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Unfall durch genommene Vorfahrt - Was jetzt?

Apropos Anwalt: der rechnet (für sich selbst) nach Schadenstabelle ab. Zu deutsch: geringer Schaden - wenig Honorar, ohne Gerichtsverhandlung bleibt sein Honorar noch übersichtlicher. Der hat also irgendwann wenig Motivation, noch etwas für einen zu tun.
Wieder so ein dummes Vorurteil.
Das mag im Einzelfall so sein, ist aber nicht allgemeingültig.
 
Meine persönliche Sache mit genommener Vorfahrt hatte ich heute.

Ich steuere bei Grün als Geradeausfahrer auf eine Kreuzung zu. Im Gegenverkehr stehen wartend zwei Linksabbieger. Der hintere hat keine Lust zu warten, fährt rechts an dem vorderen vorbei und biegt vor mir links ab.
Ich war allerdings mit dem Auto unterwegs, mit zulässigen 70km/h.
Ich musste voll in die Eisen gehen.

Ach ja, parallel zur Fahrbahn verläuft hinter Buschwerk ein benutzungspflichtiger Radweg. Wenn dort ein Radfahrer gefahren wäre und dieser an der grünen Ampel die Kreuzung gequert hätte, dann hätte der Linksabbieger den Radfahrer zwangsläufig erwischt.
 
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Meine persönliche Sache mit genommener Vorfahrt hatte ich heute.

Ich steuere bei Grün als Geradeausfahrer auf eine Kreuzung zu. Im Gegenverkehr stehen wartend zwei Linksabbieger. Der hintere hat keine Lust zu warten, fährt rechts an dem vorderen vorbei und biegt vor mir links ab.
Ich war allerdings mit dem Auto unterwegs, mit zulässigen 70km/h.
Ich musste voll in die Eisen gehen.

Ach ja, parallel zur Fahrbahn verläuft hinter Buschwerk ein benutzungspflichtiger Radweg. Wenn dort ein Radfahrer gefahren wäre und dieser an der grünen Ampel die Kreuzung gequert hätte, dann hätte der Linksabbieger den Radfahrer zwangsläufig erwischt.
War das zufällig ein kleiner weißer Neusser Mini? Den hatte ich als Autofahrer auch 2x als einen "auf der Linksabbiegerspur-den-Geradeausverkehr-links-Überholer" - einmal hat er es geschafft, das zweite Mal bin ich "leider" schneller angefahren als er und er musste vollbremsen, um nicht gegen den Sperrpfosten zu fahren, der den Linksabbiegerverkehr am geradeausfahren hindert. War mit einem zeitlichen Abstand von einem Jahr 2x derselbe PKW und Fahrer, selbe Gegend. Keine Ahnung, was das sollte.
 
Neuss ist richtig, allerdings ein grauer A4 oder A6 Kombi.
Scheint in NE so üblich zu sein.
 
vielleicht hat er inzwischen den Fahrzeugtyp gewechselt, oder es ist in NE wirklich so üblich
 
neee, "meiner" war etwas älter (etwa Mitte/Ende 40 hätte ich jetzt geschätzt), helle Haare, damals kein Bart. Und 2 Buchstaben nach dem NE (welche weiß ich nicht mehr, müsste ich mal meine Aufzeichnungen durchgucken.). bei mir war er auch immer NOV/DEZ in Action. Hat sich beim zweiten Mal auch seeeehr mit BLick nach vorn konzentriert, als ich an seine Scheibe geklopft hatte. Dabei wollte ich ihm doch nur sagen, dass er nach seiner Fernlichthupe (vermutlich wollte er sich damit nur bedanken, dass ich ihn noch vor der Sperrbake ausgebremst hatte) den Scheinwerfer sicherheitshalber ganz ausgeschaltet hatte. Kommt im dunklen morgens früh auch besser.
 
Wieder so ein dummes Vorurteil.
Das mag im Einzelfall so sein, ist aber nicht allgemeingültig.
mal von Deiner Wortwahl abgesehen ... welches meiner Argumente passt Dir nicht? Dass ein Anwalt idR nach Schadenstabelle (richtig Gebührentabelle, das hättest Du zu recht kritiseren können) abzurechnen hat? Oder dass er wenn sein Budget aufgebraucht ist wenig Interesse an mehr umsnst zu erbringenden Aufwand hat?

Nebenbei ist das ganze im RVG geregelt, da bleibt Deinem Rechtsvertreter gegenüber der gegnerischen Partei wenig Spielraum, da er im Normalfall (sofern der Gegner auch zweifelsohen den Schaden zu tragen hat) seine Gebühren auch gegenüber der gegnerischern Partei abrechnen wird. Und da willst Du im Ernst vorab an der Abrechnung drehen? Da wird der Gegner kaum die Kosten übernehmen, oder?

Wenn Du auf allgemeine Beratungsgespräche abzielst mag das so sein. Der wird der Anwalt bei geringen Schäden sogar darauf bestehen. Bei einer Gebühr von 45EUR ist die Zeit nämlich nach 15min abgelaufen, so ein Rechtsanwalt hat in fast allen Fällen schon eher einen Stundensatz Richtung 200EUR
 
Es sollte einfach ein Anwalt sein, dessen Gebiet das tatsächlich ist, vielleicht sogar einen, der wie bei uns, selbst in einer Rennradgruppe mitfährt.

Es ist wie es ist, der kennt sich dann einfach besser aus, an was man alles denken kann und muss, wie es ums Thema Carbonrahmen/Röntgen bestellt ist, und dass Rennräder halt nunmal auch so teuer wie ein Auto sein dürfen.

Wenn der Anwalt als bekennender Sportwagenfahrer sonst eher Seinesgleichen vertritt, wird er bei Radlern einfach nicht so die Routine haben, und da ist dann die Frage, ob er bockens ist, sich da für seinen Obolus tief einzuarbeiten.
 
Hallo Leute, ich befürchte, ich benötige doch nochmal eure Hilfe. Ich habe vor zwei Wochen den Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben. Das hat sich leider gezogen und kam erst letzte Woche zu mir. Dann habe ich die Firma des Unfallverursachers telefonisch kontaktiert, um die Versichertendaten zu erfragen. Er wollte eine Mail mit meinen Kontaktdaten, um sich dann auf diesem Wege bei mir zu melden. Darauf erfolgte keine Antwort. Gestern habe ich es telefonisch probiert und wurde wieder auf später vertröstet. Erneut keine Antwort. Heute habe ich schließlich darauf bestanden und dabei kam heraus, dass das Ganze an den Anwalt der Firma abgegeben wurde. Außerdem ist ihm herausgerutscht, es seien ja immer Zwei an einem Unfall beteiligt und ich habe meinen Sturz durch die überhöhte Geschwindigkeit zu verantworten. Der Zeuge habe mich auch mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gesehen (ich war vielleicht 20 - 30 kmH schnell und das in einer 50er Zone - hätte auch locker bremsen können, aber habe nicht damit gerechnet, dass der Transporter weiter abbiegt). Ich bin gerade echt ein bisschen verunsichert und auch sehr enttäuscht. Dem Unfallverursacher habe ich versichert, nicht zu klagen und mein einziger Anspruch war, dass ich mein Rad bald wieder nutzen kann, bei einem lächerlichen Schaden von ca. 300 €.

Ich überlege jetzt, doch Anzeige zu erstatten. Meint ihr, das hat Erfolgsaussichten oder bringt mir nur noch mehr Ärger? Und meinen Fall habe ich an VINQO abgetreten. Das ist eine Online-Rechtsberatung mit Anwälten, die sich gegen Anteile des Schmerzensgeldes mit dem Fall beschäftigen. Meint ihr, es genügt, wenn die sich weiterhin um den Fall kümmern, oder sollte ich mich auch nochmal an eine richtige Kanzlei wenden?
 
Das kling so, als wolle die Firma den Schaden nicht über die Kfz-Versicherung, sondern selber mit dir abrechnen? Dann hole dir nach der Vorankündigung selber einen Anwalt bzw. frag bei VINQO nach, ob sie dir auch bei der Forderung nach Schadensersatz weiter helfen. Ein Anwalt kann zumindest Akteneinsicht anfordern und feststellen, ob die Zeugenaussage mit überhöhter Geschwindigkeit so vorliegt, oder ob es nur ein Vorwand ist, um den Schaden runter zu handeln.

Anzeige erstatten kannst du nur gegen den Fahrer, aber nicht gegen die Firma.
 
Hi,

Anzeige hilft nicht weiter. Nach deiner Geschwindigkeit fragt bei Gericht keine Sau. (Hat mein Unfallgegner auch behauptet und tolle Zeugen angeschleppt 😂 juckt keinen, wird gar nicht nach gefragt) Du hast keine Schuld und wenn jetzt nicht wann willst du denn einen Anwalt einschalten.

Man lernt nicht aus. Nach Radunfall immer Polizei, Rettungswagen für die Prellungen und wer weiß was kaputt gegangen ist, meine gerissene Sehne hatte ich auch nicht auf dem Schirm und Krankenschein für wenigstens die Humpelwoche.

Echt ärgerlich. Wenn es polizeilich aufgenommen wurde und die Vorfahrt klar ist ab zu einem richtigen Anwalt. Naja, und du konntest natürlich nicht locker bremsen.

Viel Erfolg. Das ist echt nervig. Wegen der bescheidenen Ansprüche von dir... 😏
 
apropos Schmerzensgeld: ohne stationäre Aufnahme kommt da idR nicht viel rüber, und dann auch nur mit der Abtretung künftiger Folgekomplikationen. Das ist Amiland anderster: da gibts eine Mille for free wg einem Kratzer (sagt man). Für ein vertauchts Sprungegelenk (zwei Wochen Einschränkungen & ein paar Kratzer) hat der Anwalt 150EUR rausgehandelt, nach ich ihn bedrängt habe.
Das würde ich nicht so allgemein stehen lassen.

Mein Radunfall hatte auch keine so gravierenden Folgen, als das ich hätte im Krankenhaus bleiben müssen. Aber ein Schleudertrauma und ein gebrochener Augenhöhlenboden haben für einen dicken 4stelligen Betrag an Schmerzensgeld scheinbar ausgereicht. Das musste nicht vor Gericht. Die gegnerische Versicherung hat anstandslos die Anwaltsforderung beglichen.
 
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Das würde ich nicht so allgemein stehen lassen.

Mein Radunfall hatte auch keine so gravierenden Folgen, als das ich hätte im Krankenhaus bleiben müssen. Aber ein Schleudertrauma und ein gebrochener Augenhöhlenboden haben für einen dicken 5stelligen Betrag an Schmerzensgeld scheinbar ausgereicht. Das musste nicht vor Gericht. Die gegnerischen Versicherung hat anstandslos die Anwaltsforderung beglichen.
Rippenprellung = etwas mehr als 3000€ SG
 
Rippenprellung = etwas mehr als 3000€ SG
Schmerzensgeld ist in D sehr uneinheitlich: Hatte kürzlich Gerichtstermin: Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Schambeinfraktur, Bandabriss kleiner Finger rechts, Sehnenabriss Hamstrings, BWS-Stauchung, Rippenprellung. 10000 gefordert, 5000 geurteilt.
Rippenprellung 3000€ ist reichlich großzügig. Man sollte seine Unfälle nach USA verlegen... 🙄
 
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