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Unfall durch genommene Vorfahrt - Was jetzt?

Meine letzte unfreiwillige Kontaktaufnahme mit einer Autofahrerin und danach mit dem Asphalt war bezüglich der Polizei unerfreulich:

Ich hatte die gerufen, da Unfall mit Personenschaden bei mir. Die haben mir gleich eröffnet, dass sie nix aufnehmen, sondern nur Strafzettel verteilen. Für mich wäre eine ordentliche Unfallaufnahme sinnvoll gewesen, da ich erstmal benommen war. Der Polizist hat sich aber lieber mit gegenüber aufgeregt, dass ich nicht so flüssig antworten konnte...

Also ob die Polizei einem dann hilft? Normalerweise wohl eher schon. Ich wäre aber jetzt eher zurückhaltend.

Auf Krankenwagen hatte ich explizit verzichtet, da ich keine Nacht zur Beobachtung in die Klinik wollte. Das würde ich jetzt nicht mehr wiederholen.

Von Verkehrsrechtlern (Anwälten) sollte man keine Wunder erwarten. Die machen erstmal nur die Korrespondenz - intellektuelle Höhenflüge gibt es da selten und dass ein Anwalt mehr "rausholt" ist auch nicht so sicher. Mitdenken muss man auf jeden Fall selbst. Dafür bekommen die aber auch wenig Geld.

Kann ich bestätigen. Das war bei mir mit leichter Verletzung schon vor ca. 4 Jahren der Fall. Die Polizei scheint nur noch zu kommen, wenn "mehr" anfällt und z.B. größer gesperrt werden muss. Dafür sind die Unfälle mit Radfahrer (sofern es nicht gleich Todesfälle sind) immer für die nur Bagatellschaden. Bei mir war das Vorderrad kaputt, dazu leichte Prellungen und an dem Auto war in der Seite kein Kratzer zu sehen und auch keine Delle (ich hatte noch versucht zu bremsen...). Das sieht für mich so aus, als wenn da bei Problemen ohne fähige Rechtsschutzversicherung man selbst erstmal in Vorlage gehen muss und dazu fängt das eigentlich dann schon bei der Beweissicherung an.
 
Was machste aber wenn der Verursacher erst alles einsieht und später seine Meinung ändert?

Ich würde immer die Polizei rufen.
Im Zweifel bringt das aber auch noch nichts, denn die Polizei nimmt lediglich das Geschilderte auf.

Die Schuldfrage wird von den gerufenen Ortnungshütern nicht geklärt, dafür sind andere Stellen zuständig.
 
Im Zweifel bringt das aber auch noch nichts, denn die Polizei nimmt lediglich das Geschilderte auf.

Auch das kann oft ausreichen.
Mein Schwager hatte mal einen Unfall, bei dem eine Frau in einer Einfahrt gewendet und ihm dann in die Seite gefahren ist (beide im Auto). Am Unfallort ganz einsichtig und tränenaufgelöst, also keine Polizei - hat nachher 2 Jahre gedauert, den Schaden reguliert zu bekommen weil der auf einmal ganz lustige (und natürlich frei erfundene) Sachen eingefallen sind... 🤷‍♂️
 
Auch das kann oft ausreichen.
Mein Schwager hatte mal einen Unfall, bei dem eine Frau in einer Einfahrt gewendet und ihm dann in die Seite gefahren ist (beide im Auto). Am Unfallort ganz einsichtig und tränenaufgelöst, also keine Polizei - hat nachher 2 Jahre gedauert, den Schaden reguliert zu bekommen weil der auf einmal ganz lustige (und natürlich frei erfundene) Sachen eingefallen sind... 🤷‍♂️
Sowas ist immer blöd, aber eine Aussage gegenüber der Polizei vor Ort kann auch nachträglich noch geänert werden, z.B. wenn sich ein Anwalt auf den Schockzustand beruft.

Klar es muss sich dann schon irgendwie mit eventuellen Spuren und Gegebenheiten decken, welche die Beamten aufgenommen haben.
 
Sowas ist immer blöd, aber eine Aussage gegenüber der Polizei vor Ort kann auch nachträglich noch geänert werden, z.B. wenn sich ein Anwalt auf den Schockzustand beruft.

Klar es muss sich dann schon irgendwie mit eventuellen Spuren und Gegebenheiten decken, welche die Beamten aufgenommen haben.
Ein bekannter hat mir gestern beim Laufen eine Story erzählt. Er fuhr im Wald und ihm kamen zwei hinter einander fahrende Radfahrer entgegen. Kurz bevor sie an einander vorbei fuhren, zog der hintere von den zwei hintereinander links raus, direkt auf die Fahrspur von meinem Bekannten. Es kam quasi zum Frontalzusammenstoß. Das Rad von meinem Bekannten war schrott. Ansonsten hatte er nur ein paar Prellungen und Schürfwunden. Der andere hatte sofort die Schuld eingestanden und alles auf sich genommen. Sie hatten nur die Adressen ausgetauscht. Als er dann seinen Schaden einfordern wollte, stellte sich heraus, dass es die angegebene Adresse nicht gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mit meinen Carbonteilen mit der Versicherung Probleme. Sie verweigert die Bezahlung weil die Teile nicht beschädigt sind. Mein Händler meint alle Carbonteile wechseln und neu. Was soll/kann ich tun?

Auszug:
Die sicherheitsrelevanten Carbonteile am Fahrrad sind im Falle eines Sturzes oder Unfalls auch ohne sichtbare Beschädigungen zu wechseln oder mittels Ultraschall zu prüfen. Die Preise/Leistungen hierfür sind im folgenden aufgeführt:

https://www.carbon-bike-service.eu/rahmenprüfung/

(hier bitte auf der Seite Runterscrollen zur Carbon-Gabel-Prüfung!)

Zitat: „Das Problem bei Carbon, ein möglicher Schaden ist für das Auge unsichtbar! Optisch fällt dieser Schaden nicht auf. Durch den Unfall ist das Fasergelege möglicherweise beschädigt, so dass es zur Abhebung der Schichten (Delamination) kommt. Der Schaden kann im weiteren Verlauf und je nach Belastung größer werden und irgendwann zum Bruch führen.“

Dies betrifft Carbongabel, Lenker, Vorbau und Sattelstütze. Die Carbongabel zeigt im Carbonkopf Haarisse lt. gelieferten Fotos. Lenker, Vorbau und Sattelstütze zeigen keine sichtbaren Beschädigungen. Jedoch verweise ich hier auf verdeckte Knick- oder Biegebeanspruchungen im nicht sichtbaren Carbonfaserverlauf. Hier kann es dann bei weiterer Beanspruchung zum sofortigen Bruch kommen.
 
Anwalt hinzuziehen - die Sachlage scheint ja relativ eindeutig zu sein, das ist wohl auch keine Situation, bei der ein Sachverständiger die Verantwortung für's Weiterfunktionieren übernehmen würde...
Danke, das habe ich schon. Anwalt hat das Gutachten und die Hinweise des Carbonteiletauschs an die Versicherung weitergeleitet. Diese wollen aber 'nur' alle beschädigten Bauteile ersetzen. Abschließende Antwort steht noch aus, da Anwalt im Urlaub.
 
Meine letzte unfreiwillige Kontaktaufnahme mit einer Autofahrerin und danach mit dem Asphalt war bezüglich der Polizei unerfreulich:

Ich hatte die gerufen, da Unfall mit Personenschaden bei mir. Die haben mir gleich eröffnet, dass sie nix aufnehmen, sondern nur Strafzettel verteilen. Für mich wäre eine ordentliche Unfallaufnahme sinnvoll gewesen, da ich erstmal benommen war. Der Polizist hat sich aber lieber mit gegenüber aufgeregt, dass ich nicht so flüssig antworten konnte...
In dem Fall Anzeige gegen den Polizisten wegen Verdachts auf Strafvereitelung stellen! Bei Unfällen bei denen die Schuldfrage eindeutig ist, muss vom aufnehmenden Polizisten eigentlich die Frage kommen ob du Anzeige gegen den anderen Verkehrsteilnehmer erstatten möchtest!

Die Anzeige gegen einen Polizisten kann man auch Online machen, so dass man nicht unbedingt zu der Dienststelle desjenigen Polizisten gehen muss. Die Polizei versteht bei sowas eigentlich keinen Spaß!
 
Danke, das habe ich schon. Anwalt hat das Gutachten und die Hinweise des Carbonteiletauschs an die Versicherung weitergeleitet. Diese wollen aber 'nur' alle beschädigten Bauteile ersetzen. Abschließende Antwort steht noch aus, da Anwalt im Urlaub.

Das Gutachten notfalls ergänzen lassen, dass ein Austausch der Carbonteile aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, mit dem dezenten Hinweis, dass eine Untersuchung im Detail teurer ist, als der Austausch.
Ansonsten Untersuchung der Teile androhen (sind Gutachterkosten).
Der Versicherer wird einknicken. Ist jedes Mal so...
 
In dem Fall Anzeige gegen den Polizisten wegen Verdachts auf Strafvereitelung stellen! Bei Unfällen bei denen die Schuldfrage eindeutig ist, muss vom aufnehmenden Polizisten eigentlich die Frage kommen ob du Anzeige gegen den anderen Verkehrsteilnehmer erstatten möchtest!

Die Anzeige gegen einen Polizisten kann man auch Online machen, so dass man nicht unbedingt zu der Dienststelle desjenigen Polizisten gehen muss. Die Polizei versteht bei sowas eigentlich keinen Spaß!
Also ich kenne da diese Dienststelle gut genug: bundesweit bekannt wegen einem angeblichen Überfall auf diese, was letztendlich besoffene Jugendliche waren, die gegen eine fragwürdig brutale Vorgehensweise der Polizei protestiert hatten. Jugendliche wie Polizei haben sich daneben benommen, aber nur die Jugendlichen haben Strafen bekommen, der Polizist der mit Video dokumentiert einem Jugendliche ins Gesicht geschlagen hat nix - obwohl es mehrere Strafanzeigen gab. N.B. die Polizei hat alle Videos von allen beteiligten Jugendlichen konfisziert und sich somit die Beweise gesichert. Es gab aber einen unteiligten Erwachsenen, der gefilmt hat. Das kam dann auch im staatlichen Fernsehen.

Habe viele gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht, aber eben auch schlechte. Und eine Strafanzeige gegen einen Polizisten in Bayern ist aussichtslos. Da brauchst Du viiiiiiele Zeugen.

Außerdem wäre es in meinem Fall too much. Er hat die Situation falsch eingeschätzt. Man muss nicht gleich jeden Fehler strafen. Leben und leben lassen. Polizisten sind auch nur Menschen.

Trotzdem hilft einem die Polizei bei diesen kleinen Sachen nix.
 
Das Gutachten notfalls ergänzen lassen, dass ein Austausch der Carbonteile aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, mit dem dezenten Hinweis, dass eine Untersuchung im Detail teurer ist, als der Austausch.
Ansonsten Untersuchung der Teile androhen (sind Gutachterkosten).
Der Versicherer wird einknicken. Ist jedes Mal so...

Die Kosten sind vom Versicherer zu übernehmen.
Das ist die gleiche Rechtsprechung/Argumentation wie bei Anhängerkupplung oder Sicherheitsgurt.
Wenn man dem VR erklärt, dass man im Falle des Nichtaustausches für einen Personenschaden haftet, erfolgt der Sinneswandel.

Ein RA sollte das kennen.
Ein Gutachten ohne diesen Hinweis geht bei mir gar nicht erst an den VR sondern zurück zum SV.
Auch der Hinweis oben steht schon im ersten Anschreiben an den VR.
Alles Andere ist Pfusch.
 
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