• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Ich weiß nach wie vor nicht, warum man sich über diese Frage überhaupt so erbittert streiten muss. Das oben zitierte Urteil betrifft die diskutierte Frage überhaupt nicht, da ging es nur darum, auf der Basis welchen Streitwerts die (unstreitig) zu erstattenden Anwaltskosten zu berechnen sind. Maßgeblich ist dafür der tatsächlich gezahlte und nicht der geforderte Schadensersatz, also der sog. Erledigungswert. Das hat aber auch schon vor dieser Entscheidung so gut wie niemand anders gesehen.

Generell sind Anwaltskosten zu erstatten, wenn der Geschädigte die anwaltliche Vertretung als notwendig erachten durfte. Bei einem Verkehrsunfall darf ein geschädigter Privater die anwaltliche Vertretung immer als notwendig erachten, erstens weil ihm mit der Haftpflichtversicherung immer ein fachkundiger Gegner gegenübersteht und zweitens, weil Laien mit der adäquaten Selbstvertretung ihrer berechtigten Interessen bei Verkehrsunfallschäden typischerweise überfordert sind. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das unlängst in einer Entscheidung schön auf den Punkt gebracht: "Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfallsachverhalte nicht gibt." Das ist seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung und wird eigentlich auch von niemandem ernsthaft angezweifelt, nicht einmal von den Haftpflchtversicherern.

Es gibt nur eine Konstellation, in der die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung bei der Schadensregulierung zweifelhaft sein kann. Das sind die Fälle, in denen ein größeres Unternehmen mit fachkundig besetzter Rechtsabteilung einen Verkehrsunfallschaden abzuwickeln hat. Aber auch da legen die Gerichte die Hürde für zahlungsunwillige Versicherungen sehr hoch. Das Amtsgericht Hamburg hat erst letztes Jahr mit deutlichen Worten entschieden, dass selbst einem großen Mietwagenunternehmen nicht zuzumuten ist, einen Unfallschaden ohne anwaltliche Vertretung durch eigenes Personal selbst geltend zu machen, und zwar auch dann, wenn die Haftungsfrage dem Grunde nach unzweifelhaft ist.

Und das Wort
ist im Umgang mit Versicherungen grundsätzlich fehl am Platz. Dafür haben die Versicherungen in jahrzehntelanger, mühevoller Arbeit selbst gesorgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau, der und seine Angehörigen haben das sicher auch geglaubt, bevor er sich hat operieren lassen. Da sagt aber die Versicherung nicht etwa, es ist für sich genommen schon schlimm genug, was da passiert ist, da sind wir wenigstens so anständig und zahlen schnell und großzügig (und sparen dadurch auch noch 50.000 € Prozesskosten). Stattdessen wird sechs plus voraussichtlich vier bis fünf weitere Jahre für zwei weitere Instanzen prozessiert. Die Kosten dafür sind der Versicherung egal, in der Hoffnung, dass die Angehörigen irgendwann so zermürbt und von dem Kostenrisiko beeindruckt sind, dass sie sich mit einem faulen Kompromiss abspeisen lassen. In solchen Fällen spielen bei Versicherungen alle möglichen Überlegungen eine Rolle, nur "Anstand" garantiert nicht. Und das ist inzwischen auch bei jedem kleinen Verkehrsunfall so.
 
Nur um nochmal auf den Eingangsthread zu verweisen...Du vergleichst Äpfel mit Birnen und willst mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Aber bitte - jeder wie er will.
 
Ich weiß nach wie vor nicht, warum man sich über diese Frage überhaupt so erbittert streiten muss. Das oben zitierte Urteil betrifft die diskutierte Frage überhaupt nicht, da ging es nur darum, auf der Basis welchen Streitwerts die (unstreitig) zu erstattenden Anwaltskosten zu berechnen sind. Maßgeblich ist dafür der tatsächlich gezahlte und nicht der geforderte Schadensersatz, also der sog. Erledigungswert. Das hat aber auch schon vor dieser Entscheidung so gut wie niemand anders gesehen.

Generell sind Anwaltskosten zu erstatten, wenn der Geschädigte die anwaltliche Vertretung als notwendig erachten durfte. Bei einem Verkehrsunfall darf ein geschädigter Privater die anwaltliche Vertretung immer als notwendig erachten, erstens weil ihm mit der Haftpflichtversicherung immer ein fachkundiger Gegner gegenübersteht und zweitens, weil Laien mit der adäquaten Selbstvertretung ihrer berechtigten Interessen bei Verkehrsunfallschäden typischerweise überfordert sind. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das unlängst in einer Entscheidung schön auf den Punkt gebracht: "Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfallsachverhalte nicht gibt." Das ist seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung und wird eigentlich auch von niemandem ernsthaft angezweifelt, nicht einmal von den Haftpflchtversicherern.

Es gibt nur eine Konstellation, in der die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung bei der Schadensregulierung zweifelhaft sein kann. Das sind die Fälle, in denen ein größeres Unternehmen mit fachkundig besetzter Rechtsabteilung einen Verkehrsunfallschaden abzuwickeln hat. Aber selbst da legen die Gerichte die Hürde für zahlungsunwillige Versicherungen sehr hoch. Das Amtsgericht Hamburg hat erst letztes Jahr mit deutlichen Worten entschieden, dass selbst einem großen Mietwagenunternehmen nicht zuzumuten ist, einen Unfallschaden ohne anwaltliche Vertretung durch eigenes Personal selbst geltend zu machen, und zwar auch dann, wenn die Haftungsfrage dem Grunde nach unzweifelhaft ist.

Und das Wort ist im Umgang mit Versicherungen grundsätzlich fehl am Platz. Dafür haben die Versicherungen in jahrzehntelanger, mühevoller Arbeit selbst gesorgt.

Anstand im Forum. Mehr erwarte ich nicht. Ist aber offenbar zu viel.

Haben sie für die Entscheidung des AG Düsseldorf ein Aktenzeichen bzw Fundstelle? Bei VU zweier KfZ ist es ja in der Regel so, dass Diskussionen um Fachwerkstatt und Erstztarif die Inanspruchnahme des RA rechtfertigen. Ist aber halt beim Fahrrad nicht der Fall und deswegen vielleicht anders zu beantworten.

Die von mir zitierte Entscheidung, die zugegeben nicht 100% passt, stellt aber auch auf die Erforderlichkeit ab im Rahmen des 249 BGB. Aus verschiedenen Gründen kann eine Aufwand nicht erforderlich sein, somit die dahinterstehende Forderung.
 
Du bist wirklich dumm wie Brot.
Mein lieber @Phonosophie, für diese Aussage könnte ich dich nun verklagen denn dies ist eine Beleidigung ich erspare es mir aber denn ich möchte nicht sinnlos irgendwelchen Rechtsanwälten Geld in den Rachen werfen.

Und nun zu dir. Du gibst wirklich zu jedem Thema deinen Mist dazu, was dein gutes Recht ist und was ich auch respektiere, aber manchmal ist nochmal nachdenken sehr hilfreich bevor man überall seinen Mist dazu gibt. Das du nicht sehr sozial eingestellt bist ist hier den meisten bekannt aber auch du könntest dich anpassen, nicht nur was deine Einstellung zum finanziellen angeht sondern vor allen Dingen im zwischenmenschlichen Bereich hast zu große Defizite. Also bitte in Zukunft einfach Mal Hirn einschalten bevor man auf "Antworten" klickt. Dann klappt es auch mit den Nachbarn.

Und an den TE sorry für OT.
 
Urt. v. 24.01.2018 - 50 C 208/17, ist aber auch direkt verlinkt, einfach in dem Beitrag oben auf "Amtsgericht Düsseldorf" klicken.
Ich bitte zu berücksichtigen, daß die Rechtskraft - insbesondere - amtsgerichtlicher Urteile sich immer nur erstreckt auf die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien: Was z.B. das AG Saarbrücken entscheidet, interessiert in Hamburg keine Sau.
Darüber hinaus gibt es auch viele "falsche" amtsgerichtliche Urteile, weil eine Korrektur in der Berufungsinstanz z.B. wegen
eines zu niedrigen Streitwerts nicht möglich war. Dies aber nur am Rande zur "Erhellung". Der Laie glaubt oft, man müsse nur irgendein passendes Urteil finden, und alles ist im Lot. Das stimmt so gar nicht.
Ich habe mit Anstand eigentlich immer alles erreicht, was ich wollte.
Mag sein, dass Leute, welche keinen Anstand haben, daher einen Anwalt brauchen um Ihre Forderungen durchzusetzen. ;)
Einen Anwalt braucht man meistens nur, wenn die anderen keinen Anstand haben.
Das ist der feine Unterschied.
 
Und nun zu dir. Du gibst wirklich zu jedem Thema deinen Mist dazu, was dein gutes Recht ist und was ich auch respektiere, aber manchmal ist nochmal nachdenken sehr hilfreich bevor man überall seinen Mist dazu gibt. Das du nicht sehr sozial eingestellt bist ist hier den meisten bekannt aber auch du könntest dich anpassen, nicht nur was deine Einstellung zum finanziellen angeht sondern vor allen Dingen im zwischenmenschlichen Bereich hast zu große Defizite. Also bitte in Zukunft einfach Mal Hirn einschalten bevor man auf "Antworten" klickt. Dann klappt es auch mit den Nachbarn.
Das Thema hat mit meiner oder anderer Leute Einstellung nicht das Geringste zu tun. Seit wann hat es was mit sozialer Einstellung zu tun wenn jemand nen erlittenen Schaden ersetzt haben möchte? Ich hab jedenfalls kein Geld zu verschenken. Sehr merkwürdige Einstellung das. Und unverschämt dazu, dem Geschädigten noch unsoziales Verhalten zu unterstellen. Noch nie so einen Unsinn gehört. Ich wette aber, Du wärst der Erste der hier heulend sein Elend posten würde wenn Du Opfer von nem Autofahrer würdest. Schalte Du besser Du Dein Hirn ein. Vieleicht sind Deine Räder aber auch vom Sperrmüll und eh nix wert? Dann gibts natürlich auch nichts zu regulieren, höchstens den Schrottwert von nem Kilo Stahl oder Alu.

Wenn Du nicht kapierst das es hier nicht darum geht Jemanden zu verklagen sondern lediglich nen unstrittigen Haftungsanspruch abzuwickeln tust du mir leid. Darauf reitest Du aber ständig rum. Es geht auch nicht darum ob Du es anständig findest Rechte wahrzunehmen und auf Ansprüchzu pochen. Es geht darum was das Gesetz sagt und was dem Geschädigten zusteht. Was Du damit machst ist dann Deine Sache. Und das hat mit Deinem krummen Siemens Vergleich auch nichts zu tun, es geht um Verkehrsrecht. Deshalb empfehle ich Dir selber mal nach zu denken.

Edit. Hättest Du mich nicht als lächerlich bezeichnet wäre von mir auch nicht die Äusserung "dumm wie Brott" gekommen. wie man in den Wald....... Also selber erst mal nachdenken und dann posten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben sie für die Entscheidung des AG Düsseldorf ein Aktenzeichen bzw Fundstelle? Bei VU zweier KfZ ist es ja in der Regel so, dass Diskussionen um Fachwerkstatt und Erstztarif die Inanspruchnahme des RA rechtfertigen. Ist aber halt beim Fahrrad nicht der Fall und deswegen vielleicht anders zu beantworten.
Dann wären bei mir wohl kaum die Kosten erstattet worden.
 
Das Thema hat mit meiner oder anderer Leute Einstellung nicht das Geringste zu tun. Seit wann hat es was mit sozialer Einstellung zu tun wenn jemand nen erlittenen Schaden ersetzt haben möchte? Ich hab jedenfalls kein Geld zu verschenken. Sehr merkwürdige Einstellung das. Und unverschämt dazu, dem Geschädigten noch unsoziales Verhalten zu unterstellen. Noch nie so einen Unsinn gehört. Ich wette aber, Du wärst der Erste der hier heulend sein Elend posten würde wenn Du Opfer von nem Autofahrer würdest. Schalte Du besser Du Dein Hirn ein. Vieleicht sind Deine Räder aber auch vom Sperrmüll und eh nix wert? Dann gibts natürlich auch nichts zu regulieren, höchstens den Schrottwert von nem Kilo Stahl oder Alu.

Wenn Du nicht kapierst das es hier nicht darum geht Jemanden zu verklagen sondern lediglich nen unstrittigen Haftungsanspruch abzuwickeln tust du mir leid. Darauf reitest Du aber ständig rum. Es geht auch nicht darum ob Du es anständig findest Rechte wahrzunehmen und auf Ansprüchzu pochen. Es geht darum was das Gesetz sagt und was dem Geschädigten zusteht. Was Du damit machst ist dann Deine Sache. Und das hat mit Deinem krummen Siemens Vergleich auch nichts zu tun, es geht um Verkehrsrecht. Deshalb empfehle ich Dir selber mal nach zu denken.

Edit. Hättest Du mich nicht als lächerlich bezeichnet wäre von mir auch nicht die Äusserung "dumm wie Brott" gekommen. wie man in den Wald....... Also selber erst mal nachdenken und dann posten.
Manchmal macht auch schon der Ton die Musik. Da können die Inhale noch so richtig sein ... man bleibt dissozial.
 
Das Thema hat mit meiner oder anderer Leute Einstellung nicht das Geringste zu tun. Seit wann hat es was mit sozialer Einstellung zu tun wenn jemand nen erlittenen Schaden ersetzt haben möchte? Ich hab jedenfalls kein Geld zu verschenken. Sehr merkwürdige Einstellung das. Und unverschämt dazu, dem Geschädigten noch unsoziales Verhalten zu unterstellen. Noch nie so einen Unsinn gehört. Ich wette aber, Du wärst der Erste der hier heulend sein Elend posten würde wenn Du Opfer von nem Autofahrer würdest. Schalte Du besser Du Dein Hirn ein. Vieleicht sind Deine Räder aber auch vom Sperrmüll und eh nix wert? Dann gibts natürlich auch nichts zu regulieren, höchstens den Schrottwert von nem Kilo Stahl oder Alu.

Wenn Du nicht kapierst das es hier nicht darum geht Jemanden zu verklagen sondern lediglich nen unstrittigen Haftungsanspruch abzuwickeln tust du mir leid. Darauf reitest Du aber ständig rum. Es geht auch nicht darum ob Du es anständig findest Rechte wahrzunehmen und auf Ansprüchzu pochen. Es geht darum was das Gesetz sagt und was dem Geschädigten zusteht. Was Du damit machst ist dann Deine Sache. Und das hat mit Deinem krummen Siemens Vergleich auch nichts zu tun, es geht um Verkehrsrecht. Deshalb empfehle ich Dir selber mal nach zu denken.

Edit. Hättest Du mich nicht als lächerlich bezeichnet wäre von mir auch nicht die Äusserung "dumm wie Brott" gekommen. wie man in den Wald....... Also selber erst mal nachdenken und dann posten.
Mimmimmimmi
 
Und zum Thema immer Anwalt nehmen. Bald verklagt ihr wohl auch Siemens weil auf der Mikrowelle nicht drauf steht, dass man den Hamster nicht rein stecken sollte. Willkommen in little USA mitten in Europa.

Hast du jetzt echt noch nicht kapiert, daß es nicht um eine Klage vor Gericht geht, sondern um die anwaltliche Vertretung gegenüber der Versicherung?
 
Hast du jetzt echt noch nicht kapiert, daß es nicht um eine Klage vor Gericht geht, sondern um die anwaltliche Vertretung gegenüber der Versicherung?
Liegt nicht weit auseinander.
Wer es nicht schafft, unstreitige und klare Ansprüche ohne Hilfe zu adressieren, so wie offensichtlich einige hier, dem kann auch der Anwalt ihrer Wahl nicht helfen. Nein, nicht Sie, aber es fühlen sich die richtigen angesprochen. Wenn nämlich die Versicherung die RA-Kosten nicht zahlt, dann kann man drauf sitzen bleiben. Muss nicht ... kann. Und es ist erschreckend, mit was für Begründungen die Inanspruchnahme des RA gerechtfertigt wird ... keine Lust, keine Zeit und zu dumm zum Schreiben. Aber jeder so, wie er mag.

Nur weil die Versicherung zahlt, heißt das nicht, dass der Anspruch tatsächlich auch besteht. Und eine Pauschalisierung ist ohnehin nicht möglich.
 
Hast du jetzt echt noch nicht kapiert, daß es nicht um eine Klage vor Gericht geht, sondern um die anwaltliche Vertretung gegenüber der Versicherung?
Doch habe ich sehr wohl. Aber noxhmal, es ist nicht zwangsläufig nötig jedes Mal den Anwalt hinzuzuziehen! Und wie @thomen nun auch schon zig Mal erwähnt hat muss die Versicherung diesen auch nicht zahlen.
Und warum mein Vergleich? Wo fängt es an? Wo hört das auf? Wegen jedem Fall zum Anwalt zu laufen.

Wir sind soziale Wesen, warum nicht normal miteinander reden? Da hat man am wenigsten Probleme. Und wenn der Fall von der Polizei aufgenommen wurde, alles was am Fahrrad montiert wurde, dann reicht es in der Regel, diese Belege einzureichen und man bekommt sein Geld und keine Versicherung stellt sich quer. Meinetwegen bei seltenen Sachen oder nicht nachweisbaren Teilen einen Gutachter welcher auch von der Versicherung übernommen wird aber einen Rechtsanwalt? Irgendwo sollte es aufhören. Wenn die Versicherung sich quer stellen sollte darf man natürlich zum Anwalt gehen aber diesen sofort hinzuziehen und bewusst unnötige Kosten zu verursachen ist zumindest sehr unsozial gedacht weil diese Kosten die Versicherung durch höhere Beiträge für alle wieder an den Verbraucher zurück geben.

Ich kann mir schon vorstellen weswegen manche hier für jede Kleinigkeit einen Anwalt benötigen, sieht man an den Umgangsformen hier sehr deutlich. Deswegen auch meine Meinung bezüglich sozialer Defizite.

@Phonosophie mach dir bitte nicht zuviele Gedanken bezüglich meiner Räder und meiner Sorgen bezüglich zwischenmenschlichen Verhaltens ich bekomme sämtliche Probleme völlig ohne zur Hilfe nahme eines Anwalts geregelt auch ohne Schäden meinerseits. Ich gehe einfach respektvoll und freundlich mit dem gegenüber um und jeder Mensch verhält sich dann dementsprechend mir gegenüber. Nur Mal als kleiner Denkanstoß ?
 
@mie_eeee: dann streng dich an, die Themen auseinander zu halten. Du machst dich komplett unglaubwürdig und lächerlich wenn du ständig von Klagen redest obwohl das hier kein Thema war.
 
@mie_eeee: dann streng dich an, die Themen auseinander zu halten. Du machst dich komplett unglaubwürdig und lächerlich wenn du ständig von Klagen redest obwohl das hier kein Thema war.
So ist das bei nonverbaler Kommunikation. Der eine versucht dies zu sagen der nächste will was anderes verstehen. Und dann noch einen schlechten Tag gehabt und/oder man ist einfach ein unfreundlicher Mensch und schon wird beleidigt.
Gerade im Internet sollte eine besondere Art der Rücksichtnahme gelten aus genau diesem Grund leider ist das genaue Gegenteil der Fall und aufgrund der Anonymität wird sofort beleidigt und/oder persönlich angegriffen (Davon nehme ich mich nicht aus denke das macht jeder). Wobei ich mich schon Versuche zurück zu halten und auch Versuche verschiedene Möglichkeiten in Betracht zu ziehen bzw nachfrage.

Leider wurde meine Nachfrage bezüglich des Paragraphen 823 BGB eben keineswegs beantwortet, welcher ja genannt wurde um nachzuweisen, dass ein Anspruch auf anwaltliche Vertretung in jedem Fall gilt. Denn in diesem Paragraphen 823 BGB steht nur, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muss und dieser setzt sich zusammen aus dem Schaden am Rad, an der Ausrüstung und gegebenfalls aus Schmerzensgeld aber eben nicht zusätzlich den Anwaltskosten die unnötig und unverhältnismäßig hoch sein können.
 
Gehört jetzt auch nicht hier hin, aber da wir sowieso schon off-topic sind und jeder jeden beschimpft, mache ich auch mit::D
... Wir sind soziale Wesen, warum nicht normal miteinander reden? ...
Auf dich trifft das ja wohl nicht zu. Das habe ich doch noch aus dem 'Freitagsrotzlöffel müssen die Welt retten'-Thread ganz unten im 'Kein Thema'-Bereich in Erinnerung. Du hängst totalitären Ideen an: Pseudoelitäres Bewusstsein muss die Welt retten, dafür wird unterdrückt und alles verboten, was die pseudoelitären Inhaber des wahren Wissens für entbehrlich oder gar verwerflich erklären. Passt irgendwie nicht zu der oben zitierten Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liegt nicht weit auseinander.
Nicht nur weit sondern hat nichts miteinander zu tun.
Wer es nicht schafft, unstreitige und klare Ansprüche ohne Hilfe zu adressieren, so wie offensichtlich einige hier, dem kann auch der Anwalt ihrer Wahl nicht helfen.
Wenn du meinst, Du genialer Spezialist. Wer es nicht schafft sich den Blinddarm selber raus zu nehmen,dem kann auch der Chirurg nicht mehr helfen. Merkst du was?
 
Zurück