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Rechtsberatung Unfallschaden

Ich habe den TE so verstanden, daß es ihm hauptsächlich darum geht, daß der Rahmen durch den Unfall beschädigt sein könnte, und er gern einen neuen hätte.
Grds. gibt es, selbst wenn der Rahmen tatsächlich beschädigt wäre, nur den Zeitwertschaden als Ersatz und in Abhängigkeit davon, wie alt das Rad ist, welcher NP und wie viele km gefahren worden sind, könnte der recht gering sein. (Wäre das Rad neu, dann ca. Zeitwert=Neuwert - hätte der TE wohl geschrieben).
Nach der Schilderung ist der Rahmen wohl nicht offensichtlich beschädigt, was dann wohl schnell ausgefallen wäre (Unfall im Sommer bis jetzt).
Eine Untersuchung jetzt ist mit hohen Kosten verbunden, die der TE zuerst einmal selbst bezahlen muss und nicht weiß, ob bei der Untersuchung überhaupt etwas rauskommen wird. Und selbst wenn man jetzt feststellt, daß der Rahmen irgendwo gebrochen ist, heißt das noch lange nicht, daß dies auch beim Umfall passiert sein muss.
Denn das Argument des Haftpflichtversicherers wird sicherlich dann lauten, daß der Bruch schon lange vorher vorhanden war (was der TE nicht widerlegen kann) oder erst nach dem Unfall im Sommer bis jetzt passiert ist (was der TE auch schwerlich widerlegen kann), so oder so wird der Nachweis jetzt erst etliche Monate später nicht gelingen....
Mein Ratschlag daher (keine Rechtsberatung) - weiterfahren und Haken dran!

(Carbonrahmen halten sehr viel mehr aus, als man denkt und die Drohung mit einem RA löst bei den Versicherern auch nur ein müdes Lächeln aus, da dort auch sehr viele Juristen arbeiten und diese fachlich in ihrem Arbeitsbereich sehr viel besser geschult sind, als der "normale RA". Und dem RA ist es egal, von wem er sein Geld bekommt und für diesen ist der TE auch nur ein "Aktenzeichen"; insoweit RA nur dann, wenn wirklich schlimm....)

Übrigens - das Wochenende Master-CX-WM in Hamburg !!!
 
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Hallo,
ich habe von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet, weil der Unfallgegner behauptet hat, dass ich schuld sei. Jetzt bin ich in dem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung freigesprochen worden, der Auffahrende hat die alleinige Schuld bekommen. Jetzt hat die Haftpflicht des anderen reagiert und bietet 300€ an. Ich habe aber einen Kostenvoranschlag über 1500€, Wertverlust und co sind da schon mit eingerechnet. Das wurde alles von einem Anwalt für Verkehrsrecht formuliert. Diese Haftpflichtversicherung hat allerdings ihrerseits jetzt einen Gutachter eingeschaltet, der allein vom Foto her sagt, dass der Rahmen heil sei.

Mein Anwalt sagt, dass ich mir jetzt aussuchen kann, ob ich die 300€ nehme oder auf eigene Kosten ein Gegengutachten bei Dekra oder ähnlichen erstellen lasse. Ein Röntgen vom Rahmen lohnt nicht, es geht um ein aktuelles Rose Backroad, der Rahmen hat so verkratzt unter 1000€ Wert.
 
Musst du von den 300€ noch die anderen Reparaturen bezahlen oder ist dies schon geschehen und du fährst das Rad schon wieder? Wenn zweites zu treffen sollte, würde ich das Geld nehmen, ansonsten würde ich zu einem zweiten Gutachter gehen.
 
Mein Anwalt sagt, dass ich mir jetzt aussuchen kann, ob ich die 300€ nehme oder auf eigene Kosten ein Gegengutachten bei Dekra oder ähnlichen erstellen lasse. Ein Röntgen vom Rahmen lohnt nicht, es geht um ein aktuelles Rose Backroad, der Rahmen hat so verkratzt unter 1000€ Wert.
Was erwartest Du dann hier vom Forum?
 
Ich würde vor allem die Frage stellen wie bitte ein Gutachter auf die Idee kommt einen Carbonrahmen anhand von Fotos auf Schäden zu beurteilen! Schließlich ist er DAS tragende Teil und da hängt im Fall der Fälle dein Leben dran. Einen unter mir platzenden/brechenden Rahmen möchte ich nicht erleben.
Denke das Vorgehen ist für den Gutachter gaaaanz dünnes Eis.

Gruß
Jan
 
Musst du von den 300€ noch die anderen Reparaturen bezahlen oder ist dies schon geschehen und du fährst das Rad schon wieder? Wenn zweites zu treffen sollte, würde ich das Geld nehmen, ansonsten würde ich zu einem zweiten Gutachter gehen.
die habe ich schon Ende April selbst vorgelegt als das ganze passiert ist, ich bekäme jetzt nur die 300€ für die Teile.
 
Was erwartest Du dann hier vom Forum?
eine möglichst qualifizierte Aussage dazu, wie die Bewertung eines verunfallten Carbonrahmens vonstatten geht, an dem kein sichtbarer Riss ist.
Also schreibt der Gutachter ihn bei nachgewiesenem schweren Unfall pauschal kaputt oder bescheinigt er das nur, wenn ein Riss zu erkennen ist? Lohnt es sich zu Dekra zu fahren oder nicht?
 
So,nun will ich meine aktuelle Erfahrung einbringen!
Hatte im Juni von einer Radlerin die Vorfahrt genommen bekommen.Mich hat es gelegt und an meinem Carbonrad war Gabel und am Tretlager durch die aufgrund vom Crash herunter gesprungene Kette auch starke Kratzer,das Hinterrad war auch rausgesprungem.Im Gegensatz zum TE habe ich die Polizei gerufen und einen Anwalt eingeschaltet. Der Radhändler konnte/wollte in seinem KV einen Rahmenschaden nicht ausschließen demzufolge den Rahmen mit in die Kostenschätzung einbezogen.
Die Versicherung weigerte sich dies anzuerkennen worauf von Seiten meines Anwaltes ein Gutachter beauftragt,welcher genau zu demselben Urteil kam.Nach 3Monaten und viel hin und her Schreiberei hat, nach Klageandrohung,die Versicherung den wirtschaftlichen Totalschaden abzgl.des Restwertes den Schaden,incl.der Gutachterkosten übernommen. 20230710_190718.jpg20230710_190517.jpg20230710_190731.jpg20230710_190552.jpg20230710_190630.jpg
Fazit::
Ohne Polizei und Anwalt geht bei mir in solchen Fällen nichts mehr.
Kenne mich nicht aus,aber wenn die Schuldfrage geklärt ist gehen die Anwaltskosten auf die Versicherung Verursachers.
 
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So nun will ich meine aktuelle Erfahrung einbringen!
Hatte im Juni von einer Radlerin die Vorfahrt genommen bekommen.Mich hat es gelegt und an meinem Carbonrad war Gabel und am Tretlager durch die aufgrund vom Crash herunter gesprungene Kette auch starke Kratzer,das Hinterrad war auch rausgesprungem.Im Gegensatz zum TE habe ich die Polizei gerufen und einen Anwalt eingeschaltet. Der Radhändler konnte/wollte in seinem KV einen Rahmenschaden nicht ausschließen demzufolge den Rahmen mit in die Kostenschätzung einbezogen.
Die Versicherung weigerte sich dies anzuerkennen worauf von Seiten meines Anwaltes ein Gutachter beauftragt,welcher genau zu demselben Urteil kam.Nach 3Monaten und viel hin und her Schreiberei hat, nach Klageandrohung,die Versicherung den wirtschaftlichen Totalschaden abzgl.des Restwertes den Schaden,incl.der Gutachterkosten übernommen.Anhang anzeigen 1359189Anhang anzeigen 1359188Anhang anzeigen 1359190Anhang anzeigen 1359191Anhang anzeigen 1359192
Fazit::
Ohne Polizei und Anwalt geht bei mir in solchen Fällen nichts mehr.
Kenne mich nicht aus,aber wenn die Schuldfrage geklärt ist gehen die Anwaltskosten auf die Versicherung Verursachers.
Und? Fährst du mit diesem Rad noch?
 
Was sagt der Rahmenhersteller? Ich hatte einen Crash und am Rahmen war nur wenig zu sehen. Auf Nachfrage beim Hersteller/Versender wurde mir schriftlich mitgeteilt, daß ein kompletter Tausch notwendig ist, da kein unsichtbarer Schaden auszuschließen ist. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts und ein bisschen hin und her gab's dann die Erstattung meiner Forderungen. Das Rad habe ich auch behalten können.
 
Was sagt der Rahmenhersteller? Ich hatte einen Crash und am Rahmen war nur wenig zu sehen. Auf Nachfrage beim Hersteller/Versender wurde mir schriftlich mitgeteilt, daß ein kompletter Tausch notwendig ist, da kein unsichtbarer Schaden auszuschließen ist. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts und ein bisschen hin und her gab's dann die Erstattung meiner Forderungen. Das Rad habe ich auch behalten können.
Genau diese Begründung war auch bei mir der Fall gewesen!
 
Diese Haftpflichtversicherung hat allerdings ihrerseits jetzt einen Gutachter eingeschaltet, der allein vom Foto her sagt, dass der Rahmen heil sei.
Seit wann muss man ein solches parteiisches Gutachten akzeptieren? Rechtsschutzversicherung? Versicherung (oder Unfallgegner) verklagen? Dann beauftragt das Gericht im Zweifel einen unabhängigen Gutachter?
 
So,nun will ich meine aktuelle Erfahrung einbringen!
Hatte im Juni von einer Radlerin die Vorfahrt genommen bekommen.Mich hat es gelegt und an meinem Carbonrad war Gabel und am Tretlager durch die aufgrund vom Crash herunter gesprungene Kette auch starke Kratzer,das Hinterrad war auch rausgesprungem.Im Gegensatz zum TE habe ich die Polizei gerufen und einen Anwalt eingeschaltet. Der Radhändler konnte/wollte in seinem KV einen Rahmenschaden nicht ausschließen demzufolge den Rahmen mit in die Kostenschätzung einbezogen.
Die Versicherung weigerte sich dies anzuerkennen worauf von Seiten meines Anwaltes ein Gutachter beauftragt,welcher genau zu demselben Urteil kam.Nach 3Monaten und viel hin und her Schreiberei hat, nach Klageandrohung,die Versicherung den wirtschaftlichen Totalschaden abzgl.des Restwertes den Schaden,incl.der Gutachterkosten übernommen.Anhang anzeigen 1359189Anhang anzeigen 1359188Anhang anzeigen 1359190Anhang anzeigen 1359191Anhang anzeigen 1359192
Fazit::
Ohne Polizei und Anwalt geht bei mir in solchen Fällen nichts mehr.
Kenne mich nicht aus,aber wenn die Schuldfrage geklärt ist gehen die Anwaltskosten auf die Versicherung Verursachers.
Ich hatte eine ähnliche Erfahrung vor ein paar Jahren. Habe einen Anwalt eingeschaltet und einen Fahrrad Gutachter im Großraum München aufgesucht. Dieser hat das Fahrrad und die getragenen Klamotten begutachtet und mir wurde Fahrrad, Helm, Handschuhe, Schuhe, Bib und Trikot anstandslos ersetzt und das zum Neupreis!

Ohne Polizei Polizei + Anwalt geht heutzutage leider gar nichts mehr bei einem Unfall.

Der Unfall geschädigte hat generell immer die Wahl des eigenen Gutachters, warum das dein Anwalt nicht erwähnt hat, kann ich nicht sagen.
 
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