bodenseemann
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Anbei noch das Antwortschreiben des sehr freundlichen Polizisten, der bei der Unfallaufnahme Vorort war:
"allgemein ist zu sagen, dass es sich dabei um einen landwirtschaftlichen Verbindungsweg handelt. Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht soweit, dass jeder Weg völlig frei von Mängeln sein muss. Außerdem sind die Schäden eher als gering anzusehen.
Es ist anzumerken, dass der Fahrbahnbelag bereits einige Meter vor der Unfallstelle Risse aufweist, so dass ihre Frau bereits zuvor mit Straßenschäden hätte rechnen können. Dementsprechend hätte sie ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Ihnen der Rechtsweg offen steht. Eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde erkenne ich jedoch nicht."
"allgemein ist zu sagen, dass es sich dabei um einen landwirtschaftlichen Verbindungsweg handelt. Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht soweit, dass jeder Weg völlig frei von Mängeln sein muss. Außerdem sind die Schäden eher als gering anzusehen.
Es ist anzumerken, dass der Fahrbahnbelag bereits einige Meter vor der Unfallstelle Risse aufweist, so dass ihre Frau bereits zuvor mit Straßenschäden hätte rechnen können. Dementsprechend hätte sie ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Ihnen der Rechtsweg offen steht. Eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde erkenne ich jedoch nicht."