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Unfall durch genommene Vorfahrt - Was jetzt?

Schmerzensgeld ist in D sehr uneinheitlich: Hatte kürzlich Gerichtstermin: Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Schambeinfraktur, Bandabriss kleiner Finger rechts, Sehnenabriss Hamstrings, BWS-Stauchung, Rippenprellung. 10000 gefordert, 5000 geurteilt.
Rippenprellung 3000€ ist reichlich großzügig. Man sollte seine Unfälle nach USA verlegen... 🙄
Ok, Ereignis war in Ö
 
Schmerzensgeld ist in D sehr uneinheitlich: Hatte kürzlich Gerichtstermin: Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Schambeinfraktur, Bandabriss kleiner Finger rechts, Sehnenabriss Hamstrings, BWS-Stauchung, Rippenprellung. 10000 gefordert, 5000 geurteilt.
Rippenprellung 3000€ ist reichlich großzügig. Man sollte seine Unfälle nach USA verlegen... 🙄
Puh das ist echt wenig für die Sachen. Gerade die Bänder und Sehnenrisse sind doch bestimmt mega blöd, weil Heilung lange dauert und bestimmt ewig dauert, bis die Beweglichkeit wieder da ist.
 
Schmerzensgeld ist in D sehr uneinheitlich: Hatte kürzlich Gerichtstermin: Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Schambeinfraktur, Bandabriss kleiner Finger rechts, Sehnenabriss Hamstrings, BWS-Stauchung, Rippenprellung. 10000 gefordert, 5000 geurteilt.
Rippenprellung 3000€ ist reichlich großzügig. Man sollte seine Unfälle nach USA verlegen... 🙄
Da hatte ich anscheinend echt Glück, dass die Forderung beglichen wurde. Dein "Schadensbild" scheint mir schon wesentlich heftiger als meines. Dennoch gleicher Betrag.
Misslich, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird und wohl stellenweise zufallsabhängig ist.

PS: Bei mir war kein Radschaden im Zahlbetrag integriert. Reines Schmerzensgeld.

Edit: Betrag war 4stellig. Habs korrigiert.
 
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Vielen Dank für eure Antworten! Ich war gestern schon dabei, hier eine Antwort aufzusetzen, wurde dann jedoch von einem Anruf überrascht: Anruf der Firma mit den Versicherungsdaten und Rechtfertigungsversuchen. Ich vermute, die Korrespondenz mit dem Anwalt hat ergeben, dass ein Rechtsstreit bei der Sachlage nicht unbedingt die klügste Angelegenheit darstellt. 😁 Ich habe jetzt alle Dokumente parat, um den Schaden via Anwalt regulieren zu lassen und bin dafür auch mit einer bei mir ansässigen Anwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht im Gespräch. Den Zeugen habe ich jetzt übrigens selbst an die Polizei übermittelt, denn die angedrohte Aussage existierte dort gar nicht und ein Austausch mit ihm hat ergeben, dass er mich nicht mal hat fahren, sondern nur stürzen sehen.

Wenn es polizeilich aufgenommen wurde und die Vorfahrt klar ist ab zu einem richtigen Anwalt.
Das würde ich gerne nochmal mit euch klären. Die Verkehrssituation dort ist gewissermaßen vielseitig und ein potenziell zu zahlendes Anwaltshonorar bei Falscheinschätzung wäre für mich nicht so gut. 😅

Es handelt sich um eine Hauptstraße mit einer Abbiegemöglichkeit (aus meiner Fahrtrichtung nach links). Auf der rechten Seite ist ein Radweg, der in Fahrtrichtung befahrbar ist. Auf der linken Seite gibt es einen beidseitig befahrbaren Rad- und Fußweg, der über einen Bürgersteig verläuft, und die Abbiegestraße kreuzt. Der Unfallgegner kam von der entgegenliegenden Seite der Hauptstraße und ist dorthin abgebogen - da gab's dann den Unfall. Gibt's da irgendwas, das gegen die Vorfahrt dieses Radweges sprechen könnte? Z.B. Bordstein zu Straße... Ist m.E. kein abgesenkter Bordstein, da die Verbindung nahtlos ist. Nur das Straßenmaterial ändert sich.
 

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Das würde ich gerne nochmal mit euch klären. Die Verkehrssituation dort ist gewissermaßen vielseitig und ein potenziell zu zahlendes Anwaltshonorar bei Falscheinschätzung wäre für mich nicht so gut. 😅
... ja, das meine ich auch. Aber wenn ich das richtig verstehe fährst Du die Hauptstraße regelkonform geradeaus. Das Fahrzeug kreuzt von vorn kommend als Rechtsbieger den Rad und Fußweg und muss entsprechend warten.

Aber ich bin kein Rechtsverdreher. Ist nur meiner Meinung nach klar die Schuld vom PKW. 😅
 
Der Pkw als solcher ist harmlos.
 
Auf der linken Seite gibt es einen beidseitig befahrbaren Rad- und Fußweg,

Nein, das ist ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. da gilt dann z.B. Schrittgeschwindigkeit, wenn Fußgänger da rumlaufen...

Dann könnte man natürlich über deine Geschwindigkeit diskutieren (viel zu schnell! immer. außer der Radfahrer fährt vor einem, dann zu langsam!!), oder darüber, warum du mit deinem Rennrad (sehr sehr schnell, s.o.) nicht auf dem Radweg rechts fährst.

ob das für eine Teilschuld reicht, das dürfen die Juristen diskutieren. Vorfahrt grds. meiner Meinung nach hier recht eindeutig.
 
Vielen Dank für eure Antworten! Ich war gestern schon dabei, hier eine Antwort aufzusetzen, wurde dann jedoch von einem Anruf überrascht: Anruf der Firma mit den Versicherungsdaten und Rechtfertigungsversuchen. Ich vermute, die Korrespondenz mit dem Anwalt hat ergeben, dass ein Rechtsstreit bei der Sachlage nicht unbedingt die klügste Angelegenheit darstellt. 😁 Ich habe jetzt alle Dokumente parat, um den Schaden via Anwalt regulieren zu lassen und bin dafür auch mit einer bei mir ansässigen Anwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht im Gespräch. Den Zeugen habe ich jetzt übrigens selbst an die Polizei übermittelt, denn die angedrohte Aussage existierte dort gar nicht und ein Austausch mit ihm hat ergeben, dass er mich nicht mal hat fahren, sondern nur stürzen sehen.


Das würde ich gerne nochmal mit euch klären. Die Verkehrssituation dort ist gewissermaßen vielseitig und ein potenziell zu zahlendes Anwaltshonorar bei Falscheinschätzung wäre für mich nicht so gut. 😅

Es handelt sich um eine Hauptstraße mit einer Abbiegemöglichkeit (aus meiner Fahrtrichtung nach links). Auf der rechten Seite ist ein Radweg, der in Fahrtrichtung befahrbar ist. Auf der linken Seite gibt es einen beidseitig befahrbaren Rad- und Fußweg, der über einen Bürgersteig verläuft, und die Abbiegestraße kreuzt. Der Unfallgegner kam von der entgegenliegenden Seite der Hauptstraße und ist dorthin abgebogen - da gab's dann den Unfall. Gibt's da irgendwas, das gegen die Vorfahrt dieses Radweges sprechen könnte? Z.B. Bordstein zu Straße... Ist m.E. kein abgesenkter Bordstein, da die Verbindung nahtlos ist. Nur das Straßenmaterial ändert sich.

Das ist kein Radweg sondern eine Schutzstreifen (nur der richtigen Begrifflichkeit wegen). Dieser darf grundsätzlich mit Pkw befahren werden.
Dieser hier darf in beide Richtungen befahren werden, wenn die Fotos stimmen (Doppelpfeil).
Nach dem Foto #2 ist der Leihgesterner Weg Vorfahrtsstraße gegenüber dem Heinrich Buff Weg.

Der Radfahrer hat also Vorfahrt gegenüber dem Abbiegenden, selbst wenn er im Gegenverkehr fährt.
Von der Planung her eine Scheißidee aber immer noch besser als die Sache, die ich in Oberhausen bearbeite.
Da war ein Planer der Stadt so schlau, einen Schutzstreifen in einem schlecht einsehbaren Bereich auf einer Hauptverkehrsstraße beginnen zu lassen.
Die Stelle ist immer wieder für Personenschäden gut.

Wie man sieht, ist der Bürgersteig zugeparkt. Der Autofahrer kann wegen des Kastenwagens, dem Elektroroller und wegen der hohen Hecke den auf den sogenannten "Radweg" von links abbiegenden Radfahrer kaum erkennen, zumal er mit erlaubten 50km/h fährt.
Der Radfahrer glaubt, er habe "Vorfahrt".
Tatsächlich nimmt der, auf den Schutzstreifen abbiegende Radfahrer dem Autofahrer auf der Hauptstraße die Vorfahrt.
Der Stadtplaner hat ganze Arbeit geleistet und eine perfekte Falle gebaut.

PXL_20220406_144343658.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Bild #2 aus Beitrag #66 ist zwar die Verlängerung aber dennoch ein Schutzstreifen.
Gestrichtelte Linien und ein Radsymbol. Wegen Doppelpfeil auch in beide Richtungen befahrbar.
 
In meinem Fall fin Oberhausen ist die Kollision wegen der Trümmerteile des Rades etwa 1,5m im geraden Bereich hinter dem Kurvenradius erfolgt.
Ein Abbiegevorgang ist erst dann abgeschlossen, wenn das Risiko des vorherigen Abbiegevorgangs bei späterer Geradeausfahrt nicht mehr besteht.
Das ist bei 1,5m Geradeausfahrt nach Ende des Radius des Bordsteins eben nicht der Fall.
Der Radfahrer hatte dem Pkw-Fahrer die Vorfahrt genommen.
 
Bild #2 aus Beitrag #66 ist zwar die Verlängerung aber dennoch ein Schutzstreifen.
Gestrichtelte Linien und ein Radsymbol. Wegen Doppelpfeil auch in beide Richtungen befahrbar.
Das würde ich auch so sehen, die Beschilderung als Fußweg beginnt jeweils vor und nach dem Schutzstreifen. Ist halt die Frage, ob bei der Geschwindigkeit berücksichtigt wird, dass der Fußweg erst vor 10 Metern geendet hat. Besonders schnell kam ich von dort nicht, aber keine Schrittgeschwindigkeit. Kannte diese Regelung ehrlich gesagt auch gar nicht, in meinen Augen war das immer einfach Radweg. 😅

Nein, das ist ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. da gilt dann z.B. Schrittgeschwindigkeit, wenn Fußgänger da rumlaufen...
Also keine generelle Schrittgeschwindigkeit, wenn keine Fußgänger zugegen sind?
 
Das sind jetzt eben die Feinheiten, für die es Fachleute gibt.

MMn gibt es keine linksseitigen Schutzstreifen. Die Markierungen sind auch nicht so, wie sie sein sollten, etc pp.

Das ist wie so oft einfach schlecht gemacht und dadurch uneindeutig. Ob und inwiefern das eine Rolle spielt: s.o., was für Juristen.
 
Das sind jetzt eben die Feinheiten, für die es Fachleute gibt.

MMn gibt es keine linksseitigen Schutzstreifen. Die Markierungen sind auch nicht so, wie sie sein sollten, etc pp.

Das ist wie so oft einfach schlecht gemacht und dadurch uneindeutig. Ob und inwiefern das eine Rolle spielt: s.o., was für Juristen.
Dann hat mit ad-mh ja genau der Richtige kommentiert! ;)
 
Das ist wie so oft einfach schlecht gemacht und dadurch uneindeutig. Ob und inwiefern das eine Rolle spielt: s.o., was für Juristen.
Könnte es dann passieren, dass ich sogar eine Teil- oder die volle Schuld kriege? Ich habe halt wenig Lust auf einen langwierigen Rechtsstreit. Und natürlich das Risiko mit den Kosten durch das Anwaltshonorar... Beratungs- und Prozesskostenhilfe wären möglich, aber den Stress, das jetzt lange auszutragen, möchte ich mir eigentlich ungern geben.

Hatte überlegt, jetzt einfach mal bei der Versicherung anzurufen und zu fragen, ob die die Schäden übernehmen, wenn ich dafür von Schmerzensgeldforderungen etc. zurücktrete. Was würdet ihr tun?
 
Könnte es dann passieren, dass ich sogar eine Teil- oder die volle Schuld kriege?
Dann brauchst du erst Recht einen Anwalt. Schuld im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass du eine Verwarnung bekommst. Das könnte passieren, wenn die Gegenseite dich anzeigt und dann hättest du vermutlich schon längst einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommen. Im zivilrechtlichen Sinne wäre eine mögliche Folge, dass du den Schaden am Lieferwagen (oder einen Teil davon) zahlen müsstest (auf Grund deiner Schilderung eher unwahrscheinlich) oder ein Teil deines Schadens nicht von der Gegenseite bezahlt wird. Damit das nicht passiert, hast du einen Anwalt.
Hatte überlegt, jetzt einfach mal bei der Versicherung anzurufen und zu fragen, ob die die Schäden übernehmen, wenn ich dafür von Schmerzensgeldforderungen etc. zurücktrete. Was würdet ihr tun?
Wenn du das anbietest, klingt das in meinen Ohren (bin kein Jurist) als Eigenständnis deiner (Teil-)Schuld. Würde ich nicht machen. Wenn du es dennoch tust, verlierst du auf jeden Fall das Schmerzensgeld und eventuell versuchen die dann noch zusätzlich, die Schäden an deinem Rad runterzuhandlen.
 
Wenn du das anbietest, klingt das in meinen Ohren (bin kein Jurist) als Eigenständnis deiner (Teil-)Schuld. Würde ich nicht machen. Wenn du es dennoch tust, verlierst du auf jeden Fall das Schmerzensgeld und eventuell versuchen die dann noch zusätzlich, die Schäden an deinem Rad runterzuhandlen.

Okay, ich verstehe. Vielen Dank für den Rat! Und generell für die ganzen Infos hier, auch zu der Vorfahrtssituation. Scheinbar war ich mir da etwas zu sicher. Habe die ganze Zeit nicht mal in Betracht gezogen, dass mich da eine Schuld treffen könnte und auch die Unterschiede der Wege kannte ich gar nicht - war für mich alles Radweg entlang Hauptstraße. 😅

Meint ihr denn, ich kann jetzt wenigstens mal mein Rad reparieren und wieder nutzen? Oder muss man das im Unfallszustand belassen, falls die Versicherung die Schäden anzweifelt? Kostenvoranschlag habe ich ja, würde das nur gerne mal wieder nutzbar machen. Das ist ja das Hauptproblem seit Zusammenstoß. :D
 
Ich bin nach meinem Unfall mit dem Kostenvorschlag in Vorleistung gegangen und habe später das Geld von der Versicherung zurück bekommen. Der Fall war auch ein Vorfahrts-Problem: Ein Auto ist in den Kreisverkehr hinein, als ich schon drin war. Obwohl ich nicht auf dem benutzungspflichtigen Radweg war, hat die Versicherung des Autos den Schaden an Rad und Kleidung getragen. Den Schaden am Auto musste die Autofahrerin selber tragen (ok, Kratzer an der Stoßstange). Wir haben beide eine gebührenpflichtige Ermahnung bekommen: Sie wegen Missachtung der Vorfahrt, ich weil ich den Radweg nicht benutzt hatte.
 
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