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Vom Motorrad umgefahren - überholt werden beim Überholen

varada

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Köln
Hallo,

ist mir vorhin passiert:

Ich fuhr auf der Straße innerorts - in Köln. Vor mir eine Radfahrerin in gleicher Fahrtrichtung, ziemlich langsam und ziemlich weit rechts. Ich zog langsam ein Stück weit nach links - nicht ganz bis zur Mitte der Fahrbahn - und will sie überholen. Als ich ungefähr auf Ihrer Höhe war hörte ich hinter mir ein mehrmahliges Hupen und einen Augenblick später rauschte ein Motorrad links an mir vorbei, touchierte mich und brachte mich zu Fall. Hose und Jacke aufgerissen, Knie blutig und schmerzt, Lenker leicht verbogen (älteres Peugeot-Rennrad).

Die verständigte Polizei nahm den Unfall auf - sieht mich aber zunächst als "Unfallverschulder" an, weil ich Überholen wollte.

Wie seht Ihr das mit der Schuldfrage?
Hätte der Krad-Fahrer nicht einen größeren Sicherheitsabstand einhalten müssen?
Kann mir jemand einen Tipp geben, was noch sinnvolles zu tun ist? (Arzt hat noch zu...)

Danke!,
Marc
 
Ist der Kradfahrer abgehauen? Wirft man Dir vor, Du hättest kein Handzeichen gegeben? Gibt es dort ein Überholverbot, dass Radfahrern das Überholen von Radfahrern verbietet? Wieviel Zeit und Strecke lag zwischen "Ich zog langsam ein Stück weit nach links" und "rauschte ein Motorrad links an mir vorbei, touchierte mich und brachte mich zu Fall"?

Gute Besserung!
 
Ich zog langsam ein Stück weit nach links - nicht ganz bis zur Mitte der Fahrbahn - und will sie überholen.
Wer überholen will, muss seinen Wechsel der Fahrspur (auch wenn es nur geringfügig ist) optisch anzeigen. Auto: Blinker, Fahrrad: Arm raus.
Wer's nicht tut, gefährdet den Verkehr. Ohne Schulterblick sowieso.

Wer's als Radler nicht tut und (zuerst mal) auf gleiche Höhe mt dem zu überholenden Radler zieht, kann durchaus den Eindruck erwecken, er wolle mit einem anderen Radler gemeinsam fahren. Das ist so nicht erlaubt.

Von daher würde ich deine Chancen nicht zu hoch taxieren.
 
Ist der Kradfahrer abgehauen? Wirft man Dir vor, Du hättest kein Handzeichen gegeben? Gibt es dort ein Überholverbot, dass Radfahrern das Überholen von Radfahrern verbietet? Wieviel Zeit und Strecke lag zwischen "Ich zog langsam ein Stück weit nach links" und "rauschte ein Motorrad links an mir vorbei, touchierte mich und brachte mich zu Fall"?
Gute Besserung!

>Ist der Kradfahrer abgehauen?
Nein.

>Wirft man Dir vor, Du hättest kein Handzeichen gegeben?
Nein. Eher, dass ich überholen wollte und ich deshalb beim Ausscheren auf freie Fahrt achten muss. (Zumindest so ähnlich. Die Beamten waren recht wortkarg)

>Gibt es dort ein Überholverbot, dass Radfahrern das Überholen von Radfahrern verbietet?
Nein. So ein Verbot kenn ich auch nicht.

>Wieviel Zeit und Strecke lag zwischen "Ich zog langsam ein Stück weit nach links" und "rauschte ein Motorrad links an mir vorbei, touchierte mich und brachte mich zu Fall"?
Gute Frage - die des Timings. Schwierige Frage. Es reichte zumindest aus, dass der Kradfahrer ca. 4-5 "Hupstöße" machen konnte. Eine Zeugin, die leider verschwand, bezeichnete das Hupen als "sehr aggressiv" ....

>Gute Besserung!
Vielen Dank.
 
...
Wer's als Radler nicht tut und (zuerst mal) auf gleiche Höhe mt dem zu überholenden Radler zieht, kann durchaus den Eindruck erwecken, er wolle mit einem anderen Radler gemeinsam fahren. Das ist so nicht erlaubt.

Von daher würde ich deine Chancen nicht zu hoch taxieren.

Diese Argumentation erschließt sich mir nicht.
smilie_denk_10.gif

Auch wenn zwei Radler über Kilometer nebeneinander fahren würden, wäre das noch keine Rechtfertigung, einen von beiden abzuräumen.
 
Möge die Zeugin wieder auftauchen!
Arzt und Anwalt wären beide hilfreich.

@Schwarzwaltyeti,
ich will ja des Motorradfahrers schwer gefährdende Rüpelei nicht rechtfertigen. Aber dass ein anderer einen Fehler macht, macht meine Fehler ja nicht ungeschehen. Vor Gericht wird so etwas dann oft sozusagen "miteinander verrechnet".
 
Wer überholen will, muss seinen Wechsel der Fahrspur (auch wenn es nur geringfügig ist) optisch anzeigen. Auto: Blinker, Fahrrad: Arm raus.
Wer's nicht tut, gefährdet den Verkehr. Ohne Schulterblick sowieso.

Wer's als Radler nicht tut und (zuerst mal) auf gleiche Höhe mt dem zu überholenden Radler zieht, kann durchaus den Eindruck erwecken, er wolle mit einem anderen Radler gemeinsam fahren. Das ist so nicht erlaubt.

Von daher würde ich deine Chancen nicht zu hoch taxieren.

Danke für den Input. Die Fahrspur wollte ich gar nicht wechseln. Und den Lenker losslassen - bei dem Wind hier und heute - eigentlich auch nicht ...
 
varada
Geh heute noch zum Doc und lasse ihn deine Verletzungen dokumentieren. Falls du eine RS-Versicherung hast, würde ich einen Anwalt konsultieren, da du ja den Eindruck hast, die ganze Geschichte läuft in die verkehrte Richtung.
Gute Besserung!
 
Naja, Fahrspur wechseln bedeutet nach meinem alten Fahrschulwissen nicht unbedingt, dass du eine sichtbar eingerichtete Spur verlassen und auf einen andere fahren musst. Wenn du etwa nah am Fahrbahnrand geradeaus fährst und dann einen Meter nach links ziehst und dich nun ca. in der Fahrbahnmitte befindest, dann hast du schon die "Fahrspur" "anzeigepflichtig" gewechselt.
So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt, ist aber schon was her...

Das mehrmalige Hupen (können) des Motorradfahrers spricht ja mal ziemlich gegen ihn...
 
Drei wichtige Tipps:
Nimm dir einen Anwalt.
Nimm dir einen Anwalt.
Nimm dir einen Anwalt.

Der Motorradfahrer darf ja auch nicht einfach ein überholendes Auto "rammen" und dann behaupten der Autofahrer hätte kein Recht zu überholen.
Du bist somit in meinen Augen nicht schuld und somit ist der Anwalt Teil deines Schadens, der von der Gegenseite übernommen wird.
 
Gute Frage - die des Timings. Schwierige Frage. Es reichte zumindest aus, dass der Kradfahrer ca. 4-5 "Hupstöße" machen konnte. Eine Zeugin, die leider verschwand, bezeichnete das Hupen als "sehr aggressiv" ....

Statt zu hupen, hätte der Kradfahrer in der selben Zeit genausogut abbremsen können. Ist dort Vmax = 50km/h? Wie hoch war die Geschwindigkeitsdifferenz von Dir bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit?

Die Aktion des Motorradfahrers könnte man auch als misslungene erzieherische Maßnahme sehen. Man könnte dem unterstellen, dich absichtlich mit zu geringem seitlichem Abstand überholt und dabei versehentlich vom Rad geholt zu haben. Wenn ein Richter das so sehen sollte, bewegt sich das Verhalten des Kradfahrers im Bereich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Dann wird's ernst.
 
Ich würde (bevor ich mir einen Anwalt suche) jedenfalls erstmal zum Arzt! Und wenn ich zum Krankenhaus muss. Ich für meinen Teil hab (schmerzhaft) gelernt, dass ich nach solchen Aktionen sofort zum nächsten Humanmediziner fahre ;)

Ach und gute Besserung :)
 
Statt zu hupen, hätte der Kradfahrer in der selben Zeit genausogut abbremsen können.

naja, dann kann man auch argumentieren: bevor man überholt schaut man auch nach hinten, was dort so der Verkehr macht ...

hätte, wären, wenn sind später immer leicht gesagte Worte...

Gute Besserung hilft wahrscheinlich mehr
 
Moin,
also normalerweise ist es so, daß jemand, der zum Überholen ausschert, nicht nur darauf achten muß, daß er damit den Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet. Er muß auch darauf achten, ob nicht ein anderer bereits am Überholen ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholKolonne.php

Zitat aus dem Link da: "Die Rückschaupflicht besteht erstmals vor Einleiten des Überholvorganges, denn wer ausscheren will, muss sich vorher vergewissern, dass er dies ohne wesentliche Behinderung oder Gefährdung aufrückender Hintermänner tun kann."

Gleichzeitig hätte aber auch der Motorradfahrer damit rechnen müssen, daß du zum Überholen ansetzt.

--> Meine Einschätzung: Vor Gericht wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß jeder von euch den eigenen Schaden selber trägt und fertig.
 
Moin,
also normalerweise ist es so, daß jemand, der zum Überholen ausschert, nicht nur darauf achten muß, daß er damit den Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet. Er muß auch darauf achten, ob nicht ein anderer bereits am Überholen ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholKolonne.php

Zitat aus dem Link da: "Die Rückschaupflicht besteht erstmals vor Einleiten des Überholvorganges, denn wer ausscheren will, muss sich vorher vergewissern, dass er dies ohne wesentliche Behinderung oder Gefährdung aufrückender Hintermänner tun kann."

Gleichzeitig hätte aber auch der Motorradfahrer damit rechnen müssen, daß du zum Überholen ansetzt.

--> Meine Einschätzung: Vor Gericht wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß jeder von euch den eigenen Schaden selber trägt und fertig.


Cheers, buddy!
 
Meine Meinung: Zu einer Gerichtsverhandlung wird es gar nicht kommen.
Lass dir vom Arzt deine Verletzungen genaustens dokumentieren. Bring dein Rad in den Radladen deines Vertrauens und lass einen Kostenvoranschlag machen. Dann ab mit den Unterlagen zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Der wird dafür sorgen das deine Schäden beglichen werden und du wohl noch ein Schmerzensgeld bekommst.

Du kannst ja nicht wissen ob aus deinen Verletzungen Folgeschäden entstehen die im Nachhinein dein Leben beeinflussen. Und solche Sachen später ohne Anwalt durchzuboxen: vergiss es ;)
 
Hallo. Danke Euch Allen nochmals.
War grade beim ersten Arzt (Allgemein) und morgen gehts zum Zweiten (Röntgen+Co). Ich werde dann ein Anwalt in Betracht ziehen.

So umgenietet zu werden ist einfach ein Sc*%&ß-Gefühl :- (
Statt einem Überholen hätts ja auch ein kleiner Schlenker (Abstand zum F.-Rand war ca 100cm) um ein Schlagloch sein können. Naja - hätte, könnte, wäre ...

LG
 
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