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Restwert eines Unfallfahrrades

1. ich bin von Anfang an beim Anwalt,

Die Kosten für den Austausch sind beziffert, da ich einen Kostenvoranschlag für ein vergleichbares Rad vorliegen habe. Aber davon muss man den Restwert des verunfallten Rades abziehen. Deshalb meine Frage hier im Forum.
Was sagt denn Dein Anwalt zum Thema Restwert?

Die Frage, ob Du das Rad oder dessen noch verwertbare Reste behalten willst, hast Du weiterhin nicht beantwortet. Wenn Du nichts behalten willst, kann Dir der Restwert egal sein. Dann ist es Sache der Versicherung, einen guten Preis für die Reste zu erzielen. Denn Du musst Dir Deinen Schaden nicht in Form von beschädigten Fahrradteilen ersetzen lassen.
 
Erstmal gute Besserung und ich drücke Daumen, dass keine dauerhaften körperlichen Schäden bleiben!

Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Du oder die Versicherung?

Wenn es die Versicherung war, dann kannst Du auch einen eigenen Gutachter beauftragen, falls Dir das Gutachten nicht passt. Allerdings musst Du (oder Deine Rechtsschutzversicherung) die Kosten vorstrecken.
 
Bei meinem Unfall hab ich mir extra nen Fahrrad-Gutachter gesucht (gar nicht so einfach) und der hatte mir bei einem ca. 3 Jahre alten Rad den Neuwert berechnet. Und bekommen hab ich den auch von der gegnerischen Versicherung. Die Teile hab ich alle (bis auf die Pedale und paar Schrauben/Kleinteile) entsorgt.
 
Was sagt denn Dein Anwalt zum Thema Restwert?

Die Frage, ob Du das Rad oder dessen noch verwertbare Reste behalten willst, hast Du weiterhin nicht beantwortet. Wenn Du nichts behalten willst, kann Dir der Restwert egal sein. Dann ist es Sache der Versicherung, einen guten Preis für die Reste zu erzielen. Denn Du musst Dir Deinen Schaden nicht in Form von beschädigten Fahrradteilen ersetzen lassen.
Ja, ich werde vermutlich schon Teile behalten. Ein Schaltwerk mit Kratzer ist zwar nicht hübsch, aber funktionstüchtig. Ggf. Sattel, Laufräder. Carbonteile kommen weg.
 
Erstmal gute Besserung und ich drücke Daumen, dass keine dauerhaften körperlichen Schäden bleiben!

Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Du oder die Versicherung?

Wenn es die Versicherung war, dann kannst Du auch einen eigenen Gutachter beauftragen, falls Dir das Gutachten nicht passt. Allerdings musst Du (oder Deine Rechtsschutzversicherung) die Kosten vorstrecken.
Den Gutachter habe ich selbst beauftragt. Die Versicherung war sogar damit einverstanden, das hat de Anwalt vorab geklärt. Nun muss ich das Gutachten abwarten. Wenn der Gutachter allerdings den vollen Preis ansetzen wird, kann ich mir vorstellen, dass die Versicherung ein weiteres Gutachen beauftragt. Wobei dieser Gutachter ja sozusagen die unbedenkliche Nutzung der Carbonteile (Lenker, Rahmen) feststellen müsste, da wird er sich schwer tun...
 
Ja, ich werde vermutlich schon Teile behalten. Ein Schaltwerk mit Kratzer ist zwar nicht hübsch, aber funktionstüchtig. Ggf. Sattel, Laufräder. Carbonteile kommen weg.
Warum sollte man das tun? Verkratzte Teile sind beschädigt und werden ausgetauscht, warum sollte man damit weiter fahren? Weil es funktionell ginge? Macht man beim Auto doch auch nicht, so nach dem Motto ist nur verkratzt, kommt auch so durch den TÜV.
Wir hatten im letzten Jahr 3 solcher Fälle im Club, alle wurden im Fachhandel begutachtet und waren jeweils Totalschäden. Von Rahmen bis Schaltwerk erzeugten Ersatz und Austausch aller beschädigten Teile i.d.R. einen Totalschaden und wurden auch so beglichen.
 
Naja, das halte ich schon für extrem. Ob Kurbel, Schaltwerk, etc. nen Kratzer haben ist doch grad mal wurscht und kann - falls oberflächlich - noch ewig weiter genutzt werden. Nur verkaufen wäre moralisch fragwürdig.
 
Naja, das halte ich schon für extrem. Ob Kurbel, Schaltwerk, etc. nen Kratzer haben ist doch grad mal wurscht und kann - falls oberflächlich - noch ewig weiter genutzt werden. Nur verkaufen wäre moralisch fragwürdig.
Also Dir ist es wurscht ob jemand verschuldet Kratzer in Deine Teile bringt? Nur weil die Sachen noch funktionieren. Dann kann man auch mit dem Schlüssel Deinen Wagen zerkratzen (oder der 3-Jährige Junge von nebenan machts) , ist egal, fährt ja noch wie vorher.
 
Da haste mich falsch verstanden. Ich meinte, dass verkratzte Teile weiter genutzt werden können. Finanzieller Schaden wird ja bei Eindeutigkeit immer ersetzt von der gegnerischen Versicherung. Wenn keine Vers., dann bleibt ja nur der Weg zum Anwalt.
 
Da haste mich falsch verstanden. Ich meinte, dass verkratzte Teile weiter genutzt werden können. Finanzieller Schaden wird ja bei Eindeutigkeit immer ersetzt von der gegnerischen Versicherung. Wenn keine Vers., dann bleibt ja nur der Weg zum Anwalt.
Genau darum geht es doch. Mich kann doch niemand zwingen, ein Schaltwerk mit Kratzer in den Müll zu werfen. Es ist trotz Unfall mein Eigentum. Deshalb werde ich das Schaltwerk auch weiter nutzen (auf welchem Rad auch immer)! Gleichwohl erhalte (sollte ich zumindest) Wertersatz für ein neues Schaltwerk, aber eben abzüglich des Restwertes des beschädigten Schaltwerks, das ich ja behalte möchte.

Ich wollte einzig und alleine nur wissen: wie setzt man den Restwert eines beschädigten Rennrads an. Natürlich ist das Aufgabe des Sachverständigen dies festzustellen, ich wollte vor Fertigstellung des Gutachtens nur mal eine grobe Einschätzung.
 
Genau darum geht es doch. Mich kann doch niemand zwingen, ein Schaltwerk mit Kratzer in den Müll zu werfen. Es ist trotz Unfall mein Eigentum. Deshalb werde ich das Schaltwerk auch weiter nutzen (auf welchem Rad auch immer)! Gleichwohl erhalte (sollte ich zumindest) Wertersatz für ein neues Schaltwerk, aber eben abzüglich des Restwertes des beschädigten Schaltwerks, das ich ja behalte möchte.

Ich wollte einzig und alleine nur wissen: wie setzt man den Restwert eines beschädigten Rennrads an. Natürlich ist das Aufgabe des Sachverständigen dies festzustellen, ich wollte vor Fertigstellung des Gutachtens nur mal eine grobe Einschätzung.
Ok. Ich wäre überrascht, wenn das Verfahren mit dem Restwertgebot von drei Händlern auch bei Rennrädern so läuft. Insbesondere dann, wenn wie hier überhaupt keine Verkaufsabsicht besteht, sondern die Händler eigentlich nur herangezogen werden sollen, um einen fiktiven Preis zu ermitteln.

Das übliche Verfahren der Wertermittlung ist, zu sehen, für welche Preise vergleichbare Güter gehandelt werden. Dazu könntest Du Kleinanzeigen durchforsten (wobei die nur den Angebotspreis nennen) oder auch Straßenpreise von Neuteilen nehmen und mit Abschlägen für Alter und Abnutzung/ Schäden versehen. Solche Preisrecherchen sind dann auch hilfreich, wenn Du später mit dem Gutachter diskutieren willst, ob der von ihm angenommene Restwert zu hoch ist. Gute Argumente von Dir können da durchaus das Gutachtenergebnis beeinflussen.
 
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