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Unfall durch genommene Vorfahrt - Was jetzt?

bisschenradeln

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Hey, ich hatte gestern einen Unfall und wollte euch mal fragen, wie man da jetzt im weiteren vorgeht. Vielleicht hat es ja der ein oder andere erlebt und kann mir mit seinem Erfahrungsschatz weiterhelfen! :)

Mir wurde von einem Transporter die Vorfahrt genommen, ich bin seitwärts in ihn gecrasht und beim Sturz wurde mein Rad beschädigt. Im Detail gibt es Schäden am Lenker, am Sattel und am Rahmen (hier nur Kratzer). Glücklicherweise hat der Unfallverursacher nicht das Weite gesucht. Habe sicherheitshalber die Polizei verständigt, da ich mir auch einige Verletzungen zugezogen habe.

Nun würde mich interessieren, wie das mit der Schadensregulierung läuft. Das beschädigte Fahrrad ist leider mein einziges, das ich auch für die Uni benötige. Online habe ich gelesen, dass es mehrere Wochen bis Monate dauern kann, bis der Schaden übernommen wird und mir wurde dazu geraten, bei einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu fordern. Kann man die Versicherung für weitere Kosten aufkommen lassen? Kratzer im Rahmen werden ja eher nicht Teil der Reparatur sein, aber den Wert des Rades mindern. Und eigentlich kann ich das jetzt schlecht 6 Wochen stehenlassen, bis die Kostenübernahme geklärt ist. :confused:
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von dobelli

Hilfreich
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Du hättest aber, genau wie beim Auto, Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Beseitigung der Kratzer.

Vor Jahren genau so mir passiert. Auf der Fahrt vom Fahrradhändler nach Hause hat mir ein Bus die Vorfahrt genommen und mich zum unsanften Absteigen infolge einer Vollbremsung gezwungen.
Nagelneues Fahrrad mit Kratzern wollte ich auch nicht hinnehmen und wurde in der Entschädigung, neben eines Schmerzensgeldes für diverse Prellungen, entsprechend berücksichtigt.

Der Fahrradhändler hat mir einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung erstellt, welchen ich dann bei der Versicherung eingereicht habe.
 
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Hilfreichster Beitrag geschrieben von dobelli

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Du hättest aber, genau wie beim Auto, Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Beseitigung der Kratzer.

Vor Jahren genau so mir passiert. Auf der Fahrt vom Fahrradhändler nach Hause hat mir ein Bus die Vorfahrt genommen und mich zum unsanften Absteigen infolge einer Vollbremsung gezwungen.
Nagelneues Fahrrad mit Kratzern wollte ich auch nicht hinnehmen und wurde in der Entschädigung entsprechend berücksichtigt.
Bei einem Auto bis 1000km und einem Monat Alter hättest du einen Anspruch auf ein Neufahrzeug, ein erheblicher Schaden vorausgesetzt, gehabt.
Bei einem neuen Rad, gerade vom Händler geholt, genau so.
Dumm gelaufen...
 
Wie du ja selber sagst bei einem "erheblichen Schaden". Wir reden noch immer von Kratzern und nicht einem gestauchten Rahmen.🙄
 
Eigentlich bin ich nicht so der Fan von „immer gleich Anwalt einschalten“, aber aufgrund dessen, da man es am anderen Ende mit einer Versicherung zu tun hat, diese gern mal mindern oder sonstwie rumzicken, würde ich dazu raten. Wenn die Schuldfrage recht eindeutig ist, ist es auch recht klar, dass die Gegenseite dessen Kosten zu übernehmen hat.

Wenn der andere Schuld hat, steht Dir grundsätzlich alles Mögliche zu, Mietrad/Nutzungsausfall während der Reparatur, und auch eine Wiederherstellung des Rades, das können natürlich auch zu lackierende Kratzer sein. Du gehst jetzt von Deinem Studentenrad aus, sicher muss man den Wert des Rades im Hinterkopf haben, aber warum sollte ein Specialized SL7 – Fahrer einen Kratzer an seinem 15.000-Euro-Rad hinnehmen. Hab auch grad was am Laufen, zerkratzter DI2-STI, warum soll ich das wegstecken? Jeder Autofahrer lässt sich jeden Mini-Kratzer für 2.000 Euro selbst am Stoßfänger(!) weglackieren. Da darf man sich manchmal auch fragen, warum man sich als Radelnder anders behandeln lassen soll.

Bring Dein Rad auf jeden Fall zeitnah schonmal zum Händler und lass Dir nen KV machen. Wenn’s die Gegenseite nicht glaubt, sollen die nen Gutachter einschalten, deren Sache. Dir steht übrigens auch einer zu, würde ich aber noch nicht gleich im ersten Schritt machen, da der auch erstmal Geld will.
 
Man müsse halt wissen, was für ein Rad es war und wie heftig der Aufprall.

Versicherung vom Gegner anrufen. Bei klarer Sachlage regulieren die schnell, ggf halt auch nur quotal.

Anwalt braucht man da eher nicht.
 
Verletzungen können Forderungen nach Schmerzensgeld begründen. Die Reparaturkosten eines Fahrrades werden nicht in der gleichen Art mit dem Zeitwert verglichen, wie bei einem PKW, weil es z.B. keine Schwacke-Liste gibt. Ansprechpartner für dich ist die Versicherung des Lieferwagens. Je nachdem, wie hoch die Ansprüche und wie gut du sie belegen kannst (Quittung fürs Rad, Kosten der Reparatur, beschädigte Kleidungsstücke, Gutachten des Arztes ...) , geht es mit der Versicherung einfach. Wenn du dich für einen Anwalt entscheidest, dann gleich sofort, denn wenn du schon Sachen mit der Versicherung vereinbart hast, hat es der Anwalt schwer, eventuelle Fehler "auszubügeln". Sofern die Schuldfrage eindeutig ist, wird auch der Anwalt von der Versicherung bezahlt.

War der Unfall auf dem Weg zwischen Uni und zu Hause? Dann wäre das ein Wegeunfall und für die medizinische Seite wäre nicht die Krankenkasse, sondern die Uni-Versicherung zuständig (beide werden sich das Geld von der Kfz-Haftpflicht zurückholen).
 
Ich hoffe die verletzungen sind nicht schwer und verheilen schnell.

Ich bin auch kein fan davon immer gleich einen anwalt einzuschalten aber hier wäre es ratsam.
Gerade bei einem unfall mit einem fahrrad wird dies schnell als bagatellschaden abgetan.
Der anwalt weiss auch um die fristen wie um das ausfallgeld.
 
Da die Schuldfrage geklärt ist, würde ich einen Anwalt nehmen! Der nimmt dir die ganze Arbeit ab und sorgt dafür, dass du nicht zu kurz kommst!
 
Nimm dir einen Anwalt!

Die Kosten dafür muss die Versicherung des Unfallverurschers tragen. Gute Besserung!:)

Verlage dann über den Anwalt eine Verschuß für die Schadensregulierung. Da es lange dauert bis sowas abgschlossen ist.

Hast du den Verursacher angzeigt, oder eher willst du ihn anzeigen?
 
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Wenn Polizei vor Ort war (war sie?), kriegt der Verursacher ja eh sein Knöllchen, und der Vorgang an sich ist amtlich.
 
Wenn Polizei vor Ort war (war sie?), kriegt der Verursacher ja eh sein Knöllchen, und der Vorgang an sich ist amtlich.
Ja, aber wir müssen zwischen Ordnungswidrigkeit (Vorfahrt nehmen) und Straftat (fahrlässige Körperverletzung) unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
 
Wenn Polizei vor Ort war (war sie?), kriegt der Verursacher ja eh sein Knöllchen, und der Vorgang an sich ist amtlich.

Trotzdem erhält der Geschädigte dann eine Vorladung zur Aussage. Da wird er dann gefragt ob er den Verursacher des VKUs anzeigen will.
So wars immer bei meinen Unfällen. ;)

Ein Anwalt hat mir gesagt wenn ich keine Anzeige erstatte gehts zur Bußgeldstelle. Anzeige geht natürlich an die Staatsanwaltschaft.
 
Ein Anwalt hat mir gesagt wenn ich keine Anzeige erstatte gehts zur Bußgeldstelle. Anzeige geht natürlich an die Staatsanwaltschaft.
Normalerweise meldet sich diesbezüglich schon der zuständige Polizist. Wie das allerdings in einigen deutschen "failed states" laufen mag ...
 
Normalerweise meldet sich diesbezüglich schon der zuständige Polizist. Wie das allerdings in einigen deutschen "failed states" laufen mag ...

Das habe ich ja geschrieben. ;)

Anwalt meinte damals wenn ich nicht zur Vorladung erscheine geht das ganze eh an die Bußgeldstelle.
 
Polizei "nutze" ich nur noch, um den Unfall noch etwas "amtlicher" zu machen, damit der Gegner es nicht in Gänze abstreitet.

Die polizeiliche Präsenz ist m.E. leider nötig, damit der Andere sich im stillen Kämmerlein nicht doch einen anderen Hergang überlegt.

Die Anzeige wegen Körperverletzung würde ich nur machen, wenn ich einen wirklichen Groll gegen den Autofahrer habe, er mich mutwillig abgeräumt hat oder sowas, oder nach dem Unfall nen Aufstand macht. Fehler passieren, da muss ich niemanden anzeigen, er bekommt eh sein Knöllchen. Und auch für die Forderung nach Schmerzensgeld brauchts keine Anzeige, also wozu?
 
Moin,

habe quasi gerade alles überstanden von einem Unfall Juni letzten Jahres.

Sofort zum Anwalt, ägere dich nicht mit der Versicherung herum, ohne Anwalt hätte die Versicherung mich über den Tisch gezogen. (Schultereckgelenksprengung).

Geduld haben. Abschläge gibt es sofort, auch der Zeitwert vom Fahrrad wird umgehend ersetzt. Mein 700 Euro Rad war mit verbogenem Schaltwerk und den zu tauschenden Teilen (fahre ja nicht mit einem angeschlagenem Lenker weiter) ein Totalschaden (ein Gutachten lohnt sich bis 500 Euro Schaden niemals). Zeitwert 400 Euronen. Klamotten auch alle bezahlt bekommen, Hose, Shirt, Helm.

Habe selbst eine Zusammenstellung der erforderlichen Neuteile gemacht. Das hat gereicht, bis 500 Euro gucken die da nicht mal rein.

Wenn Du nicht beim Arzt warst und keinen Krankenschein hast wird an Schmerzensgeld wohl nicht viel rumkommen. Ohne Anwalt eher nix. Bei mir fehlt jetzt die äußerste Sehne am Schlüsselbein.

Meinem Unfallgegner drohten 1000 Euro Bußgeld, aber ich glaube da ist er rumgekommen, vor Gericht musste ich jedenfalls nicht mehr aussagen. Typ war allerdings mir gegenüber vollkommen uneinsichtig.

Aber laberlaberrabarber, Anwalt und gut ist. Einmal hin, mit nix mehr zu tun, gelegentlich EMails vom Anwalt beantworten.

Ciao.

PS: Das geilste war, der Unfallfahrer (Linksabbieger zieht mir davor und ich wie Du in die Seite) so überzeugt das ich zu schnell und selbst Schuld war ruft selber die Polizei, total überzeugt die kaxxen den blöden Rennradler jetzt mal voll zusammen, guckt dann am Ende blöd aus der Wäsche. Linksabbieger gegen übersichtliche Vorfahrtstraße/Radweg.
 
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