rodrob
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AW: Wechsel börse
Aber ist das der Geist des Artikel 2.15.139
Ich denke nicht, der Artikel soll doch die Fahrer schützen damit sie, falls ihr Arbeitgeber für das folge Jahr keine Lizenz beantragt oder bekommt sich zum 21.10. ein neues Team suchen kann. Aber wenn die Lizenz beantragt wurde hat die UCI 2 Möglichkeiten 1. verweigern dann greift der 2.15.139 sofort oder Fristverlängerung bis zum 20.11. dann greift der artikel spätestens zum 20.11. (gibt natürlich die 3. Möglichkeit die Lizenz sofort zu erteilen).
Würde mich sehr wundern wenn der Artikel anders anzuwenden wäre.
mfg
rob
Eben nicht, die UCI hat ja die Lizenzverlängerung mit der Begründung verweigert,dass Astana nicht alle notwendigen Unterlagen eingereicht hat.
Aber ist das der Geist des Artikel 2.15.139

Würde mich sehr wundern wenn der Artikel anders anzuwenden wäre.
mfg
rob