bergabkönig
wieder bergauf
AW: Unglaubliche Hetzschrift ...
Nee, das ist ganz einfach Presserecht.
Zu jeder Veröffentlichung muss es einen VisdP geben (Verantwortlichen im Sinne des Presserechts). Bei Zeitungen in der Regel der Chefredakteur. Der ist dann der haftbare Ansprechpartner, wenn in seiner Verantwortung eine Straftat begangen worden ist (z.B. Aufruf zum Mord, Volksverhetzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte,...).
Deshalb muss ihn/ihr jeder, der etwas veröffentlicht, namentlich bekannt sein, damit er ggf. die Staatsanwalötschaft auf den Autor hetzen kann. kann er das nicht, ist er/sie selbst haftbar.
Manche Zeitschriften erlauben es, dennoch ananym zu veröffentlichen. da steht dann unter dem Leserbrief "Name der Redaktion bekannt".
Nee, das ist ganz einfach Presserecht.
Zu jeder Veröffentlichung muss es einen VisdP geben (Verantwortlichen im Sinne des Presserechts). Bei Zeitungen in der Regel der Chefredakteur. Der ist dann der haftbare Ansprechpartner, wenn in seiner Verantwortung eine Straftat begangen worden ist (z.B. Aufruf zum Mord, Volksverhetzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte,...).
Deshalb muss ihn/ihr jeder, der etwas veröffentlicht, namentlich bekannt sein, damit er ggf. die Staatsanwalötschaft auf den Autor hetzen kann. kann er das nicht, ist er/sie selbst haftbar.
Manche Zeitschriften erlauben es, dennoch ananym zu veröffentlichen. da steht dann unter dem Leserbrief "Name der Redaktion bekannt".