieren, das heißt auch schnell fahren damit das Mineralölsteuersäckle immer schön gefüllt istSo is das, fährt man vorrausschauend und gelassen, ist man nicht normal unterwegs und man wird auffällig...
