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rose gibt Mehrwertsteuer Senkung nicht an den Kunden weiter.

Rentner oder arbeitslose haben keine zusätzliche Belastung durch corona, die bekommen ihr Einkommen ob mit oder ohne Corona vom Staat.
Wo soll denn die zusätzliche Belastung bei steuerzahlenden Verdienern sein?

Und welche individuellen Hilfen meinst Du? Die gibt es nicht.
Ausserdem geht es der Regierung ja auch nicht um Entlastung sondern ankurbeln der Wirtschaft.
 
Wo soll denn die zusätzliche Belastung bei steuerzahlenden Verdienern sein?

Und welche individuellen Hilfen meinst Du? Die gibt es nicht.
Ausserdem geht es der Regierung ja auch nicht um Entlastung sondern ankurbeln der Wirtschaft.

Also wenn jemand Kurzarbeit macht, dadurch trotz der Zuschläge vom Staat weniger verdient, wäre dies in meinen Augen schon eine Belastung.

Du hast es dann aber falsch betitelt, eine Entlastung kann nur stattfinden wenn eine Belastung dort ist.
 
Vor allem bei dem Kurzarbeiter Geld gibt es hinterher noch eine Überraschung beim Lohnsteuerjahresausgleich.
 
DU stellst ne Behauptung auf, also liegt der Beweis bei Dir. .....
Das schreien nach "Beweisen" ist mittlerweile eine sehr beliebte Strategie, um von der Sachebene auf die persönliche Ebene umschwenken zu können - um dann dem Gegenüber der Lüge, Behauptung von Unwahrheiten, Ahnungslosigkeit und Fake News bezichtigen zu können...... - ohne es selbst besser wissen zu müssen (das ist das gute an der Strategie).
Eleganter wäre, selbst den Beweis zu bringen, dass eine Aussage eines Anderen nicht richtig - oder zumindest anzweifelbar ist.

Wo soll denn die zusätzliche Belastung bei steuerzahlenden Verdienern sein?

Und welche individuellen Hilfen meinst Du? Die gibt es nicht.
Ausserdem geht es der Regierung ja auch nicht um Entlastung sondern ankurbeln der Wirtschaft.
Hast Du für diese Aussagen auch Beweise - oder sind es nur Behauptungen.....
 
Die Beschimpfungen kamen von Rapsak. Aber lassen wir das. Es führt zu nichts.
Hast Du für diese Aussagen auch Beweise - oder sind es nur Behauptungen.....
Ausser den üblichen Sozialleistungen gibt es keine Hilfen. Studenten sollen jetzt 500 Euro zusätzlich bekommen, aber auch nur bei Bedürftigkeit. Das ist imho alles. Wenn Du es besser weißt lass ich mich gerne belehren. Das die Mehrwertsteuer zur Ankurbelung der Wirtschaft dient wurde von Altmaier und auch noch letzte Woche im Parlament gesagt.
 
Eigentlich zeigt das Verhalten von Rose ja nur, dass diese Maßnahme "MWSt.-Senkung" nicht die richtige ist: Rose und andere Fahrradhändler müssen keine Nachfrage ankurbeln, weil die gerade hoch genug ist.

Jetzt kann man natürlich drüber diskutieren, ob das von Rose klug ist. Andere Online-Shops machen mit der Senkung aktiv Werbung, tlw. legen sie sogar noch was drauf (dafür ist mMn im "Sale-Bereich" gerade eher wenig los).
Und Rose hat jetzt eben so eine Diskussion ausgelöst, die man mit dem Laden verbindet. Muss eben jeder selbst wissen, was ihm wichtiger ist.
 
Richtig. Die "zusätzliche Belastung" des Steuerzahlers besteht gerade darin, im Umfang seiner Erwerbsmöglichkeit gehindert zu sein. Von dieser Belastung sind diejenigen nicht betroffen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen.
Für mich ist es eine Frage das Anstandes, die 3% weiterzugeben, weshalb ich das in meinem Laden bei Neuverkäufen auch so umsetze. In einem System, das von vornherein den maximalen Profit vorsieht, ist es vielleicht etwas viel verlangt, auf die "Freiwilligkeit" zu setzen. Ich halte die Senkung der Mehrwertsteuer für einen Rohrkrepierer; hier zeigt sich, wie unfähig und realitätsfern die Politik erneut reagiert.
 
Z. B. in dem ich wegen geschlossener Kita mein Kind daheim betreue und deshalb meiner Arbeit nicht nachgehen kann. Ergebnis: unbezahlter Urlaub vom AG.
Du irrst Dich, nicht unbezahlt, sondern finanziell abgefedert durch die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a, 2 - 5 Infektionsschutzgesetz. Praktisch sieht das so aus, dass der Arbeitgeber zunächst wie bei Krankheit weiter zahlt und sich die Entgeltfortzahlung erstatten lässt (siehe Abs. 5). Ursprünglich gab es in den Fällen für max. sechs Wochen Geld, aktuell ist der Bezug verlängert auf 10 Wochen pro Elternteil und Kind oder 20 Wochen für Alleinerziehende. Da gibt es sicher einige, die sich ärgern, dass die Kitas und Schulen wieder geöffnet sind und sie für unter dem Strich manchmal sogar weniger Geld wieder arbeiten gehen müssen, anstatt die möglichen 20 Wochen bezahlt daheim bleiben zu können.
 
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Du irrst Dich, nicht unbezahlt, sondern finanziell abgefedert durch die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a, 2 - 5 Infektionsschutzgesetz. Praktisch sieht das so aus, dass der Arbeitgeber zunächst wie bei Krankheit weiter zahlt und sich die Entgeltfortzahlung erstatten lässt (siehe Abs. 5). Ursprünglich gab es in den Fällen für max. sechs Wochen Geld, aktuell ist der Bezug verlängert auf 10 Wochen pro Elternteil und Kind oder 20 Wochen für Alleinerziehende. Da gibt es sicher einige, die sich ärgern, dass die Kitas und Schulen wieder geöffnet sind und sie für unter dem Strich manchmal sogar weniger Geld wieder arbeiten gehen müssen, anstatt die möglichen 20 Wochen bezahlt daheim bleiben zu können.
Mittlerweile irre ich. Richtig.
Zu Beginn der Pandemie war davon keine Rede. Ich glaub das Gesetz war dementsprechend noch nicht erweitert worden. Das weißt du besser.

Am Anfang hieß es teils "max. 2 Tage Sonderurlaub" zur Kindbetreuung. Danach musste man fast hoffen, durch Kontaktfälle in Quarantäne zu müssen. Denn dann war man krank geschrieben und nach den gesetzlichen Regelung weiter entlohnt.
 
Meintest du das da oben mit der MWSt-Erstattung ernst, oder muß mein Ironiedetektor überholt werden?
 
Es wurde so auf beworben und auch auf der Rechnung angezeigt.
Wenn Du z.B. einen Warenwert i.H.v 100 € hast und ziehst davon 16 % ab, dann ergibt das die folgende Rechnung:
100 € - 16 € = 84 € ermäßigter Kaufpreis.
Wenn Du dagegen einen zu versteuernden Betrag i.H.v. 100 € hast, ergibt sich aus diesen 100 € ein Nettobetrag i.H.v. 86,21 €. Die in den 100 € enthaltenen 16 % Umsatzsteuer sind demnach 13,79 €.
Deine Schlußfolgerung...
Hab mir heute ein paar Sneaker gekauft. Da wurden an der Kasse sogar 16% abgezogen. Die erstatten die volle Mehrwertsteuer.:)
ist deshalb falsch. Sie fußt auf einem häufigen Rechenfehler: Es ist rechnerisch ein Unterschied, ob man einfach nur 16 % von einer Summe abzieht oder eben mit 116 Prozent rechnen muß, wenn nämlich die Umsatzsteuer im Kaufpreis schon enthalten ist.
 
Wenn Du z.B. einen Warenwert i.H.v 100 € hast und ziehst davon 16 % ab, dann ergibt das die folgende Rechnung:
100 € - 16 € = 84 € ermäßigter Kaufpreis.
Wenn Du dagegen einen zu versteuernden Betrag i.H.v. 100 € hast, ergibt sich aus diesen 100 € ein Nettobetrag i.H.v. 86,21 €. Die in den 100 € enthaltenen 16 % Umsatzsteuer sind demnach 13,79 €.
Deine Schlußfolgerung...

ist deshalb falsch. Sie fußt auf einem häufigen Rechenfehler: Es ist rechnerisch ein Unterschied, ob man einfach nur 16 % von einer Summe abzieht oder eben mit 116 Prozent rechnen muß, wenn nämlich die Umsatzsteuer im Kaufpreis schon enthalten ist.
Muss mir die Rechnung morgen noch mal ansehen. Die liegt bei meiner Freundin. Ich bin natürlich in den Dingen nicht bewandert. Wenn ein Laden damit wirbt ,"wir schenken Ihnen die 16% Mehrwertsteuer" dann glaub ich das erst mal.
Davon ab wird das doch oft so gemacht. Welcher Händler stellt jetzt für 6 Monate sein EDV System auf den geänderten Steuersatz um? Die wenigsten. Meist wird einfach der Kaufpreis gegenüber dem alten um 3% gesenkt.
 
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Vor kurzem gab es eine nicht uninteressante Doku im ZDF, wo es darum ging, daß Schweizer Bürger beim "grenznahen" Einkauf in D sich die Umsatzsteuer erstatten lassen können. Im Film wurde ein Beispiel gezeigt: Von den gezahlten 10 € würden 1,90 € "auf Antrag" zurückerstattet. Das ist natürlich ganz falsch. Richtigerweise sind es 1,60 €, weil in den 10 € die Umsatzsteuer (damals noch 19 %) enthalten ist. Also entsprechen die 10 € genau 119 %. Dann sind 100 % also 8,40 €, Erstattet werden demnach 1,60 € - und eben nicht 1,90 €. Wenn nicht mal die Redakteure beim ZDF rechnen können, mußt Du das auch nicht können. ;) Ich weiß das auch nur, weil ich täglich damit zu tun habe.
 
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Die Mehrwertsteuer "schenkt" der Händler sowieso nicht. Er gibt einen entsprechenden Rabatt, wie das werbewirksam bezeichnet wird, ist Wurscht. Im ermäßigten Betrag nach Rabattabzug ist dann wieder ganz normal die Mehrwertsteuer enthalten und wird auch auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg ausgewiesen. Beispiel: "Normaler" Bruttopreis 116,00 €, abzgl. "geschenkter" Mehrwertsteuer ergibt das einen reduzierten Bruttopreis von 100,00 €. Und darin sind 16% bzw. 13,79 € Mehrwertsteuer enthalten (86,21 € + 16% = 100,00 €).
 
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