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Rechtsberatung Unfallschaden

czar1

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Hallo,
ich hatte im Sommer einen Verkehrsunfall, bei dem mir ein anderer Rennradfahrer aufgefahren ist und mich mit deutlich über 30 KMh einmal quer über die Straße geschoben habe. Das daraus resultierende strafrechtliche Verfahren hat ihm die alleinige Schuld zugesprochen. Jetzt geht es darum, was seine Haftpflichtversicherung zahlt.
Das Schaltwerk war verbogen und abgerissen, die Kette verbogen, das Schaltauge gebrochen. All das ist die Versicherung des Unfallgegners bereit zu zahlen, aber nicht meinen Carbonrahmen.

Ein Radladen hat mir einen Kostenvoranschlag inklusive eines vergleichbaren Carbonrahmens geschrieben, aber die Versicherung schreibt, dass nur Scheuerspuren am Rahmen sind, die nicht vom Unfall kommen.
Kennt jemand die Rechtslage hierzu? Es ist kein erkennbarer Riss am Rahmen, aber das Rad wurde mit mir einmal über die Straße geschleudert und zumindest die Kratzer am Rahmen stammen teilweise von dem Unfall.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

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dass ein Gutachter ihnen gesagt hat (nur vom Blick auf die Fotos), dass der Rahmen nicht kaputt sei und er nur normale Abriebspuren vom Treten an der Kettenstrebe hat, die nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Letzteres stimmt, aber kann ich bei einer Kollision mit dieser Wucht nicht einen neuen Rahmen verlangen, weil ich nicht weiß, ob der alte kaputt ist?
 
Zumindest muss der Rahmen überprüft werden. Rad zerlegen, Rahmen zum Prüflabor schicken, Rahmen prüfen (Thermographie, Radiographie/Röntgen oder Computer-Tomographie). Je nach Rahmen (Hersteller, Typ, Alter) sind die Kosten zur Überprüfung unter Umständen höher, als die Kosten zur Erneuerung des Rahmens. Wie gesagt... hier ist ein Sachverständiger gefordert, die Kosten zu ermitteln und gegenüber zustellen.
 
aber kann ich bei einer Kollision mit dieser Wucht nicht einen neuen Rahmen verlangen, weil ich nicht weiß, ob der alte kaputt ist?
Verlangen kannst du erstmal alles. Aber so in etwas würde ich denen das schreiben, mit der Androhung das du dir einen Anwalt nimmst. Die versuchen natülich erstmal ihre Kosten zu drücken.
 
Ein Radladen hat mir einen Kostenvoranschlag inklusive eines vergleichbaren Carbonrahmens geschrieben, aber die Versicherung schreibt, dass nur Scheuerspuren am Rahmen sind, die nicht vom Unfall kommen.
Kennt jemand die Rechtslage hierzu? Es ist kein erkennbarer Riss am Rahmen, aber das Rad wurde mit mir einmal über die Straße geschleudert und zumindest die Kratzer am Rahmen stammen teilweise von dem Unfall.
Wenn die Versicherung meint, ein bestimmter Schaden am Rad sei nicht durch den Unfall entstanden, dann ist das keine Rechtsfrage - die wir hier ohnehin nicht beantworten dürften - sondern eine Frage des Sachverhalts:
Was ist eigentlich passiert ? Das machen regelmäßig Gutachter. Gehe zum Anwalt und besprich mit ihm, was jetzt zu tun ist. Das ist der sinnvollste Rat, den man geben kann.
 
Konkrete Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten - geschützte Berufsbezeichnung, ich bin auch keiner.
Ein eher allgemein gehaltener Rat: es braucht in so einem Fall keine Rechtschutzversicherung. Selbst wenn man eine hat, sollte man die ca. fünf 'Freischüsse' nicht mit so Lappalien verschwenden. Sonst hat man keine Versicherung mehr, wenn man die wirklich braucht: Vermieter, Arbeitsrecht also richtig wichtige Angelegenheiten.
Wenn bei einem Unfall die andere Partei der alleinige Verursacher ist, dann darf man auf Kosten der gegnerischen Versicherung - die es hier zu geben scheint - einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, da bei der Versicherung schließlich auch erfahrene Juristen arbeiten. Das findet man überall nach einer Minute in diesem Internetz. Nach meiner Erfahrung lacht man dort über die Androhung, man muss das einfach tun, sonst funktioniert das nicht.
Ob allerdings ein Anwalt bei dem fast lächerlichen Streitwert überhaupt tätig werden mag, muss man prüfen.
Wenn keine Körperverletzung vorlag, dann sind das doch allerhöchstens 1.000 Euro.
Man muss auch Bedenken, dass natürlich nicht der Neuwert ersetzt wird. Es gibt eigentlich immer einen Abzug 'neu für alt', es sei denn der Schaden passiert direkt nach dem Neukauf vor dem Radgeschäft.
Mein Rat an den TE: setze deine Lebenszeit sinnvoll ein.
 
... und auch 'unsichtbare' Schäden. Es könnte die Carbonstruktur unter dem Lack einen Weißbruch haben, dann ist der Rahmen hin. Nur: wer will das feststellen und mit welchem Aufwand? Am Ende bleibt man auf Kosten sitzen, die ein vielfaches eines neuen Rahmens ausmachen.
 
Der Unfallgeschädigte muss so gestellt werden, wie vor dem Unfall. Auch ein kleiner unfallbedingter Kratzer im Lack fällt unter diese Maxime.
Ja, aber hier geht es ja nur darum, daß die Gegenseite behauptet, dieser oder jener Kratzer sei eben nicht unfallbedingt. Das ist eine Frage des Sachverhalts und eben keine Rechtsfrage. Das ist hier nicht beantwortbar.
 
Hallo,
ich hatte im Sommer einen Verkehrsunfall, bei dem mir ein anderer Rennradfahrer aufgefahren ist und mich mit deutlich über 30 KMh einmal quer über die Straße geschoben habe. Das daraus resultierende strafrechtliche Verfahren hat ihm die alleinige Schuld zugesprochen. Jetzt geht es darum, was seine Haftpflichtversicherung zahlt.
Das Schaltwerk war verbogen und abgerissen, die Kette verbogen, das Schaltauge gebrochen. All das ist die Versicherung des Unfallgegners bereit zu zahlen, aber nicht meinen Carbonrahmen.

Ein Radladen hat mir einen Kostenvoranschlag inklusive eines vergleichbaren Carbonrahmens geschrieben, aber die Versicherung schreibt, dass nur Scheuerspuren am Rahmen sind, die nicht vom Unfall kommen.
Kennt jemand die Rechtslage hierzu? Es ist kein erkennbarer Riss am Rahmen, aber das Rad wurde mit mir einmal über die Straße geschleudert und zumindest die Kratzer am Rahmen stammen teilweise von dem Unfall.
Vor vielen Jahren ist mir mal ein Vespafahrer in das Rad (Alu-Carbon-Gabel) gerauscht. Der gegnerischen Versicherung reichte eine Bestätigung eines Radhändlers, der zugleich ein Dipl. Ing war, dass bei diesem Unfallhergang nicht mehr zuverlässig von einer unbeschädigten Gabel ausgegangen werden könne.

Daraufhin hat die gegnerische Versicherung anstandslos gezahlt. Diese Argumentation braucht keine genaueren Unfallspuren, sondern die Schildeurng des Unfallhergangs reicht(e).
 
Ja, aber hier geht es ja nur darum, daß die Gegenseite behauptet, dieser oder jener Kratzer sei eben nicht unfallbedingt. Das ist eine Frage des Sachverhalts und eben keine Rechtsfrage. Das ist hier nicht beantwortbar.
Das ist richtig, wird theoretisch aber zur Rechtsfrage, wenn ein Sachverständiger unter Würdigung des Unfallhergangs feststellt, dass die Lackschäden doch vom Unfall stammen.
 
Bei mir hatte bei ähnlicher Sachlage die Aussage in einem Kostenvoranschlag eines Händlers ausgereicht, dass der Rahmen entweder für x€ getauscht werden muss oder für y€ per Röntgen geprüft werden muss und er nicht garantieren kann dass der Rahmen keinen Schaden erlitten hat.
 
Das ist richtig, wird theoretisch aber zur Rechtsfrage, wenn ein Sachverständiger unter Würdigung des Unfallhergangs feststellt, dass die Lackschäden doch vom Unfall stammen.
Ja, aber kein Jurist beschäftigt sich mit Rechtsfragen, ohne vorher den Sachverhalt erforscht zu haben. Das ist an dieser Stelle wirklich sinnlos. Das von Dir verwendete Wort "wenn" ist eben doch entscheidend.
 
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