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Unfall - Teilschuld oder...

Das ist ja auch einer der Gründe, warum Autisten so schlecht auf Radfahrer zu sprechen sind. Egal was ein Radler anstellt (und das kennen wir alle zur Genüge), wenn es kracht, bekommt der Autofahrer meist zumindest eine Mitschuld. Einfach nur weil er in dem Moment da war. Gesunder Menschenverstand ist das jedenfalls nicht und so rennt unser Verkehrsminister mit seinen "Radrambos" offene Türen ein.
 
richtig, is nur Halbwissen. Deinerseits......
Deshalb deklariere ich es ja auch als solches ;), heißt aber nicht, dass es deshalb nicht so ist. Einfach nachfragen bei der KFZ-Haftpflicht.
Mehr sag ich dazu jetzt nicht.

ehrlich gesagt, verstehe ich die rechtsauffasung nicht so ganz... wenn ich als fußgänger einfach, ohne zu gucken, auf die straße renne und von auto umgenietet werde, trägt der autofahrer dann auch eine teilschuld?

Wie andreas s es schon sagt: Ja. Ist manchmal fies, so ist es aber. Hintergrund dieser Rechtsauffassung ist der, dass erstmal §1 StVO und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gegenseitigen Rücksichtnahme, vor Allem der stärkeren gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern, ich erstens davon auszugehen habe, dass der Fußgänger nicht alle Verkehrsregeln kennt oder er einfach nur geistig behindert ist und öfter mal ohne Grund sinnlose Sachen macht und zweitens, ich mir als Autofahrer, der 2 Tonnen Blech mit einer Geschwindigkeit von 50km/h (durch physikalische Berechnungen lassen sich die auftretenden Kräfte ermitteln) durch besiedeltes Gebiet steuert, eigentlich auch der Verantwortung, die ich trage, bewusst sein sollte. Ich bin mal mit meinem Auto durch eine enge Nebenstraße mit links und rechts parkenden PKW gefahren. Erlaubt sind 30, ich fuhr unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze 20km/h und plötzlich springen zwei Kinder zwischen den parkenden Autos auf die Fahrbahn. Da fehlten nur ein paar Zentimeter. Die Erkenntnis, dass die beiden nicht ohne zu gucken auf die Straße zu springen haben, nützt mir reichlich wenig, wenn ich sie umgenietet hätte. Sicher, für vierspurige Hauptverkehrsadern könnte man andere Maßstäbe anlegen, aber wir können auch weiterhin zugucken wie immer mehr Verkehrsflächen ausschließlich für den Autoverkehr reserviert werden.

Gleiches gilt übrigens für Radfahrer.
 
wenn es kracht, bekommt der Autofahrer meist zumindest eine Mitschuld. Einfach nur weil er in dem Moment da war. Gesunder Menschenverstand ist das jedenfalls nicht

Ob die Regelung zur Betriebsgefahr dem gesunden Menschenverstand widerspricht, sei mal dahingestellt.
Man kann auch argumentieren, dass allein durch den Betrieb einer Maschine oder technischen Einrichtung eine latent vorhandene Gefahr entsteht, die ohne diesen Betrieb nicht vorhanden wäre. Der Betreiber dieser technischen Einrichtung kann alles richtig machen und alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls trifft den Betreiber dann zwar keine Schuld, aber eine Mithaftung, die sich allein aus dem Betrieb der technischen Einrichtung ergibt, kann dem Betreiber angelastet werden.
 
Die Haftung für die Betriebsgefahr ist aber auf Kraftfahrzeuge beschränkt (-> § 7 Abs. 1 StVG). Auf Fahrräder ist das nicht anzuwenden. Unabhängig davon halte ich Deine Einschätzung in Beiträgen 2 und 5 aber für zutreffend.
 
Wenn ich einen unangeleinten Hund am Straßenrand sehe, verringere ich die Geschwindigkeit oder wechsle sogar auf die linke Spur. Und wenn das auf einer vierspurigen Hauptverkehrsader geschieht und alle hinter mir auch bremsen müssen, ist das halt so. Auch Fußgänger können einen plötzlichen Schwächeanfall, Herzinfakt, spastische Anfälle etc. erleiden und auf die Fahrbahn kippen. Damit muss ich rechnen. Es gibt kein Grundrecht auf zulässige Höchstgeschwindigkeit. Schäden übernimmt ja auch die KFZ-Haftpflicht, strafrechtlich muss man dem Fahrer schon Fahrlässigkeit nachweisen.
 
Soweit ich das weiß - Vorsicht Halbwissen! - haftet dafür auch die reguläre KFZ-Haftpflicht....
Das ist nicht nur Halbwissen, sondern Unwissen. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung tritt immer nur für Schäden ein, die mit dem konkret versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Sogar bei Wechselkennzeichen muss der Versicherungsschutz ausdrücklich für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden.
 
Wenn ich einen unangeleinten Hund am Straßenrand sehe, verringere ich die Geschwindigkeit oder wechsle sogar auf die linke Spur. Und wenn das auf einer vierspurigen Hauptverkehrsader geschieht und alle hinter mir auch bremsen müssen, ist das halt so. Auch Fußgänger können einen plötzlichen Schwächeanfall, Herzinfakt, spastische Anfälle etc. erleiden und auf die Fahrbahn kippen. Damit muss ich rechnen. Es gibt kein Grundrecht auf zulässige Höchstgeschwindigkeit. Schäden übernimmt ja auch die KFZ-Haftpflicht, strafrechtlich muss man dem Fahrer schon Fahrlässigkeit nachweisen.
ich wünschte mir wirklich, dass alle autofahrer so umsichtig führen wie du (das ist mein voller ernst).
 
Die Haftung für die Betriebsgefahr ist aber auf Kraftfahrzeuge beschränkt (-> § 7 Abs. 1 StVG). Auf Fahrräder ist das nicht anzuwenden. Unabhängig davon halte ich Deine Einschätzung in Beiträgen 2 und 5 aber für zutreffend.

Der von Dir zitierte Paragraf bezieht sich ausschliesslich auf Kraftfahrzeuge. Das heisst nicht, das von anderen technischen Geräten im Straßenverkehr keine Betriebsgefahr ausgeht. Ob ein Radfahrer schon mal ausdrücklich wegen der Betriebsgefahr seines Verkehrsmittels in Mithaftung genommen wurde, weiss ich nicht, würde es aber nicht ausschliessen.
 
ich wünschte mir wirklich, dass alle autofahrer so umsichtig führen wie du (das ist mein voller ernst).
Nee nee, wollt hier nicht den Moralapostel raushängen lassen. Hat bei mir auch einige Jahre gedauert, Und wenn ich Dir jetzt sage, dass ich wegen BTM keinen FS mehr habe, wirft das auch 'n ganz anderes Licht auf mich. Wohlgemerkt angehalten wurde ich, weil ich mit 30 auf 'ner Hauptverkehrsader auf 'ne rote Ampel zurollte, kannte die Ampelphasen auswendig und wusste, dass alles andere keinen Sinn macht. Gang raus, ausrollen und bei grün fliegender Start. Fällt nur nachts im Ghetto extrem auf :D
 
Das ist nicht nur Halbwissen, sondern Unwissen. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung tritt immer nur für Schäden ein, die mit dem konkret versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Sogar bei Wechselkennzeichen muss der Versicherungsschutz ausdrücklich für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden.
Galub ich Dir gern, aber angerufen hast Du auch nicht?
 
Es soll Leute geben, die haben z.B. Versicherungskaufmann gelernt. Oder Versicherungsfachwirt. Oder Ähnliches.
Und Du bist einer davon? Ich frage. Ich lass mich gern eines besseren belehren. Aber wenn jemand einfach nur sagt: "nö", frag ich, woher er das weiß.
Liebe Grüße von einem, der gern Gewissheit hat :)
 
Die Haftung für die Betriebsgefahr ist aber auf Kraftfahrzeuge beschränkt (-> § 7 Abs. 1 StVG). Auf Fahrräder ist das nicht anzuwenden. Unabhängig davon halte ich Deine Einschätzung in Beiträgen 2 und 5 aber für zutreffend.
Als juristisch unqualifizierter würde mich an der Stelle interessieren, ob für Radfahren nicht trotzdem der Begiff der Gefährdungshaftung angewandt wird. (der sich bei näherer Betrachtung durchaus dem gesunden Menschenverstand erschliesst)
 
Ja bin ich ;)

Privat HP versichert die Person
KFZ HP versichert das Fahrzeug
Das glaub ich Dir mal einfach und nerve hier nicht weiter, weils mir eigentlich auch egal ist. Zumal's ja eh schlau ist 'ne HP zu haben und sich meine Frage eigentlich garnicht stellt.

LG und Augen auf im Straßenverkehr :bier:
 
. Wohlgemerkt angehalten wurde ich, weil ich mit 30 auf 'ner Hauptverkehrsader auf 'ne rote Ampel zurollte, kannte die Ampelphasen auswendig und wusste, dass alles andere keinen Sinn macht. Gang raus, ausrollen und bei grün fliegender Start. Fällt nur nachts im Ghetto extrem auf :D
So is das, fährt man vorrausschauend und gelassen, ist man nicht normal unterwegs und man wird auffällig...
 
So is das, fährt man vorrausschauend und gelassen, ist man nicht normal unterwegs und man wird auffällig...
Na ja, BTM war ja trotzdem und ich nutze das auch gern als Rechtfertigung, aber stimmt schon, wenn Du nachts so schnell fährst, wie Du darfst, bist Du auffällig. Ein ordentlicher Bürger muss halt konsumieren, das heißt auch schnell fahren damit das Mineralölsteuersäckle immer schön gefüllt ist :D
 
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