Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines heutigen Erlebnisses möchte ich Ihnen gerne schreiben.
Ich fuhr gegen 12:50 ca auf der B55 etwa 1 Km vor Loope in Richtung Engelskirchen
auf meinem Rennrad die Strasse entlang. Etwa einen km vorher betätigt bei völlig freier
Strasse ein Schulbusfahrer mit dem Kennzeichen GM-?? 1095 die Hupe völlig grundlos
direkt hinter mir. Danach öffnete er die Einstiegstür und fuhr mit mir gleichauf in einem
Abstand von etwa 50cm. Währenddessen rief er mich mehrmals mit "Hallo" durch die Tür an.
Auf meine Frage, was er denn wolle, teilte der Herr mir mit (den ich zwar nicht kannte, der
mich aber trotzdem meinte Duzen zu müssen), daß sich links ein Radweg befände, und ob
ich das wüßte. Ich antwortete, daß ich mir dessen bewußt bin.
Abgesehen von der völlig rechtswidrigen Beschilderung als benutzungspflichtiger Radweg
auf der linken Strassenseite, ist Ihnen als Gemeindebehörde sicherlich bekannt, daß eine
Benutzungspflicht schon allein auf Grund des Zustandes des Radwegs (ungekehrt, sehr viel
nasses Laub, Äste, Steine, etc), gar nicht zur Frage steht, da ich gerne noch ein wenig länger
unverletzt weiterleben möchte. Ich habe ich den Herren weder behindert, noch habe ich mich
in sonst einer Weise verkehrswidrig verhalten.
Nachdem ich den Herrn Schulbusfahrer freundlich an mir vorbeigewunken habe, setzte ich meine
Fahrt fort. Dieser Bus hielt an einer Haltestelle etwa 200 Meter weiter. Danach, etwa 1 km vor
Loope überholt mich ebendieser Busfahrer bei völlig freier Gegenfahrbahn mit einem Abstand
von etwa 50cm mit erheblich höherer Geschwindigkeit, als ich fuhr. Nur durch meine lange
Erfahrung auf dem Rennrad, und geistesgegenwärtiges Gegensteuern konnte ich einen Sturz vehindern.
Dazu möchte ich Sie, als zuständige Gemeindebehörde, gerne fragen, ob Sie das Verhalten
dieses Schulbusfahrers in der Art angemessen finden?
Er hat mich
1. Genötigt, indem er mich grundlos anhupt
2. Die Insassen (Schulkinder!!!) und mich (gut, vernachlässigbar) wissentlich gefährdet, indem er
während der Fahrt die Türe öffnet.
3. Die Vorschriften der StVO grob missachtet, indem er mich in einem wesentlich geringerem
Abstand überholt, als vorgeschrieben (1,50 Mindestabstand)
4. Im Grunde einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr begeht, indem er WISSENTLICH
mich, sowie seine Fahrgäste (Schulkinder!!!) gefährdet, indem er völlig grundlos (die Gegenfahrbahn
war weit einzusehen und frei!) einen Unfall mit mir, meine körperliche Unversehrtheit und die seiner
Insassen in Kauf nimmt, um mir "eine Lektion zu erteilen".
Ich denke darüber nach, dieses Verhalten zur Anzeige zu bringen, möchte aber dennoch zunächst
Ihnen, als Schulträger und somit auch zuständig für Schulbusse, sowie dem angesprochenen Busfahrer
eine Gelegenheit geben, sich zu äußern, inwiefern Sie dieses Verhalten angemessen, tolerierbar finden.
Ich frage mich, ob ein Mann, der ein solches Verhalten an den Tag legt, generell dazu geeignet ist,
am Strassenverkehr teilzunehmen, geschweige denn, Kinder sicher zur Schule und zurück zu fahren.
Eventuell hatte der Herr aber auch nur einen schlechten Tag, und möchte sich gerne bei mir entschuldigen.
Dann ist die ganze Angelegenheit natürlich sofort vom Tisch.
In Erwartung Ihrer Antwort,