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MdRzA - Mit dem Rad zur Arbeit

Aber dieses aggressive "jetzt zeig ich's dir" oder als Antwort "das wollen wir ja mal sehen"


ich könnte Dir recht geben..... ein Mal ist OK, zwei mal ist auch OK..... nur bei drittem Mal mit so einem Grinsen und "Abwertung" (so meine Wahrnehmung) schalte ich mein Ego ein (Testesteron, Adrenalin usw.)..... und wenn er so "schön" grinsen kann, soll dann aufs Pedal treten können.....



ist irgendwie nicht meine Tasse Tee


ich mag Kaffee ;)
 
Moin, was'n Krankenstand hier, sollte Rattfahrn doch ungesund sein.:confused:
Was meinst du, wie krank wir wären, wenn wir nicht Fahren würden :)?

@grandsport Damit du demnächst mit ruhigem Gewissen durch die Stadt heizen kannst: Die 50 km/h in der Ortschaft (und die 100 auf der Landstraße) gelten nur für Kraftfahrzeuge. Neben den Radlern darf also auch ein Traber mit Sulky alles geben, was die Muskeln auf die Straße bringen.

Heute Abend feiern wir das Fest der beleuchteten Fußgänger zu Ehren des unbeleuchteten Reiters, und das bei trockenen 15°. Den Glühwein und das anschließende Feuer braucht man dann wohl nur zum Sozialisieren, aber bestimmt nicht zum Wärmen.

Edit: 5/5.
 
Zuletzt bearbeitet:
guten Morgen in die Runde, hier waren es so um die 5° zumindest unterwegs MdRzA. Beim losradeln im Hof waren es gefühlt 10°, also die Handschuhe in der Packtasche verstaut, dummer Fehler.

Und nach mehreren Telefonaten gestern wieder festgestellt, in unserem Land bekommst einen Termin beim Spezialisten erst, wenn die Probleme weg sind oder du gestorben bist.:(
Bei allen guten / empfohlenen Orthopäden wird das frühesten 23.12. etwas, oder gar erst Januar.
Dank des Tipps mit yameda.de, habe ich einen gut bewerteten bei mir ums Eck gefunden. Da geht's dann schon am 19.11.
So nun genug des Jammerns.

Wünschen allen angeschlagenen gute Besserung und allen einen schönen Tag.
 
Bin letztens in einer Tempo-30-Zone mal wieder geblitzt worden. Hat zu einem sehr gewissenhaften "ups!" samt Schulterzucken gereicht. :D
Geht auch anders, wenn man sich dumm anstellt: Kumpel aus dem Club ist bergab auf eine Ortschaft zugerollt. Vor dem Ortsschild war noch eine Begrenzung auf 70 km/h, und dort wartete der Blitzer. Die haben ihn angehalten, und er meinte: "Dann geht mein Tacho ja richtig!". Die Bemerkung wurde für ihn kostenpflichtig.
 
Die haben ihn angehalten, und er meinte: "Dann geht mein Tacho ja richtig!". Die Bemerkung wurde für ihn kostenpflichtig.
Hm, interessant. Bisher hieß es immer, dass Geschwindigkeitsübertretung Geschwindigkeitsübertretung ist. Ob du mit Tacho unterwegs bist oder nicht, ob der funktioniert oder nicht - alles egal. Der Radler muss selbst dafür sorgen, dass er nicht zu schnell fährt. Wie er das tut, ist egal. Von daher hätte der Kumpel ohnehin zahlen müssen.
 
Hm, interessant. Bisher hieß es immer, dass Geschwindigkeitsübertretung Geschwindigkeitsübertretung ist. Ob du mit Tacho unterwegs bist oder nicht, ob der funktioniert oder nicht - alles egal. Der Radler muss selbst dafür sorgen, dass er nicht zu schnell fährt. Wie er das tut, ist egal. Von daher hätte der Kumpel ohnehin zahlen müssen.
Nein, solange die Geschwindigkeit nicht durch ein Geschwindigkeitsbegrenzung (durch Schild) geregelt ist, treffen sie für ein Rad nicht zu. Ortsschilder zählen nicht dazu.

Quote:
Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen. Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muss beispielsweise niemand damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).

Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Dabei ist unerheblich, dass für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, dass Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, dass sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.

Auf Fahrradwegen müssen Radfahrer mit angepasster Geschwindigkeit fahren, d.h. sie müssen ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen. Berücksichtigen müssen sie auch Hindernisse, Falschfahrer (Geisterradler) und Fußgänger auf dem Radweg. Bei Zweirichtungsradwegen muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass eine gefahrlose Begegnung mit dem Gegenverkehr möglich ist. Ein schneller Fahrradfahrer, der auf der Fahrbahn mit dem Verkehr mitfahren könnte, wird auf dem Radweg somit regelrecht ausgebremst.

Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, müssen immer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies wird durch eine ganze Reihe einschlägiger OLG-Urteile bestätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Befahren des Gehwegs per ZeichenFußgänger (Z. 239) und Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zz. 1022-0) freigegeben ist, oder ob der Fahrradfahrer verbotenerweise auf dem Gehweg fährt.
UNQUOTE
 
@framaba Das sind ja zwei verschiedene Dinge!
Die eine ist die: Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für Radler? Ortsschilder: Nein; individuell angeordnete: Ja.
Die andere ist: Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radler gilt, muss der Radler dann auch einen funktionierenden Tacho haben, um belangt werden zu können, wenn er die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet? Und da gilt meines Wissens: Nein.
 
Hm, interessant. Bisher hieß es immer, dass Geschwindigkeitsübertretung Geschwindigkeitsübertretung ist. Ob du mit Tacho unterwegs bist oder nicht, ob der funktioniert oder nicht - alles egal. Der Radler muss selbst dafür sorgen, dass er nicht zu schnell fährt. Wie er das tut, ist egal. Von daher hätte der Kumpel ohnehin zahlen müssen.
Ich weiß nicht mehr, ob sie (wie vermutlich bei dir bei der Tempo 30 Zone) wegen Geringfügigkeit komplett drüber hinweg gesehen hätten (viel mehr als 70 geht an der Stelle eben nicht), oder eben wegen des Tachos und seiner vorlauten Bemerkung Vorsatz unterstellt und damit eine Gebührenerhöhung eingefordert haben.
 
@framaba Zu deinem Quote/Unquote: Das ist eine unschön-schöne Übersicht. Am beklopptesten finde ich, dass ich nur deshalb langsam fahren muss, weil irgendwelche Deppen zu blöd sind, sich vorzustellen, dass ein Radler 70 km/h fährt.
Wenn Einfalt zum Gesetz wird, ist es schlecht um ein Vernunftmiteinander bestellt.
 
Moin!
Perfektes mdRzA- Wetter, immer Plusgrade und wunderbares Wetter. Die morgendliche Runde dank Top- Zeitmanagement auf 6 Punkte ausgedehnt. Einziges Manko die verflixte Strava, hat auf meinem neuen Schmartfon irgendwie noch Probleme. Ließ sich ganz normal starten, als ich dann nach der Ankunft die Aufzeichnung stoppen wollte war das Ding aus. Also wieder eingeschaltet, dann sagt mir das Glump irgendwas von wegen Strava hat ein Problem behoben und läuft wieder :mad:
Aber egal, die Fahrt war dafür traumhaft, das zählt ;)
schönen Freitag zusammen!

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Geile Strecken hast Du da (vorNeidplatz) :daumen:
 
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