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Unfall durch genommene Vorfahrt - Was jetzt?

Du schreibst Transporter...
War der Unfallgegner beruflich unterwegs und ist auch ein Schaden an seinem Fahrzeug entstanden?
Dann auf jeden Fall zum Anwalt!
 
Trotzdem erhält der Geschädigte dann eine Vorladung zur Aussage. Da wird er dann gefragt ob er den Verursacher des VKUs anzeigen will.
So wars immer bei meinen Unfällen. ;)

Ein Anwalt hat mir gesagt wenn ich keine Anzeige erstatte gehts zur Bußgeldstelle. Anzeige geht natürlich an die Staatsanwaltschaft.
Also bei meinen Unfall, bei dem nur die Vorfahrt genommen wurde, hat der Staatsanwalt, ohne mein Zutun eine Strafe verhängt. Ich verstehe auch nicht was die Anzeige bringen soll, wenn der Verursacher keine bösen Absichten hatte. Sowas ist zwar scheiße, aber Unfälle passieren nun mal.
 
Mein Unfall war am 21.12., aktuell warte ich noch auf den Abschlussbericht vom Krankenhaus (drei Tage dort wegen Gehirnerschütterung und OP am kleinen Finger, blöd, aber wegen Komplikationen lange und nervig). Nach diversen Erfahrungsberichten hier im Forum bin ich gleich zum Anwalt. Der hat dann direkt einen Vorschuss aufs Schmerzensgeld gefordert und auch bekommen. Für's Rad (5 Jahre alt,Totalschaden) rechne ich vielleicht mit 400-500€, das neue gleichwertige hat dann 2000 € gekostet. Knapp die Hälfte davon war der Vorschuss, der ja aber eigentlich nichts mit dem Schaden am Rad zu tun hatte.
Wenn der Bericht demnächst vorliegt, kommt's dann hoffentlich schnell zum Ende. Also letztendlich ein gutes halbes Jahr, wenn die Versicherung nicht zickt. Nutzungsausfall habe ich nicht bekommen, Freizeitvergnügen wird nicht bezahlt und um zur Arbeit zu kommen habe ich andere Möglichkeiten, die ich mir anrechnen lassen musste.
Geben wird's eh nur Peanuts, es wird nicht mal für das neue Rad reichen, das alte war für mich aber wertvoller als ein neues, da drei Jahre lang dran verbessert und angepasst (Brevet-Rad). Das zahlt aber keiner.
Was auch nicht zu unterschätzen ist, ist der Zeitaufwand mit Krankenhaus, Anwalt, Radhändler,... Da sind bei mir mittlerweile über 130 Stunden zusammengekommen, die niemand bezahlt.
Was mich auch maßlos ärgert, dass mir die Polzei "aus Datenschutzgründen" nicht den Unfallhergang mitteilt. Mir selbst fehlt da ein Stück Erinnerung, und was ich weiß, habe ich vom Unfallgegner erfahren.
Strafanzeigen htee ich nicht gestellt, er hatte mich ja nicht bedrängt o.ä., sondern einfach blöd abgebogen.
 
Also bei meinen Unfall, bei dem nur die Vorfahrt genommen wurde, hat der Staatsanwalt, ohne mein Zutun eine Strafe verhängt. Ich verstehe auch nicht was die Anzeige bringen soll, wenn der Verursacher keine bösen Absichten hatte. Sowas ist zwar scheiße, aber Unfälle passieren nun mal.

Wenn man das nicht will, weil man Verständnis für Fehler Anderer hat, dann gibt es eine einfache Lösung.
Die fahrlässige Körperverletzung bei kleineren Verletzungen und Schäden wird nur bei durch den Geschädigten gestellten Strafantrag verfolgt (ist regional etwas unterschiedlich).

Wenn man die Strafverfolgung als Geschädigter nicht will, dann kreuzt man
"Ich stelle keinen Strafantrag, behalte mir dies vor."
an.

Dann legt man bei der StA die Akte für 3 Monate weg, weil der Antrag nur binnen 3 Monaten gestellt werden kann. Stellt man den Antrag wie geplant nicht, dann ist selbst die subsidiäre Ordnungswidrigkeit verjährt.
Es wird also alles eingestellt und der Täter bekommt nicht einmal einen Punkt in Flensburg.
 
Ja das ist krass, ich hätte am nächsten Tag nicht mal die Farbe vom Auto sagen können, dem ich in die Seiten gefahren war.
"retrograde Amnesie" hieß das bei mir. Meine letzte Erinnerung ist etwa 5 Sekunden vor dem Crash, als ich mich umgeschaut habe, ob einer kommt und evtl. abbiegen will (das ist am GPS-Track nachvollziehbar), die nächste ist etwa 30 Minuten später beim Erwachen im RTW. Obwohl man mir gesagt hat, dass ich wohl die ganze Zeit, zumindest bis zum Eintreffen des RTW, ansprechbar war. Ob ich das Auto überhaupt mal gesehen habe (kam ja auch von hinten), keine Ahnung.
 
Also bei meinen Unfall, bei dem nur die Vorfahrt genommen wurde, hat der Staatsanwalt, ohne mein Zutun eine Strafe verhängt. Ich verstehe auch nicht was die Anzeige bringen soll, wenn der Verursacher keine bösen Absichten hatte. Sowas ist zwar scheiße, aber Unfälle passieren nun mal.

Wenn der Verursacher einsichtig ist und sich entschuldigt muss man ihn sicher nicht anzeigen. ;)

Nur habe ich da ganz anderes schon erlebt. :(

Die Verursacherin meines zweiten VKUs war eine gute Freundin einer ehemaligen Arbeitskollegin von mir.
Die Weiber haben sich dann ein schönes Märchen ausgedacht.
Die Freundin hat ein Schreiben ans Gericht geschickt worin sie behauptete das ich auf Arbeit erzählt hätte das ich den Unfall absichtlich verursacht hätte.🤬

Man hat halt gedacht das man damit durchkommt. Habe dann gleich im Gericht gesagt das ich die Dame wegen Verleumdung anzeige.
Da hat deren Anwalt dann nicht mehr mit dem Schreiben argumentiert....

Man muss wirklich mit allen möglichen rechnen.☹️
 
So, erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, Berichte und Besserungswünsche! Ich habe keine schlimmeren Verletzungen, nur einige Prellungen und Schürfwunden. Gemessen an euren Unfallberichten und dem Fahrzeugtyp merke ich gerade auch nochmal, was für ein Glück ich dabei hatte.

Nochmal kurz zum Unfallgeschehen: Ja, die Schuldfrage ist eindeutig. Es handelt sich um ein Firmenfahrzeug und ein Zeuge hat das Ganze ebenfalls beobachtet.

Auf das Erstatten einer Anzeige werde ich verzichten, da der Verursacher mir sehr schuldbewusst und sorgvoll gegenübergetreten ist. Ich denke, wir hatten an dem Tag einfach beide Pech und ihm ging es danach auch sichtlich schlecht.

Nachdem bei mir auch ärztlich abgeklärt ist, dass alles top ist (hatte aufgrund von doch recht ordentlichen Schmerzen im Brustkorb den Verdacht auf einen Rippenbruch) geht es für mich nur um die Frage der Schadensregulierung.

Ob Du direkt eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst gilt es abzuwägen.

Zum Thema Anwalt habe ich hier jetzt einige unterschiedliche Meinungen von euch gelesen. Brauche ich den, wenn ich nur den entstandenen Schaden an meinem Rad und der Kleidung einholen will? Nutzungsausfallentschädigung wird vmtl. überflüssig, da ich durch das Studententicket auch kostenlos Öffis fahren kann. Bin ich zwar etwas länger unterwegs, aber den Aufwand mit Kostenerstattung für ein Leihrad und co. möchte ich mir lieber sparen.

Kann ich mir einfach einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, mir diesen Betrag erstatten lassen und das Rad selbst reparieren?

Und wie verhält es sich mit Lackschäden und optischen Mängeln? Um das Rad auf einen unfallfreien Stand zu bringen, müsste es ja eigentlich komplett neu lackiert werden. Darf man diese hypotethischen Kosten dann anfordern und es so belassen? Selbe Frage zum Sattel, der eher optisch in Mitleidenschaft gezogen wurde: Muss dieser ersetzt werden?
 
Wenn Du wirklich nur eine bestimmte Kohle haben willst, kannst Du natürlich alles in Form von Kostenvoranschlägen einreichen, vielleicht Fotos dazu, und natürlich kannst Du dem Händler sagen, er soll alles mit aufnehmen, zur Not noch nen KV vom Lackierer. Dann fragst Du die Versicherung nett, ob sie den Schaden übernehmen, oder ob Du Dir Gutachter/Anwalt nehmen sollst. Vermutlich zahlen die dann, und gut is.

Bedenke, dass Du bei KV und hypothetischer Abrechnung nur die Nettosumme bekommst, volle Summe inkl. MwSt gibt's nur/erst, wenn Du eine Rechnung einreichst.

Bedenke zum anderen, dass wenn Du eine Erklärung unterschreibst, dass damit sämtliche Ansprüche abgegolten sind, Du auch keine Möglichkeiten hast, eventuelle gesundheitliche Spätfolgen nachzureichen. Also falls Deine Rippe z.B. doch nochmal rumzickt.
 
Sicher gab es einen Strafbefehl. Nur wundert mich wie @flottfit auf die tsd € kommt???

Ein Strafbefehl geht ja immer über Tagessätze/Einkommen?
Hi,
ich war als Zeuge vorgeladen und habe mitbekommen wie der Fahrer seinen Zeugen (Päärchen Rollatorfahrer die bestätigen sollten das ich Lichtgeschwindigkeit fuhr) erzählte er habe ein Strafverfahren über 1000 Euro angehängt bekommen.

Wir mussten dann aber nicht mehr aussagen weil sich der Fahrer schon mit dem Gericht geeinigt hat. Wurden nur kurz reingerufen wegen Fahrtkosten.

Mir war egal das er dem Gericht die Reue vorspielt und sich bei mir nie entschuldigt hat, selbst bei Gericht kein Gruß nichts. Sein Anwalt war netter. 😅

Ohne Schuld keinen Anwalt zu nehmen verstehe ich nicht 🫤 mit Verletzungen schon gar nicht. Man kämpft schließlich nicht gegen den Fahrer (der ja einsichtig sein kann) sondern gegen die Versicherung.

Tschö.
 
...

Kann ich mir einfach einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, mir diesen Betrag erstatten lassen und das Rad selbst reparieren?

...

das wird Dir die gegnerische Versicherung mitteilen. Du kannst jetzt Dein Rad in jedem fall für einen KV zum Radhändler bringen (falls Du überhaupt einen findest und der dann auch noch einen vernünftigen KV erstellt). Wenn das Rad zum Gutachter muss (bei mir haben KV, Bilder und Rechnungen/Belege gereicht) wird man Dir das mitteilen.

Aus meiner Erfahrung: geh zm Anwalt! Die läuft die Kommunkation seitens der gegnerischen Versicherung gleich auf einem ganz anderen Niveau. Ist zwar traurig, ist aber so!
 
Meine Erfahrung ist, wenn es "nur" um ein paar Kratzer, an Mensch und oder Material geht, kann es die Sache vereinfachen, einfach mal mit der Versicherung zu sprechen. Bis zu gewissen Summen läuft sowas eigentlich recht unkompliziert ab, wenn alles soweit schlüssig ist. Wenn man das Gefühl hat beschissen zu werden, der Schaden höher oder man ist schwerer verletzt, auf jeden Fall ab zum Anwalt. Man sollte bei den Forderungen sollte man aber auch immer realistisch bleiben und die Kirche im Dorf lassen. Genau so wie man nicht beschissen und fair behandelt werden möchte, wollen es die anderen auch.
 
Ich habe nach meinem Unfall auch alles berechnet: Rad, Klamotten, Helm, Schuhe, Handy, Brille, sowie die nachträglich verbauten Teile, die kaputt gegangen sind: Radcomputerhalterung, Sattel, Pedale usw. Allerdings bekommt man natürlich jeweils nur den Zeitwert, nicht den Neupreis. Wo genau die Grenze liegt weiss ich nicht mehr, aber bei den Klamotten habe ich den vollen Preis erstattet bekommen. Die waren recht neu.

Ich habe damals alle Rechnungen inklusive Bilder der Beschädigungen an die Versicherung geschickt und ihnen vorgerechnet, was da in Summe zusammenkommt. Die Sachlage war seitens Polizei klar was die Schuldfrage angeht. Versicherung hat ohne Anstand sofort gezahlt (auch ohne Anwalt).

Schmerzensgeld ist eine andere Sache. Da geht es jetzt nach 2 Jahren erstmal los, wenn Arztberichte und Co. vorliegen zur Berechnungsgrundlage.
 
apropos Schmerzensgeld: ohne stationäre Aufnahme kommt da idR nicht viel rüber, und dann auch nur mit der Abtretung künftiger Folgekomplikationen. Das ist Amiland anderster: da gibts eine Mille for free wg einem Kratzer (sagt man). Für ein vertauchts Sprungegelenk (zwei Wochen Einschränkungen & ein paar Kratzer) hat der Anwalt 150EUR rausgehandelt, nach ich ihn bedrängt habe.

Apropos Anwalt: der rechnet (für sich selbst) nach Schadenstabelle ab. Zu deutsch: geringer Schaden - wenig Honorar, ohne Gerichtsverhandlung bleibt sein Honorar noch übersichtlicher. Der hat also irgendwann wenig Motivation, noch etwas für einen zu tun. Es gilt hier also, selbst ein Auge drauf zu haben und den Anwalt die Konversation erledigen zu lassen.
 
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