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Restwert eines Unfallfahrrades

pezzey

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Hallo,

ich hatte vor 6 Wochen einen Unfall mit dem Rennrad. Mir wurde die Vorfahrt genommen und mich hat es samt Rad überschlagen.
Nun ist ein Gutachter dabei den Schaden am Rad festzustellen. Da das Rad beim Überschlag auf diversen Stellen aufgeschlagen ist und es sich um einen Carbonrahmen handelt, ist zu vermuten, dass am Rahmen und Lenker (ebenso Carbon) Spitzenlasten aufgetreten sind, die das Carbon beschädigt haben könnten. Der Tenor des Gutachtens wird also lauten -> Austausch, da nicht sicher gesagt werden kann, dass keine Schäden vorliegen (auch unsichtbare). Ein Kostenvoranschlag für einen Ersatzrahmen liegt vor. Von diesen Kosten wäre aber der Restwert des verunfallten Rades abzuziehen.

Und genau das ist meine Frage: was setzt man als Restwert für ein solches Rad an? Schaltwerk, STI, Pedale haben Kratzspuren, sind aber funktionsfähig. Aber Rahmen, Lenker und Laufräder aus Carbon? Natürlich ist das die Aufgabe des Gutachters, aber wie ist denn eure Meinung hierzu....
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

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Der Restwert ist 0!
Wie Du schon schreibst, sind Rahmen und Anbauteile nicht mehr zu gebrauchen. Ein Fachgutachten, das hier Aussagen treffen könnte, wäre deutlich teuerer als der Wiederbeschaffungswert.

Die Gruppe würde ich dabei unter den Tisch fallen lassen. Da Du unschuldig Geschädigter bist, bist Du materiell so zu stellen, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Da sind auch keine Kratzer am STI akzeptabel.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

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Beschädigte Carbon-Teile, die vom Gutachter als Defekt benannt werden, haben nur noch Entsorgungskosten als "Wert". Gebrauchte und zerkratzte Anbauteile sind auch nicht mehr mit einem Neuwert anzusetzen. Wer kauft denn zerkratzte Pedale oder zerkratzte STI? Dafür würde ich vllt. 25% des aktuellen Marktwertes ansetzen. Bei einem Auto, was sich überschlagen hat, rechnet doch auch keiner die intakten Sitze mit ein paar Schrammen dagegen, oder?

Warum soll von den Kosten eines Ersatzrahmens der Restwert des Rades abgezogen werden? Das Rad wird doch Instand gesetzt, oder? Und für die zerkratzen Teile dann eine Entschädigung / Wertminderung.

Bei einem PKW mit verkratzen oder zerbeultem Kotflügel wird niemand einen "Restwert" des zu tauschenden Teils ansetzen.
 
Und genau das ist meine Frage: was setzt man als Restwert für ein solches Rad an? Schaltwerk, STI, Pedale haben Kratzspuren, sind aber funktionsfähig. Aber Rahmen, Lenker und Laufräder aus Carbon? Natürlich ist das die Aufgabe des Gutachters, aber wie ist denn eure Meinung hierzu....

Ich würde bei Totalersatz des Rades versuchen, rechtlich auf komplettes gleichwertiges Neurad auf Kosten der Unfallverursachers zu gehen - also den Totalschaden eines hochwertigen Sportgerätes zu reklamieren. Zumindest könnte man dann eine Restwert-Summe zu erstreiten versuchen ohne sich in Details zu verlieren. Allgemein sieht es trübe auch mit dem "Restwert" eines Fahrrades...

Ansonsten siehe das Posting von Craze hinsichtlich des Geschädigtenstatus. Dennoch wird dabei kein 100%-Neu-Ersatz herauskommen.
 
Jedes, wirklich jedes auch nur in Ansätzen beschädigte und sicherheitsrelevante Teil muss ersetzt werden.
Und sicherheitsrelevant sind ausser Luftpumpe und Klingel alle Teile.
Wer kann denn ohne extrem aufwendige Untersuchung sagen, ob der STI nicht doch etwas mehr als Kratzer abbekommen hat?
Nicht auf grosse Diskussionen einlassen, notfalls Anwalt!
 
Wenn du ein Gutachten beauftragst, dann wird dir der Gutachter den Restwert auflisten und das Rad in einer Restwertbörse anbieten. War bei mir so letztes Jahr nach meinem Unfall. Vorfahrt genommen durch Sprinter weil er mich nicht gesehen hat und Einschlag mit locker 45km/h. Rahmen gebrochen und Gabel delaminiert, gab dann noch knapp 200€ dafür.
 
Achtung...
Sachverständigenkosten werden nicht ersetzt, wenn die Reparaturkosten für den Geschädigten erkennbar unter 750-1000 € (je nach Rechtsprechung - unser AG 1000 €) liegen.

https://www.haufe.de/recht/deutsche...digengutachtens_idesk_PI17574_HI13720417.html
Wenn hier ohnehin schon ein SV tätig ist, so muss er den Restwert ermitteln. Bei Pkw wird so etwas über Restwertbörsen gemacht. Bei Fahrrädern gibt es sowas m.E. nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir wurde der Neupreis für das komplette Rad erstattet. Abzüge gab es nur für Reifen und Kette als prozentuale Nutzung.
Edit: statt Sachverständigen hab ich nur ein Stück Papier von einem Radhändler/Werkstatt unterschreiben lassen, dass er ohne unverhältnismäßig teure Untersuchungen (z.B. Röntgen) keinen fahrbereiten Zustand attestieren kann.
 
Von diesen Kosten wäre aber der Restwert des verunfallten Rades abzuziehen.
Bei mir vor ca. 2 Jahren hat der Gutachter den Zustand des Rades, bzw der einzelnen Teile -- abgesehen von den Unfallschäden -- als praktisch neuwertig angesetzt. Auch wenn manche Teile schon einige Kilometer auf dem Buckel hatten.

Wenn du schonmal Hausaufgaben machen möchtest, versuch mal die Kaufbelege für alles mögliche was verbaut ist zusammenzusuchen.
 
Wir, gut, ich mache solche Sache beruflich, bereiten sowas schon fix und fertig für den Sachverständigen auf.
Der ist dann heilfroh, wenn er die Teileliste als Exceldatei mit Belegen dazu an die Hand bekommt.
 
Warum interessiert Dich der Restwert?

Im einfachsten Fall ist der Zeitwert/ Wiederbeschaffungswert höher als die Reparaturkosten. Dann ist der Restwert komplett irrelevant (und der Fall auch ohne Anwalt sehr einfach zu lösen, zumindest solange es nur um Materialschäden geht).

Wenn hingegen die Reparaturkosten höher sind (und ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt), ist der Restwert tendenziell immer noch irrelevant, solange Du das Unfallrad nicht behalten möchtest.

Nur dann, wenn Du das Unfallrad trotz wirtschaftlichen Totalschadens behalten willst, ist der Restwert finanziell für Dich bedeutsam, denn diesen wird Dir die Versicherung vom zu regulierenden Betrag abziehen. Das finde ich auch vollkommen normal und fair.

Also, welcher Fall liegt bei Dir vor?
 
Danke für die zahlreichen Beiträge:

1. ich bin von Anfang an beim Anwalt, es geht auch um körperliche Schäden, die vermutlich dauerhaft sein könnten, Schmerzensgeld, etc.

2. Zudem wurden die teure Brille mit optischen Gläsern, Helm, Hose und Ärmlinge zerstört, das regelt nicht der Gutachter, das wurde direkt der Versicherung zur Regulierung vorgelegt.

2. Die gegnerische Versicherung war mit der Beauftragung des SV einverstanden (obwohl das nicht nötig gewesen wäre, weil ich als Geschädigter ohnehin einen SV beauftragen kann).

3. ich habe das Gutachten noch nicht vorliegen, aber bei der Schadensaufnahme durch den SV hat dieser mündlich vorausgeschickt: bei diesem Unfallhergang ist von großen kurzeitigen Spitzenlasten auf Rahmen, Lenker, Kurbel, Laufräder auszugehen, dass ein (auch unsichtbarer) Schaden nie auszuschließen ist. Deshalb Austausch. Die Kosten für den Austausch sind beziffert, da ich einen Kostenvoranschlag für ein vergleichbares Rad vorliegen habe. Aber davon muss man den Restwert des verunfallten Rades abziehen. Deshalb meine Frage hier im Forum. Dass der Restwert eines Unfall-Kfz leichter zu bestimmen ist, wie bei einem Rennrad ist klar. Trotzdem muss ihn ja der Gutachter irgendwie (belastbar) beziffern...
 
Wie beim Pkw. Er fragt bei drei regionalen Radläden, ob man ein Restwertgebot abgeben will. Wenn nein, dann Restwert gleich null.
 
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